Protokoll der Sitzung vom 22.03.2012

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Zuruf der Abg. Frau Klöckner, CDU)

Ich will Sie auf etwas hinweisen. Wir haben heute einen Antrag vorgelegt. Wir gehen mit dem Thema weiterhin konstruktiv um. Darin steht Folgendes: „Die folgenden Ziele sind bei der Kommunal- und Verwaltungsreform von grundlegender Bedeutung: (…) Die wachsende Komplexität kommunaler Aufgabenwahrnehmung erfordert auf der Grundlage einer umfassenden Aufgabenkritik eine Klärung von Verantwortlichkeiten sowohl im Hinblick auf Entscheidungskompetenzen als auch von Kostenverantwortung. (…)“

Herr Billen, in diesem Punkt sind wir uns doch vollkommen einig. Ich lade Sie ein, den zweiten Schritt zusammen zu gehen. Nach Ihren Ausführungen weiß ich überhaupt nicht, weshalb Sie unserem Antrag heute nicht zustimmen können.

Herzlichen Dank.

(Zuruf der Abg. Frau Klöckner, CDU)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Häfner das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich würde heute gern die Gelegenheit dazu nutzen, eine kurze Bilanz aus dem Ersten Landesgesetz der Kommunal- und Verwaltungsreform zu ziehen. Wo stehen wir derzeit? In welche Richtung wird es in den nächsten Monaten gehen? In dem zweiten Schritt geht es darum, was ab dem Jahr 2014 geplant ist. Das ist auch ein Punkt dieses Antrags.

Dass wir eine umfassende Kommunal- und Verwaltungsreform für erforderlich halten, ist unumstritten.

Frau Abgeordnete Klöckner, das ist übrigens nicht eine „sogenannte“, sondern eine Kommunal- und Verwaltungsreform.

(Frau Klöckner, CDU: Ich halte sie für eine „sogenannte“!)

Wir haben in dem ersten Landesgesetz, das in diesem hohen Haus beschlossen worden ist, Regelungen getroffen, was die Größenordnungen anbelangt, nämlich bei den verbandsfreien Gemeinden mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner und bei den Verbandsgemeinden mindestens 12.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Sie zitieren in Ihrem Antrag zwei Gutachter, und zwar Herrn Professor Dr. Junkernheinrich und Herrn Professor Dr. Ziekow. Sie wissen, dass die beiden Gutachter von ganz anderen Größen ausgehen und in ihrem Gutachten die Rede von Größenordnungen, insbesondere was die Verbandsgemeinden anbelangt, von 13.000 bis 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist. Insoweit ist es ein bisschen widersprüchlich, wenn Sie einerseits sagen, dass die Größenordnungen keine Rolle spielen, aber die von Ihnen zitierten Gutachter genau in diese Richtung argumentieren.

Es ist richtig, dass es unterhalb dieser Grenzen von 10.000 und 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern besondere Gründe gibt, die ein Unterschreiten der Grenzen für zulässig erachten. Ich glaube, ich muss das heute nicht alles noch einmal referieren. Wir werden in einem Gutachten bis zum Ende der Freiwilligkeitsphase darlegen können, welche verbandsfreien Gemeinden, die unter dieser Grenze liegen, von den gesetzlichen Regelungen befreit sind und nicht in Betracht kommen.

Ich möchte übrigens auch darauf hinweisen, dass das erste Landesgesetz das von Ihnen zitierte Wort „Zwangsfusion“ nicht enthält. Zu den Aufgaben des Innenministeriums gehört es, Gesetzte umzusetzen, und zwar hier das erste Landesgesetz. Deshalb werden wir gesetzliche Regelungen treffen. Ich möchte nur darauf hinweisen, weil Sie immer einen Begriff gebrauchen, der in diesem Gesetzt nicht vorkommt.

Wir befinden uns kurz vor dem Ende der Freiwilligkeitsphase. Am 30. Juni – das ist mehrfach betont worden – endet die Freiwilligkeitsphase. Dann wird das Ministerium genauso, wie es im Gesetz steht, Vorschläge für aus Gemeinwohlgründen erforderliche Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden machen, die in der Freiwilligkeitsphase nicht die Gelegenheit genutzt haben.

Ich werde gern auf einige Punkte in Ihrem Antrag eingehen. Sie sprechen einige Gebietskörperschaften an, zum Beispiel die Verbandsgemeinden Maikammer und Manderscheid. Sie wollten einige beispielhaft erwähnen. Ich sage ganz offen, dass es zu bedauern wäre, wenn insbesondere Maikammer und Manderscheid die Freiwilligkeitsphase und die damit verbundenen Vorteile und Chancen – darauf komme ich gleich noch zu sprechen – ungenutzt ließen.

