Protokoll der Sitzung vom 24.09.2015

Meine Damen und Herren, den Pflegeversicherten fällt es schwer, sich in diesem Beratungsdschungel zurechtzufinden,

(Beifall bei der CDU)

den die BeKos eigentlich zentral ordnen sollten. Dennoch ist die Grundintention des Gesetzentwurfs mitzutragen.

Über die Frage der konkreten Zustimmung zum Gesetz wird erst vor dem Hintergrund einer Anhörung im Ausschuss zu entscheiden sein.

Auf folgende zehn Punkte legt die CDU-Fraktion großen Wert.

1. Es darf nicht zu zusätzlichen Belastungen für die Landkreise und kreisfreien Städte kommen. Das Konnexitätsprinzip ist zu beachten.

(Beifall bei der CDU)

Die von der Landesregierung in Aussicht gestellte Finanzierungsbeteiligung stellt eine absolute Untergrenze dar. Einige Kreise finanzieren bereits jetzt freiwillig Finanzierungslücken, um die Pflegestützpunkte zu erhalten.

2. Die Sach- und Personalkostenzuschüsse an die Träger müssen dynamisiert und jährlich angepasst werden. Die Sachkostenpauschale von 5.000 Euro wird nicht ausreichen. Qualifiziertes Fachpersonal wird mit den vorgesehenen Eingruppierungen bei wachsenden Aufgaben nicht dauerhaft zu binden sein. Die Gesetzesfolgen sind also nicht ausfinanziert.

(Beifall bei der CDU)

3. Die spezielle Förderung von Schwerpunktfachkräften und von weiteren Modellvorhaben muss für die Träger transparent und verlässlich gestaltet werden.

4. Sie präsentieren uns im Gesetz eine Wundertüte für 2016; denn dann erst sollen wichtige Regelungstatbestände, wie zum Beispiel das Auswahlverfahren der Trägerschaft, festgelegt werden. Die Festlegung erfolgt dann am Parlament vorbei in einer Landesverordnung.

(Christian Baldauf, CDU: Das kennen wir doch von irgendwoher!)

Diesen Blankoscheck können wir nicht ausstellen.

(Beifall bei der CDU)

Wir erwarten in den Ausschussberatungen klare Aussagen, welche Neuregelungen von zentraler Bedeutung das

Ministerium in der Verordnung treffen will.

5. Wir erwarten auch die Beachtung der Bund-LänderEmpfehlung und die weitere zügige Umsetzung dieser Empfehlungen hier im Land. Schon jetzt hätten wir uns etwas mehr Mut zur Stärkung der kommunalen Rolle und der Trägererweiterung im Gesetz gewünscht, und nicht erst in der Landesverordnung 2016.

(Beifall bei der CDU)

6. Die Dauer der Trägerschaft muss für mögliche Interessenten bald klar geregelt werden. Bleiben es fünf Jahre, oder werden es zehn. Eine Jobperspektive und Planungssicherheit müssen gegeben sein. Dazu sagt das Gesetz nur Vages.

7. Bewährte Strukturen vor Ort, ein Netzwerk von frei gemeinnützigen, ehrenamtlichen, kommunalen und verbandsträgerschaftlichen Akteuren darf nicht durch ein neues Auswahlverfahren zerstört werden. Die Pflegekassen sollen sich wegen der Neutralität möglichst aus dem operativen Geschäft heraushalten.

8. Der absolut notwendige Datenaustausch zwischen den Behörden und sozialen Anbietern muss gewährleistet und datenschutzrechtlich abgesichert sein.

9. Eine Evaluation soll in der Verordnung deutlich verankert werden.

10. Mit der Gemeindeschwester plus hat die Regierung Doppelstrukturen geschaffen. Die hätten in die BeKos integriert werden können. Eine Stärkung der BeKos durch stabilere Strukturen wurde damit verpasst.

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren, die Ansprüche und Anforderungen an die Beratungsstellen wachsen stetig. Nicht nur die altersbedingt pflegebedürftigen Menschen suchen Rat, sondern auch die Beratungskräfte unterliegen Grenzerfahrungen aus den Problemlagen Altersarmut, Sucht, Gewalt, Gefährdungen von Senioren usw.

Deshalb ist auch die heutige Beratung Anlass, noch einmal allen Menschen im Bereich der Pflege und in der Pflegeberatung ganz herzlich zu danken und dem Berufsstand die weitere Unterstützung unserer Fraktion zuzusagen.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Anklam-Trapp das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die CDU tut sich in der Tat, wie ich vorhin hören durfte, schwer, Herr Kollege Wäschenbach. Sie erzählen uns von den Empfehlungen

des Bundes, die nicht umgesetzt seien. In der Tat, die Empfehlungen des Bundes richten sich an die Bundesländer. Es ist höchst bedauerlich, dass viele Bundesländer noch nicht so weit sind wie Rheinland-Pfalz.

