Protokoll der Sitzung vom 24.09.2015

Auswahl der besten und solidesten Bewerber um die Spielbankerlaubnisse zu gewährleisten. Zweitens berücksichtigen wir durch steuer- und abgabenrechtliche Änderungen die jeweilige Ertragskraft der rheinland-pfälzischen Spielbankbetriebe und helfen ihnen so beim Bestehen in einem schwieriger gewordenen Wettbewerb.

Seit Jahren sieht sich die Spielbankenbranche im In- wie auch im Ausland einem erheblichen Wandel ausgesetzt. Viele Personen greifen vermehrt auf teilweise illegale Glücksspielangebote im Internet, auf die Spielhallen der gewerblichen Konkurrenz oder auf Geldspielgeräte in Gaststätten zurück. Aber auch die staatlichen Auflagen gegen die Spielsucht wie die konsequente Identifizierung und die Einrichtung wirkungsvoller Sperrsysteme sowie gegen Geldwäsche zeigen die vom Gesetzgeber gewünschten Wirkungen. So kämpfen auch viele rheinland-pfälzische Spielbankbetriebe mit einer stetigen Verringerung der Bruttoerträge.

Dennoch bleibt das Anbieten von Glücksspielen in staatlichen oder staatlich konzessionierten Spielbanken von elementarer Bedeutung. Es geht darum, das Glücksspiel in geordnete Bahnen zu lenken und in einem seriösen Umfeld zu ermöglichen. Hierzu bedarf es jedoch attraktiver und daher wirtschaftlich dauerhaft leistungsfähigerer Spielbanken. Die nachhaltig negative Entwicklung der Ertragslage der Spielbanken, deren wirtschaftliche Situation sowie die anlässlich einer Überprüfung vom Rechnungshof Rheinland-Pfalz im Jahresbericht 2013 getroffenen Feststellungen erfordern eine grundlegende Überarbeitung der fiskalischen Bestimmungen des Spielbankgesetzes.

Die neuen fiskalischen Regelungen enthalten erstmals auch eine gewinnbezogene Steuern- und Abgabensystematik sowie die Möglichkeit eines Verlustvortrags. Über eine Absenkung der umsatzbezogenen Abgaben und über Freibeträge wird die Grundlage geschaffen, auch kleine Spielbetriebe angemessen zu besteuern. Dabei wird dem Umstand Rechnung getragen, dass bei geringeren Bruttospielerträgen verhältnismäßig hohe und eventuell existenzgefährdende Kosten in Relation zu den erwirtschafteten Erträgen anfallen. Andererseits werden auf einer zweiten Stufe ordnungsrechtlich unerwünschte überhöhte Gewinne abgeschöpft.

Neben der Einführung der Gewinnabgabe ist auch die Einführung eines Verlustvortrags zur Gewinnabgabe vorgesehen, um eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit angemessen berücksichtigen zu können. Die Zahlungen der Betriebe an die Spielbankgemeinden werden sich zukünftig nicht allein nach dem Bruttospielertrag richten, sondern auch nach dem tatsächlichen Aufkommen an der Spielbankabgabe und den weiteren Leistungen.

Nicht nur die veränderten fiskalischen Rahmenbedingungen sollen dazu beitragen, die gesetzlichen Vorgaben besser zu erfüllen, sondern auch eine europarechtliche Auslese oder Bestenauslese unter den Antragstellerinnen oder Antragstellern dient diesen Zielen. Da soll zukünftig die Erlaubnis für den Betrieb einer Spielbank maximal für 15 Jahre und nur nach einer Ausschreibung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vergeben werden.

Nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs muss

die Erlaubnis für den Betrieb einer Spielbank in einem transparenten, diskriminierungsfreien und europaweiten Verfahren vergeben werden. Dennoch wird dadurch den neuen Ausschreibungsregelungen entsprochen. Zudem ist vorgesehen, dass die Erlaubnis für den Spielbankbetrieb spätestens nach 15 Jahren zwingend neu ausgeschrieben werden muss. Ausnahmsweise kann die Erlaubnis interimsweise für maximal ein Jahr verlängert werden. Diesem Aspekt dient auch der vorgesehene Vorbehalt eines Widerrufs der Erlaubnis, die zum Beispiel dann erlischt, wenn die Spielbank den Betrieb nicht binnen eines Jahres nach Erlaubniserteilung tatsächlich aufnimmt.

