Dennoch gehört auch ein stationäres Angebot zum Versorgungskonzept, da Kinder mit lebensbegrenzenden Erkrankungen und ihre Familien auch entlastende Zeiten brauchen. Deshalb ist es nur konsequent, die Kinderhospizarbeit weiter auszubauen und unterstützende Maßnahmen zu ergreifen.
Gesund leben zahlt sich aus, vor allem im Alter. Der demografische Wandel ist eine immense gesellschaftliche Herausforderung auch für die Politik. Wir leben länger, wir werden vielfältiger in unserer Gesellschaft und bunter. Die Landesregierung stellt sich diesen Herausforderungen des demografischen Wandels. Wir wollen ihn gestalten.
Ein Schwerpunkt in unserer Demografiestrategie „Zusammenland Rheinland-Pfalz – Gut für Generationen“ ist, die Hilfen für alte und pflegebedürftige Menschen strukturell weiterzuentwickeln.
Ich nenne beispielhaft das neue Modellprojekt Gemeindeschwester plus. Ich nenne das Projekt WohnPunkt RLP zum Aufbau von Wohnpflegegemeinschaften. Ich nenne
die Servicestelle Kommunale Pflegestrukturplanung oder auch den landesweiten Beteiligungsprozess „Gut Leben im Alter“. Mit insgesamt 8 Millionen Euro an Fördermitteln für flächendeckende Beratungsstrukturen, ergänzende niedrigschwellige Angebote und für das bürgerschaftliche Engagement im Pflegeumfeld ist Rheinland-Pfalz, liebe Kolleginnen und Kollegen, bundesweites Vorbild.
Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Beratungsund Koordinierungsarbeit in Pflegestützpunkten hat daher auch eine ganz klare Zielsetzung, und zwar die bewährte Struktur der BeKo-Fachkräfte zu erhalten, sie landesrechtlich mit den Pflegestützpunkten zusammenzuführen und die finanziellen Rahmenbedingungen zu verbessern.
Ja, wir haben in den vergangenen Jahren mit dem Aufbau der 135 Pflegestützpunkten im Land die Pflegeberatung der Pflegekassen mit der etablierten Struktur der Beratungs- und Koordinierungsstellen sinnvoll verknüpft, sodass wir heute eine Pflegeberatung haben, die flächendeckend im ganzen Land vorhanden ist.
Nachdem wir in den letzten Jahren gute Erfahrungen mit der Zusammenführung von Pflegeberatung und BeKoArbeit gemacht haben, passen wir nun auch das Landesrecht entsprechend an. Die Förderung durch das Land wird erhöht, und wir verschaffen mehr Planungssicherheit für die Fachkräfte und deren Träger.
Die Regelung zur Pflegestrukturplanung, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir bewusst nicht neu gefasst; denn dazu wollen wir die notwendigen bundesrechtlichen Regelungen im SGB XI abwarten, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten sollen. Aber schon jetzt fördern wir die Entwicklung sozialräumlicher Konzepte, andernorts auch Quartierskonzepte genannt, zum Beispiel durch die Servicestelle für kommunale Pflegestrukturplanung und Sozialraumentwicklung für die Kommunen. Sozialräumliche Versorgungskonzepte unter Einbeziehung der Nachbarschaft werden in Zukunft mit Sicherheit noch bedeutender werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Pflege ist zudem auch ein Baustein unserer Inklusionspolitik. Leben wie alle, mittendrin von Anfang an, das ist der Leitsatz der Politik von und für Menschen mit Behinderung. Für mich bedeutet das auch, dass die Grundlagen für ein gemeinsames Leben und Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung so früh wie nur möglich umgesetzt werden sollen. Deswegen werden die Umwandlung von Förderkindergärten in integrative Kitas und die Inklusion in reguläre Kitas auf freiwilliger Basis auch fortgesetzt.
Ein Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe ist vor allem auch die Erwerbsarbeit für Menschen mit Behinderung. Das selbst verdiente Einkommen stärkt das Selbstwertgefühl und vermittelt soziale Zugehörigkeit. Deswegen liegt
mein Fokus auch auf der Stärkung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Budget für Arbeit, die Förderung von Integrationsfirmen ist genau der Schritt in die richtige Richtung, den es weiterzuverfolgen gilt; denn wir machen Inklusionspolitik für alle Menschen in Rheinland-Pfalz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einem reichen Land wie der Bundesrepublik Deutschland ist Armut nicht hinnehmbar. Hier stimme ich Frau Thelen zu. Armut führt nicht nur materiell zur Ausgrenzung, sondern auch in sozialer, kultureller und politischer Hinsicht. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Viele dieser Ursachen liegen auf Bundesebene. Sie sind nicht von jetzt auf gleich zu bewältigen.