(Beifall des Abg. Jörg Denninghoff, SPD)

In Bayern gibt es erst neun, hier bei uns gibt es seit zwei Jahrzehnten fast flächendeckend 135 Beratungs- und Koordinierungsstellen für die Menschen, die wirklich Beratung brauchen zu Pflege und Pflegebedürftigkeit; denn Schicksalsschläge kommen über Nacht. Die Menschen wenden sich dann an die Beratungs- und Koordinierungsstützpunkte, an die Pflegestützpunkte, um zu fragen: Woher bekomme ich Hilfsmittel? Wer beantragt mir was? Wo muss ich hinlaufen? Wer hilft mir bei dem Weg, um für meine Angehörigen zu Hause sorgen zu können?

Das ist das, was wir in Rheinland-Pfalz wollen – ambulant vor stationär, die Menschen gut versorgen da, wo sie leben, und ihnen die Pflege vielleicht in stationären Einrichtungen zu ersparen, getreu dem Motto: Einen alten Baum verpflanzt man nicht.

Dazu braucht man Fachkräfte und Fachpersonal, das hervorragend ausgebildet ist. Ich kann aus meiner Bürgersprechstunde und als gesundheitspolitische Sprecherin berichten, alle, die zu solchen Stützpunkten gehen, bekommen Hilfe, und auch ich hole mir einen Rat, um zu wissen, wie es weitergeht. Ich schätze das sehr.

An dieser Stelle möchte ich einen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ganzen Land aussprechen, die Besuche zu Hause machen, um zu schauen, wie ich die Hilfe noch verbessern kann, was der alte Mensch braucht, um daheim pflegerisch versorgt zu werden, und welche Pflegehilfsmittel bei welcher Krankenkasse wie zu beantragen sind.

Dass wir jetzt das Gesetz fortschreiben, ist die Grundlage, mit der wir uns jetzt beschäftigen, und Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler hat ihre Ausführungen so dargelegt, dass sie für alle Mitglieder dieses Hohen Hauses zu verstehen sind.

Meine Damen und Herren, vielleicht noch einen kleinen Blick zurück.

(Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund übernimmt den Vorsitz)

Die damalige Gesundheitsministerin, die heutige Ministerpräsidentin Malu Dreyer, hat gemeinsam mit Ulla Schmitt Pflegestützpunkte ins Leben gerufen. Wir in RheinlandPfalz haben es vorbildlich umgesetzt. Ich habe das vorhin schon ausgeführt.

Dass wir die Grundlage weiterentwickeln, dazu dient dieser heute hier vorliegende erste Gesetzentwurf, die im Bundesgesetz festgelegte Struktur der Pflegestützpunkte anzupassen und das bisherige System zu verbessern und zu ergänzen.

Einige wenige Punkte, die schon von der Frau Ministerin vorgetragen worden sind und und die Herr Wäschenbach

ein bisschen mit seinen zehn Geboten, mit seinen zehn Punkten, durcheinandergebracht hat, trage ich noch einmal ganz bewusst und gerne vor.

Die Beratungs- und Koordinierungsarbeit in den Pflegestützpunkten zusammenzuführen, die Beratung in Rheinland-Pfalz aus einer Hand zu bekommen, wann und wo und wer immer sie braucht, ist uns ganz wichtig.

Ambulant vor stationär: Die Pflegestrukturplanung der Kommunen und die besondere Verantwortung von Städten, Gemeinden und Kreisen mehr einzubinden und die Möglichkeit, dass in Zukunft auch Kommunen Pflegestützpunkte bilden können, das ist ein großer Fortschritt gerade in dieser Ausrichtung ambulant vor stationär.

Hoch qualifizierten Mitarbeitern in den Koordinierungs- und Pflegestützpunkten, die im sozialen System vor Ort breit vernetzt sind, mehr als nur befristete Verträge anbieten zu können, auch das ist eine Weiterentwicklung, die mir persönlich äußerst wichtig ist, gerade was die Fachkräftesicherung angeht und das große Know-how dieser qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft.

Herr Wäschenbach, die Finanzierungsfrage ist mehr als deutlich zu beantworten: 80 %. Es ist eine Mischfinanzierung. Wir haben das erst vor Kurzem im Ausschuss anhören dürfen. Die Betriebskostenpauschale wird noch ergänzt.

Da Sie das vorhin in Ihren Ausführungen etwas aufgenommen haben, sage ich zu der Gemeindeschwester plus gern noch einmal etwas. Wir in Rheinland-Pfalz sind so weit vorn, dass wir in Deutschland in alleinigen Modellprojekten sind. Hoch betagte Menschen mit zu versorgen, damit sie nicht durch die Systeme fallen, ist uns sozial ein Auftrag. Wir wollen niemanden allein lassen und dort andocken, wo weitere Hilfe möglich ist. Das ist richtig und gut so.

Meine Damen und Herren, wir befinden uns in der ersten Beratung. Wir werden uns im Sozialausschuss damit befassen. Wir begrüßen ausdrücklich die Weiterentwicklung dieses Gesetzes.