Die Pflicht, ein Sozialkonzept vorzulegen, dient der Verhinderung bzw. Bekämpfung von Spielsucht. In einem Sicherungskonzept sind die Vorkehrungen für Gewährleistungen der IT- und Datensicherungen zu erläutern. Damit kein illegal erlangtes Vermögen durch den Betrieb einer Spielbank gewaschen wird oder Kriminelle eine Spielbank leiten, sind ferner umfassende Überprüfungsmechanismen durch die Sicherheitsbehörden vorgesehen.

Mit den vorgesehenen Änderungen des Spielbankgesetzes werden sozial- und sicherheitsrelevante Aspekte bei der europarechtsfesten Auswahl der besten und solidesten Bewerber gezielter berücksichtigt. Gleichzeitig tragen wir gewandelten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Licht das Wort.

Herr Präsident, Herr Staatssekretär Kern! Wir müssen das Spielbankgesetz ändern und anpassen. Das ist ohne Frage. Salopp gesagt, wir müssen es der veränderten Welt anpassen. Sie haben eine ganze Reihe von Punkten angesprochen, die unstrittig sind, die wir heute in der ersten Lesung gar nicht näher zu diskutieren brauchen. Da herrscht Einigkeit. Ich will aber, wenn es darum geht – da teile ich das Ziel des neuen Gesetzes –, wirtschaftlich leistungsfähige und entsprechend attraktive Spielbanken am Schluss stehen zu haben – das ist auch das, was Sie erwähnt haben –, aufzeigen, da sagen die Christdemokraten genauso Ja zu diesem Ziel.

Lassen Sie mich aber einige Punkte ansprechen; denn dieses Gesetz, das Sie hier vorlegen, hat eine neue Verteilungsquote oder neue Verteilungsquoten, in diesen eine neue Gewinnabgabe, die dann nur dem Land zusteht.

Ich habe auch eine Frage zu § 6. Dazu komme ich gleich. Ich möchte auch eine Bitte äußern, ob wir nicht auch über den Zeitplan gemeinsam reden können;

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

denn wir brauchen auch Planungssicherheit. Das ist die

Bitte der Standortkommunen, die von den Kommunen an uns herangetragen wird.

Worüber reden wir? – Eine bisher feste Bemessungsgrundlage, die sich an den Bruttospielerträgen orientierte, soll mit einem künftigen Gesetz durch zwei Bemessungsgrundlagen sowie eine variable Verteilungsquote abgelöst werden. Das verringert Planungssicherheit – ohne Frage – in den Kommunen, in den Sitzgemeinden. Nach der bisherigen Fassung konnten verhältnismäßig gut die zukünftigen Quoten aus der Spielbankabgabe den Spielbanksitzgemeinden mitgeteilt werden. Es war einfach, sie zu ermitteln, und sie konnten planen. Das Aufkommen – Sie sagten es – ist zwar rückläufig, aber für den jeweiligen Haushalt war das durchaus eine Planungsmöglichkeit.

Die neue Fassung lässt hier dem Landeshaushaltsgesetzgeber offen, inwieweit er Mittel aus dem Spielbankabgabenaufkommen an die Spielbanksitzgemeinden weiterleitet. Das ist eine Unsicherheit. Ein Planungsrisiko besteht, und Planbarkeit ist ein wichtiger Punkt für die Kommunen. In der Prognose – das ist auch in dem Gesetz zu lesen – verringert sich das Aufkommen von 17,4 Millionen Euro auf 15,5 Millionen Euro. Das muss man anpassen. Das ist ohne Frage. Durch die neuen Erhebungssätze und Freigrenzen ist mit einem deutlich geringeren Abgabeaufkommen aus der Spielbankabgabe zu rechnen. Das wissen auch die Kommunen. Damit müssen sie rechnen. Die Verringerung dieses Aufkommens wird auf Landeshaushaltsseite – das ist ein Punkt, den ich gern noch beleuchtet haben möchte – durch die Schaffung einer weiteren Gewinnabgabe kompensiert. Das Land bedient sich in einer neuen Abgabe; denn das verminderte Spielaufkommen trifft in Konsequenz somit die Spielbanksitzgemeinden, die nicht an dieser Gewinnabgabe beteiligt sind.

Dabei tritt dann die Frage zu Nummer 5 in Artikel 1, § 6 Abs. 3, auf, die ich dann gern auch im Ausschuss beleuchtet haben möchte. Ich zitiere genau: „Die Spielbankabgabe beträgt 40 v. H. der 1 Mio. Euro übersteigenden Summe der Bruttospielerträge des einzelnen Spielbetriebes eines Kalenderjahres.“ Wie viele Spielbetriebe kann ein Standort haben? Das hat Auswirkungen. Wie wirkt sich das auf die jetzigen Sitzgemeinden aus? Diese Frage müssten wir noch erörtern.

