Die Verschuldung des Landes am Kreditmarkt bis zum Jahr 2014 liegt um 1,5 Milliarden Euro unter der in der letzten Finanzplanung prognostizierten Größe. Wir sind mit der Konsolidierung deutlich schneller vorangekommen als geplant. Dies hat es uns zum Beispiel erlaubt, die Deckelung der Besoldungserhöhungen auf jährlich 1 % bereits in diesem Jahr auslaufen zu lassen,
Wir haben auch in der neuen Finanzplanung vorsichtig und realistisch kalkuliert. Die Ausgabenbereiche mit hoher Ausgabendynamik werden in der Planung explizit berücksichtigt. Wir müssen weiterhin mit einem deutlichen Anstieg der Anzahl der Pensionärinnen und Pensionäre rechnen, nach unserer Schätzung in den nächsten fünf Jahren um rund 17 %.
Auch die Zahlungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs entwickeln sich überproportional dynamisch, und das soll auch so sein. Die Finanzausgleichsmasse wird von 2,6 Milliarden Euro im Jahr 2016 jahresdurchschnittlich um mehr als 100 Millionen Euro ansteigen und 2020 knapp über 3 Milliarden Euro betragen.
Beim Zinsniveau ist ein schneller Anstieg von 1,8 % in 2016 auf 3,4 % in 2017 und 4,4 % in 2018 in der Finanzplanung unterstellt. Wir wissen nicht, ob das so eintrifft, aber wir sind auf die sichere Seite gegangen, weil es fahrlässig wäre, nicht damit zu rechnen.
Neue Belastungen ergeben sich auch durch die höhere Zahl an Studierenden, für die wir an unseren Hochschulen Plätze bereitstellen, und neue Belastungen ergeben sich auch durch die hohe Zahl von Asylsuchenden. Dies alles haben wir in unserer Planung berücksichtigt.
Wir haben in der Finanzplanung die nach derzeitigem Verhandlungsstand zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen erwartbaren Verbesserungen mit netto 170 Millionen Euro eingerechnet. Unter dem Strich steigt in der Finanzplanung der geplante Überschuss im Jahr 2020, von 36 auf 206 Millionen Euro. Damit steigt der Sicherheitspuffer zum Ziel des strukturell ausgeglichenen Haushalts deutlich an. Dies halten wir angesichts sich ändernder Herausforderungen, aber auch vor dem Hintergrund, dass die Auswirkungen einer Normalisierung des Zinsniveaus inzwischen in die nächste Dekade hineinreichen werden, für erforderlich.
Wir werden auch in der nächsten Legislaturperiode weiter konsolidieren müssen. Dabei beläuft sich der offene Konsolidierungsbedarf, also der noch mit konkreten Maßnahmen zu unterlegende Konsolidierungsbedarf für die Jahre 2017 bis 2020, auf 420 Millionen Euro. In der Finanzplanung ist dargestellt, wie der offene Handlungsbedarf beispielhaft und realistisch erbracht werden kann.
Wie und an welcher Stelle weitere konkrete Maßnahmen ergriffen werden, bleibt der nächsten Legislaturperiode vorbehalten. Da wir davon ausgehen, dass die Wählerinnen und Wähler uns im nächsten Jahr mit dieser Aufgabe betrauen werden, haben wir die notwendigen Weichen hierfür bereits gestellt.
Rheinland-Pfalz kann und wird bei weiterhin schrittweiser Konsolidierung den ausgeglichenen Haushalt schaffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss kommen. Wenn wir das Parlament bitten, im weiteren Verfahren an einigen Stellen des Haushalts aufgrund der aktuellen Vereinbarungen mit dem Bund zur Flüchtlingsfinanzierung noch einmal Korrekturen vorzunehmen, dann ist das ausschließlich der Kurzfristigkeit der Ereignisse geschuldet; auf Bundesebene ist überhaupt vieles erst noch in Vorbereitung.
Mit diesem Regierungsentwurf hat die Landesregierung ihren Willen zum Sparen, aber auch den Willen zum Gestalten dokumentiert. Uns ist es gelungen, bei allen Herausforderungen wichtige Schwerpunkte für die Zukunft dieses Landes zu setzen und die Konsolidierung plangemäß weiterzuführen.
Ich wünsche uns allen konstruktive und faire Haushaltsberatungen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Lang anhaltend starker Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Dr. Rahim Schmidt, fraktionslos)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist die erste Beratung des Landeshaushaltsgesetzes bis zum morgigen Tag unterbrochen.
Bevor ich die Sitzung schließe, möchte ich noch darauf hinweisen, dass nur fotografiert werden darf, wenn der Präsident es erlaubt.