Deshalb wäre ich Ihnen herzlich dankbar, wenn Sie das mit sehen würden. Ich möchte genau schauen. Meine Damen und Herren, wir haben zum Ende dieses Doppelhaushalte 2012/2013 über 4 Milliarden Euro an Rücklagen in diesem Pensionsfonds. Ich finde, das ist ein Wort der Zukunftsverantwortung und Zukunftsvorsorge.
Ich habe es Ihnen eben erklärt. Wenn Sie es immer noch nicht verstanden haben, wollen Sie es nicht verstehen.
Das ist Unfug in Dosen. Ich habe Ihnen eben erklärt, was Haben- und was Soll-Zinsen sind und dass man sich auf seinem eigenen Konto auch bedienen kann.
Wir werden das weiter so machen. Die Beamtinnen und Beamten können sich darauf verlassen, auch wenn wir sie jetzt hoch belasten müssen, was ich ausdrücklich einräumen will, dass sie in Rheinland-Pfalz nicht in zehn oder zwanzig Jahren, wenn sie in Pension sind, die Gekniffenen sind. Wir schaffen Vorsorge. Dazu stehe ich ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, abschließend sage ich noch ein Wort zu den kommunalen Finanzen. Wir hatten schon viele Debatten über den kommunalen Finanzausgleich. Sowohl der frühere als auch der jetzige Innenminister haben ihn dargelegt.
Ich habe das auch getan. Wir haben ein gestaffeltes Konzept zur Entlastung der Kommunen. Wir haben erste Schritte getan, die Sie prompt kritisiert haben. Das betrifft eine belastungsbezogene Umschichtung innerhalb des Finanzausgleichs.
Wir haben darüber hinaus – das ist ein Wort – eine Entschuldung in der Größenordnung von 3,9 Milliarden Euro für die Kassenkredite auf den Weg gebracht. Davon sind 1,3 Milliarden Euro reine Landesmittel.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind pro Jahr bzw. in diesem Jahr 103 Millionen Euro, wenn ich es richtig im Kopf habe. Im nächsten Jahr sind es unter 100 Millionen Euro. Dieses „zuerst Mehr“ ist auf Wunsch der Kommunen so gemacht worden.
Meine Damen und Herren, jetzt wird gesagt, ihr gebt den Kommunen nicht alles, was bei einer höheren Steuereinnahme kommt. Man kann nicht so argumentieren, wenn man weiß, dass wir in den letzten Jahren Hunderte von Millionen Euro den Kommunen wegen des Solidarpaktes gelassen haben. Wir haben es ihnen nicht aus der Finanzausgleichsmasse abgezogen. Dazu gibt es eine Vereinbarung, dass dies ausgeglichen wird, wenn wieder mehr hereinkommt.
Das ist eine gesetzliche Grundlage. Das ist eine gemeinsame Grundlage mit den kommunalen Spitzenverbänden. Sie laufen draußen herum und erzählen, die plündern die Kommunen aus. Das ist schlicht und einfach zutiefst unredlich, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich sage noch etwas zu den Soziallasten. Natürlich sind die hoch. Man muss fragen, wer die Soziallasten veranlasst hat. Schauen Sie sich das Thema „Eingliederungshilfe“ an. Das ist sicher der härteste und am schnellsten wachsende Posten in den Sozialhaushalten. Ist das das Land? Wäre es nicht angemessen, dass sich der Bund zumindest so verhält, als gebe es Konnexität? Finden Sie das wirklich falsch?
Jetzt hat das Verfassungsgericht – Hendrik Hering hat die drei wesentlichen Aufgaben genannt – gesagt, ihr habt eine gewisse Pufferfunktion, weil ihr auf Bundesebene als Bundesrat „Mitorgan“ seid. Das hilft mir nichts, wenn ich keine Mehrheit habe, aber das ist so. Das heißt, wir werden beim vertikalen Finanzausgleich etwas zu tun haben.
