Anke Simon

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Ländervergleich liegt Rheinland-Pfalz bei der Förderung des Verbraucherschutzes mit auf den vorderen Plätzen. Das liegt natürlich auch an der guten Zusammenarbeit mit Partnern, wie zum Beispiel der Verbraucherzentrale. Daher haben wir auch die Verbraucherzentrale gestärkt, und zwar seit Jahren. Die Grundförderung von 1,7 Millionen Euro bewegt sich auf einem hohen Niveau.
Darüber hinaus haben wir eine Verpflichtungsermächtigung bis 2018 in den Haushalt eingestellt. Das gibt es nur für wenige Organisationen. Uns war es wichtig, dass die Verbraucherzentrale eine Planungssicherheit erhält, die bis 2018 gegeben ist.
Ein weiterer Punkt ist, dass wir die Verbraucherzentrale von der allgemeinen Kürzung von 2 % ausgenommen haben. Auch das ist nicht in allen Bereichen der Fall. Jeder, der weiß, wie unser Haushalt gestrickt ist und dass wir eine Schuldenbremse einzuhalten haben, sieht die Wertschätzung, die wir gegenüber der Verbraucherzentrale zum Ausdruck bringen.
In unserem Entschließungsantrag haben wir noch einmal ausführlich dargestellt, bei welchen Projekten wir mit der Verbraucherzentrale zusammenarbeiten. Insbesondere den neu aufgenommenen Punkt der Beratung der Flüchtlinge möchten wir an dieser Stelle begrüßen.
Ein Dankeschön insgesamt an alle Partner, mit denen wir zusammenarbeiten. Das sind – Frau Schäfer hat es schon gesagt – die Verbraucherzentrale, die Landfrauen und alle anderen, die im Verbraucherschutz tätig sind.
Wir können allerdings den Deckblättern, die die CDU vorgelegt hat, nicht folgen. Das Ministerium hat nämlich mit dem Verbraucherdialog ein Format entwickelt, das es aus unserer Sicht weiter auszubauen gilt. Die Deckblätter der CDU vermitteln im Moment den Eindruck, dass das Ministerium, wenn wir das umschichten würden, nur noch ein Anhängsel der Verbraucherzentrale und der Minister praktisch ein Kassenwart wie bei einem Verein wäre, bei dem man dann nur die Rechnungen abgeben muss. Dies zeigt aus meiner Sicht ein seltsames Politikverständnis. Ich erwarte von einem Minister auch einen politischen Gestaltungswillen. Dafür muss das Parlament auch ein entsprechendes Budget zur Verfügung stellen.
Da die beiden Positionen, die Sie in Ihren Deckblättern angegeben haben, auch noch gegenseitig deckungsfähig sind, denke ich, dass die Verbraucherzentrale aus dieser Position auch noch Projekte finanziert bekommen kann, sodass also über die Grundförderung hinaus die Verbraucherzentrale weitere Mittel aus diesem Ministerium erhält, von den anderen Ministerien ganz zu schweigen. Wir haben es breit gefächert, wie Sie das in Ihrem Entschließungsantrag angedeutet haben, mit einer Querschnittsaufgabe zu tun. Überall sind also noch einmal Projektmittel enthalten, mit denen die Verbraucherzentrale arbeiten kann.
Das dritte Deckblatt mit dem eingereichten Entschließungsantrag zeigt, was Frau Schäfer sehr gerne aufgreift, dass das in verschiedenen Ministerien angesiedelt ist. Gerade Ihr Entschließungsantrag zur Schulbildung zählt für mich zum Bereich Bildung und wird morgen im Rahmen dieses Einzelplans und nicht beim Einzelplan 05 diskutiert. Daher werden wir ihn unter dem Einzelplan 05 auf jeden Fall ablehnen. Ich habe mich noch einmal mit Bettina Brück unterhalten. Die Dinge, die Sie da fordern, werden schon umgesetzt. Ich weiß nicht, ob Sie das im Haushalt nicht erkannt haben, aber im Bereich der schulischen Bildung
wird schon sehr viel im Unterricht getan. Das habe ich bei uns auch schon feststellen können. Auch in dem Bereich befinden wir uns also auf einem guten Weg. Daher müssen wir dem Entschließungsantrag nicht zustimmen, weil sich das alles schon – wie gesagt – in der Umsetzung befindet.
Erwähnen möchte ich auch die zwei Stellen im Landesuntersuchungsamt, die für die IKER, die interdisziplinäre Kontrolleinheit Rheinland-Pfalz, geschaffen wurden. Das war am Anfang der Legislaturperiode eine Folge aus der EHEC-Krise, als wir gesagt haben, wir brauchen eine Kontrolleinheit, die auch die Kommunen unterstützt und das Ganze etwas steuert. Diese ist geschaffen worden. Ich möchte mich ausdrücklich bei Herrn Minister Robbers bedanken, dass dies umgesetzt wurde und IKER so gut funktioniert.
Auch die 100.000 Euro Erhöhung für die Geräteanschaffung auf 1 Million Euro im Landesuntersuchungsamt zeigt, dass wir dort auf dem aktuellen technischen Stand bleiben können. Das ist auch wichtig für den Verbraucherschutz.
