Protokoll der Sitzung vom 06.10.2015

Jetzt kommt eines hinzu. Zeitgleich ist der zuständige Landesbetrieb Mobilität in eine Schieflage geraten. Am Ende dieses Jahres werden beim LBM die Bankverbindlichkeiten höher sein als das Eigenkapital. Eine GmbH wäre dann insolvent. Wenn man mit der Zukunft befreundet ist, kann man so etwas in der Gegenwart nicht zulassen. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu.

(Beifall der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Rheinland-Pfalz verschuldet sich, andere Länder nicht.

Rheinland-Pfalz bildet Schattenhaushalte, andere Länder nicht.

Rheinland-Pfalz treibt Kommunen in die Verschuldung, andere Länder nicht.

In Zeiten der Chancen setzen Sie den bisherigen Kurs unbeirrt fort. Was der Landesrechnungshof in seinem Gutachten zu den Landesstraßen über die Erhaltungsstrategie des Landes geschrieben hat, ist inzwischen symptomatisch für die gesamte Politik dieser Landesregierung geworden. Ich möchte noch einmal aus dem Landesrechnungshofbericht zitieren: „Die Schwerpunkte dieser Strategie lagen nicht auf Schadensprävention und grundhaften Straßenerneuerungen, sondern auf preisgünstigen, dünnschichtigen und oberflächenverbessernden Instandsetzungen.“

Genauso ist Ihre Politik in diesem Landeshaushalt.

(Beifall der CDU)

Es wird überall ein bisschen Farbe drüber gepinselt. Dann soll es gut sein. So auch beim Pensionsfonds – gedacht als „Sparbüchse“ des Landes für künftige Beamtenversorgungen.

Frau Ahnen, Sie haben versucht, sie umzustricken. Das ist auch noch einmal ein solcher Punkt. Wir haben in vielen Haushaltsberatungen in den vergangenen Jahren immer den Pensionsfonds angesprochen, und zwar als Vorschlag, was man ändern muss. Wir wurden von Ihnen und Ihren Kollegen an diesem Pult immer wieder durch Zwischenrufe, Kommentare und Reden bezichtigt und verleumdet, wir würden es nur wieder nicht verstehen, was mit dem Pensionsfonds an guten rechnerischen Leistungen von Professor Deubel auf den Weg gebracht worden sei. Dieser sei ein Vorbild für andere Länder. Wenn das so wäre, frage ich mich, warum Sie jetzt versucht haben, etwas umzustricken. Liegt das vielleicht an einer Klage, die wir

eingereicht haben, und dass Sie Sorge haben, dass die vor der Wahl noch entschieden wird, oder ist das jetzt nur eine höhere Erkenntnis, die im Laufe der Jahre kommt?

Frau Ahnen erklärte dazu: „Die Anpassungen sind unabhängig von der anhängigen Verfassungsklage.“ Ja, natürlich wird das so sein. Sie hatten aber nicht die Kraft, zur guten Ursprungsidee des Fonds zurückzukehren, nämlich Vorsorge, Transparenz und Klarheit für die Pensionslasten zu schaffen, die auf das Land und die kommende Generation zukommen.

Die Einzahlungen in den Pensionsfonds werden jetzt pauschal mehr oder weniger beliebig auf 70 Millionen Euro festgelegt und haben überhaupt keinen Bezug zu der Zahl der Beamten, die in Zukunft zu versorgen sein wird. Würden Sie das ernst nehmen, dann müssten Sie tatsächlich nach Ihrem eigenen Finanzplan über 550 Millionen Euro einplanen. Das machen Sie nicht.

(Beifall der CDU)

Frau Dreyer und Frau Ahnen, Sie schönen Ihre Haushaltszahlen, indem Sie Vorsorge und Transparenz nicht ernst nehmen. Noch einmal: Es geht um die Zukunftslasten der kommenden Generationen. Unsere verfassungsrechtlichen Bedenken bleiben auch bei dem neuen Konstrukt des Fonds bestehen. Damit stehen wir übrigens nicht alleine da. Sie haben einiges an Anhörungen verfolgt. Ich glaube, das muss ich nicht wiederholen. Jedenfalls ist Ihre Meinung zum Teil doch sehr exklusiv, die Sie dazu haben.

