Allerdings gibt es in dem Abkommen Basel III Punkte, die aus unserer Sicht falsch oder nicht umfangreich
genug geregelt sind und die zu Fehlsteuerungen führen können; denn es gilt, sich immer wieder ins Bewusstsein zu rufen, welches Kernziel sich hinter den ganzen Bemühungen verbirgt. Letztendlich geht es darum, Risiken bei Banken zu vermindern und Vorsorgepuffer zu erhöhen. Die Banken sollen so aufgestellt sein, dass sie sich bei einer neuen Krise selbst wieder stabilisieren können.
Das Instrument dazu ist die weitere Erhöhung des Kernkapitals. Es geht aber genauso darum, dass sich große Banken mit sehr komplexen Geschäftsmodellen und internationalen Verflechtungen den regulatorischen Anforderungen künftig nicht mehr entziehen können.
Nun kommt die Kernfrage unseres Antrags. An welchen Punkten sehen wir die Gefahr von Fehlsteuerungen? Der wichtigste und eigentliche Kernpunkt ist, dass die Europäische Union Basel III einheitlich für alle Banken in Europa umsetzen will. Die Regeln dazu sind ganz klar an internationalen Großbanken ausgerichtet, und zwar auf ihre Strukturen und ihre Bedürfnisse. Für diese sollen sie künftig auch gelten. Auf der anderen Seite werden aber ohne weitere Differenzierung die bestraft, die sich in der Krise bewährt haben,
nämlich die Institute, die auf den Mittelstand geachtet haben und nicht die grenzüberschreitenden Risiken hervorgerufen haben; denn die deutschen Sparkassen und Volksbanken haben in ihren Büchern ein völlig anderes Risikoprofil als international tätige Großbanken. Deshalb muss es national Sonderregelungen für Basel III geben.
Das wiederum geht nur, wenn Basel III nicht durch eine Verordnung der EU-Kommission umgesetzt wird, sondern als Richtlinie. Ich möchte in einer kleinen Nebenbemerkung darauf hinweisen, dass heute die Europäische Bankenaufsicht über die Ergebnisse von Untersuchungen zur Erhöhung des Kernkapitals berichtet. Aus all diesen Ergebnissen, die wir in den nächsten Wochen noch mehrfach hören und erleben werden, sehen wir, dass wir mit solchen Vereinheitlichungen, wenn es um Bankenregeln geht, sehr vorsichtig sein müssen; denn diese Strukturen sind immer auf das angelsächsische zentralistische System und nicht auf unser bewährtes dezentrales Bankensystem ausgerichtet.
Ein zweiter wichtiger Punkt ist zu nennen. Bei den Regeln für das Kernkapital muss es genauso unterschiedliche Ansätze geben. Es muss berücksichtigt werden, welchen Risikogehalt und welchen realwirtschaftlichen Bezug die jeweiligen Gegenpositionen haben.
Dazu ein kurzes Beispiel. In der Regelung ist vorgesehen, dass ein Institut für 1.000 Euro längerfristigen Unternehmenskredit entsprechend 1.000 Euro längerfristige Einlagen unterlegen muss. Für Unternehmensanleihen von 1.000 Euro müssen aber nur 500 Euro Einlagen
hinterlegt werden. Damit werden generell die benachteiligt, die unserer Volkswirtschaft schnell aus der Krise geholfen haben.
So haben wir uns die Lehre aus der Krise nicht vorgestellt. Ähnliches gilt für die Verschuldungsobergrenze. Auch hier werden einheitlich alle Risikoposten über einen Kamm geschert. Egal, ob es um Wohnungsbaukredite und Unternehmenskredite oder um hoch riskantes Investment geht – das ist eine Fehlsteuerung. Denn risikoärmere Geschäfte werden sich verteuern, während Geschäfte im Nichtbankensektor auch weiterhin ungeregelt bleiben. So sieht Krisenprävention nicht aus.
Meine Damen und Herren, Deutschland ist sehr gut aus der Finanzkrise gekommen. Einen wesentlichen Anteil daran hat die deutsche Bankenstruktur mit dem dreigliedrigen Modell. Aus eigener Erfahrung weiß ich, welche Anstrengungen Sparkassen und Genossenschaftsbanken in den letzten Jahren unternommen haben, um ihre Existenz zu sichern. Wenn diese Regeln aus Basel III 1 : 1 angewandt werden, dann ist die Existenz dieser Institute nicht mehr sicher. Denn die Fehlsteuerung wird sich dahin gehend ausrichten, dass ertragreiches Geschäft in den Mittelpunkt gerückt wird. Damit sind nicht nur Arbeitsplätze in den jeweiligen Instituten gefährdet, sondern vor allem Arbeitsplätze im Mittelstand. Der Mittelstand braucht in Deutschland die Partner, die seine Bedürfnisse kennen und ihn unterstützen, nämlich die Banken und Sparkassen.
