Protokoll der Sitzung vom 23.02.2012

Warum ist in Hessen bitte richtig, was in Rheinland-Pfalz so grottenfalsch sein soll? – Meine Damen und Herren, das haben Sie auch noch nicht erklärt.

Heben wir doch einmal das erste Hütchen an, auf dem 500 Millionen draufsteht, und schauen darunter: Was ist darunter? Nichts, null ist drin, meine Damen und Herren.

Damit kommen wir auch schon zu dem zweiten Hütchen, nämlich zu den Einsparungen des Landes bei den Zinsausgaben: Was war denn da in der CDU-Fraktion los? Kreiste da in der Haushaltsabteilung die Ouzo-Flasche?

(Heiterkeit bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In diesem Änderungsantrag steckt viel griechischer Geist, meine Damen und Herren.

Sie fordern in Ihrem Änderungsantrag Nummer 172, die Zinszahlungen des Landes im Jahr 2013 um rund 141 Millionen Euro zu senken. Das Land RheinlandPfalz hat ein Rating von Triple A. Dieses Rating sichert, dass wir günstige Finanzierungskonditionen auf den Kapital- und Kreditmärkten erhalten und die Zinsausgaben, die wir tätigen müssen, auf einem möglichst niedrigen Niveau bleiben.

Sie hingegen fordern mit Ihrem Änderungsantrag, dass wir die Zinszahlungen, zu denen wir vertraglich verpflichtet sind, in einem Anteil von rund 20 % einstellen. Meine Damen und Herren, das würde wie ein Kreditausfall gewertet werden.

Damit schädigen Sie die Bonität des Landes und schmälern seine Kreditwürdigkeit. Das können Sie auch nicht mit Ihrer politischen Ablehnung des Pensionsfonds begründen.

(Schreiner, CDU: Doch!)

Selbst wenn Sie in diesem Land die politische Verantwortung hätten – was Wählerinnen und Wähler bitte verhüten mögen –, können Sie sich dennoch nicht kurzfristig um die Erfüllung vertraglicher Pflichten drücken. Es ist nicht möglich, innerhalb eines solch kurzen Zeitraums alle Verträge zu kündigen und den Fonds entsprechend aufzulösen.

(Schreiner, CDU: Doch!)

Daher würden durch Ihren Antrag, würden wir ihn umsetzen, vertragliche Verpflichtungen nicht mehr erfüllt. Die Auswirkung einer solchen Handlungsweise kann man sich angesichts der bestehenden Finanzkrise in Europa schillernd ausmalen. Die Schlagzeile in den Zeitungen möchte ich sehen, die dann am nächsten Tag zu lesen ist.

Meine Damen und Herren, Ihr Vorschlag ist eine Aufforderung zum Rechtsbruch und ein ganz besonderer Ausdruck Ihrer unseriösen Haushaltspolitik.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Dann heben wir das zweite Hütchen an, auf dem 140 Millionen draufsteht, und was sehen wir? Es ist nichts darunter, meine Damen und Herren.

Dann kommen wir zum dritten Hütchen, die Einsparungen bei den Personalausgaben des Landes. Mit den Änderungsanträgen 28 a bis 33 sowie einem ergänzenden Entschließungsantrag fordern Sie das Land dazu auf, nach hessischem Vorbild – schauen Sie einmal, Sie schauen ja ab und an nach Hessen – eine Personalvermittlungsstelle zu gründen und dadurch zusätzliches Personal abzubauen.

Weiterhin fordern Sie in Ihrem Änderungsantrag Nummer 170 globale Minderausgaben bei den Personalausgaben in Höhe von rund 40 Millionen Euro im Jahr 2013.

Jetzt haben Sie bestimmt gedacht, es ist unglaublich clever, dass Sie ein hessisches Modell übernehmen und sich so vor der Konkretisierung Ihrer Personalabbaupläne drücken können. Meine Damen und Herren, so schlicht geht das einfach nicht.

Ihre Minderausgaben im Personalbereich belaufen sich im Jahr 2013 – das, was Sie beantragt haben – auf insgesamt 105 Millionen Euro. Das entspricht einem Stellenabbau von – rechnen wir einmal genau; wir wissen, damit sind vor allem Beamte und Tarifbeschäftigte des mittleren und gehobenen Dienstes gemeint – rund 2.500 Stellen, und das innerhalb von nicht einmal zwei Jahren.

