Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir fahren fort in der Tagesordnung unserer heutigen Plenarsitzung und kommen zu den Punkten 10 bis 12, die gemeinsam aufgerufen und beraten werden:
3. Verbraucherschutzbericht Rheinland-Pfalz 2010/2011 Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 16/857; Vorlage 16/906) auf Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1014 –
Transparenz der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 16/350/520/1035 –
Verbraucherschutz und Verbraucherrechte auf hohem Niveau gewährleisten Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1051 –
dazu: Verbraucherschutz, Verbraucherinformation und Verbraucherrechte umfassend gewährleisten Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1076 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der nun vorliegende 3. Verbraucherschutzbericht der Landesregierung zeigt wunderbar auf, dass Verbraucherschutz eine Querschnittsaufgabe ist und der Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz einen hohen Stellenwert besitzt. Bereits bei den Haushaltsberatungen wurde deutlich, dass es einer der wenigen Bereiche ist, in dem es keine Kürzungen gibt. Im Bericht selbst fällt auf, dass immer wieder im Bundesrat durch Initiativen von Rheinland-Pfalz Verbraucherthemen vorangetrieben wurden. Z. B. unseriöse Inkassobetriebe, Kontrollbarometer (auch Hygieneampel genannt) oder die ButtonLösung im Internet zur Abschließung von Verträgen sowie mehrere Lebensmittelskandale waren im Plenum und in den Ausschüssen in den letzten Monaten ein Thema.
Transparenz, Information und Verbraucherbildung sind die Säulen der Verbraucherpolitik dieser Landesregierung. Gerade die neuen Themen, wie digitale Welten, Datenschutz und Energieberatung, sind für Verbraucherinnen und Verbraucher unübersichtlich geworden. Besonders im Internet sind die gestellten Fallen noch nicht so bekannt, und die Nutzer tappen in Abo-Fallen und Verträge, die sie gar nicht wollen, ähnlich wie bei der Telefonwerbung. Die nun kommende Button-Lösung war längst überfällig, auch wenn dies nicht mit dem gewünschten Doppelklick erfolgt. Sie soll eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen und kann in vielen Fällen die Grundlage für falsche Mahnbescheide unseriöser Inkassounternehmen entziehen. Auch hier fordern wir noch Verbesserungen in der Darstellung der Forderungen der Inkassounternehmen, um Verbraucher vor schwarzen Schafen der Branche zu schützen, die sehr massiven Druck ausüben und die Menschen überrumpeln. Auch hier lehnt die Bundesregierung eine Regelung ab, wie bereits heute Morgen bei den Legehennen, wie sie sich auch bei dem Kontrollbarometer zurückzieht, keine Entscheidung trifft, sondern es den Ländern überlässt, eine Lösung zu finden.
Rheinland-Pfalz hat da eine eindeutige Haltung, die bei der Großen Anfrage der CDU zum wiederholten Male dargestellt wurde. Ziel ist eine Kennzeichnung der Hygienezustände in lebensmittelverarbeitenden Betrieben durch ein Kontrollbarometer. Zuerst soll die Umsetzung in den Gaststätten erfolgen. Die anderen Betriebe folgen dann nach und nach. In der Großen Anfrage nach der konkreten Umsetzung und dem Aufwand des Verfahrens zu fragen, nachdem es noch gar keine Regelungen der beteiligten Länder gibt, ist schlichtweg zu früh, da keiner den Inhalt des Beschlusses kennt. Ihre Bedenken, dass Betriebe an den Pranger gestellt werden könnten, teile ich nicht, da gut arbeitende Betriebe es auch als Werbung sehen. Unser Ziel muss es sein, gut arbeitende Betriebe zu haben. Bereits jetzt werden Betriebe bei unhaltbaren Zuständen geschlossen. Das ist auch gut so.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Finanzmarktkrise. Die Finanzprodukte sind wesentlich vielfältiger geworden als früher, als die meisten ein Sparbuch oder eine längerfristige sichere Anlage besaßen. Mittlerweile gibt es sehr kreative Anlagemöglichkeiten mit immer höheren
Als erster Schritt wurden Beratungsprotokolle eingeführt, die die Aufklärung der Anleger zum Ziel haben. Seitenlange Protokolle werden aber von vielen Anlegern nicht verstanden. Meist unterschreiben sie, damit sie sich keine Blöße geben. Somit verändert sich das Beratungsprotokoll meist zur Haftungssicherheit des Beraters. Gerade Menschen, die ihr Geld zur Altersvorsorge anlegen, erleiden bei windigen Anlegern den privaten finanziellen Ruin.
Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist der sogenannte Beipackzettel, ein vereinheitlichtes Produktinformationsblatt, das seit Juli 2011 Anlegern bei der Beratung ausgehändigt werden muss. Vor allem die Risiken und Aussichten auf Kapitalrückzahlung und Erträge sowie Kosten sind auf maximal drei Seiten aufgeführt.
Weitere Themen in diesem Bereich wären, einen Finanzmarktwächter einzuführen oder sogar eine Zertifizierung der Anlageprodukte, um einen weiteren Anlegerschutz zu implementieren.
Die Verbraucherbildung ist in diesem Bericht auch sehr breit dargestellt. Verbraucherbildung ist ein ganz wichtiges Thema, um Verbraucher in die Lage zu versetzen, Produkte beurteilen zu können und eine Kaufentscheidung entsprechend einzusetzen. Von Kindern bis zu Senioren sind in diesem Verbraucherschutzbericht alle Angebote abgebildet. Hier dient uns die Verbraucherzentrale als ganz wichtiger Partner. Die Verbraucherzentrale in Rheinland-Pfalz führt nicht nur Beratungen, sondern auch Musterprozesse durch. Sie trägt zur Bildung und Aufklärung entscheidend bei, indem sie z. B. auch für Senioren das neue Programm „Silver Surfer“ anbieten als ein neues Beispiel, das sehr gut angenommen und auch durch andere Partner mit verbreitet wird.
Ganz wichtig ist die Verbraucherzentrale auch als Vertreter der Verbraucher gegenüber der Politik. Sie dient als Seismograph, wie ich das so schön sage. Das sind die Ausschläge, die man schon sieht. Sie sind sehr nah dran an den Themen, die die Verbraucherinnen und Verbraucher berühren, und geben das dann auch an die Politik weiter, damit wir entsprechende Regelungen zur Sicherung einsetzen können.
Daher geht unser Antrag auch in die Richtung, die Verbraucherzentrale zu stärken, nicht nur ein verlässlicher Partner der Verbraucherzentrale zu sein, was die Information betrifft, sondern auch in finanzieller Hinsicht. Daher stellen wir in unserem Antrag fest, dass wir eine Vereinbarung mit der Verbraucherzentrale bis 2015 abschließen möchten, sodass auch die Planungssicherheit seitens der Verbraucherzentrale gegeben ist. Es sind Mitarbeiter, die dann angestellt sind und auch eine Sicherheit an ihrem Arbeitsplatz haben möchten. Die Verbraucherzentrale trägt wesentlich dazu bei, dass wir eine gewisse Transparenz in unserem Land halten und unsere Konsumenten entscheiden können, wie sie sich am Markt verhalten.
Verbraucher haben eine gewisse Marktmacht, die durch die Verbraucherzentrale dadurch auch verbessert wer
den kann. Ich denke, es ist wichtig, dass wir unseren Antrag hier so in dieser Deutlichkeit und auch mit diesem Alleinstellungsmerkmal zur Abstimmung stellen können. Die CDU hat einen Alternativantrag gestellt, den wir aus mehreren Gründen ablehnen möchten. Außer der Verbraucherzentrale sind da noch weitere Punkte angeführt, die z. B. die Eigenverantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher betonen. Wir sehen das durchaus so, dass Verbraucherbildung wichtig ist, aber es muss immer auch im Vordergrund stehen, dass es Verbraucherinnen und Verbraucher gibt, die gar nicht in der Lage sind – sei es aus sprachlichen Gründen oder auch vom Bildungshintergrund her –, das alles zu verstehen.
Wenn sie einmal in einem Supermarkt einkaufen gehen und dann die Zutatenliste lesen, die sie meistens ohne Lupe sowieso nicht lesen können, sind da viele Begriffe dabei, die die meisten nicht verstehen. Aus diesem Grund müssen meiner Meinung nach Produkte so sicher sein, das auch Verbraucher, die nicht so gebildet sind, sicher sein können, ein Produkt zu haben, dass sie sicher durch den Alltag begleitet und keine Schäden – sei es gesundheitlicher oder finanzieller Art – verursacht.
