Protokoll der Sitzung vom 06.10.2015

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Das Gesetz muss jetzt von der Landesregierung eingebracht werden. Das Wort hat Frau Ministerin Lemke.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich sehr, dass wir jetzt einen Schritt weiterkommen mit

dem Kurortegesetz, das auch noch andere Zusammenhänge und Implikationen mit sich bringt; denn wir stellen uns einer Herausforderung, nämlich einer gesetzlichen Grundlage, die aus den 50er-Jahren stammt, in denen das Kurortewesen und auch die Regelungen dieser Abrechnung von Gesundheitsdienstleistungen gänzlich andere waren als heute.

Das Kurortegesetz vom 21. Dezember 1978 regelt die Voraussetzungen und das Verfahren der staatlichen Anerkennung und Überprüfung von Heilbädern, Kurorten, Erholungsorten und Fremdenverkehrsgemeinden. Grundsätzlich hat sich das Kurortegesetz in der Verwaltungspraxis bewährt. Zurzeit sind 19 Heilbäder und Kurorte, 36 Luftkurorte, 140 Erholungsorte und 604 Fremdenverkehrsgemeinden nach dem Kurortegesetz staatlich anerkannt.

Seit rund zehn Jahren ist ein nachlassendes Interesse an Neuanträgen zu beobachten. Dies hängt auch mit der von mir schon erwähnten Gesundheitsreform zusammen. Ich führe es auf die geänderte Einschätzung von Bedarfen und vertretbaren Kosten sowie auf eine Sättigung vor allem bei den Fremdenverkehrsgemeinden zurück, dass auch hier die Zahl der Anmeldungen stagniert.

Novellierungsbedarf besteht, da die derzeitigen Regelungen in Teilbereichen gar nicht mehr aktuell sind. Ein zeitgemäßes Kurortegesetz verlangt, dass die darin getroffenen Regelungen im Hinblick auf gesellschaftliche Entwicklung, grundsätzliche Notwendigkeit im Gesetzesvollzug, gewonnene Erkenntnisse auf zu beobachtende Richtlinien und Standards auf Bundes- und EU-Ebene hin überprüft und gegebenenfalls auch fortgeschrieben werden. Auch der Grundsatz von Rechts- und Verwaltungsvereinfachung ist zu beachten. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält die erforderlichen Regelungen zur Aktualisierung der Verwaltungsvereinfachung des Kurortegesetzes.

Was ist jetzt der Inhalt? Bei allen Artbezeichnungen mit Ausnahme der Fremdenverkehrsgemeinde handelt es sich um bundeseinheitliche Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes. Diese Begriffsbestimmungen enthalten aktuelle Änderungen gegenüber der geltenden Fassung des Kurortegesetzes Rheinland-Pfalz, die Anpassungen erforderlich machen. Für Rheinland-Pfalz ergeben sich hieraus auch die beiden neuen Bezeichnungen, und zwar Ort mit Heilstollenkurbetrieb und Ort mit Peloidkurbetrieb, die geringere Anforderungen an den Kurort stellen als die anderen Kurorte und Heilbadprädikate.

Die Anerkennungsmöglichkeit für diese beiden Prädikate sollen mit dem Änderungsgesetz für Rheinland-Pfalz neu eingeführt werden. Die Fremdenverkehrsgemeinde stellt eine eigene rheinland-pfälzische Bezeichnung dar. Für die Gemeinden ist sie vor allem bei der Tourismuswerbung von Bedeutung. Darüber hinaus sind staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinden berechtigt, einen Fremdenverkehrsbeitrag nach § 12 Kommunalabgabengesetz zu erheben.

Der aktuelle Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes sieht vor, dass die bisherige Verknüpfung des Kurortegesetzes mit § 12 Kommunalabgabengesetz künftig entfallen soll. Eine entsprechende Änderung von § 12 Kommunalabgabengesetz vorausge

setzt, wird künftig unter Kosten-Nutzen-Betrachtung auf die Möglichkeit einer staatlichen Anerkennung als Fremdenverkehrsgemeinde – jetzt kommt es – verzichtet. Gemeinden, die als Fremdenverkehrsgemeinde bereits staatlich anerkannt sind, können diese Artbezeichnung mit dem Zusatz „staatlich anerkannt“ bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 weiterführen. Danach darf die Artbezeichnung „staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde“ nicht mehr verwendet werden.

Eine marketingorientierte Alternativlösung außerhalb des gesetzlichen Bereichs und staatlichen Handelns zum Beispiel durch den Tourismus- und Heilbäderverband ist bei Bedarf nach dieser Übergangsfrist grundsätzlich aber denkbar.