Deshalb sollten wir den Antrag unterstützen. Ich danke ausdrücklich allen Fraktionen, auch den Fraktionen von SPD und GRÜNEN, dass wir zu einer gemeinsamen Formulierung gekommen sind. Das ist ein schönes Zeichen, das wir als Länderparlament setzen, und damit können wir die Gremien in Brüssel und in Berlin anreizen, entsprechende Folgen zu ziehen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Basel III – das ist so, als geht einer hin, steckt das Haus an, aber bestraft wird die Feuerwehr;
denn diejenigen, die angefangen haben, die Global Player, die das Ganze mit erheblichen Auswirkungen in Szene gesetzt haben – Lehman Brothers –, weswegen eine ganze Region, ganze Länder, die ganze Weltwirtschaft in Gefahr geraten ist, werden geschont, und diejenigen, die uns über den Winter gebracht haben – das waren die Sparkassen, die Genossenschaftsbanken – sollen jetzt die Zeche zahlen. Das ist verkehrtes Spiel. Von daher finde ich es gut, dass wir gemeinschaftlich zusammengefunden haben, um gerade im Interesse der Bundesländer deutlich zu machen: Wir brauchen andere Regelungen, Regelungen, die differenziert sind, Regelungen, die Rücksicht auf unser Dreisäulensystem nehmen. – Wenn sich etwas bewährt hat als Fundament in allen wirtschaftlichen Krisen, auch in schwierigen Konjunkturphasen, dann war es das Dreisäulensystem, wie es die Kollegin auch angesprochen hat: Sparkassen, Genossenschaftsbanken und die privaten Banken.
Es muss auch gelingen, in Brüssel deutlich zu machen, was oft das Problem der europäischen Politik ist, dass man versucht, alles auf eine komplette Linie zu bringen, und nicht sieht, dass es unterschiedliche Strukturen sind, Systeme, die in einzelnen Ländern gewachsen sind. Deswegen brauchen wir die Differenzierung.
Es ist doch ein Unterschied, ob ich in reale Wirtschaft investiere, ob ich als Sparkasse oder Genossenschaftsbank einen Kredit für ein Unternehmen oder für einen Privaten gebe, der ein Haus baut, oder ob ich in Anleihen, in Investmentgeschäft investiere. Dass dann das Investmentgeschäft bei der Anrechnung noch besser dastehen soll als zum Beispiel ein traditionelles Kreditgeschäft, ist nicht in Ordnung, das können wir nicht tolerieren. Es würde bei Umsetzung von Basel III zu erheblichen Auswirkungen führen, zum Beispiel Verteuerung der Kapitalkosten, aber damit auch zu entsprechenden Verteuerungen der Kosten für die Unternehmen, für die Menschen, die investieren wollen, die bauen wollen.
Von daher ein klares und deutliches Signal: Gemeinschaftlich ist das Europäische Parlament, sind die 16 Bundesländer gefordert, ist aber auch unsere Bundesregierung gefordert, dass wir deutlich machen, hier muss im deutschen Interesse gehandelt werden.
Es ist die Kapitalunterlegung, und es sind auch die Laufzeiten, die eine ganz entscheidende Rolle spielen. Wenn man darangeht, besteht nicht mehr die Möglichkeit, dass zum Beispiel für eine langfristige Investition eine deutsche Bank einen längerfristigen Kredit auslegt und natürlich auf der Einlagenseite das Geld entsprechend einsammelt, dieses aber durch die Mischung und durch das Paket langfristig ausleihen kann. Das ist logisch. Es ist Sinn einer Kapitalsammelstelle, das Geld zu bündeln und für langfristige Investitionen zur Verfügung zu stellen. Das würde bei Umsetzung dieser neuen Regelungen eher ungünstig gestaltet werden und zum Teil zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Ich meine, von daher wäre das kontraproduktiv.
Ich begrüße ausdrücklich, dass wir da zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sind. Das sollten wir fortsetzen und auch deutlich machen, dass es nicht nur Sparkassen, Genossenschaftsbanken oder private Banken
betrifft. Auch – das Thema hatten wir gestern schon einmal – unsere Förderbanken sind in gewissen Bereichen betroffen. Das Ganze wird noch dadurch konterkariert, dass eigentlich diejenigen, die wir für Existenzgründungen brauchen, die wir zum Beispiel für Bürgschaften brauchen, um in schwierigen Zeiten mit Unternehmen über die Runden zu kommen, letztendlich negativ von Basel III beeinträchtigt werden.
