Protokoll der Sitzung vom 24.09.2015

Wenn die Geschäftsordnung das nicht hergibt, werde ich weiterhin zum Kollegen Hürter sprechen. Herr Kollege Schweitzer ist da mit eingebunden.

(Beifall der CDU)

Bitte reagieren Sie auf den Kollegen Hürter, Herr Billen.

Noch einmal: Die entscheidende Frage ist: Wer macht Naturschutz in erster Linie?

(Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD)

Ich darf leider auf Ihre unqualifizierten Zwischenrufe nicht mehr eingehen, Herr Schweitzer.

(Heiterkeit bei der CDU)

Ich sage es noch einmal: In erster Linie machen Naturschutz die Bauern, die Winzer und Waldbauern.

(Beifall der CDU)

Das Bundesnaturschutzgesetz, auf das wir leider mit Ihren Anträgen und mit Ihrer Gesetzesvorlage noch erhebliche Dinge obendraufpacken, ruiniert nur die Bauern, Winzer und Waldbauern.

(Beifall der CDU)

Wir wollen das Gegenteil. Wir wollen schützen durch nützen. Das ist das Oberprinzip.

Diese schöne Kulturlandschaft mit all ihrer Vielfalt an Artenreichtum der Pflanzen und an Artenreichtum der Tiere

haben Bauern, Winzer und Waldbauern geschaffen, kein anderer. Herr Kollege Hürter, Sie verteidigen das dann noch hier, indem sie sagen, wir haben das praxisgerecht gemacht. Glauben Sie, es ist praxisgerecht, wenn einer auf mein Feld geht, ohne sich anzumelden? In der Formulierung steht „soll“. Es steht nicht, er muss sich anmelden. Glauben Sie, es ist praxisgerecht, wenn ich irgendwelchen Leuten sage, ihr seid jetzt Naturschutzbeauftragter und habt Betretungsrecht von allem, ohne den Besitzer zu informieren? Glauben Sie, das ist praxisgerecht? Das ist staatliche Kontrolle, das ist staatliche Willkür und hat mit Naturschutz gar nichts zu tun.

(Beifall der CDU)

Insofern lehnen wir Ihren Antrag ab. Stimmen Sie unserem Antrag zu, dann sind wir wieder in der Praxis. Wir haben auch Zugeständnisse gemacht, damit Sie zustimmen können. Dann sind wir auf einem guten Weg.

(Beifall bei der CDU)

Zur Erwiderung erteile ich Herrn Kollegen Hürter von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Billen, Sie haben die Frage gestellt, wer Naturschutz macht. Sie haben sie so beantwortet, dass das die Landnutzer machen, also Landwirte und Forstwirte. Das ist zutreffend, das ist aber nicht vollständig. Natürlich machen auch Behörden in Deutschland und Rheinland-Pfalz Naturschutz. Es machen sehr viele Menschen ehrenamtlich Naturschutz. Auch diese müssen angesprochen werden. Auch diese haben ihre Berechtigung. Sie ignorieren diese Menschen und ihre Interessen, vor allem die Anliegen, für die diese Menschen stehen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zuruf des Abg. Michael Billen, CDU)

Wenn wir über das Thema praxisgerecht reden, dann finde ich es befremdlich, dass eine Partei wie die CDU, die auch ihre Verdienste um den Naturschutz hat – ich habe eben den Namen Professor Dr. Töpfer genannt –,

(Alexander Schweitzer, SPD: Das ist aber schon lange her! – Christine Schneider, CDU: Herr Schweitzer, jetzt wird es schwierig, heute so, morgen so!)

dem Staat, auch insbesondere den Kreisverwaltungen, die in unserem Land maßgeblich für den Naturschutz Verantwortung haben, mit einem Misstrauen begegnet, das völlig unangebracht ist. Dieses Misstrauen kommt auch in Ihrem Wunsch zum Ausdruck, § 37 komplett zu streichen, in dem es um die Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder geht.

Auch das gehört dazu, dass man, wenn eine Kontrolle Fehler und Versäumnisse aufzeigt, wo fahrlässig oder gar mit Vorsatz bestehendes Recht missachtet wurde, zu Konsequenzen kommt.