Ich möchte aber noch auf eine Äußerung von Frau Klöckner eingehen, die sie heute Morgen getätigt hat und die auch schon in Ausschüssen geäußert worden ist.
Ich finde es nicht in Ordnung, dass es ins Lächerliche und auf eine persönliche Ebene gezogen wird, wenn der Minister eine Sommerreise zum Verbraucherschutz macht.
Ich bin froh, dass er nicht nur ein Justizminister, sondern auch ein Verbraucherschutzminister ist.
Vielen Dank.
Herr Präsident, vielen Dank. Sehr geehrte Frau Ministerin, gibt es auch in den beiden anderen Landesorchestern Mainz und Koblenz Wünsche nach zusätzlichen Stellen?
Sehr geehrte Frau Ministerin, gibt es Träger, die von der Kürzung völlig ausgenommen sind?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vierte vorliegende Verbraucherschutzbericht der Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine klare Struktur, bildet die vielfältigen Themen ab und bildet innerhalb dieser Themen Schwerpunkte. Des Weiteren verfügt er über einen ausführlichen Serviceteil mit allen erdenklichen Kooperations- und Ansprechpartnern inklusive ausführlicher Kontaktdaten. Er ist übersichtlich und gut lesbar; was will man also mehr?
Andere Organisationen haben eigene Berichte, insbesondere die Verbraucherzentrale, um in diesem Punkt noch einmal auf Frau Schäfer einzugehen. Sehr geehrte Frau Schäfer, bevor ich auf Ihren Antrag zu sprechen komme, möchte ich aber auch ein paar Punkte aus dem Bericht hervorheben, die mir wichtig sind.
Die Einführung des Internet-Button oder der OnlineSchlichter sind nur zwei Erfolge der beiden letzten Jahre. Die Fortführung der Verbraucherdialoge ist aus meiner Sicht ein hervorragendes Instrument, neue Themen
mit allen Akteuren zu erörtern und auch Handlungsnotwendigkeiten daraus abzuleiten. Gerade bei Zukunftsthemen wie zum Beispiel dem Mobile Payment, das im letzten Verbraucherdialog aufgegriffen wurde, können frühzeitig Chancen und Risiken aufgezeigt werden. Wichtig finde ich auch die Zusammenarbeit mit dem LKA und der Verbraucherzentrale, um frühzeitig neue Betrugsmaschen den Verbraucherinnen und Verbrauchern bekanntzumachen und sie frühzeitig davor zu schützen.
Des Weiteren ist die türkischsprachige Beratung bei der unabhängigen Patientenberatung ein weiterer richtiger Schritt, um möglichst viele Zielgruppen beim Verbraucherschutz zu erreichen. Auf diesen Bereich sind Sie überhaupt nicht eingegangen. Die Kooperation mit der Dolmetscherschule in Germersheim ist dabei sehr hilfreich. Wir müssen also nicht nur nach Jung und Alt schauen, sondern wir müssen auch sehen, wie man nach Möglichkeit alle Zielgruppen einbinden kann, und dies ist für mich ein ganz wichtiger Anfang, um gerade Migrantengruppen deutlicher in den Blick zu nehmen.
(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Bei dieser Gelegenheit möchte ich aber auch ein Dan- keschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien für ihre Arbeit richten sowie natürlich an alle Beteiligten, die an diesem Bericht mitgewirkt haben, insbesondere auch an die Verbraucherzentrale Rhein- land-Pfalz für ihre gute Zusammenarbeit mit der Politik sowie mit dem Ministerium. Frau Schäfer, ich möchte nun auch auf Ihren Antrag eingehen, der doch offensichtlich nie die Absicht hatte, im Plenum angenommen zu werden. Wenn man schon beim ersten Satz, der mit den Worten beginnt: „Der Landtag stellt fest (…)“, das Wort „täuscht“ verwendet, legt man auf eine Zustimmung keinen Wert.
Weiterhin steht im nächsten Absatz eine unwahre Unterstellung, nämlich, dass die Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen nicht sicher sei. Dies haben wir in mehreren Debatten im Plenum widerlegen können, und trotzdem behaupten Sie es immer wieder, so nach dem Motto: Irgendetwas bleibt schon hängen. – Sicher sind unsere Gemeinschaftseinrichtungen immer. Sie unterscheiden wie immer nicht zwischen Sicherheit und Qualität.
Wir haben darüber diskutiert, ob es Schimmel gibt oder ob eventuell Bakterien vorhanden sind, die gesundheitsgefährdend sind, und zur Qualität haben Sie gesagt, dass zu viele Lebensmittel mit Salz, Fett und Zucker gereicht würden.
Aber auch bei der Qualität in den Senioreneinrichtungen bin ich weiterhin der Meinung, dass man Seniorinnen und Senioren an ihrem Lebensabend nicht vorschreiben sollte, was sie essen und trinken müssen. Wenn ich alt
bin, möchte ich auch weiterhin Kartoffelpuffer essen und ein Glas Bier trinken dürfen.
Das wäre aber dann nach Ihrer Meinung viel zu fett und zu salzig. Daher setzen wir auf eine gute Beratung, und meiner Meinung nach ist dies auch sehr gut umgesetzt worden und ist in diesem Absatz im Verbraucherschutzbericht auch ausführlich dargestellt worden. Wir sagen: Rheinland-Pfalz isst besser, und dadurch kommt auch das Ministerium von Frau Höfken zu Wort; denn das ist ihr Thema.
