Protokoll der Sitzung vom 19.10.2011

Die Aufstockung des Sondervermögens knüpft an das Sondervermögen an, das wir bereits 2008 gebildet haben. Das Sondervermögen wird bis 2016 verlängert und umfasst damit die komplette Phase des Hochschulpakts II.

Zunächst einmal setzen wir also den erfolgreich eingeschlagenen Weg von 2008 in unserer Hochschulpolitik fort und machen deutlich, dass wir an unserer politischen Schwerpunktsetzung festhalten.

Für uns haben Bildung und Wissenschaft allerhöchste Priorität, und die überdurchschnittlichen Erhöhungen der finanziellen Mittel in diesem Politikfeld in den vergangenen Landeshaushalten machen dies mehr als deutlich.

Mit dem bisherigen Sondervermögen konnten finanzielle Mittel für Initiativen mit besonderer Bedeutung für die Entwicklung unseres Hochschul- und Wissenschaftsstandorts geleistet werden, und die Umsetzung des Hochschulpakts I wurde unterstützt.

Mit der jetzt geplanten Aufstockung um ca. 254 Millionen Euro erhalten die Hochschulen Planungssicherheit auch bei wachsenden Studierendenzahlen. Das wird von den Hochschulen – übrigens unbeeindruckt von den Unkenrufen der Opposition – sehr begrüßt.

Mit Erlaubnis des Präsidenten darf ich aus der Pressemeldung von Herrn Uni-Präsident Professor Krausch zitieren: „Mit dem Sondervermögen für die Jahre 2009 bis 2013 hat die Landesregierung zur nachhaltigen Verbesserung der Studienbedingungen an den Hochschulen des Landes und zur Stärkung und zum Ausbau der Forschung beigetragen. Die Verlängerung dieser Sonderfinanzierung stärkt gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Planungssicherheit der Hochschulen.“

Warum denn ein Sondervermögen? – Zunächst einmal ist ein Sondervermögen kein rheinland-pfälzisches Spezifikum, sondern es existiert im Bund und auch in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Thüringen, in dem ein ehemaliger rheinland-pfälzischer Ministerpräsident der CDU regiert hat. Auch dort kennt man mehrere Sondervermögen.

Das Sondervermögen ist in unserer Landeshaushaltsordnung unter § 26 geregelt. Für das Parlament ist eine Budgetkontrolle garantiert, da über die Einnahmen und Ausgaben dem Haushaltsplan Übersichten beizufügen oder in den Erläuterungen aufzunehmen sind. So ist es in der Vergangenheit geschehen, und so wird es in der Zukunft ebenfalls sein.

Wenn jetzt also der haushaltspolitische Sprecher der CDU mit dem in der Landeshaushaltsordnung definierten Begriff „Sondervermögen“ nichts anfangen kann – ich erinnere an Ihre Pressemitteilung – und sich anschickt, aus dem Begriff „Vermögen“ zwangsläufig Zinsertrag sehen zu wollen, so scheint justament der Haushälter in der CDU mit der Landeshaushaltsordnung etwas unvertraut zu sein. Vielleicht haben Sie gedacht, es ist ein Stiftungskapital.

Lieber Herr Schreiner, ich mache Sie mit einer weitergehenden Komponente von Ertrag in einer bzw. in unserer rheinland-pfälzischen Gesellschaft vertraut.

Der Ertrag dieses Vermögens liegt sowohl in einem Ausbau als auch in einer Stabilisierung von Hochschul-, Bildungs- und Wissenschaftsstruktur. Damit sorgt es dafür, dass mehr junge Menschen höherqualifiziert in das Erwerbsleben treten.

Wie wir der Meldung des Statistischen Landesamtes vom September dieses Jahres entnehmen konnten, haben Hochqualifizierte in Rheinland-Pfalz beste Be

schäftigungschancen. Zusammen mit BadenWürttemberg bietet Rheinland-Pfalz die besten Beschäftigungschancen für Hochqualifizierte. Es gibt eben einen Zusammenhang zwischen einer gut ausgebildeten Hochschullandschaft, außeruniversitären Instituten, innovativen Unternehmen und guten Beschäftigungschancen.

(Vizepräsidentin Frau Klamm übernimmt den Vorsitz)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Hochschullandschaft in Deutschland sieht sich einem noch nie dagewesenen Zulauf von Studierenden gegenüber. Zum einen ist dies der Erfolg einer bewussten politischen Entscheidung. So haben sich die Wissenschaftsminister angesichts der zu geringen Anzahl junger Akademikerinnen und Akademiker in Deutschland verglichen mit den OECD-Zahlen daran gemacht und einen Hochschulpakt I auf den Weg gebraucht. Klare Zielsetzung dieses Hochschulpaktes war es, mehr junge Menschen ins Studium zu bringen und natürlich auch zu einem Hochschulabschluss zu führen. Bereits beim Hochschulpakt I hatte das Sondervermögen hier unterstützt. Rheinland-Pfalz – das sei an dieser Stelle auch erwähnt – hat seine Zahlen nicht nur erfüllt, sondern übererfüllt.