In Bezug auf die Regelung zum Namenszusatz „Bad“ soll zukünftig zwischen Gemeinden unterschieden werden, die den Namenszusatz „Bad“ noch nicht führen, und Gemeinden, denen der Namenszusatz „Bad“ bereits verliehen wurde. Für letztere soll Klarheit geschaffen werden, dass ein bestehender Namenszusatz „Bad“ nach einem mindestens 20-jährigen Bestand auch dann weitergeführt werden kann, wenn das Heilbadprädikat widerrufen wird.

Wir haben auch ein Ergebnis der Verbandsbeteiligung. Grundsätzlich lautet hier die Überschrift: Zustimmung, keine Einwände. – Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens durch die Landesregierung wurden die kommunalen Spitzenverbände, die Arbeitsgemeinschaft der Industrieund Handelskammern, der Tourismus- und Heilbäderverband, die Sektion Heilbäder und Kurorte und der DEHOGA Rheinland-Pfalz zum Entwurf des Landesgesetzes gehört. Es wurden keinerlei Einwände oder Bedenken geäußert.

Dem vorausgegangen ist eine mündliche Information und Anhörung des Fachausschusses zur Anerkennung von Kurorten, Erholungsorten und Fremdenverkehrsgemeinden, der den Gesetzentwurf begrüßt. Der Kommunale Rat hat den Gesetzentwurf zur Kenntnis genommen und ebenfalls keine Änderungen angeregt.

Vielleicht sei mir gestattet, noch einen Fall zu schildern, den ich in größter Nähe begleiten durfte, ingrößter Nähe dahin gehend, dass es sich um meinen Wohnort handelt, Bad Bodendorf. Hier geht es um den eben genannten Zusatz „Bad“. Hier war Anfang der Legislaturperiode die Aberkennung des Status Heilbad notwendig, da schon mehrere Jahre vorher die Fristen zur Erreichung der Qualitätsstandards, die mit diesem Heilbadprädikat verknüpft waren, nicht erreicht werden konnten.

Sie können sich vorstellen, dass das in der Kommune eine erhebliche Diskussion um den Namenszusatz ausgelöst hat. Auch die Landesregierung und auch ich persönlich haben natürlich erkannt, dass ein Namenszusatz „Bad“ eine höchst sensible Angelegenheit für die Bevölkerung ist; denn der Namenszusatz hat etwas mit Identifikation, mit Tradition und natürlich auch mit touristischer Werbung zu tun. Dies hat höchste Sensibilisierung ausgelöst. Der Innenminister war so freundlich, ein Verfahren durchzuführen, welches eine weitere Neubenennung des Ortes nach Aberkennung des Ortsnamens mit dem Zusatz „Bad“ möglich gemacht hat, sodass jetzt Bad Bodendorf weiterhin Bad Bodendorf heißen kann. Das war aber ein ziemlich

kompliziertes und sehr bürokratisches Verfahren. Ich glaube, es hat auch niemandem der Beteiligten irgendeine Freude gemacht. Wir mussten erkennen, dass die Standards aus der alten Gesetzgebung so weit von der heute geübten touristischen Praxis entfernt sind, dass diese Art niemandem nützt.

Jetzt wird vor Ort die Erkenntnis ganz deutlich, dass die Einschränkung, die die Baunutzungsverordnung mit sich bringt – da geht es um § 11 Abs. 2, in dem geregelt ist, wie sich Kurgebiete entwickeln dürfen; es gibt hier ganz bestimmte Auflagen, die den Ortscharakter des Badbetriebes erhalten sollen und mit der Bauleitplanung gesichert werden –, auch nicht mehr den heutigen touristischen Anforderungen an die Entwicklung eines kleinen Ortsteils oder einer Kommune entsprechen. Das heißt, wir können feststellen, dass auch dadurch, dass der Titel des Heilbades mit Grundlage des Kurortegesetzes nicht mehr notwendig ist, hier größere Spielräume für kommunale Gestaltung auch hinsichtlich der Baunutzungsverordnung und der Bauleitplanung entstanden sind.

Dies nimmt eine bürokratische Hürde, weil wir es ja abschaffen, und erleichtert es der Kommune, sich selbst touristisch neu aufzustellen und sich entwickeln zu können. Darauf wollen wir jetzt auch mit dieser Erleichterung und der Änderung des Kurortegesetzes abzielen; denn es geht uns darum, auch unseren kommunalpolitisch Verantwortlichen mit der Gestaltung in ihren Kommunen weitere Spielräume zu eröffnen, zu entbürokratisieren, und beides wird hier ganz deutlich mit dieser gesetzlichen Änderung und ist am Beispiel Bad Bodendorf auch ganz deutlich zu beobachten.

Ich freue mich deswegen auf das weitere Verfahren und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wir begrüßen weitere Gäste hier bei uns im Landtag, und zwar Mitglieder des SPD-Ortsvereins Seesbach sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeswehrzentralkrankenhauses Koblenz. Herzlich willkommen in Mainz!