Ich habe leider den Bericht nicht am Pult, aber Sie sind bestimmt in der Lage, die Seite selbst zu finden.
Beratung findet auch in der Pflege mit den Pflegestützpunkten statt. Darüber hinaus wurde die Lehrerfortbildung intensiviert. Die Verbraucherzentrale hat eine mittelfristige Perspektive und damit auch Planungssicherheit erhalten.
Noch besser geht immer. Sie fordern einen ausführlicheren Bericht, und das kostet Geld. Aber wie in der Vergangenheit fordern Sie nur. Sie stellen keine konkreten Anträge mit Deckungsvorschlägen, und wenn wir dann bei den Haushaltsberatungen sind, kommen wieder nur globale Minderausgaben.
Wir geben das Geld lieber direkt in den Verbraucherschutz als in dickere Berichte. Sie verlegen sich wie so oft aufs Miesmachen, obwohl der Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz auf Bundesebene ein hohes Ansehen genießt.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank für den Vortritt. Ich war jetzt nicht ganz darauf eingerichtet, aber das ist kein Problem. Verbraucherpolitik ist als Querschnittsaufgabe ein weites Feld, das sich in dieser kurzen Zeit natürlich nicht im Detail darstellen lässt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich daher auf wenige wichtige Aspekte eingehen, die sich in diesem Haushalt abbilden und die wachsende Bedeutung des Verbraucherschutzes und der Verbraucherbildung zeigen.
Ein vertrauensvoller Partner ist natürlich die Verbraucherzentrale. Um diese gute Arbeit auch in der Zukunft abzusichern, haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD ein Deckblatt mit einer Verpflichtungsermächtigung über 1,7 Millionen Euro pro Jahr bis zum Jahr 2018 eingebracht und in einem Entschließungsantrag ausführlich die Gründe dafür dargelegt. Ich meine, wir sind uns in diesem Haus einig, dass das eine gute Entscheidung für die Verbraucherzentrale ist, mit der die Zukunftsfähigkeit der Verbraucherzentrale gesichert wird.
Wir haben gemeinsam mit der Verbraucherzentrale in den vergangenen Jahren viel auf den Weg gebracht. Wenn ich die zurückliegende Zeit sehe, sind die OnlineSchlichtungsstelle, der Verbraucherdialog „Mobile Payment“, die „Silver Surfer“ oder auch die Button-Lösung im Internet zu nennen. Des Weiteren wurde ein Kooperationsvertrag mit dem Landeskriminalamt geschlossen, sodass aus erster Hand Informationen zur Verfügung stehen zum Beispiel über Abmahnungen im Internet oder seit neuestem über gefälschte Kostenrechnungen mit IBAN.
Ich möchte mich in diesem Zusammenhang an dieser Stelle ganz stark für die Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale bedanken. Ich hoffe, dass wir das auch in der Zukunft so weiter durchführen können.
Des Weiteren legen wir natürlich den Schwerpunkt auf Verbraucherbildung, den wir noch stärker in den Fokus nehmen möchten. Das wird auch durch den Haushaltsansatz deutlich. Wir haben die Mittel für Workshops in Schulen für den Verbraucherdatenschutz im Internet von 50.000 Euro auf 120.000 Euro im Jahr 2014 und auf 130.000 Euro im Jahr 2015 erhöht, die vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und für Informationsfreiheit durchgeführt werden.
Interessanterweise hat die CDU einen Änderungsantrag eingebracht, der sich mir nicht so ganz erschließt. Die Erhöhungen werden von der CDU mit der Begründung wieder zurückgenommen, dass das Justizministerium kein überzeugendes Konzept hat. Das macht aber der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für Informationsfreiheit. Der macht das so kompetent, dass diese Aufgabe vom Verbraucherschutzministerium an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für Informationsfreiheit weitergegeben wurde. Ich dachte, vielleicht besteht Konsens, weil Frau Klöckner im Haushalts- und Finanzausschuss betont hatte, dass dies ein wichtiges Zukunftsthema ist, das wir natürlich unbedingt angehen müssen.
Ich dachte, die CDU macht vielleicht ein Deckblatt für den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für Informationsfreiheit, aber das vermisse ich schmerzlich. So viel zum Thema „Zukunftsaufgabe“.
Die CDU möchte eigentlich nicht, dass wir diesen Ansatz erhöhen und Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, in der Schule Verbraucherbildung wahrzunehmen, das heißt, sich im Internet kundig zu machen, das weite Feld der digitalen Medien besser kennenzulernen und sich in der Zukunft darin zurechtzufinden. Aus der Sicht der SPD – ich kann da sicherlich auch für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen – ist das ein wichtiges Zukunftsthema. Ich meine, wir sollten gerade unsere jungen Menschen dafür fit machen. Deshalb stimmen wir diesem Änderungsantrag natürlich nicht zu.