Wie absurd Ihr Antrag ist, dass Sie nicht ein oder zwei Punkte streichen wollen, sondern alle Punkte, zeigt § 25. Dort ist geregelt, dass, wer ein für Menschen lebensgefährliches wildes Tier hält, zum Beispiel einen Tiger, um es auf den Punkt zu bringen, dieses Tier fachlich sauber betreuen muss. Er muss es entsprechend versichern, und er muss es ausbruchsicher halten.

Das Ganze wird in § 37 als Ordnungswidrigkeit auch entsprechend mit einem Bußgeld bewehrt. Diese absolut sinnvolle und richtige Regelung – jetzt reden wir über praxisgerecht – wollen Sie streichen. Deswegen sieht man, Ihnen geht es nicht um praxisgerecht, sondern es geht um eine Einseitigkeit, die nach meinem Empfinden weit über das Ziel hinausgeht. Deswegen möchte ich Sie ganz herzlich bitten, kommen Sie wieder zu einem Interessenausgleich, der einer großen Partei wie der CDU doch eigentlich gut zu Gesicht stehen würde.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Kollege Hartenfels.

(Alexander Schweitzer, SPD: Das war eine sachliche Replik! – Christian Baldauf, CDU: Deshalb haben Sie auch so laut geklatscht! – Dr. Adolf Weiland, CDU: Es war sachlich, aber trotzdem falsch! – Zuruf des Abg. Michael Billen, CDU – Alexander Schweitzer, SPD: Sie haben von hier oben aus die Unwahrheit erzählt! Das wollen wir doch auch einmal festhalten!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Landesnaturschutzgesetz ist ein Meilenstein für mehr Naturschutz im Land Rheinland-Pfalz. Es ist heute insofern ein guter Tag für die Menschen, für die die Bewahrung der Schöpfung ein hohes Gut darstellt. Es ist ein guter Tag für die Menschen, die sagen, die Natur hat auch einen Wert an sich.

Herr Schmitt, Ihre Ausführungen haben leider deutlich gemacht, dass Sie den Naturschutz nur gerne dann ins Feld führen, wenn er Ihnen in Ihre politische Ideologie hineinpasst.

(Christian Baldauf, CDU: Das macht ihr aber nicht anders!)

Herr Baldauf benutzt den Rotmilan der Naturschutzverbände insbesondere dann gerne, wenn es um die Verhinde

rung der Energiewende in Rheinland-Pfalz geht. Aber ich glaube, die Naturschutzverbände werden Ihnen nicht auf den Leim gehen, insbesondere nach der heutigen Debatte und insbesondere dann, wenn sie feststellen werden, dass Sie diesem Landesnaturschutzgesetz nicht zustimmen werden. Da wird offensichtlich, um was es Ihnen geht. Ihnen geht es nicht um den Naturschutz, sondern um reine Polemik, um ein Aufbauschen einer Konfliktlinie zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, die wir schon lange überwunden haben und die dieses Naturschutzgesetz aktiv aufgreift, um dort Brücken zu schlagen. Das möchte ich an zwei Schwerpunkten des Gesetzes noch einmal deutlich machen.

Ich komme zunächst zum ersten Schwerpunkt. Uns ist es wichtig gewesen, einen qualitativ hochwertigen Naturschutz umzusetzen. Das machen wir vor allen Dingen über § 7. Dort geht es in Absatz 1 zum Beispiel darum, deutlich zu machen, wir wollen Ausgleichsmaßnahmen im Bereich der Naturschutzgebiete, überhaupt im Bereich von Schutzgebieten, dort, wo wir eine hohe Wertigkeit der Natur haben. Diese soll dort weiterentwickelt werden. Sie soll dauerhaft implementiert werden. Deswegen wollen wir dort diese Ausgleichsmaßnahmen auch ansiedeln.

In Absatz 3 wird das dann ergänzt. Herr Schmitt, Sie haben es schon angesprochen. Wir wollen das vor allem über produktionsintegrierte Maßnahmen durchsetzen, also mit der Landwirtschaft. Das ist auch keine neue Erkenntnis. Diese Paragrafen hatten wir auch schon vor der Anhörung hineingeschrieben. Das ist genau der Ansatz, den auch Ihre Partei verfolgt, zu sagen – Herr Billen hat es auch noch einmal aufgegriffen –, wir wollen in einer Kulturlandschaft natürlich die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Wir wollen nicht die Konfrontation, die Sie immer wieder aufs Trapez bringen.