Dennoch nimmt die Landesregierung ihre Verantwortung auf und wahr und arbeitet seit Jahren an der Überwindung dieser Armut. Unsere aktive Arbeitsmarktpolitik, unsere spezifischen Hilfen zugunsten von aufzuwertenden Stadtteilen und unsere präventive Armutsbekämpfung im Hinblick bei der Schuldnerberatung sind ganz deutliche Zeichen dafür, wie intensiv sich die Landesregierung bei der Armutsbekämpfung einsetzt; denn wir machen Sozialpolitik für alle Menschen in Rheinland-Pfalz.
Ich komme zum Schluss. Mit den vorgestellten Schwerpunkten unserer rheinland-pfälzischen Sozialpolitik dokumentieren wir, dass der Sozialhaushalt 2016 für eine innovative, zukunftsweisende, gerechte und solidarische Sozialpolitik zugunsten unserer rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger steht. Auf der Basis des zu verabschiedenden Sozialhaushalts kann Rheinland-Pfalz Solidarität leben und für alle Menschen in Rheinland-Pfalz in sozialer Verantwortung handeln.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die zweite Beratung des Tagesordnungspunkts 19 „Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen“ – Drucksache 16/3762 –, des Tagesordnungspunktes 21 „Landesgesetz über den Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln (Maßregelvollzugsgesetz – MVollzG -)“ – Drucksache 16/5254 – und des Tagesordnungspunkts 22 „Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Beratungs- und Koordinierungsarbeit in Pflegestützpunkten“ – Drucksache 16/5546 – bis nach den Abstimmungen zum Landeshaushaltsgesetz unterbrochen wird.
Es wird vorgeschlagen, Tagesordnungspunkt 20 „...tes Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes“, Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5929 – an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe Zustimmung.
Landesgesetz zur Reform gleichstellungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5541 – Zweite Beratung
Frauenförderung an Hochschulen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 16/5958 –
Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes und weiterer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5797 – Zweite Beratung
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Familie, Kinder und Jugend – Drucksache 16/5949 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Fachausschuss Integration, Familie, Kinder und Jugend! Ich spreche für die CDULandtagsfraktion – Sie werden überrascht sein – nicht als frauenpolitische Sprecherin – deswegen will ich das vorneweg sagen –, sondern in Vertretung meiner erkrankten
Deswegen gehe ich zunächst auf die ersten vier Arbeitsfelder des Ministeriums ein. Für die Frauenseite wird Frau Kollegin Susanne Ganster etwas sagen. Das hatten wir lange vorbereitet. Ich habe gedacht, ich hätte gar keinen Auftritt. Jetzt habe ich gleich zwei Vertretungen wahrzunehmen. Wir versuchen es. Ich war bei allen Beratungen dabei. Insofern ist das sicher machbar.
Meine Damen und Herren, ich hätte am liebsten auf Frau Bätzing-Lichtenthäler geantwortet und hätte ihr gesagt, dass ihr Frau Ministerin Alt einmal bei Gelegenheit den Zuwanderungs- und Integrationsbericht geben soll, damit sie nachlesen kann, wo immer noch die Probleme vor allem bei Menschen mit Migrationshintergrund in diesem Land liegen. Ich komme vielleicht nachher noch einmal darauf zu sprechen.
Ich wollte ihr noch einen zweiten Punkt mitgeben. Wir haben bei den Haushaltsberatungen ganz unten auf einer Seite ganz kleingedruckt unter „Verschiedenes“ eine Million gefunden.
Deshalb gab es die Frage, für was diese Million geplant ist. Es hat sich herausgestellt, dass sie für die Weiterentwicklung der Inklusion in Kindertagesstätten geplant ist. Mehr konnten die Ministerin und ihre Sachreferentin noch nicht dazu sagen. Jetzt hat Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler davon gesprochen, dass sie das auch macht. Vielleicht stimmen Sie sich einmal ab, wer zuständig ist und was man mit dem vielen Geld sinnvollerweise anstellt.
Meine Damen und Herren, ich will noch einmal auf unseren Ausschuss zu sprechen kommen. Der Vorsitzende, Herr Dr. Konrad, ist anwesend. Frau Kollegin Ruth Leppla führt den Frauenausschuss. Ich glaube, man kann am Anfang dieser Debatte sagen, dass beide Ausschüsse, weil sie die ganzen gesellschaftspolitischen Themen, die uns in Rheinland-Pfalz berühren, bearbeiten, sehr gute Ausschüsse sind und wir sehr gut miteinander arbeiten.