Der dritte Punkt, den Sie dargestellt haben, die einseitige Selbstdarstellung der Landesregierung im Verbraucherschutz, hat mich aus diesem einfachen Grund dann doch etwas irritiert: Es ist ein Bericht der Landesregierung. Natürlich stellt sich die Landesregierung damit dar, was sie im Bereich des Verbraucherschutzes getan hat. Gerade diese Querschnittsaufgabe ist natürlich auch wichtig, dass es durch alle Bereiche dargestellt wird und da auch verschiedene Ministerinnen und Minister zu Wort kommen können, um die eigenen Bereiche und auch die Positionen der Landesregierung darstellen zu können.
Ich bedanke mich vor allen Dingen noch einmal bei der Verbraucherzentrale – die Damen von der Verbraucherzentrale sind da – für die Zusammenarbeit und hoffe, dass wir auch weiterhin so gut zusammenarbeiten können.
Vielen Dank. Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich den Männergesangsverein Heiligenstein e. V., Römerberg. Herzlich willkommen in Mainz!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren! Der Verbraucherschutz hat eine herausragende Bedeutung. Die Themenliste ist lang und ändert sich laufend. Wenn man die Entwicklung seit Jahren beobachtet, sieht man, wie schnell sich die Themen verändern. Wir erkennen, dass ein Thema, das heute ganz wichtig ist, vielleicht morgen überhaupt keine Brisanz mehr hat. Das liegt sicher auch an der Entwicklung der neuen Technologien, mit denen wir es im Moment in besonderer Weise zu tun haben.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher – auch das hat sich sicher gegenüber früher sehr stark verändert – sind sich heute ihrer Bedeutung für die Wirtschaft und auch für die öffentlich-rechtlichen Leistungen bewusst. Sie fordern zu Recht den Schutz ihrer Interessen ein. Unsere Aufgabe als Landespolitik ist es nun, dafür zu sorgen, dass eine unabhängige Verbraucherberatung flächendeckend im Land gewährleistet werden kann. Seitens der CDU-Fraktion gilt der Dank allen Verbraucherschutzeinrichtungen, insbesondere der Verbraucherzentrale in Mainz und den Außenstellen.
Sie sind ein wertvoller Ansprechpartner für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie benötigen, damit sie ihre Arbeit weiter so engagiert machen können, auch eine entsprechende finanzielle Ausstattung und die notwendigen finanziellen Spielräume, um in all den klassischen wie auch den neuen Themen tätig sein zu können.
Allerdings gibt es noch einige weiße Flecken auf der Landkarte. Es ist auch eine Herausforderung für die Verbraucherzentrale, es hinzubekommen, dass alle Regionen im Land mit Sprechstunden und Veranstaltungen bedient werden können. Wichtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger diese Stellen auch unkompliziert und in angemessener Entfernung erreichen können. Deshalb ist es eine Forderung in unserem heutigen Antrag zu prüfen, welche weißen Flecken es gibt und wie die Versorgung mit neuen Stützpunkten unter Umständen gewährleistet werden kann, um kurze Wege zu schaffen.
Wenn wir uns richtig daran erinnern, hat die damalige Verbraucherschutzministerin des Landes zum 50. Jubiläum das ganz konkret in Aussicht gestellt. Damit wird klar, dass der Ansatz der Koalitionsfraktionen auf Abschluss einer Vereinbarung mit der Verbraucherzentrale von uns mitgetragen wird. Das allein reicht aber nicht aus. Deshalb gehen wir mit unserer Initiative darüber hinaus.
Frau Kollegin, ich kann nicht verstehen, warum Sie diese Forderung nicht mittragen können, die bereits früher schon einmal seitens der Landesregierung in Aussicht gestellt wurde.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt unseres Antrags betrifft den Verbraucherschutzbericht. Es ist eine alte Forderung – es ist schon ein paar Jahre her – der CDU-Fraktion, dass wir einen Verbraucherschutzbericht benötigen, der keine einseitige Selbstdarstellung der Landesregierung ist, sondern eine Plattform für die Verbraucherinnen und Verbraucher, unabhängige Verbraucherschutzeinrichtungen und weitere unabhängige Expertinnen und Experten bietet, die etwas zur Situation des Verbraucherschutzes in Rheinland-Pfalz sagen können.