(Beifall im Hause)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch die verlängerte Redezeit der Landesregierung stehen Ihnen vier Minuten mehr Redezeit zur Verfügung. Herr Brandl von der CDUFraktion hat das Wort.

(Carsten Pörksen, SPD: Das brauchen Sie aber nicht auszunutzen, Herr Brandl! – Julia Klöckner, CDU: Das kann er aber!)

Herr Pörksen, aus reiner Freundlichkeit zu Ihnen werde ich die Redezeit wahrscheinlich nicht ausnutzen. Nehmen Sie das als Gefallen des heutigen Tages.

Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, vielen Dank

für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs. Sie haben auch darauf Bezug genommen, dass es hier einigen Anpassungs- und Novellierungsbedarf gibt, der im Gesetz entsprechend geregelt wird.

Ich will an dieser Stelle auch noch einmal zwei Punkte herausgreifen, die aus unserer Sicht im weiteren Verfahren zumindest diskutiert werden sollten. Der erste Punkt ist derjenige, für den Sie jetzt die zusätzliche Redezeit gebraucht haben, und zwar, was passiert, wenn tatsächlich die Anerkennung für den Namenszusatz „Bad“ erlischt, wenn quasi der Kurortestatus nicht mehr genehmigt werden kann. Ich denke auch, dass es durchaus den Menschen vor Ort, so wie Sie das eben auch am konkreten Beispiel geschildert haben, gut zu vermitteln ist, dass es nach einer gewissen Dauer auch eine Art – ich will es einmal so salopp formulieren – Gewohnheitsrecht gibt. Ich glaube, dass das durchaus auch der richtige Weg sein kann.

Ich will aber an der Stelle auch kurz auf ein Risiko verweisen, das wir im weiteren Verfahren auch diskutieren sollten. Natürlich geht es an der Stelle auch ein Stück weit um das Thema Verbraucherschutz. Es geht darum, dass man natürlich als Urlauber – als Verbraucher in dem Fall – erkennen muss, ob sich tatsächlich irgendein Qualitätsmerkmal hinter einem Bad-Namen verbirgt oder nicht. Ich glaube, an der Stelle müssen wir im weiteren Verfahren tatsächlich noch einmal ins Detail gehen, um zu ergründen, wie es möglich ist, hier eine Differenzierungsmöglichkeit zwischen tatsächlichen Heil- und Kurbädern und zwischen Orten, die zumindest den Namen „Bad“ im Namen tragen, herauszuarbeiten. Ich glaube, das ist keine einfache Aufgabe, aber da müssen wir uns tatsächlich ein bisschen Zeit nehmen, das zu diskutieren.

Bei dem zweiten Punkt geht es um die Fremdenverkehrsgemeinden. Diese wird es ab 2020 nicht mehr geben. Somit gibt es auch keine Grundlage mehr für die Fremdenverkehrsbeiträge. Sie haben das größere Änderungsgesetz– das KAG – ebenfalls schon eingebracht. Ich denke, diesen Punkt sollten wir intensiv gemeinsam diskutieren. Deshalb rege ich an, dass wir bei der schon terminierten Anhörung im Innenausschuss – ich versuche, jetzt einmal die Mitglieder des Innenausschusses anzuschauen – dieses Gesetz mit in die Anhörung nehmen, weil genau dieser Punkt durchaus sehr eng mit der Änderung des KAG verbunden ist. Das wird uns im Verfahren vielleicht ein bisschen Kopfweh bereiten, weil der nächste Wirtschaftsausschuss erst am 19. November stattfindet und die Anhörung des Innenausschusses ebenfalls am 19. November stattfindet. Ich halte es aber für absolut zielführend, diese beiden Gesetze gemeinsam in einer Anhörung zu beraten. Das sollten wir uns hier vornehmen, das letztendlich auch möglich zu machen.

Deshalb keine grundsätzlichen Kritikpunkte an diesem Gesetzentwurf. Es muss in Verbindung mit dem KAG beraten und dann auch gesehen werden. In diesem Hinblick freuen wir uns auf die Anhörung und Beratung.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Fredi Winter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde mich auch an die fünf Minuten halten, aber erlauben Sie mir – das wäre ein kleiner Herzenswunsch von mir –, weil wir das Thema Tourismus nicht allzu oft im Parlament behandeln, dass ich eingangs ein paar allgemeine Sätze sagen darf und auch ein bisschen Werbung in diesem Hohen Hause für unser wunderbares Land Rheinland-Pfalz erlaubt ist.