Die Vorteile und Chancen sind deshalb besonders wichtig, weil beide Verbandsgemeinden – Maikammer mit knapp 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und Manderscheid mit unter 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – deutlich unter der Einwohnergrenze von 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegen. Es ist völlig klar, dass wir im Rahmen der gesetzlichen Regelung hier eine Gebietsänderung vorschlagen werden. Das Gesetz schreibt vor, dass dies aus Gemeinwohlgründen erforderlich ist.

(Zuruf der Abg. Frau Schneider, CDU)

Was die Chancen anbelangt, muss man vor Ort wissen, dass die Hochzeitsprämie nicht zur Verfügung steht und auch die sonstigen Mittel für Projektförderungen nicht fließen, die bei den freiwilligen Fusionen eingeräumt werden, wenn man es nicht im Rahmen der Freiwilligkeitsphase regelt.

Dann haben Sie das Beispiel Osthofen gewählt. Das ist ein schönes Beispiel. In Ihrem Antrag heißt es: „In Osthofen gehen die Bürgerinnen und Bürger auf die Straße, um gegen die geplante Fusion mit Eich zu demonstrieren.“ Die Wahrheit ist anders. Sie wissen vom Ablauf her – das war auch Thema im Innenausschuss –, dass dem Zusammenschluss der Stadt Osthofen und der Verbandsgemeinde Eich alle Ortsgemeinderäte und die jeweiligen Verbandsgemeinderäte zugestimmt haben. Das war ein klares Votum.

Dann gab es den Bürgerentscheid. Die Bürgerinnen und Bürger haben eine andere Entscheidung getroffen. Ich nenne das Stichwort „Demonstration“. Wenn Sie erlauben, ich habe den Stimmzettel dabei. Ich will Ihnen gern einmal vortragen, was auf dem Stimmzettel steht.

Bürgerentscheid 1: Sind Sie für die Bildung einer Verbandsgemeinde Osthofen/Westhofen?

Bürgerentscheid 2 pro Wonnegau: Sind Sie für die Bildung einer Verbandsgemeinde Osthofen, Westhofen und Eich? – Das war die Dreierlösung.

Das war also ein konstruktives Votum und kein Votum dahin gehend, dass man gegen eine Reform ist. Genau das ist entschieden worden. Es ist doch selbstverständ

lich, dass der Bürgerwille respektiert wird – an uns soll es auf jeden Fall nicht liegen – und es jetzt eine Fusion von Osthofen und Westhofen gibt. Osthofen ist im vordringlichen Bedarf. Deshalb wird es eine Fusion geben.

Sie haben – wie erwähnt – das Beispiel Osthofen zitiert. Osthofen hat sich mit 80 % für eine Fusion im Rahmen der Freiwilligkeit – das ist exakt das, was das Gesetz vorsieht – entschieden, allerdings nur für eine andere Lösung, als ursprünglich in den Räten entschieden worden ist. Das ist eine klare Aussage. Das erste Schreiben von Osthofen liegt auch schon vor. Darin geht es darum, ob die Vergünstigungen, die eingeräumt worden sind, auch an anderer Stelle gelten.

Ich möchte noch einen kurzen Überblick – aufgrund der beschränkten Zeit – darüber geben, was alles passiert ist. Es ist nämlich sehr viel passiert, und zwar ohne dass es Probleme mit Kreisgrenzen gab und alles ohne Streit.

Das waren die vier Gesetze, die in diesem Hohen Haus beschlossen worden sind. Darin geht es um Cochem, die Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron, BraubachLoreley und Otterbach-Otterberg.

Das sind demnächst die verbandsfreie Gemeinde Altrip und die Verbandsgemeinde Waldsee, Lambsheim und die Verbandsgemeinde Heßheim. Wir hatten am 20. März, also vor Kurzem, eine Entscheidung – die Kolleginnen und Kollegen aus der Region wissen das und haben diese unterstützt – der Verbandsgemeinden Treis-Karden, Cochem und Kaisersesch zu einer entsprechenden freiwilligen Gebietsänderung.

Vor Kurzem – auch das ist sehr erfreulich – gab es eine freiwillige Fusion der Verbandsgemeinden Guntersblum und Nierstein-Oppenheim. Nierstein-Oppenheim hat 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Es bestand keine Verpflichtung für Nierstein-Oppenheim, mit Guntersblum eine Fusion einzugehen. Hier ist aber Solidarität gefragt.