Als letzten Punkt möchte ich noch auf das Landesuntersuchungsamt eingehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hoch qualifiziert und engagiert. Auch bei denen möchte ich mich sehr herzlich für ihre Arbeit bedanken. Sie haben immer wichtige Aufgaben wahrzunehmen. Gerade vor Weihnachten hören wir immer wieder von ihnen, wenn das Spielzeug getestet wird, weil alle unter dem Weihnachtsbaum ökologisch korrekte Spielsachen liegen haben möchten. Da ist natürlich das Landesuntersuchungsamt für uns ein wichtiger Partner. Also ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Ich möchte betonen, dass das Landesuntersuchungsamt von der Effizienzdividende ausgenommen ist. Das heißt, wir werden in diesem Bereich keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsparen. Auch das findet die volle Zustimmung unserer Fraktion.
Danke schön.
Verehrte Frau Kollegin Schäfer, ich habe noch nichts von Ihnen gehört, wie Sie zu dem Thema „Workshops in der Schule“ stehen. Sie haben allgemein gesagt, dass die Verbraucherbildung wichtig ist und die Begründung vorgebracht, es wäre nicht nachgefragt, weil vorher nur 50.000 Euro im Ansatz enthalten waren. Dieser wurde extra erhöht, weil die Nachfrage deutlich höher war und nicht befriedigt werden konnte. Wenn man ein erfolgreiches Konzept hat und die Schulen deutlich nachfragen, ist es der richtige Ansatz, bei den jungen Menschen die Bildung festzulegen, weil das in die Zukunft wirkt.
Wir denken, dass es aus diesem Grund ganz besonders wichtig ist, in diesem Bereich mehr zu tun. Die digitalen Medien sind das Zukunftsthema, mit dem sich junge Leute schon jetzt beschäftigen und bei dem wir vielleicht nicht mehr ganz so mithalten können. Junge Menschen gehen vielleicht mit der Datensicherheit und dem Datenschutz etwas lockerer um als wir mit unserer Erfahrung. Daher finden wir es besonders wichtig, die Menschen darauf aufmerksam zu machen, dass sie das beachten und nicht so sorglos gerade mit den sozialen Medien umgehen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schäfer hat eben richtig berichtet, dass wir bereits im letzten Plenum und auch im Ausschuss diesen Antrag besprochen haben. Der Grund, warum wir den Antrag in den Ausschuss überweisen wollten, war der Hintergrund, dass wir gehofft hatten, Frau Schäfer könnte noch etwas konkreter darstellen, wie sie das Konzept gerne gestaltet hätte, weil aus unserer Sicht die Landesregierung da sehr viel auf den Weg gebracht hat.
Wir haben Verbraucherschutz als Querschnittsaufgabe, und er ist in einem eigenen Verbraucherschutzministerium angesiedelt. Wir haben aber auch Demografie als Querschnittsaufgabe. Auch dafür haben wir ein Ministerium, in dem Demografie stattfindet und angeschaut wird, wie die demografische Entwicklung ist.
Malu Dreyer hat, seitdem sie Ministerpräsidentin ist, extra ein Demografiekabinett einberufen.
Das sind Gremien, in denen diese Querschnittsaufgaben thematisiert werden.
Wir hatten im Plenum schon dargestellt, dass wir an vielen Punkten bereits viel auf den Weg gebracht haben. Als Beispiel möchte ich den Aktionsplan „Gut leben im Alter“ nennen. Demografie wird oft mit Senioren verbunden, wobei der Begriff an sich viel weiter zu fassen ist. Aber „Gut leben im Alter“ als Aktionsplan ist für mich schon ein umfassendes Konzept im Seniorenbereich, und es wurde bereits auf den Weg gebracht.
Unsere Erwartung war wirklich, dass im Ausschuss weitere Vorschläge gemacht werden, wo die CDU noch Defizite sieht. Da kam im Ausschuss aber nichts. Deswegen ist die Diskussion etwas verflacht.
Aus unserer Sicht muss ich sagen, wenn die Dinge, die wir schon aufgezählt haben und gut laufen, nicht ergänzt werden, warum soll ich dann einen Antrag positiv bescheiden, wenn ich der Meinung bin, dass das alles schon auf den Weg gebracht wird.
Die SPD an sich setzt sich weiter dafür ein, dass an vorderster Stelle Information und Transparenz stehen.
Zweitens möchten wir diese Marktwächterfunktion stärker einführen. Zum Beispiel mit dem Finanzmarktwächter wollen wir gerne anfangen, weil wir nicht davon überzeugt sind, dass nur der mündige Verbraucher das alles
regeln kann. Dadurch, dass die Dinge so unübersichtlich geworden sind – als Weiteres zum Beispiel die digitalen Welten –, denken wir, dass eine Marktwächterfunktion zusätzlich notwendig ist.
Der dritte Teil betrifft – wir haben es beim Pferdefleischskandal gesehen – Kontrolle und Strafe. Ich glaube, in dem Punkt müssen wir noch nachlegen, dass wir die Verbraucher schützen, indem abschreckende Strafen gegeben werden und es gar nicht mehr zu dieser Verbrauchertäuschung kommt.
