Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5616 – Zweite Beratung
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – Drucksache 16/5793 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Landtag hat sich in seiner Sitzung vom 6. Oktober 2015 erstmals mit dem vorliegenden Gesetzentwurf befasst und ihn an den Ausschuss für Justiz und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – überwiesen.
Letzterer hat in seiner Sitzung vom 5. November 2015 mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Vertreter der CDU-Fraktion empfohlen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Schäfer das Wort. Wir haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Die CDU-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, weil das Forschungsinstitut eine gute Perspektive braucht, um seiner Aufgabe in Zukunft wieder gerecht werden zu können. Natürlich fragt man sich, was da passiert ist, dass das Forschungsinstitut mit seinem besonderen Profil, nämlich als einzigartiges Kompetenzzentrum deutscher, europäischer und internationaler verwaltungswissenschaftlicher Forschung und Beratung in Deutschland zu dienen, es nicht geschafft hat, den Kriterien der Leibniz-Gesellschaft gerecht zu werden. Da fragt man sich natürlich schon,
was die Gründe dafür waren, dass es nach derzeitigem Stand keine weitere gemeinschaftliche Förderung von der Leibniz-Gesellschaft mehr geben wird.
Soweit wir wissen, hat die Gesellschaft die Einzelleistung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gewürdigt, sieht aber Schwachstellen offensichtlich im Bereich eines eigenständigen Forschungsprofils und der Organisation. Deswegen soll heute auch beschlossen werden, dass diese Organisation entsprechend den Vorschlägen – nein, ich glaube, Vorschläge gab es nicht –, entsprechend der Monierung dieser Strukturen dann auch geschaffen werden kann.
Wir würdigen ebenfalls ganz ausdrücklich als CDUFraktion die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vor allen Dingen auch der ordentlichen Mitglieder. Gerade vor diesem Hintergrund sind wir sehr erstaunt, dass vor allem die Organisationsstruktur der Einrichtung offensichtlich für das Aus verantwortlich gemacht wird; denn betrachtet man sich gerade etwa die Gruppe der ordentlichen Mitglieder, die jetzt zur Disposition steht, dann stellt sich durchaus die Frage, warum sie – es handelt sich wirklich um renommierte und anerkannte Wissenschaftler – die Aufgabe, zum Beispiel die Promotionen zu betreuen, nicht ausreichend hätten wahrnehmen können.
Es kommt hinzu, dass es bereits vor etwa sieben Jahren einen Warnschuss der Leibniz-Gesellschaft gegeben hat. Da stellt sich natürlich auch die Frage, wie man damals damit umgegangen ist. Wir haben im Ausschuss entsprechend nachgefragt und wollten wissen, was unternommen wurde, damit man hier zu guten Ergebnissen kommt. Wir haben allerdings insbesondere auf die Frage, was man auch als Land hätte tun können, um hier zu unterstützen und gemeinsam mit dem Institut zu guten Ergebnissen zu kommen, nicht wirklich eine Antwort erhalten. Ich sage das auch ganz deutlich, weil das für uns auch ein wichtiges Thema in der Beratung war. Nichtsdestotrotz ist es jetzt wichtig, den Blick nach vorn zu richten, damit das Institut wirklich so ausgestattet werden kann und die Organisationsstruktur wirklich stimmt, damit es wieder eine Perspektive für die Zukunft hat.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung verbindet als Teil des Campus Speyer, zu dem auch die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften gehört, in bundesweit einzigartiger Weise verwaltungswissenschaftliche Grundlagenforschung, Politikberatung sowie die Aus- und Weiterbildung von Führungskräften in Staat und Verwaltung. Das Forschungsinstitut leistet mit seiner hervorragenden Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur Wei
terentwicklung und Modernisierung des öffentlichen Dienstes und anderer öffentlichen Institutionen. Forschung, Lehre, Weiterbildung und Beratung sind dabei in besonderem Maße dem Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis, der Trans- und Interdisziplinarität sowie der internationalen Zusammenarbeit verpflichtet. Dem zuständigen Wissenschaftsausschuss ist die Arbeit des Instituts gut bekannt. Wir haben dort schon getagt. Ich spreche sicherlich im Namen aller, wenn ich sage, dass wir stolz auf dieses Institut sind.