Im Ergebnis sollten wir gemeinsam dem Antrag zustimmen, aber auch deutlich machen: Auf allen Ebenen, die uns zur Verfügung stehen, wird die politische Ebene allein nicht ausreichen. – Es ist auch wichtig, wie die Sparkassen mit ihrer Resolution umgehen, die Kreditwirtschaft einzubringen. Im „Handwerksblatt“ ist aktuell die Schlagzeile zu lesen: Den Mittelstand verschonen. – Auch die Unternehmen, die Verbände sollten die entsprechenden Strukturen bündeln und sagen: So geht es nicht. Wir handeln im Interesse der Deutschen. – Das bedeutet, im Interesse der Unternehmen, der Arbeitsplätze und auch unseres Landes Rheinland-Pfalz. Von daher herzlichen Dank für die gemeinsame Arbeit und auch Kompliment an die Kollegin für ihre gute Rede.
Werte Damen und Herren! Nach den Schockwellen der Banken- und Finanzkrise des Jahres 2007 ff. wurden vollmundige Versprechungen abgegeben, dass von nun an der Banken- und Finanzmarkt strikter reguliert werden müsse und solle. Bislang sind die Ergebnisse dazu eher bescheiden und mager.
Aber eine der wichtigsten Konsequenzen, die man aus dem Desaster völlig deregulierter und aussichtsloser Bankenpolitik gezogen hat, war, dass die Eigenkapitalhinterlegung solcher Institute erhöht werden müsse. Daher ist es auch folgerichtig und wird von uns GRÜNEN in vollem Umfang unterstützt, dass die Eigenkapitalanforderungen für Banken und Finanzinstitute angehoben werden. In diesem Sinne unterstützen wir eine konsequente Umsetzung der sogenannten Basel-IIIRichtlinien im europäischen Wirtschaftsgebiet.
Ungeeignet erscheint hingegen, dass Regelungen, die für Investment- und Wallstreet-Banken ersonnen wurden, nun unmodifiziert auf Genossenschaftsbanken und Sparkassen übertragen werden sollen, deren Geschäftsmodell eindeutig nicht vergleichbar ist und völlig andere Risiken aufweist. Frau Kollegin Wieland hat darauf hingewiesen.
Man muss schon unterscheiden, ob ein Geldinstitut überwiegend damit beschäftigt ist, kleine und mittlere private Haushalte und Geschäftsbetriebe zu bedienen,
Durch die vorliegende Form der Direktive findet somit eine Bestrafung der an der Finanzkrise Unbeteiligten statt. Das bedeutet eine Benachteiligung des öffentlichrechtlichen und des genossenschaftlichen Bankensektors, die in dieser Form nicht gerechtfertigt ist.
Daher brauchen wir eine Sonderregelung für die deutsche Dreigliedrigkeit des Bankenwesens, die in Europa schlicht und ergreifend nicht mit bedacht wurde. Dafür müssen wir nun allen Einfluss, der uns zur Verfügung steht, wahrnehmen. Wir brauchen die Möglichkeit einer Abweichung, und zwar ausdrücklich nur in den begründeten Fällen. Es ist ein Gebot der Fairness, und es folgt auch dem Verursacherprinzip.
Denn es ist im Besonderen kritisch zu sehen, dass die Regulierungen, die nun für Banken gelten sollen, nicht auf viele andere Finanzmarktakteure wie beispielsweise Hedgefonds und Private-Equity-Gesellschaften gelten. Ebenso gehört einbezogen, dass Over-the-CounterGeschäfte von dieser Regulierung nicht betroffen sind. Das ist so nicht hinnehmbar.
Mit diesem Fehlanreiz und in dieser Fehlsteuerung liegt ein erhebliches Gefährdungspotenzial erstens für die Sparkassen und Banken des genossenschaftlichen Sektors und zweitens für die Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft. Darum bin ich wie meine Vorredner auch sehr glücklich darüber, dass wir an diesem Punkt einen gemeinsamen Antrag gefunden haben, dies deutlich machen und damit klarmachen, dass wir von den Landesregierungen und der Bundesregierung erwarten, dass sie in Europa entsprechend vorstellig werden. Ein klares Signal.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir zu diesem Thema so einheitlich sprechen; denn es ist insgesamt hoch aktuell. Eine gerade hereingekommene Meldung zeigt, den deutschen Banken, insbesondere sechs deutschen Banken, fehlt Kernkapital in Höhe von 13,1 Milliarden Euro. Noch Anfang der Woche hatte der Bundesfinanzminister angekündigt, einen neuen SoFFin aufzulegen, einen Sonderfonds für Not leidende Banken. Wir sehen, dass hier nach wie vor Bedarf ist; denn sonst wären wir sicherlich nicht in der Lage, das zu tun, was Aufgabe von Banken ist, nämlich
für Geldversorgung, Kreditversorgung derer zu sorgen, die Wirtschaft auch hier in Rheinland-Pfalz machen.