(Zuruf des Abg. Schreiner, CDU)

Sie wollen dies im Übrigen zusätzlich zu dem Stellenabbau von 2 % machen, den die Landesregierung sowieso schon vorhat. Herr Schreiner, ich komme auf Sie gleich noch zu sprechen. Sie haben sich nicht mit Ehre besudelt.

(Schreiner, CDU: Aber unterschlagen Sie nicht die Personalerhöhungskosten in Kapitel 04 05!)

Sie haben selbst gesagt, Sie wollen Stellenminderungen im Bereich der Schule und Polizei davon ausnehmen. Dann kann ich Ihnen gerne vorrechnen, was davon übrigbleibt: 7.000 Stellen bei der Finanzverwaltung, 8.000 Stellen im Justizbereich, 2.000 Stellen bei den Mittelbehörden und rund 2.000 Stellen in der Ministerialbürokratie – ich weiß, die würden Sie am liebsten komplett streichen, solange Sie nicht regieren – sowie weitere 6.000 verteilte Stellen.

Von diesen in der Summe rund 2.500 Stellen wollen Sie innerhalb von 21 Monaten 10 % abbauen, sagen gleichzeitig aber nicht wo und wie.

Wenn wir das jetzt so herunterbrechen, dann wünsche ich Ihnen frohe Verrichtung: 700 Stellen in der Steuer

verwaltung und 800 Stellen im Justizvollzugsdienst streichen.

Bitte stellen Sie sich doch einmal vor die Tore und erklären das den Beschäftigten. Dabei wünsche ich Ihnen eine frohe Verrichtung, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Es reicht auch nicht – und nun komme ich sehr wohl auch auf Sie zu sprechen, mein lieber Herr Kollege Schreiner –, wenn Sie dabei auf den Personalkostenanteil von lediglich 1 % verweisen. Ich weiß, es sieht so schön nach großen Zahlen aus, aber zum Ersten meinten Sie sicherlich – um einmal den korrekten Terminus zu verwenden – die Personalausgaben des Landes und nicht die Personalkosten, und zum Zweiten haben Sie ganz locker einmal einen Easy Move damit gemacht.

Sie haben einfach die Pensionäre mit eingerechnet, die auch zu den Personalausgaben gehören. – Aber nun möchte ich doch einmal von Ihnen erfahren, wie Sie die Pensionäre in zwei Jahren auch um 10 % abbauen wollen. Diese Pläne würde ich sehr gern kennen, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Das ist ein Vorgehen, das kein seriöser Haushälter akzeptieren kann. Auch rechtlich ist ein solches Vorgehen mehr als fragwürdig. Die behaupteten Spielräume bei den Personalausgaben bestehen in dieser Form nicht. Die von Ihnen beantragten globalen Minderausgaben sind schlicht und ergreifend eine verfassungswidrige Unterveranschlagung, und dies ist das dritte Hütchen, das wir anheben: 105 Millionen Euro steht darauf, aber nichts ist darunter, meine Damen und Herren. Das ist die Wirklichkeit Ihrer Änderungsanträge!

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Kommen wir doch einmal zum Summenstrich unter Ihre sogenannten Einsparvorschläge. Wenn wir die drei genannten Bereiche einmal zusammenzählen, sind wir bei einem Volumen von – cum grano salis – 700 Millionen Euro, das wir uns gerade betrachtet haben. Daran merkt man doch, wie viel Schaum auf Ihrem Bier des Einsparens tatsächlich ist. Nichts hält einer genauen Prüfung stand.

Die Einsparvorschläge der CDU sind gar keine, meine Damen und Herren. Es sind unseriöse Hütchenspielertricks, mit denen Sie Ihre Konzept- und Hilflosigkeit in der Haushaltspolitik schlicht und ergreifend kaschieren wollen, und damit trauen Sie sich noch in dieses Plenum. Das ist fast schon unverschämt, was Sie da machen, meine Damen und Herren!

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Meine Damen und Herren, wenn Änderungsanträge von Rating-Agenturen bewertet werden würden, würden Ihre

sofort auf Ramschniveau heruntgergestuft, und das mit Recht!