Ich möchte auf ein paar Punkte von Frau Schäfer eingehen. Ausweitung der Verbraucherzentrale. Sie haben diesmal die Verbraucherzentrale mit gelobt. Das tun wir die ganze Zeit, weil wir von der Arbeit überzeugt und sehr zufrieden sind. Aber eine Ausweitung – darüber hatten wir schon einmal nachgedacht – bedeutet Kosten, das heißt also, im Zuge der Schuldenbremse, wenn Sie keinen Gegenvorschlag bringen – das haben Sie bei den letzten Haushaltsberatungen nicht getan –, dass Sie dann sagen, wir erhöhen bei der Verbraucherzentrale in dem Punkt und sparen woanders. Da waren nur die globalen Minderausgaben. Das ist es sich ein bisschen einfach gemacht. Wir können gerne darüber diskutieren, wenn Sie einen Gegenvorschlag bringen, wo wir stattdessen einsparen.
Dann haben Sie wieder schön den Verbraucherschutzbericht angeführt. Ich habe das letzte Mal im Plenum schon gesagt, der Verbraucherschutzbericht ist ein Bericht des Ministeriums über die Arbeit, die getan wird, und die Fachleute, wie zum Beispiel die Verbraucherzentrale, kommen da zu Wort.
Ich weiß nicht, ob einzelne Verbraucher – wie Sie sich das vorstellen –, einzelne Menschen ein Forum bekommen sollen, dass sie dann ihre persönliche Meinung abgeben. Das ist aus meiner Sicht nicht der Sinn eines Berichts aus einem Ministerium, sondern ich will ganz klar wissen, was das Ministerium getan hat. Das tut dieser Verbraucherschutzbericht.
Einen Punkt haben Sie im Bereich Gesundheit angeführt. Das war mir neu. Es ist mir aufgefallen, dass wir im Gesundheitsbereich schauen müssen, dass auf dem flachen Land mehr Ärzte sind. Aber das ist im Ministerium schon Thema. Es werden eigentlich schon Konzepte erarbeitet, wie wir Ärzte wieder auf das Land bekommen.
Spielwaren werden im Landesuntersuchungsamt sowieso schon getestet. Wir haben uns ein eigenes Bild dort gemacht und ausführlich erklärt bekommen, gerade wenn Spielwaren aus China kommen. Das ist in der Vorweihnachtszeit immer ein Thema. Auch das tun wir schon.
Bezüglich der Senioreneinrichtungen haben wir nachher einen eigenen Antrag von Ihnen. Den werden wir dann noch einmal separat behandeln. Ich denke, dafür brauche ich jetzt keine Zeit mehr.
Die SPD wird aus diesem Grund den Antrag ablehnen, weil aus unserer Sicht jetzt nichts Neues dabei war. Danke.
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin!
Frau Schäfer, Sie haben eben gesagt, wir brauchen ein Konzept. Ich sage, wir haben ein Konzept. Es war wirklich eine Fleißarbeit, diesen Antrag zusammenzustellen. Ich werde in der kurzen Zeit auf einzelne Punkte eingehen und die Unterschiede darstellen. Im ersten Absatz schreiben Sie zum Beispiel: „Das Leitbild des selbstbestimmten und gut informierten Verbrauchers (…)“. Da frage ich mich, wessen Leitbild Sie meinen. Ist es das Leitbild der CDU, weil das Leitbild der SPD etwas differenzierter aussieht?
Bei uns besteht es aus drei Teilen. Das heißt nämlich, in erster Linie Sicherheit der Produkte, das heißt entsprechende Kontrolle. An zweiter Stelle steht die Information und Verbraucherbildung. An dritter Stelle wollen wir die Funktion eines Marktwächters in verschiedenen Bereichen einführen, weil es sehr viele Bereiche gibt, die unübersichtlich geworden sind und die Verbraucherbildung und die Information manchmal nicht ausreichend sind. Beispielsweise sind wir beide schon dabei, das Thema des Finanzmarktwächters zu diskutieren. Wir könnten uns das aber auch für digitale Welten vorstellen.
Wenn ich auf Ihre acht Punkte eingehe, wird des Weiteren in den Punkten 1 und 2 von Erwartungen und Erfahrungen der Verbraucher gesprochen. Sie haben aber nicht beschrieben, wie Sie diese feststellen wollen. Soll das durch eine Umfrage stattfinden, oder reicht die Erfahrung der Verbraucherzentrale aus? Ich denke, wir haben mit der Verbraucherzentrale einen kompetenten Partner, bei dem diese Erfahrungen eigentlich gesammelt werden. Wir stehen auch in regem Kontakt mit der Verbraucherzentrale. Wir haben auch alle parteiübergreifend festgestellt, dass die Verbraucherzentralen diese Sensorfunktion übernehmen. Ich denke, damit sind wir bis jetzt gut gefahren.
Unter dem dritten Punkt gehen Sie auch auf das Informations- und Beratungsangebot für Verbraucher ein, das kontinuierlich überprüft werden soll. Das machen wir natürlich schon die ganze Zeit. Ein Ansprechpartner dabei ist die Verbraucherzentrale als neutrale Organisation, die von den Verbraucherinnen und Verbrauchern geschätzt wird, gerade weil sie diese Neutralität vermittelt.
Wir haben aber auch die Landeszentrale für Gesundheitsförderung. Wir haben Pflegestützpunkte, wenn sie dann speziell auf Senioren eingehen.