Frau Klöckner, das wird übrigens eine Verbandsgemeinde mit genau 41.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Das ist eine sehr gute Lösung. Die neue Verbandsgemeinde Rhein-Selz und die Bürgermeister und Verbandsgemeinderäte waren sehr klug, weil sie durch die Freiwilligkeit die komplette Hochzeitsprämie und sehr viele Infrastrukturmaßnahmen bekommen, die sie ohne die Fusion nicht erhalten hätten.

Ich kann gerne noch weitermachen: Rhens/Untermosel und Wolfstein-Lauterecken, Frau Kohnle-Gros. Es gibt doch sehr viele Fusionen in der Freiwilligkeitsphase. Der Fraktionsvorsitzende hat von der Dynamik gesprochen, weil das die letzte Chance ist, die Leistungen, die das Landesgesetz vorsieht, zu nutzen. Diese freiwilligen Leistungen wird es übrigens ab dem 1. Juli 2012 nicht mehr geben.

Es ist so, dass der Minister und ich in den letzten Wochen – das wird sich verdichten – sehr viele Gespräche

führen, weil man vor Ort den Kontakt mit den politischen Spitzen sucht, wenn man nicht weiterkommt. Das ist völlig in Ordnung. Es ist Dynamik drin. Darüber hinaus ist noch viel in der Pipeline.

Frau Fraktionsvorsitzende, Sie haben den Eifelkreis Bitburg-Prüm, die südliche Region, erwähnt. Sie wissen – Sie sind gut informiert –, dass ich am Dienstag vor Ort ein Gespräch geführt habe, an dem alle Verbandsbürgermeister teilgenommen haben, und zwar auch diejenigen, die von der angedachten Viererlösung nicht betroffen sind.

Ich kann nicht mehr sagen, weil ich mit den Verbandsbürgermeistern Vertraulichkeit vereinbart habe. Das war aber ein sehr gutes und konstruktives Gespräch. Ich glaube, ich habe deutlich zum Ausdruck gebracht, welche Chance in den letzten drei Monaten in einer freiwilligen Fusion liegt und was man dort an finanziellen Möglichkeiten in der Region noch realisieren kann.

Es freut mich, dass Sie gerade dieses Beispiel erwähnt haben, weil wir dort auch die Unterstützung der CDU brauchen. Sie haben sie angekündigt. Ich gehe einmal davon aus, dass Sie diese Lösung unterstützen und Ihren Worten auch Taten folgen. Ich weiß, dass dies die verantwortlichen Abgeordneten sehr unterstützen.

Frau Klöckner, dann bin ich einmal gespannt, ob die CDU an dieser Stelle steht.

Wenn ich die Liste noch einmal kurz zusammenfasse, frage ich mich, weshalb Sie in Ihrem Antrag von massivem Streit in den Dörfern – das mit den Dörfern kann nur ein Versprecher gewesen sein, weil die Ortsgemeinden ausdrücklich ausgenommen sind und es nur um die Verbandsgemeinden geht – sprechen. Das können wir so nicht nachvollziehen.

(Licht, CDU: Dann fragen Sie einmal die Kollegin Brück! – Frau Klöckner, CDU: Genau!)

Wir haben sehr viele Lösungen gefunden. Es ist ganz klar, dass Kompromisse geschlossen werden müssen.

Noch kurz dazu, wie es weitergeht. Bis 2014 wird das Gesetz umgesetzt. Dann treten wir in die zweite Phase ein. Das steht in der Koalitionsvereinbarung. Das wissen Sie alles. Dann werden wir gemeinsam – das steht auch im Antrag der Regierungsfraktionen – über die Kreisgrenzen reden. Wir warten auf die kommunale Landkarte der CDU-Fraktion. Wie sieht die im Hinblick auf die 24 Landkreise aus? Wir haben sie noch nicht gesehen. Wir haben eine kommunale Landkarte zu den Verbandsgemeinden vorgelegt.

(Bracht, CDU: Wo denn? – Frau Klöckner, CDU: Wo ist die Karte?)

Im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform haben wir genau festgelegt, wo die Grenzen bezüglich der 10.000 und der 12.000 Einwohner sind.

(Bracht, CDU: Wo liegt diese Karte? Gut versteckt!)

Auf die kommunale Landkarte der CDU zu den Kreisen warten wir aber.

(Licht, CDU: Wo liegt denn Ihre? – Bracht, CDU: Wo liegt die der Regierung? Das wüssten wir gerne! – Frau Klöckner, CDU: Das kann man anfragen!)

Wenn sie vorliegt, werden wir gerne mit Ihnen in Gespräche eintreten.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)