Frau Ministerpräsidentin, Sie haben darum gebeten – – –

(Zuruf der Ministerpräsidentin Malu Dreyer)

Jetzt kommt wieder der Zuruf, dass ich wieder nicht alles verstehe. Das ist vielleicht so. Das mag sein. Wir können es einmal festhalten. Rot-Grün behauptet, dass eine Opposition einfach den Intellekt nicht hätte. Wissen Sie, die Sensibelsten keilen meistens am meisten, und wenn Sie etwas falsch machen, dann haben Sie nicht die Größe, das nachzuvollziehen, was andere vorgeschlagen haben.

(Beifall der CDU)

Herr Köbler, ich habe überhaupt nicht den Anspruch, dass wir alles besser können. Ich habe überhaupt nicht den Anspruch, dass wir alles besser wissen. Ich weiß auch nicht, ob uns die Wählerinnen und Wähler das Vertrauen aussprechen. Ich bin nicht so vermessen wie gestern die Ministerin, die ganz fest davon ausgeht. Man muss auch mit Demut in eine solche Zeit gehen, weil am Ende die Wählerinnen und Wähler entscheiden.

(Beifall der CDU)

Ich habe wirklich nicht den Anspruch. Ich glaube, keiner in meiner Fraktion hat bisher gesagt: Alles, was die Regierung macht, ist schlecht. – Das wäre unredlich. Dann erwarte ich von Ihnen auch, dass Sie nicht behaupten, dass wir gar nichts wissen würden, weil das genauso unredlich ist.

(Beifall der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, schauen wir uns einen selbst gesetzten Anspruch an. Wann formuliert man als Regierung einen Anspruch selbst? Das macht man, wenn man einen Koalitionsvertrag verabschiedet. Sie haben den Koalitionsvertrag bei Weitem nicht umgesetzt. Sie haben noch ein halbes Jahr Zeit. Das sehen wir an den vielen Gesetzen, die jetzt auf der Tagesordnung stehen, damit die Anträge der Opposition nach hinten rutschen. Das ist alles machbar.

Kommen wir zu den Kindertagesstätten. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir stehen für den weiteren Ausbau von Sprachförderangeboten im Kindergarten.“ Fakt ist: Die Mittel für Sprachförderung in Kindertagesstätten sinken seit dem Haushaltsjahr 2014. – Hier driften Anspruch und Wirklichkeit auseinander.

Zur Schule heißt es im Koalitionsvertrag: „Die Klassenmesszahl in den Orientierungsstufen in den Integrierten Gesamtschulen und Gymnasien soll reduziert werden.“ Fakt ist: Die Klassenverkleinerung in der Orientierungsstufe wurde kurzfristig ausgesetzt.

Zum Thema Wirtschaftswachstum und Gründungskultur heißt in Ihrem Koalitionsvertrag: „Die Landesregierung zielt mit ihrer Wirtschaftspolitik auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Unternehmen und auf ein nachhaltiges, qualitatives Wachstum.“ Fakt ist: Das rheinland-pfälzische Wirtschaftswachstum hinkt dem bundesdeutschen Wirtschaftswachstum seit 1991 insgesamt hinterher.

Jetzt zum Haushalt und den Finanzen. Dazu heißt es in Ihrem Koalitionsvertrag: „Abgeleitet aus den derzeitigen Schätzungen über die Einnahme- und Ausgabeentwicklung des Landeshaushalts, werden wir jahresdurchschnittlich ca. 220 Mio. Euro konsolidieren, um die Vorgaben der neuen Schuldenregel für das Jahr 2020 zu erreichen.“

Fakt ist: Ein Haushaltsloch durch die Insolvenz des Nürburgrings, das Umgehen der Schuldenbremse durch den Pensionsfonds und die Nettoneuverschuldung für das Haushaltsjahr 2015. Diese Landesregierung hat ihr Konsolidierungsversprechen gebrochen.