Ja, es ist aber umgesetzt worden, dass wir das dann auch in die Praxis herüberbringen.
Es nützt nichts, wenn wir dann auf Landesebene untereinander diskutieren. Das Ganze muss an den Verbraucher kommen.
Wenn Sie unter dem vierten Punkt sagen, die Verbraucherzentrale soll mehr in die Fläche kommen, was heißt das dann? Die mobilen Angebote haben wir schon ausgebaut. Da haben wir bereits vereinbart, dass wir das mit mehr Beratungsstellen unterstützen. Dann müssten wir definitiv aber auch im Haushalt einen Punkt setzen. Dazu habe ich bei den letzten Haushaltsberatungen von Ihrer Seite aus leider keinen Antrag festgestellt.
Der fünfte Punkt besagt, der Verbraucherschutzbericht soll künftig statt einseitiger Selbstdarstellung der Landesregierung die Bewertung unabhängiger Experten mit einbringen. Das ist ein Bericht der Regierung. Da muss auch die Tätigkeit der Regierung hinein. Wir haben durchaus auch Adressen der Verbraucherorganisationen dabei. Wir hatten heute den Wirtschaftsbericht im Fach. Ich habe den Wirtschaftsbericht durchgeblättert. Da ist auch keine Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer dabei. Ich denke, der Hinweis auf die Berichte der Verbraucherorganisationen ist in dem Fall beim Verbraucherschutzbericht ausreichend. Die Menschen, die sich wirklich intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen, informieren sich dann gern auf den weiterführenden Seiten und sehen dort auch eine Bewertung der Situation hier. Ich denke, da müssen wir differenzieren, für wen die Berichte sind und von wem sie vor allen Dingen stammen.
Der sechste Punkt ist sehr allgemein. Ich denke, darauf müssten wir im Ausschuss noch intensiver eingehen.
Der siebte Punkt ist für mich noch einmal wichtig. Die Lebensmittel- und Bedarfsgegenständekontrolle hatten wir in einer der letzten Plenardebatten behandelt. Ich kann mich daran erinnern, dass Sie auch schon damals die Mär aufgestellt haben, dass Lebensmittelsicherheit in den Gemeinschaftseinrichtungen stattfinden soll. Ich habe Ihnen damals schon erklärt, Lebensmittelsicherheit haben wir in diesen Einrichtungen auf jeden Fall. Über was wir reden, ist Lebensmittelqualität. Da sind wir durchaus beieinander, dass wir die verbessern wollen. Wir müssen uns nur noch über den Weg unterhalten. Aber hier an dieser Stelle wieder von Lebensmittelsicherheit zu sprechen, finde ich etwas grenzwertig, um das so zu sagen.
Unter dem achten Punkt fordern Sie, Anbieter von Dienstleistungen und Produkten verstärkt dafür zu sensibilisieren, ihre Angebote am Bedarf für ältere Menschen auszurichten. Wir haben den Aktionsplan „Gut
leben im Alter“ in Rheinland-Pfalz. Wir haben das Projekt „Bewegung im Alter – wer rastet, der rostet“. Wir haben „Zuhause wohnen ohne Barrieren“.
Wir haben die Pflegestützpunkte eingeführt. Ich denke, dies ist ein breites Angebot, und wir sind auf einem guten Weg.
Danke.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, ob in der Vergangenheit eine festgestellte Verbrauchertäuschung auch strafrechtliche Konsequenzen hatte?
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Besucher! Was aus dieser Sicht deutlich wird, ist die mangelnde Kennzeichnung. Das ist für mich das eigentliche Problem des Betrugs, ob das jetzt im Biobereich oder im konventionellen Bereich ist.
Es ist eigentlich der Skandal, dass betrogen wird und der Verbraucher getäuscht wird. Wir haben das Thema schon so oft gehabt. Ich frage mich, ist es die Gier oder die reine Not der Bauern und der Händler, dass sie denken, dass sie zu diesem Handeln gezwungen werden?
Aus unserer Sicht ist es wirklich wichtig einmal zu überlegen, wie wir dem begegnen können. In diesem Zusammenhang ist der Wert der Lebensmittel zu nennen. Wir diskutieren öfter darüber, was uns Lebensmittel wert sind, und zwar nicht nur vom Preis, sondern vom ganzen Lebensumfeld her, und welche Konsequenzen wir ziehen, wenn dies nicht eingehalten wird.
An erster Stelle steht: Sicherheit durch Kontrolle. – An zweiter Stelle steht, wie auch Frau Kollegin Schäfer gesagt hat, die ausführliche Information der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wir müssen uns aber auch fragen, wie denn die rechtlichen Konsequenzen sind, wenn das alles festgestellt wird. Da habe ich heute Morgen nicht die Antwort erhalten, die ich mir erhofft habe, wie es also mit der Unternehmenshaftung aussieht. Meistens kann man nicht eine Person festmachen, die diesen Betrug veranlasst hat, sondern das ist dann im Unternehmen auch systematisch.