Der letzte Punkt, den ich schon angesprochen habe, ist, ob man es mit dem Zeitplan so halten muss, ob man nicht ein Jahr zusätzlich Zeit lässt, damit sich die Sitzgemeinden an die Verringerung anpassen können; denn sie wissen – das wissen Sie auch, und damit müssen Sie auch rechnen –, dass es morgen und übermorgen weniger zu verteilen gibt. Damit wollen sie aber planen. Sie brauchen Planungssicherheit. Es gibt also Fragen und Punkte, die wir im Ausschuss behandeln müssen, denke ich.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat der Kollege Hüttner von der SPD-Fraktion.

(Alexander Schweitzer, SPD: Guter Mann! – Carsten Pörksen, SPD: Das wird sich herausstellen!)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute schon viele wichtige Gesetz im Landtag zu debattieren. Das Spielbankengesetz ist auf der einen Seite zwar auch wichtig, aber wir haben auch schon andere Gesetze mit einer elementareren Bedeutung. Dennoch ist es für die Fortführung der staatlichen Spielbanken ein ganz entscheidender Punkt, dass wir hier Anpassungen vornehmen.

Herr Staatssekretär Kern ist auf die wichtigen Punkte schon eingegangen. Insoweit lassen Sie mich einfach nur noch ein paar Eckpunkte zusätzlich dazunehmen; denn es kommt nicht allein von uns, dass wir das anpassen wollen, sondern das liegt auch daran, dass die EU gesagt hat, wir haben hier Veränderungen vorzunehmen. Auch der Landesrechnungshof hat uns Maßgaben mitgegeben, die wir hier auch mit eingebaut haben.

Wichtig bei diesen Anpassungen, die vorgenommen werden müssen – Herr Licht ist teilweise darauf eingegangen –, ist auch die Tatsache, dass wir in der Konsequenz auf Mehreinnahmen als Land verzichten oder verzichten müssen; denn wir brauchen verlässliche Konzessionsnehmer. Der Markt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Das ganze Spielerverhalten, das insgesamt stattfindet, hat sich verlagert. Das ist nicht nur das Thema Spielhallen, sondern insbesondere auch das Thema Internet hat eine herausragende Bedeutung angenommen. Wir brauchen einfach verlässliche Partner, die auch draußen vorhanden sind. Wenn das Land etwa 2 Millionen Euro von den möglichen Einnahmen zurückhalten muss oder nicht mehr einnehmen kann, dann ist das schon eine Hausnummer.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir diese Spielbanken sehen, so ist es von einer hohen Bedeutung, dass dort richtigerweise auch Sozialkonzepte vorhanden sind, die kanalisiert sind, die klar strukturiert sind und damit auch ein Suchtverhalten auf einer richtigen Linie geleitet wird.

Wir haben mit der Veränderung in dem ganzen Spielerverhalten auch die Situation, dass viel weniger Leute in die Spielbanken gehen, viel weniger Umsätze dabei tätigen. Eine besondere Sache, die vielleicht die Wenigsten kennen, ist das Trinkgeldverhalten. Der sogenannte Tronc hat bei den Konzessionsnehmern immer mit dazu geführt, dass auch die Gehälter der Mitarbeiter davon bestückt wurden. Das ist fast total zusammengebrochen. Dementsprechend muss der Konzessionsnehmer schauen, wie er mit den Umsätzen, den Bruttospielerträgen klarkommt, um das Ganze leisten zu vermag.

Es ist hierbei geregelt, dass wir eine Ausschreibung über zehn Jahre und eine maximale Verlängerung von einmal fünf Jahren machen können. Das ist ein Zeitraum, der notwendig ist, um geleistete Investitionen ebenfalls mit aufzunehmen; denn diese müssen sich für den Konzessionsnehmer ebenfalls amortisieren, sodass wir auch klare

Strukturen haben. Aber über 15 Jahre hinaus kann es auch nicht weitergehen. Das würde möglicherweise den Einzelnen bevorzugen können.

Dass das Verfahren natürlich EU-konform, transparent und diskriminierungsfrei ist, ist selbstverständlich.