(Beifall der CDU)

Frau Ministerpräsidentin, in Ihrer Regierungserklärung haben Sie gesagt: „Rot-grüne Regierungsarbeit muss mit meiner Regierungserklärung nicht neu erfunden werden.“ Dieses Versprechen haben Sie allerdings leider gehalten.

(Beifall bei der CDU)

Rechtliche Beratung sozial schwacher Menschen: Eigentlich ein SPD-Kernthema, könnte man meinen. – Dazu heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir wollen das öffentliche Rechtsberatungsangebot der anwaltlichen Beratungsstellen weiter fortentwickeln, um eine noch bessere niedrigschwellige Rechtsberatung insbesondere von Jugendlichen und sozial schwächeren Menschen zu erreichen.“

Fakt ist: In der vergangenen Wahlperiode gab es in Rheinland-Pfalz fünf anwaltliche Beratungsstellen. In dieser Wahlperiode ist lediglich eine hinzugekommen. Sie ist

mittwochs von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr besetzt.

(Heiterkeit bei der CDU – Hedi Thelen, CDU: Immerhin!)

Wenn der neue Justizminister den Ausbau der anwaltlichen Beratungsstellen ebenso konsequent vorangetrieben hätte wie die Neuauflage der Broschüren in seinem Haus – wie man hört, störten ihn die Bilder seines Amtsvorgängers –, vielleicht gäbe es dann schon mehr Rechtsberatungsangebote für sozial schwache Menschen.

(Zuruf des Abg. Carsten Pörksen, SPD)

Das wäre Schwerpunktsetzung gewesen, wie wir sie uns vorstellen.

(Beifall bei der CDU)

Es ist interessant: Herr Pörksen sagte gerade, das sei an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Herr Pörksen, ich will einmal ganz kurz sagen, was lächerlich war: dass Ihre Ministerpräsidentin mit zwei Ministern eine sogenannte Einsparliste vorstellte, die ungefähr in Einzelpositionen das betrug, was der Minister auf der anderen Seite wieder ausgegeben hat. Wenn Sie von Lächerlichkeit sprechen, muss das auch für Ihre Kolleginnen und Kollegen gelten.

(Beifall der CDU)

Zur Polizeistärke heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir wollen die polizeiliche Infrastruktur auch in der Fläche erhalten.“

Fakt ist: Es gibt mehr Abgänge als Neueinstellungen. Die Landesregierung argumentiert mit Kopfzahlen. Frau Dreyer, Sie sprachen in Ihrer Regierungserklärung von Klarheit. Klarheit heißt, nicht von Kopfzahlen zu sprechen, Menschen, die Schicht arbeiten, sondern Klarheit heißt, von Vollzeitäquivalenten zu sprechen, weil das eine Größe ist, mit der man arbeiten und argumentieren kann. Unsere Forderung nach mindestens 9.000 Vollzeitäquivalenten wird nicht erreicht.

Wenn Sie wirklich von Klarheit reden, dann definieren Sie vielleicht vorher, damit man auch versteht, was Sie unter Klarheit verstehen.

(Beifall bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu dem Thema, das alle hier beschäftigt. Das hat nichts mit einer Parteipolitik zu tun, ob sich einer mehr oder weniger darum kümmert, weil es alle bewegt: Gewalt gegen Mädchen und Frauen.

Dazu heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir wollen das gute Netz an Beratungs-, Kriseninterventions- und Zufluchtsangeboten für Frauen in Rheinland-Pfalz (...) ausbauen. Wir erkennen die wichtige Arbeit der Frauenhäuser an und werden sie auch zukünftig finanziell absichern.“

Kommen wir zu den Fakten: Es kommen immer mehr Aufgaben auf diese Einrichtungen zu, die Finanzmittel sind aber nicht gestiegen.

Wenn wir jetzt zum Breitbandausbau kommen, heißt es