Frau Müller-Orth hat die Gewinnabschöpfung angesprochen. Ich denke, das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Wenn die Betriebe wissen, wenn der Betrug aufgedeckt wird, werden die Gewinne abgeschöpft, sodass sie keinen Vorteil mehr davon haben, dann wäre dies gut. Wir haben alle im wirklichen Leben schon erfahren – das ist bei den Knöllchen genauso –, am besten bekommt man die Menschen mit dem Geldbeutel. Da ist wirklich ein wichtiger Ansatzpunkt, was Sie als Ziel haben müssen, dass nämlich diese Gewinnabschöpfung möglich ist.
Eine weitere Möglichkeit wäre der Entzug der Zulassung. Auch das ist natürlich für den Betrieb existenziell und eine Möglichkeit, davon abzuhalten, dass dieser Betrug wirklich stattfindet.
Wenn das eine größere Auswirkung auf die Verbraucherinnen und Verbraucher hat, müssen wir überlegen, ob nicht im Strafrecht auch eventuell eine Gefängnisstrafe drohen sollte. Das ist natürlich nur in dem Bereich bei uns möglich, wenn der Verursacher in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Dann könnten wir ihm habhaft werden.
Wenn der Betrieb wie beim Pferdefleischskandal oder bei den Schimmelpilzen in Serbien liegt, ist es etwas schwieriger. Aber ich denke, auch hier müssen wir noch darangehen zu überlegen, wie wir die Betriebe daran hindern können, solche Dinge überhaupt zu tun. Es ist Verbrauchertäuschung. Es ist Betrug. Das ist der Ansatz, den wir heute hier intensiv diskutieren sollten. Wir sollten es nicht auf Bio reduzieren.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich dachte ich, es wäre schon alles gesagt worden. Frau Schäfer hat einen Punkt angeführt, zu dem ich eine Bemerkung machen möchte. Eigenkontrolle bei krimineller Energie halte ich persönlich für schwierig. Ich glaube nicht, dass man kriminelles Vorgehen der Betriebe durch eine Eigenkontrolle verhindern kann.
Nein, das haben Sie eben so formuliert. Ich gehe auf Sie ein und habe das so nicht von der Ministerin gehört.
Kriminelle Energie macht vor Bio nicht halt. Wir müssen uns fragen, ob Biobauern kriminelles Verhalten an den Tag legen oder ob es Bauern sind, die sich als Biobauer ausgeben. Das ist das Problem, weil es eine falsche Kennzeichnung ist. Für mich sind es keine echten Biobauern, wenn sie nur so tun, als wären sie Biobauern und das entsprechende Label verwenden. Da sollten wir noch etwas mehr definieren.
Verbraucherschutz ist wie Hase und Igel. Erst wenn wir die Verfehlungen festgestellt haben, können wir hinterher überlegen, wie wir das zukünftig abstellen können. Ich denke, da sind wir auf einem guten Weg. Das 10Punkte-Programm ist ein Teil davon. Ich denke, wir haben demnächst im Ausschuss mehr Gelegenheit, über das gesamte Thema zu sprechen.
Herr Staatsminister, das Bundesinstitut für Risikobewertung hat im Jahr 2009 bereits eine ausführliche Stellungnahme zu diesem Thema abgegeben. Sie haben es soeben erwähnt, es ist also auch ein EU-Thema. Können Sie mir bitte sagen, weshalb die EU-Kommission im Juni mitgeteilt hat, dass vor 2014 gar keine Entscheidung zu diesem Thema getroffen wird?
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich einmal hier in diesem Hau
se feststellen, dass alle eine gute Verpflegung in den Gemeinschaftseinrichtungen wollen. Da gibt es keinen Unterschied zwischen den Parteien.
Mich stört allerdings, was Frau Schäfer hier so dargestellt hat, nämlich eine Vermischung von zwei völlig verschiedenen Dingen. Es werden die Lebensmittelüberwachung und die Qualitätskontrolle in einen Topf geworfen.
Sie wissen das auch. Sie sind so lange dabei, Sie wissen das auch. Ich denke, es ist dann ein Problem, wenn die Menschen in der Presse durch entsprechende Schlagzeilen verunsichert werden, dass in den Gemeinschaftseinrichtungen keine gute Verpflegung stattfindet.
Die Hauptaufgabe der Lebensmittelkontrolleure vor Ort ist die Prüfung der hygienischen Zustände bei der Zubereitung, des Zustandes der Lebensmittel und der richtigen Lagerung sowie der Einhaltung der erforderlichen Temperaturen bis zur Einnahme der Mahlzeit.
Diese Kontrollen finden auch weiterhin statt. Da gibt es ein bekanntes System der risikoorientierten Häufigkeit der amtlichen Kontrollen von Lebensmittelbetrieben. Das ist bundesweit in einer Verwaltungsvorschrift geregelt. Ich denke, das ist wirklich das Wichtige. Das heißt also, was dort angeboten wird, ist nicht gesundheitsschädlich, wie es vielleicht manche Überschriften auch so präsentieren und dadurch die Bevölkerung total verunsichern.
Des Weiteren gibt es auch Fachempfehlungen des Verbraucherschutzministeriums und betrifft speziell die Hygiene in den Gemeinschaftseinrichtungen.
Bei dem Thema „Qualitätskontrollen“ wird vieles gemeinsam mit der Lebensmittelkontrolle gleichgesetzt. Das betrifft ein anderes Ministerium. Wir sind in diesem Bereich mehr in Richtung Beratung gegangen.
