In dem Zusammenhang möchte ich eines betonen, weil es mehrfach hinterfragt worden ist, nämlich dass das Ganze für die Kommunen nicht zu nennenswerten Mehrkosten führt. Das ist einfach dadurch begründet, dass eben die Produkte, die aus den Ländern Asiens, aus den Ländern Afrikas kommen, bei der öffentlichen Beschaffung vor Ort nur einen relativ geringen Bestandteil ausmachen. Aber wenn alle nachhaltig beschaffen, kann das zu nachhaltigen Verbesserungen in den Ländern Afrikas und Asiens führen.
Ich möchte an der Stelle auch noch erwähnen, dass natürlich auch das Wirtschaftsministerium massiv gearbeitet hat, um Nachhaltigkeit herbeizuführen. Insbesondere in Sachen Außenwirtschaft ist man hier nachhaltig aufgestellt. Wir haben hier eine Drei-Säulen-Politik, die zunächst einmal auf einer nachhaltigen Pflege von Partnerschaften und Patenschaften basiert, zum Beispiel China und Brasilien. Wir haben zum Zweiten eine intensive Netzwerkpflege mit internationalen Branchennetzwerken, und zum Dritten aber auch eine außenwirtschaftliche Verschränkung mit Wissenschaft und Kultur.
Aber jede Veränderung beginnt hier vor der eigenen Haustür. Ich begrüße daher den Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Durch nachhaltiges Handeln auf dem Weg zu sozialer Gerechtigkeit –; denn dieser Antrag greift die Aspekte auf, die auch der Landesregierung ganz wichtig sind. Wir werden insbesondere die Einrichtung eines entwicklungspolitischen Beirats erwägen, der die Landesregierung bei der entwicklungspolitischen Arbeit und der Umsetzung der neuen Nachhaltigkeitsziele begleiten soll, und wir werden auch die Einrichtung einer Servicestelle prüfen, die Kommunen und Landesbehörden zukünftig bei der Umsetzung der nachhaltigen Beschaffung berät und unterstützt.
Lassen Sie uns gemeinsam in Rheinland-Pfalz neue Impulse setzen. Die Forderung nach globaler Gerechtigkeit darf kein leeres Schlagwort bleiben. Sie muss mit einer eigenen, einer nachhaltigen und einer zukunftsorientierten Politik hier vor Ort mit Leben gefüllt werden.
Wir stimmen zuerst über den Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5355 – ab. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5617 –. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Situation der Frauen, die als Flüchtlinge oder als Asylbegehrende nach Rheinland-Pfalz kommen Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 16/4731/4994/5153 –
Zehn. Wenn das falsch dasteht und Sie sich einig sind, dann nehmen wir zehn. Zehn Minuten sind vereinbart.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir schließen so ein bisschen an an die Diskussion eben, die Entwicklungshilfepolitik mit ihren Auswirkungen auch auf Rheinland-Pfalz. Ich kann nahtlos hierzu übergehen. Ich will vielleicht an dieser Stelle mit unserem Grundgesetz, mit Artikel 3 Abs. 2, anfangen: Frauen und Männer, Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Meine Damen und Herren, wer hätte vor wenigen Wochen noch gedacht, dass wir über diesen speziellen Artikel unseres Grundgesetzes, vor allem aber auch über das gesamte Konstrukt unseres Grundgesetzes, unsere Grundrechte in Deutschland, so intensiv diskutieren würden, wie wir das im Augenblick tun? Eine gute Entwicklung, will ich sagen.
Der Bundespräsident, der Bundestagspräsident und viele andere über alle Parteien hinweg sagen, unser Grundgesetz gilt, es gilt für alle, die hier leben wollen, und es steht nicht zur Disposition.
Ich glaube, es ist wichtig, dies noch einmal festzustellen, wenn wir über die Situation von Flüchtlingsfrauen und von Mädchen und Frauen, die als Asylbegehrende nach Deutschland oder nach Rheinland-Pfalz kommen, sprechen.