Lassen Sie mich auch auf den Punkt eingehen, den Herr Licht angesprochen hat. Natürlich sind auch wir von Bad Neuenahr angesprochen worden bezüglich dieser Regelung die es dort insgesamt gibt, die auch für Trier oder Mainz eine besondere Situation hätte, die das allerdings in den letzten Jahren nicht mehr in Anspruch genommen haben. Das ist eine Situation, die wir zu beachten haben. Wir müssen hier aber sehen, dass mit der neuen Regelung die Spielbanken lebensfähig gemacht werden, dass auch Verlustvorträge stattfinden können und wir mit dem veränderten System in einer sicheren und ohne große Risiken auch für das Land – das ist auch unsere Aufgabe – stehenden Situation sind.

Dementsprechend ist auch im Haushalt festzulegen, welcher Anteil eines Bruttospielergebnisses wir wieder an die Kommunen zurückgeben, die dort, wo der Sitz ist, dann wieder eine Einnahme haben.

Sehr geehrter Herr Licht, damit haben wir natürlich auch den Punkt des Landesrechnungshofs aufgenommen, der sagt, wir haben alle Standortgemeinden gleichermaßen gleich zu behandeln. Dementsprechend ist es schwierig, eine Gemeinde, die momentan einen größeren Benefit hat, zu bevorzugen.

Das Ganze ist mit dem Haushalt festzulegen. Je nachdem – das liegt auch an den Umsätzen insgesamt – werden die Kommunen dann auch einen vernünftigen Ertrag haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, das sind einige notwendige und wichtige Anpassungen. Wir werden über diese weiter im Ausschuss diskutieren und sie dann gemeinsam auf den Weg bringen.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Herr Kollege Schlagwein von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Dostojewski seinen Roman „Der Spieler“ schrieb, war die Welt der Spielbanken noch in Ordnung. Es gab kein Glücksspiel im Internet und keine eigenen Pokerkanäle im Fernsehen. Es gab keine Spielhallen in Fußgängerzonen und noch keine Suchtbeauftragten und keine Spielsuchtprävention.

(Alexander Licht, CDU: Sucht gab es!)

Herr Licht hat es gesagt. Seitdem hat sich die Welt, ob

gewünscht oder nicht gewünscht, erheblich geändert. Das bisherige System der Abschöpfung hoher Ertragsüberschüsse bei den Spielbanken über die Spielbankabgabe kann so nicht bleiben. Darin sind wir uns einig.

In ihrer alten und jetzt noch geltenden Fassung hat die Spielbankabgabe sogar dazu geführt, dass das Land zumindest zeitweise mehr an die Sitzkommunen der Spielbanken ausgezahlt hat, als es selbst eingenommen hat. Das kann so auch nicht bleiben. Vor allem in Kombination mit der Umsatzsteuer, der die Spielbanken seit einigen Jahren aus europarechtlichen Gründen unterliegen, kann die Spielbankabgabe in der jetzigen Form auch auf die Spielbanken selbst eine, wie das so schön heißt, erdrosselnde Wirkung entfalten. Bei Dostojewski drohten sich die Spieler zu erdrosseln. Jetzt sehen sich zumindest subjektiv die Spielbanken auf diesem Weg.

Hinzu kommt die Notwendigkeit – auch das wurde gesagt –, die europarechtlichen Regelungen im Hinblick auf transparente und diskriminierungsfreie Vergaben auch mit Blick auf die Spielbanken anzupassen. Es gibt Handlungsbedarf in allen Richtungen. Das hat auch der Landesrechnungshof festgestellt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt die Landesregierung diesem Handlungsbedarf nach. Ich möchte das alles nicht im Detail darlegen. Die neue Systematik wird zu einer spürbaren Verringerung des Abgabenaufkommens und damit zu einer Abgabenentlastung bei den Spielbanken führen. Diese Entlastung geht dann aber auch zulasten der bisherigen Abgabenempfänger, also des Landeshaushalts wie auch der Sitzkommunen, also den Kommunen, in denen die Spielbanken ihren Sitz haben.

Es kommt nun sehr darauf an, diese Last und das verringerte Abgabenaufkommen zwischen Land und Kommunen fair und solidarisch zu verteilen; denn es bleibt Aufgabe der Sitzkommunen, mit den Mitteln der Abgaben das Umfeld der Spielbanken als Standortfaktor weiterhin zu gestalten und aufzuwerten, und zwar sowohl im Interesse der im Wettbewerb stehenden Spielbanken als auch im Interesse des Landes an einer weiterhin funktionierenden regulatorischen Steuerung des Glücksspiels. Dazu bedarf es oft dauerhafter kommunaler Strukturen bei den Sitzgemeinden vor Ort und damit auch einer kalkulierbaren Finanzierungsgrundlage.