Sie alle sollen und müssen gehört werden. Ihre Vorschläge sollten in einen Bericht einbezogen werden; denn es ist ganz wichtig – das ist zumindest unsere Vorstellung von einem Verbraucherschutzbericht –, dass wir darin einen kritischen Umgang mit den Problemen aufgezeigt bekommen.
Wozu dient dieser Bericht? Er kann doch nicht dazu dienen, einmal darzustellen, was die Landesregierung in dieser oder jener Frage getan hat, sondern er muss das einzige Ziel haben, die Verbraucherinnen und Verbraucher wirkungsvoll zu informieren. Darum geht es.
Meine Damen und Herren, was erhalten wir stattdessen? Wir erhalten einen Katalog, der die Themen des Verbraucherschutzes zusammenstellt. Ich finde, das ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher hilfreich. Damit hat man eine Übersicht über alle Themen in einem Band. Das ist gut. Es ist auch positiv, dass dieser Adressen und weiterführende Links enthält, mit denen man arbeiten kann. Es ist aber nicht gut, dass in einzelnen Bereichen eine politische Botschaft steckt, die zum Teil geradezu als manipulativ gewertet werden muss.
Ich nenne ein Beispiel. Nehmen wir einmal auf der Seite 90 die Überschrift „Leider keine Nährwertampel“. Ich muss Ihnen sagen, dass über dieses Thema heiß diskutiert wurde. Sie können doch nicht allen Ernstes in diesem Bericht mit dieser Überschrift und diesem Inhalt so tun, als ob das die einzige Lösung und die einzige richtige Wahrheit ist, wie man zu einem transparent gekennzeichneten Modell kommt.
Das muss Ihnen doch klar sein. Warum ist es auf der EU-Ebene überhaupt nicht durchgegangen? Das ist ein Beispiel dafür, dass es notwendig ist, dass man über die Probleme diskutiert. Ich habe keine Probleme damit, wenn am Ende in einem Verbraucherschutzbericht diese Position steht. Dann wäre es aber den Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber fair, dass auch die Gegenargumentation berücksichtigt wird. Das stellen wir uns unter einem vernünftigen und zielgerichteten Verbraucherschutzbericht vor.
Das ist offenbar nicht gewollt. Hauptsache ist, dass sich alle Mitglieder der Landesregierung mit Bild und einem schönen Text zu dem Thema „Verbraucherschutz“ präsentieren können. Das kann es aber am Ende nicht sein.
Die Frage, die sich uns stellt, ist, ob wir vielleicht in der Verbraucherschutzpolitik wieder einen Schritt zurückgehen, wie wir es in der vorletzten Legislaturperiode und davor hatten. Damals wurde der Verbraucherschutz auf mehrere Ressorts aufgeteilt. Es waren alle dabei. Die Damen und Herren von den GRÜNEN waren ebenfalls vertreten. Es war schon einmal so, dass man in einzelnen Themen nicht zu einem zielführenden Ergebnis gekommen ist, weil die Positionen einfach zu unterschiedlich waren. Ich nenne als Beispiel die Lebensmittelkontrolle.
Herr Minister Hartloff, wir haben den Eindruck, dass Sie noch nicht wirklich im Verbraucherschutz angekommen sind. Wir erhalten meistens am Ende der Woche eine Pressemeldung mit Ankündigungen zu Dingen, die zum Teil schon durch den Bund angeleiert wurden. Uns ist aufgefallen, dass die SPD im Jahr 2009 z. B. einen Farb-Noten-Finanz-TÜV gefordert hat, ihn aber nie umgesetzt hat. Heute hören wir, dass Sie die Pläne des Koalitionsausschusses der Bundesregierung zum geplanten Finanzsiegel kritisieren. Das sind Dinge, die überhaupt nicht stringent sind. Das ist ganz widersprüchlich dargestellt.
Ich könnte noch viel zum Verbraucherschutzbericht sagen. Das tue ich nicht. Ich möchte noch zwei oder drei Sätze zum Thema „Transparenzmodell“ sagen. Wir sind über die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage sehr enttäuscht.