Wir haben es in Absatz 3 explizit so geregelt, dass produktionsintegrierte Maßnahmen Vorrang vor anderen Maßnahmen genießen. Das haben wir explizit dort hineingeschrieben. Wir haben es aufgrund der Anhörung noch einmal ergänzt. Sie haben es auch noch einmal aufgegriffen, dass wir die Entsiegelungsmaßnahmen vordringlich wieder in den Blick nehmen wollen, auch im Innenbereich, um Flächenkonkurrenzen zu minimieren. Da sind wir uns auch einig. Wir wollen keine zusätzlichen Flächenkonkurrenzen. Genau das hat dieses Landesnaturschutzgesetz auch explizit aufgegriffen und deutlich gemacht, dass beides geht, mit der Landwirtschaft auch einen hohen Naturschutz umzusetzen.

In § 7 Abs. 5 haben wir noch einmal geregelt, dass die Ersatzgelder, die vor allen Dingen bei den Windkraftanlagen anfallen, bei der Landesstiftung Natur und Umwelt platziert werden und nach einer Frist von drei Jahren diese Gelder dann, sofern die Landkreise keine Maßnahmen umgesetzt haben, von der Landesstiftung umgesetzt werden. Diese Dreijahresfrist ist aus meiner Sicht eine sanfte Erinnerung an die Kommunen vor dem gesetzgeberischen Anspruch, der bundesgesetzlich formuliert wird, zum Zeitpunkt des Eingriffs hat die Ausgleichsmaßnahme schon stattzufinden.

Diesen engen Zusammenhang haben wir jetzt sehr weit

gehend erweitert. Erst danach wird die Landesstiftung nach den drei Jahren Gelegenheit bekommen, auch Maßnahmen umzusetzen. Dort bekommen wir auch Win-winSituationen. Wir haben eine hohe Professionalität in der Landesstiftung. Wir haben die Möglichkeit, EU-Mittel und Bundesmittel mit heranzuziehen. Bei dem LIFE Projekt profitiert das Land doppelt von dieser Regelung.

Ich möchte einen weiteren Schwerpunkt ansprechen. Herr Schmitt, Sie haben es auch angesprochen, nämlich den Grünlandschutz. Wir müssen dort wirklich die Notbremse ziehen. Wir haben einen dramatischen Grünlandschwund in Rheinland-Pfalz, nicht nur rein mengenmäßig, sondern auch qualitativ. Gerade die Landwirte von Ihnen wissen das. Wir haben überwiegend nur noch Grünländer, die Vielschnittgrünländer sind, die im Prinzip wie ein Acker bewirtschaftet werden. Dort haben wir Hochleistungsgräser. Wir haben keine Kräuter mehr darin. Wir haben keine extensive Nutzung mehr. Deswegen ist es so wichtig, im Grünlandbereich bei den mageren Wiesen und Weiden, bei der extensiven Bewirtschaftung, dort zu sagen, die wollen wir gesetzlich schützen, aber auch hier mit der Landwirtschaft zusammen. Das heißt, die Landwirte werden hier nicht enteignet, sondern sie bekommen Vertragsnaturschutz angeboten. Sie bekommen Ausgleichsmaßnahmen angeboten.

Herr Hürter hat schon darauf hingewiesen, bei 17.000 Hektar ist das ein Riesenbetrag, den das Land in die Hand nimmt, um auch nach außen deutlich zu machen, wir wollen uns im Lande Rheinland-Pfalz um einen hochwertigen Naturschutz kümmern, was wir unserer Kulturlandschaft auch schuldig sind, aber wir wollen auch gleichzeitig die Landwirte finanziell entschädigen und ermöglichen, dass sie an bestimmten Stellen, die hochwertig sind, dann auch Landwirtschaft auf extensive Art und Weise betreiben.

Herr Billen, insofern sehe ich nicht den Widerspruch, den Sie skizziert haben, sondern gerade in dem Fall versuchen wir,

(Glocke der Präsidentin)

beides zu verbinden. Ich bitte, das auch anzuerkennen. Insofern würde ich mich freuen, wenn dieses Landesnaturschutzgesetz von allen Fraktionen im Parlament verabschiedet wird.

Danke schön.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Für die Landesregierung erteile ich Frau Staatsministerin Höfken das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal möchte ich allen danken, die diesen wirklich sehr konstruktiven Dialog zum Thema Landesnaturschutzgesetz geführt haben. Landwirtschaft, Umweltverbände, Na