Das Forschungsinstitut ist als Mitglied der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leipniz im Herbst 2013 evaluiert worden. Das ist ein normaler Prozess. Die Kollegin hat es schon gesagt. In seiner Stellungnahme hat der Senat der Wissenschaftsgemeinschaft auf der einen Seite die Einzelleistung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Forschungsinstituts gewürdigt. Ebenso wurde hervorgehoben, dass die wissenschaftliche Beratung durch das Institut von Politik und öffentlicher Verwaltung stark nachgefragt wird.
Gleichwohl – wir haben es auch schon gehört – hat der Senat auch auf Schwachstellen hingewiesen. So hat der Senat Handlungsbedarf im Hinblick auf die Entwicklung eines eigenständigen Forschungsprofils und der Etablierung einer Organisationsstruktur, die eine wissenschaftspolitisch strategische Steuerung ermöglicht, gesehen.
Das Deutsche Forschungsinstitut hat Ende Januar 2015 ein Konzept zur Neuausrichtung vorgelegt, das die wesentlichen Kritikpunkte aufgreift. Die bisherige Mitgliederstruktur wird zugunsten einer gestrafften, auf wenige exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fokussierten Struktur aufgegeben. Der Verwaltungsrat wird im Hinblick auf die Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion der Träger gestärkt. Zusätzlich zum vorhandenen wissenschaftlichen Beirat wird ein Nutzerbeirat zur Stärkung der Verbindung des Forschungsinstituts mit der Verwaltungspraxis eingerichtet. Die Landesregierung hat sich frühzeitig um die Finanzierungssicherung der WGL-Förderung gekümmert und dies jetzt auch über den Bund gewährleistet und auf den Weg gebracht. Dafür erst einmal ein herzliches Dankeschön von meiner Fraktion an die Landesregierung.
Sehr geehrte Frau Schäfer, wir haben uns im Wissenschaftsausschuss gewundert, dass Sie sich enthalten haben. Ich sage es Ihnen heute: Ich freue mich, dass Sie dem Gesetzesvorhaben, dem Gesetzentwurf jetzt zustimmen werden. Wir sind schließlich und endlich auch von Professor Wieland ganz klar in der Sache angesprochen worden. Dafür bedanke ich mich, dass Sie dort mitstimmen.
Wenn Sie jetzt sagen: Warum steht das Institut vor einem Aus? – Es steht nicht vor einem Aus, sondern es ist ein ganz normaler Prozess, dass diese Institute alle sieben Jahre evaluiert werden. Die Fragestellung, bleibt man in der Gemeinschaft oder setzt man seinen Weg mit den Anregungen der Gemeinschaft in anderer Weise fort, ist nicht ein Aus, sondern eine Weiterentwicklung an anderer Stelle. Diese gilt es zu begrüßen, sie gilt es zu unterstützen. Deswegen freue ich mich, wenn wir alle diesen Gesetzentwurf
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreichen wir die strukturellen Voraussetzungen für eine Neuausrichtung des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung. Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist, wie schon gesagt wurde, dass der Senat der Leibniz-Gemeinschaft und schließlich auch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz zu dem Ergebnis gekommen sind, dass das Forschungsinstitut aus der gemeinsamen Förderung des Bundes und der Länder im Rahmen der Leibniz-Gemeinschaft ausscheiden wird.
Es ist aber ein gutes Ergebnis – zu dem unsere Landesregierung mit Sicherheit auch einen maßgeblichen Beitrag geleistet hat –, dass damit dieses Institut nicht vor dem Aus steht. In den entsprechenden Bund-LänderVereinbarungen gibt es die Regel für diesen Fall, dass es die Möglichkeit einer dreijährigen Abwicklungsfinanzierung gibt. Dieses Institut wird aber nicht abgewickelt, sondern es ist in Aussicht, dass es eine Anschlussfinanzierung geben wird. Das ist sicherlich auch ein gutes Ergebnis dieses gesamten Prozesses, der stattgefunden hat.
Dass die Aussicht auf eine Anschlussfinanzierung erreicht werden konnte, ist sicherlich auch ein Beleg dafür, dass an diesem Institut gute Arbeit geleistet wird und der Bereich, in dem dieses Institut tätig ist, einer ist, der gebraucht wird und in dem Bund, Länder und die Verwaltungen auf die wissenschaftliche Expertise gerne zurückgreifen.