Meine Damen und Herren, nicht nur wir haben uns diese Frage vor einigen Monaten gestellt: Wie steht es eigentlich um die Fragen im Zusammenhang mit Frauen auf der Flucht?
Gestern hat mir jemand den Hinweis gegeben, ich möge doch einmal den Deutschen Frauenrat googeln und nachschauen, was dort vor wenigen Tagen an Papieren zur Verfügung gestellt wurde. Ich habe es mir ausgedruckt. Dort heißt es in der Überschrift: Deutsche Flüchtlingspolitik ist der Gleichstellung verpflichtet. – Ja, das korrespondiert mit dem, was wir uns vorgenommen hatten und worum es jetzt geht.
Meine Damen und Herren, es ist ganz klar, als wir die Anfrage im Frühjahr formuliert haben, standen wir vor einer anderen Situation. Die Flüchtlinge waren nicht in dieser großen Zahl unterwegs, und es war damals auch so, dass fast 50 % derer, die auf der Flucht oder nach Europa, nach Deutschland unterwegs waren, um Asyl zu begehren, Frauen waren. Das kann man heute so nicht mehr sagen.
Sie haben vielleicht in einem großen Magazin gelesen, Flucht ist männlich. Wir wissen nicht ganz genau, ich weiß es nicht ganz genau, ob es jetzt 80 % oder 90 % oder vielleicht auch nur 75 % sind, die männlich sind, aber es ist auf jeden Fall ein sehr viel höherer Anteil, als dies noch vor einem halben Jahr gewesen ist. Nichtsdestotrotz sind Zehntausende von Frauen auch in Deutschland und auch in Rheinland-Pfalz natürlich angekommen, oder sie sind noch auf dem Weg zu uns. Deswegen glaubten wir, dass wir einmal abfragen mussten, um wen es sich da handelt, wer mit welchem Hintergrund kommt und was für Probleme diejenige Frau, dasjenige Mädchen mitbringt.
Diese Probleme wollten wir reflektieren. Welche Herausforderungen stellt die Aufnahme solcher Frauen und Mädchen dar?
Es gibt eine EU-Richtlinie, die sich speziell dieser Fragestellung widmet und feststellt, dass gerade Frauen und Mädchen bestimmten Gefahren auf der Flucht und vielleicht schon in ihren Heimatländern ausgesetzt sind und sie deswegen extrem schwach sind im Verhältnis zu dem, was ihnen auf der Flucht an Gefahren droht oder sie vielleicht – inzwischen wissen wir das auch –, wenn sie nach Deutschland gekommen sind, in besonderen Umständen auf neue Gefahren stoßen.
Wir hatten damals schon zur Kenntnis genommen, dass andere Bundesländer angefangen haben, Frauen spezifische Fluchtgründe und Fluchtursachen sowie Hilfsmöglichkeiten in den Fokus zu rücken. Zwei kleine Beispiele will ich nennen: Baden-Württemberg hat sich sehr früh den Herausforderungen gestellt, sich um jesidische Frauen zu kümmern, die aufgrund ihrer Religion und ihrer besonde
ren Bedrohung in Syrien nicht nur vergewaltigt, sondern auch versklavt und verkauft worden sind. Gerade diesen Frauen wollte man eine spezielle Aufnahmesituation bieten.
In Hessen gibt es schon bestimmte Projekte für schwangere Frauen, weil die Empfindlichkeit gerade in dieser Situation ganz besonders groß ist.
Dass jetzt die Beantwortung der Großen Anfrage im Frühjahr nicht auf alle Fragen 100%ige Antworten hatte, ist nicht das Verschulden der Landesregierung, da es keine konkreten Zahlen zu den tatsächlichen Fragen gab.
Heute kann man sich das sehr viel besser vorstellen, die schiere Masse macht es beinahe unmöglich, alles bis ins Detail zu wissen.