Beim Hochschulpakt II steht das Sondervermögen den Hochschulen weiter zur Seite. Die Hochschulen haben damit für die mittelfristige Planung eine verlässliche Finanzierungsgrundlage. Diese ist bei Stellenbesetzungsverfahren, bei Berufungsverfahren, aber auch bei Angelegenheiten wie Mietverträgen wichtig. All das braucht gesicherte Rahmenbedingungen.

Neben dem geplanten Zuwachs an Studierendenzahlen müssen sich alle Bundesländer damit auseinandersetzen, dass wir es jetzt mit doppelten Jahrgängen zu tun haben. G 8 und G 9 aus Niedersachsen sowie der Wegfall der Wehrpflicht sorgen dafür, dass wir einen riesigen Ansturm auf die Unis haben. Hier freue ich mich noch einmal über den rheinland-pfälzischen Weg, wie wir mit G 8 umgegangen sind.

Es steht aber noch eine dritte Herausforderung an, nämlich die ungewisse Einnahmesituation der öffentlichen Haushalte, die aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise, aber auch aufgrund von Steuersenkungen immer noch nicht das Einnahmeniveau von 2008 erreicht haben. Da lohnt es sich einmal, über den Rhein zu schauen. Andere Bundesländer gehen nämlich mit ihren Hochschulen ganz anders um und kürzen, wie zum Beispiel in Hessen, den Etat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mit einem Rück- und einem Ausblick schließen. Im Dezember 2010 konnte uns Frau Wissenschaftsministerin Ahnen im Wissenschaftsausschuss eine beachtliche Erfolgsbilanz in Sachen des bisherigen Sondervermögens vorlegen. Hier sind zum Beispiel Zahlungen in zweistelliger Millionenhöhe an die Hochschulen, eine Verbesserung der Grundausstattung, das 200-Stellen-Programm, die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses, die dualen Studiengänge, der Existenzwettbewerb, die Zusatzausstattung für eine Spitzenförderung, die Clusterbildung und vieles mehr zu nennen. Diesen Weg wollen wir

fortsetzen. Das Sondervermögen hat einen großen Beitrag zur erfreulichen Entwicklung unserer Hochschullandschaft geleistet und wird in der Zukunft bei wachsenden Studierendenzahlen unseren Hochschulen Flexibilität und Planungssicherheit für eine gute Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz garantieren.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Kollegin Schäfer das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines ist doch klar: Seit Jahren sind die Hochschulen in Rheinland-Pfalz unterfinanziert. – Wenn man sich den nationalen Vergleich betrachtet, stellt man in einigen Fällen fest, dass wir immer wieder sogar das Schlusslicht sind. (Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Nachher kann ich Ihnen die Zahlen nennen, da ich sie mitgebracht habe.

Man muss sich einmal betrachten, wo die Schwierigkeiten liegen. Das sind überfüllte Hörsäle, zu wenig Personal, wir haben zum Teil eine recht hohe Abwanderung von qualifizierten Wissenschaftlern, es gibt einen Investitionsstau im Hochschulbaubereich.

(Pörksen, SPD: Wohin? – Ministerpräsident Beck: Können Sie ein Beispiel nennen?)

Das gebe ich Ihnen gleich.

(Ministerpräsident Beck: Nicht gleich! Sagen!)

Zu dem Investitionsstau? Das mache ich gerne.

(Ministerpräsident Beck: Nein, Abwanderung! Ein Beispiel!)

Das kann ich Ihnen gleich nennen.

(Ministerpräsident Beck: Nicht gleich! Jetzt! – Unruhe bei der CDU)

Wenn Sie Gespräche mit mehreren Hochschulen, mit Universitäten und Fachhochschulen führen, bekommen Sie immer wieder gesagt, – – –

(Ministerpräsident Beck: Nicht behaupten, sondern belegen!)

So geht es nicht, Herr Ministerpräsident.

(Ministerpräsident: Doch, so geht es!)

Besser wäre es, wenn Sie Ihre Zwischenrufe von dort drüben aus machen würden.

(Beifall der CDU – Ministerpräsident Beck: Sie behaupten Falsches und können es nicht belegen!)

Ich kann Ihnen nur sagen, das ist das, was uns die Hochschulen und die Fachhochschulen mit den auf Weg geben. Sie sagen, es dauert zum Beispiel bei den Besetzungsverfahren oft viel zu lange.

(Ministerpräsident Beck: Das heißt, Sie haben eben die Unwahrheit gesagt! Es gibt keine Abwanderung!)

Nein, Sie sagen die Unwahrheit.

(Ministerpräsident Beck: Nein, ich habe nichts behauptet!)

Sie nehmen die Realitäten nicht zur Kenntnis.

Ein weiterer Punkt ist zum Beispiel die Wohnraumnot bei den Studenten. Auch das ist ein Fakt.

(Unruhe im Hause)

Das Thema „Aktuelle Situation zum neuen Wintersemester“ – – –

(Glocke der Präsidentin)

Vielleicht hören Sie mir gerne zu.

Frau Kollegin Schäfer hat das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.