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Nun kommen wir zu einem zweiten Teil, über den manche meiner Vorredner schon ein wenig geredet haben, und dies mit vollem Recht. Ich möchte es nun ein wenig genauer aufdröseln. Kommen wir zu den uneingelösten Versprechen, die sich in Summe ziemlich hoch auftürmen. Ich möchte zwei Bereiche etwas näher beleuchten. Fangen wir bei einem großen Ärgernis an.

Sie haben sowohl in diesem Plenum als auch draußen in der Öffentlichkeit wiederholt Bekenntnisse darüber abgegeben, was Sie alles tun wollen. Sie wissen, ich bin eigentlich nicht nachtragend, aber ich habe, was haushaltspolitische Reden anbelangt, ein verdammt gutes Gedächtnis. Schauen wir uns einmal zwei Bereiche an, und fangen wir mit den von Ihnen viel zitierten Kommunalfinanzen an.

Wie wortreich hat doch die CDU an dieser Stelle die schlimme Finanzsituation der Kommunen beklagt, und wie vollmundig hat sie – ebenfalls von dieser Stelle aus – eine bessere Finanzausstattung der Kommunen verlangt. Ich habe Sie in der jeweiligen Debatte – ebenfalls von hier aus, meine Damen und Herren von der CDU – bereits darauf hingewiesen, dass dieses Reden auch haushaltspolitische Taten erfordern würde und dass Sie diese Forderung – bitte schön! – auch mit konkreten haushaltspolitischen Maßnahmen und Anträgen unterlegen. Aber genau das tun Sie nicht, meine Damen und Herren.

Sie haben gefordert, dass das Land beim kommunalen Entschuldungsfonds ein zusätzliches Drittel übernehmen soll. Dies sind Mehrausgaben in Höhe von rund 85 Millionen Euro pro Jahr. Einzig, es fehlt Ihr Finanzierungsvorschlag und Ihr Änderungsantrag dazu.

Sie haben außerdem gefordert, den Verbundsatz im kommunalen Finanzausgleich um einen Prozentpunkt anzuheben. Dies sind Mehrausgaben in Höhe von – einmal großzügig gerechnet – 100 Millionen Euro pro Jahr. Einzig, es fehlt Ihr Finanzierungsvorschlag und Ihr Änderungsantrag dazu.

Sie haben abschließend und heute noch einmal wiederholt von dieser Stelle aus gefordert, den Kommunen den Anteil von 20 Millionen Euro an der Grunderwerbsteuer zuzuweisen. Auch hierzu fehlt Ihr Finanzierungsvorschlag und Ihr Änderungsantrag.

Sie haben Mehrausgaben für die Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro gefordert und versprochen, aber Sie finanzieren sie nicht. Sie stellen sie im Haushalt nicht dar. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle werden die Kommunen in Rheinland-Pfalz von Ihnen bewusst getäuscht. So geben Sie Steine statt Brot, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Nun kommen wir zu einem nächsten Ärgernis; denn auch dort haben Sie sich hinreißen lassen, von dieser Kanzel aus vollmundige Versprechungen zu leisten. Kommen wir zum Dienstrechtsänderungsgesetz und zur Beamtenbesoldung. Bei der Beratung des Dienstrechtsänderungsgesetzes, das die Besoldung der Beamten für die kommenden Jahre festlegt und vor allen Dingen neue Bestimmungen bei der Beihilfe geregelt hat, haben Sie es sich nicht nehmen lassen, den Untergang des Berufsbeamtentums vorherzusagen. Herr Kollege Henter, Sie werden sich vielleicht daran erinnern. Unter „verfassungswidrig“ machen Sie es nicht. Mit großen Worten haben Sie diesem Gesetz die Zustimmung verweigert und eine bessere Besoldung und Versorgung eingefordert. Aber was sehen wir bei Ihren Änderungsanträgen? – Keinerlei Finanzierungsvorschläge für diese Forderung.

Meine Damen und Herren von der CDU, glauben sie nicht – Herr Ministerpräsident Beck hat es bereits gesagt –, dass das bei den Beamten draußen nicht komisch ankäme. Diese Leute sind doch nicht doof. Sie wissen doch auch, was Haushaltsberatungen sind, und sie wissen es offensichtlich besser, als Sie diesen ganzen Laden ernst nehmen, meine Damen und Herren. Das werden sie Ihnen nicht durchgehen lassen, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Ministerpräsident Beck: So ist es! Genauso ist es!)