Trotzdem geben solche Statistiken ein deutliches Bild, mit welchen Herausforderungen man rechnen muss.
Wir haben diese Herausforderungen noch einmal spezifziert nachgefragt. Ich will noch einmal sagen, dass sich erst die letzten Tage – am Sonntagabend in den Hauptnachrichten; den Bundesfrauenrat habe ich vorhin erwähnt – Frauenorganisationen speziell mit den Fragen beschäftigen, und zwar mit den Fragen der Frauen, die hier in Erstaufnahmeeinrichtungen sind und in ihren ganz besonderen Situationen mit Herausforderungen oder Gefahren rechnen müssen.
Ich war ein bisschen überrascht, dass das gerade mit der Diskussion und der Aussprache im Plenum zusammenfällt. Ich will gar nicht alles wiederholen, Sie alle haben das ja ein Stück weit verfolgt.
Es ist so, dass in den Erstaufnahmeeinrichtungen die Frauen, wenn sie alleinreisend sind, mit oder ohne kleine Kinder, nicht immer sicher sind. Sie sind sexuellen Übergriffen ausgesetzt oder mit Angst behaftet, dass sich das, was sie zu Hause oder auf der Flucht erleben mussten, noch einmal wiederholt. Das ist nicht immer nur religiös bedingt, sondern hängt auch mit den ganz besonderen Situationen zusammen. Ich habe vorhin schon die Relation zwischen Frauen und jungen Männern oder Männern überhaupt dargestellt. Es entstehen dadurch bedingt ganz besondere Situationen.
Jetzt will ich noch einmal die Frage behandeln, wie man in den Erstaufnahmeeinrichtungen miteinander umgeht. Das ist vielleicht die Diskussion, die wir letzte Woche in Rheinland-Pfalz ausgehend von der CDU-Fraktion geführt haben, aber ich will die Diskussion jetzt auf eine andere Grundlage stellen.
Ich habe vorhin schon das Papier des Deutschen Frauenrats erwähnt und will darauf hinweisen, dass dort unter dem Thema Gewaltschutz steht: „In den Unterkünften muss Klarheit darüber hergestellt werden, dass Gewalt und sexuelle Übergriffe gegenüber Frauen und Kindern Straftaten sind und verfolgt werden.
Das professionelle und ehrenamtliche Betreuungspersonal muss für das Thema Gewalt und sexuelle Belästigung sensibilisiert sein. Der Zugang zu Frauenhäusern und zum Hilfetelefon ist auch für geflüchtete Frauen zu gewährleisten.“
Meine Damen und Herren, ich will hinzufügen, das gilt jetzt für beide Seiten, das gilt für Männer und Frauen. Frauen müssen lernen können, dass es diese Rechte hier bei uns gibt; denn nicht jeder, der hierherkommt, hat dieses Wissen, weil er aus einem ganz anderen Hintergrund kommt.
Auf der anderen Seite müssen diejenigen, von denen diese Gefahr ausgeht, wissen, dass sie das alles nicht allein regeln können.
Das Gewaltmonopol liegt in Deutschland beim Staat. Die Polizei, die in den Einrichtungen präsent ist, ist diejenige, die diese Probleme löst, auch wenn es sich darum handelt, dass es zwischenmenschliche Probleme gibt.
Ich will noch einmal sagen, es muss ganz deutlich werden, dass Übergriffe auf Frauen, Delikte mit sexuellem Hintergrund, aber auch Gewalt an sich, also Schläge in der Paarbeziehung bei uns nicht geduldet werden, aber auch die Kinder gewaltfrei aufgezogen werden müssen und unsere Gesetzeslage das so begründet.
Der Deutsche Frauenrat hat genau das gesagt. In den Unterkünften muss Klarheit darüber hergestellt werden. Das korrespondiert mit unserer Forderung, diese Hausordnung für Deutschland schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu verbreiten.