Wir alle wissen auch aus diversen Vorgängen, die wir landespolitisch erlebt haben, wie wichtig dieses Kompetenzzentrum in Speyer mit seiner verwaltungswissenschaftlichen Grundlagenforschung, aber auch mit seiner Politikberatung ist. Es ist gut, wenn dann nicht eine Säule dieses gesamten Bereichs wegbricht, sondern wenn wir zu einer Neuausrichtung kommen werden.
Der Bund hat mittlerweile auch erklärt, dass er seinen Teil ablösen wird, was an Forschungsförderung auslaufen wird, dass das dann aus dem Bereich des Innenressorts an Finanzierung übernommen werden kann, wenn die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Auf der gesetzgeberischen Ebene werden wir das heute ermöglichen, aber inhaltlich ist natürlich in diesen Bestimmungen noch nicht viel vorweggenommen. Dort wird es auf den Bund ankommen, dort wird es auf die Länder ankommen, dort wird es auch auf die Universität und die anderen Beteiligten ankommen, das Ganze konzeptionell umzusetzen, um diese Neuausrichtung dann inhaltlich zu gestalten.
Insofern erwarte ich von der Landesregierung, dass sie weiterhin dem Landtag bzw. dem zuständigen Ausschuss
über diesen Prozess der Neuausrichtung berichten wird, wie es auch in der Vergangenheit immer wieder der Fall war, dass wir dort entsprechend informiert wurden.
Es ist auch zu hoffen, dass es mit dem Wechsel von der Finanzierung aus dem Bereich der Forschungsförderung in den Bereich der Innenressorts nicht zu einer Verschiebung weg von der Wissenschaftlichkeit kommt. Hierzu sehen die entsprechenden Signale ganz gut aus, dass es darum geht, gerade die Wissenschaftlichkeit dieses Forschungsinstituts weiter herauszustreichen.
Insofern wünschen wir allen Beteiligten, die diesen Prozess gestalten, dabei alles Gute und werden zustimmen, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen.
Danke. – Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Drei Bemerkungen von meiner Seite: Es ist unbestritten, dass wir mit dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) eine ausgewiesene Einrichtung haben, die im Bereich der Grundlagenforschung, insbesondere natürlich der verwaltungswissenschaftlichen Grundlagenforschung, bundesweit anerkannt ist. Das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner deutlich gemacht.
Die Wilhelm-Leibniz-Gemeinschaft, der Senat, hat das in seiner Stellungnahme ausdrücklich gewürdigt, und zwar die Einzelleistung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Das hat Frau Abgeordnete Schäfer auch erwähnt.
Ich nehme einmal zwei Beispiele heraus. Ausdrücklich gelobt wurden die Projektverbünde „Der Staat im Web 2.0“ sowie die „Denationalisierung der öffentlichen Verwaltung“. Beide Themenbereiche werden auch die Grundlage der zukünftigen Ausrichtung der Forschungsschwerpunkte des FÖV bilden.
Zweite Bemerkung: Es war uns unglaublich wichtig gewesen, dass wir die Grundlagen dafür schaffen, dass wir die Finanzierung des FÖV weiter sichern können. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir konstruktiv darüber beraten haben. Ich freue mich auch wirklich sehr, dass es die Zustimmung aller Fraktionen findet.
Wichtig ist, dass das FÖV weiter gute Arbeit machen kann. Wir werden heute, wenn Sie dem Gesetz zustimmen – worum ich Sie bitten würde –, die rechtliche Grundlage schaffen.
nenministeriums, was uns sehr freut. Elf von 16 Bundesländern haben auch schon die Finanzierungszusage gegeben, sodass man sagen kann, das FÖV in Speyer wird eine gute Zukunft haben und auch in Zukunft ausgewiesene Grundlagenforschung im Bereich der Verwaltung machen können. Wir werden mit Sicherheit noch viel von seiner Expertise zu hören bekommen. Deswegen würde ich Sie bitten wollen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, und bedanke mich ausdrücklich noch einmal bei allen für die konstruktive Beratung zu diesem Thema.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen dann zur Abstimmung. Wir stimmen in zweiter Beratung über das Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer ab.
Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5616 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Es gibt keine Gegenstimmen und keine Enthaltungen. Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist auch hier nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.