Es steht, dass etwas beim horizontalen Finanzausgleich zu tun ist. Das betrifft belastungsbezogene Veränderungen. Ich will sehen, ob Sie die Kraft dazu haben, den Weg im Verhältnis zwischen Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen mitzugehen. Auf der anderen Seite gibt es die kreisfreien Städte und die besondere Situation der großen kreisangehörigen Städte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Dritte ist die Ausschöpfung der eigenen Steuer- und Einnahmequellen. Lesen Sie einmal die Zeitungen nach – ich habe sie alle gesammelt –, was im Regelfall Ihre kommunalen Vertreter für einen Zirkus machen und sagen, das Land hat uns gezwungen, die Grundsteuer anzuheben usw. Nein, das Land hat niemanden gezwungen. Jeder kann Steuersätze heben, wie er will. Aber er wird dann über die Nivellierungssätze auch so behandelt, dass nicht andere, die ihre Steuerquellen ausschöpfen, weniger Geld bekommen, weil einige diesen Mut nicht haben.
Da sollten Sie einmal Verantwortung übernehmen und Ihren Kommunalpolitikerinnen und -politikern sagen, dass sie nicht so ein Zeug erzählen können. Aber Sie erzählen es in jeder Haushaltsdebatte aufs Neue.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will deutlich sagen, wir haben die Aufgabe, mit dem Doppelhaushalt 2014/2015 dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu entsprechen. Das werden wir versuchen. Ich sage versuchen, weil wir dazu Ihre Hilfe brauchen. Der Landtag hat eine Enquete-Kommission eingesetzt. Das begrüße ich sehr. Sie müssen entscheiden, ob Sie uns die Impulse der Enquete-Kommission so rechtzeitig geben, dass wir das einbauen können.
Liebe Dame, wenn Sie einmal auch nur einen ganzen Satz anhören könnten, bevor Sie losreden, dann wäre das für uns beide ein unglaublicher Gewinn.
Es kann sein, dass Sie das wie Fastnacht empfinden, Frau Klöckner, das ist aber nicht Fastnacht. Das ist, glaube ich, Ihr Problem, dass Sie den Ernst der Politik immer noch nicht verstanden haben, sondern mit Parteipolitik verwechseln.
(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Frau Klöckner, CDU – Zurufe von der CDU: Oh!)
Ich versuche es noch einmal. Ich äußere eine Bitte an dieses Hohe Haus, nämlich die Regierung von der
2013 geschehen, wenn wir es für den Haushalt 2014 vorlegen wollen –, ohne die Empfehlungen des Parlaments zu kennen, aber die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs erfüllen müssen. Ich glaube, das ist eine Bitte, die verständlich und nachvollziehbar ist.
Ich äußere hier nur die Bitte, dass wir den Teil, der auf den kommunalen Finanzausgleich bezogen ist, versuchen so rechtzeitig vorzulegen, dass er in unsere Arbeit einbezogen wird. Die Grundlagen, die wir selbst schaffen, werden wir noch in diesem Jahr, ich sage einmal, gegen Ende des Jahres, aller Voraussicht nach von dem entsprechenden Institut mit den vielen Probeberechnungen bekommen. Sie kennen das Problem. Das ist die Bitte, die ich äußere. Wir bekommen das dann miteinander hin.
Meine Damen und Herren, es ist nicht ein Spezifikum des Landes Rheinland-Pfalz, mit dem wir kämpfen. Ich habe mir heraussuchen lassen, an welchen Gerichtshöfen zu diesem Thema „Konnexität“ Entscheidungen ergangen sind. Das ist in Sachsen-Anhalt, in Brandenburg, in Mecklenburg-Vorpommern und in NordrheinWestfalen sogar bei zwei Entscheidungen der Fall. Es gibt eine Tendenz – das habe ich nicht zu kritisieren, sondern festzustellen – zu sagen, die Länder sind in einer Pufferfunktion zwischen Bund und Kommunen, was die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen angeht, zumindest in einem Teilbereich. Das wird unser Verhalten im Deutschen Bundesrat verändern. Das wird unser Verhalten verändern müssen, weil wir Ausgaben, die für die Kommunen einnahmemindernd oder dort ausgabensteigernd sind, de facto nicht zustimmen können; es sei denn, sie sind so überragend, dass man vorher versuchen muss, mit dem Bund ein konnexitäres Verhalten auszuhandeln.