(Beifall bei der SPD)

„Land lockt Leute“, „Verlockendes Land“, „Rheinlandpfälzischer Tourismus auf Erfolgskurs“, „Positive Entwicklung hält an“, dies sind nur einige Überschriften aus Presseveröffentlichungen zum Tourismus in Rheinland-Pfalz, meine Damen und Herren; das auch für das jetzt laufende Jahr 2015.

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber mir geht es einmal im Monat gut, wenn vom Statistischen Landesamt in Bad Ems wieder die aktuellen Zahlen kommen und wir merken, wie unverzichtbar dieser Wirtschaftsfaktor in unserem Land ist. Es klingt einfach gut, wenn man ein paar Zahlen wiederholen darf, nämlich dass wir im Tourismus 7 Milliarden Euro Umsatz machen, 190.000 Arbeitsplätze dazugehören, wir nahezu 25 Millionen Übernachtungen bei über 9 Millionen Gästen haben, die überwiegend – das ist das Erfreuliche, Frau Ministerin – aus unserem eigenen Land, überwiegend aus Deutschland kommen.

Dieser Erfolg hat natürlich viele Väter und Mütter. Deshalb sind es der Gesetzgeber, das Parlament, die Verordnungen und Erlasse, die Förderprogramme und vor allem die Tourismusstrategie 2015, die diese Strukturen geschaffen haben. Was wären wir beim Tourismus, wenn wir nicht mit Behörden, Institutionen, Verbänden, Kammern, Hotellerie und Gastronomie zusammenarbeiten würden.

In diese Erfolgsgeschichte passt heute genau an diesem Tag unsere heutige erste Beratung des Gesetzesvorhabens „Landesgesetz zur Änderung des Kurortegesetzes“. Einiges haben wir schon von der Ministerin und den Vorrednern gehört. Es ist ein Gesetz aus dem Jahr 1978, das bis heute wohl kaum wesentliche Änderungen erfahren hat. Ich denke – wir alle denken das wahrscheinlich –, es war an der Zeit, dieses Gesetz zeitgemäß abzuändern.

Hierbei wie bei so vielen Gesetzesänderungen musste natürlich auch eine Anpassung an Bundes- und Europarecht erfolgen. Wenn schon eine Änderung, dann war es wichtig, diese auch mit Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen zu versehen. Dies geschieht mit dem heutigen Entwurf.

Auch die Artbeschreibungen haben aktuelle Änderungen erfahren. Ein Hinweis ist hierbei besonders wichtig: Man hält sich bei den Begriffsbestimmungen an die Kriterien des Deutschen Heilbäderverbandes.

Ich denke, es wurde eine gute Regelung für die bereits be

kannten und anerkannten Fremdenverkehrsgemeinden mit den hierzu vorgesehenen Übergangsfristen – wir haben gesehen, bis 2020 – gefunden. Wir haben neue konkrete Bestimmungen zum Namenszusatz „Bad“, zur Überprüfung von Anerkennungsvoraussetzungen, zu Heilquellenbestimmungen und weiteren Grundsätzen, die im Kurwesen garantieren, dass wir ein modernes und aktuelles Gesetz weiter behandeln.

Eine wichtige Änderung ist – das darf an dieser Stelle noch einmal Erwähnung finden –, dass § 9 des Kurortegesetzes und damit auch die Begriffsbestimmung „Fremdenverkehrsgemeinde“ gestrichen wird. Meine Damen und Herren, wir haben aber Vorsorge getroffen. Die bisher bereits staatlich anerkannten Fremdenverkehrsgemeinden haben die Frist, die erwähnt wurde, und wir haben in § 12 Kommunalabgabengesetz und in der Gemeindeordnung die Voraussetzungen zur Erhebung von Beiträgen geschaffen, die wir künftig mit einem neuen Namen versehen. Ich stimme dem Kollegen zu, dass wir sagen, das ist ein Thema, das wir gemeinsam weiterhin bearbeiten werden.

Erfreulich ist am heutigen Tage auch die Vorstellung aus dem Hause des Ministeriums, dass viele Verbände zugestimmt haben und keine Einwände und Bedenken zum Entwurf geäußert haben. Ergo darf ich feststellen: Ich bin fest davon überzeugt, wir haben einen guten Gesetzentwurf vor uns liegen, der mit dazu beitragen wird, den Tourismus in unserem Land weiterhin erfolgreich fortzusetzen.

An dieser Stelle sei auch ein herzliches Dankeschön an die Landesregierung, an das Wirtschaftsministerium und an alle gesagt, die an der Erstellung und Umsetzung des Gesetzentwurfs mitgewirkt haben. Freuen wir uns auf eine weitere gute und positive Beratung im Ausschuss bzw. in den Ausschüssen. Meine Fraktion stimmt dem Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung des Kurortegesetzes zu.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Kollegen Blatzheim-Roegler.