Wie Sie richtig gesagt haben, ist 2005 bei einigen Feststellungen ein Systemwechsel vollzogen worden. Es sind Empfehlungen und Qualitätsstandards festgelegt worden. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat ausführliche Qualitätsstandards für die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen, in Tageseinrichtungen für Kinder und für die Schulverpflegung festgelegt. Man kann sehr ausführlich nachlesen, wie den Einrichtungen empfohlen wird, das Essen zu kochen. Das betrifft den Speiseplan, die Vitamine und die weiteren Ernährungsvorgaben, wie man sich richtig und altersgerecht ernähren soll.
Wir haben im Land eine Vernetzungsstelle Schulverpflegung, die die Schulen und die Kindertagesstätten berät. Sie stellt Seminare und Mustertexte zur Verfügung, insbesondere dann, wenn es um Ausschreibungen bei Catererfirmen geht. Hier ist festgelegt, dass die anliefernden Betriebe das Essen nach den DGE-Standards zubereiten müssen.
Wir haben einen Speiseplan-Check, der sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientiert. Hier gibt es ausführliche Beratung. Für 2013 ist ein solcher Speiseplan-Check auch für die Altenheime geplant.
Seit 2005 gibt es ein Projekt in Rheinland-Pfalz in Kooperation mit dem Medizinischen Dienst und dem Sozialministerium zur Optimierung der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen, bei dem auch die Kompetenz der Mitarbeiter gestärkt wurde.
Seit 2012 werden Multiplikatorenschulungen in Kooperation mit dem Sozialministerium und der Verbraucherzentrale zum Thema „Gesundes Essen im Alter“ angeboten.
Sie sehen, das Thema „Ernährung“ ist in den Medien weit verbreitet und steht immer wieder auf der Tagesordnung. Darüber haben wir schon öfter im Plenum gesprochen. Das betrifft Fragen, welche Qualität das Essen haben soll, wie wir mit Lebensmitteln an sich umgehen und dass viele Lebensmittel weggeworfen werden. Die Sensibilität in der Bevölkerung wird sehr gestärkt.
Aus meiner Sicht ist die Beratung der richtige Weg, die Gesellschaft weiter zu sensibilisieren, gute Qualität einzukaufen und die Produkte qualitativ herzustellen, sodass das in der Kette zu einer guten Verpflegung in allen Gemeinschaftseinrichtungen führt.
Betonen möchte ich, dass die Verantwortung bei den Trägern liegt. Die Träger tragen die Verantwortung, dass die Verpflegung entsprechend der Standards zur Verfügung gestellt wird.
Mehr sage ich in der zweiten Runde.
Frau Schäfer, Sie haben eine Frage nicht beantwortet. Ich glaube nicht, dass in diesem Untersuchungsbericht stand, – – –
In diesem Untersuchungsbericht stand nicht, dass Schimmel im Essen war oder die Waren verdorben waren. Das ist das, was ich Ihnen vorwerfe. Sie mischen die beiden Dinge so durcheinander, dass die Leute verunsichert sind. Es geht um Qualitätskontrollen, die auf diesem Probenplan waren.
Ich habe mich informiert. Ich habe mich sogar mit einem Lebensmittelkontrolleur ausführlich darüber unterhalten.
In der Praxis sieht es so aus, dass wir eine Vergabe haben. Das heißt, die Träger sind in der Verantwortung. Wir haben in Ludwigshafen zum Beispiel extra Essensausschüsse, in denen gegessen wird, um festzustellen, ob die Qualität stimmt. Dasselbe wird auch durch die Heimbeiräte gemacht. Ich denke, wir dürfen es nicht zulassen, dass Sie zwischen Lebensmittelüberwachung und Qualitätskontrolle keinen Unterschied machen.
Das ist eine sehr pauschale Antwort. Sie haben aber noch nicht gesagt, was konkret beanstandet wurde, sondern alles sehr pauschal in den Raum gestellt.
Den Bericht von 2009 habe ich leider nicht. Zu diesem Zeitpunkt war ich nicht im Parlament.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Jens Guth hat es eben gesagt. Wir haben es uns aufgeteilt.
Ich habe mir in dem Antrag speziell Punkt 5 herausgesucht, der für mich explizit den Verbraucherschutz betrifft.
Wenn man den Antrag zusammenfasst, steht hier: „Vor diesem Hintergrund fordert der rheinland-pfälzische Landtag die Landesregierung auf,
5. Für die notwendige flächendeckende und qualitative Energieberatung für private Haushalte zu sorgen, um die Potentiale möglicher Energieeffizienzen zu heben;“
Hierzu kann ich nur sagen, die Verbraucherzentralen – ich habe sie vorhin durchgezählt – bieten an: 57 Energieberatungsstellen, des Weiteren – ich denke, wir sind hier sehr gut aufgestellt; Herr Weinreuter hat uns das im letzten Gespräch bestätigt – haben wir die Energieberatung für die Gebäudesanierung und die erneuerbaren Energien, und sie geben Energiespartipps. Das hat Frau Schäfer vorhin gesagt. Sie leihen sogar Strommessgeräte aus. Bei den Kühlschränken gibt es mittlerweile den Balken, das heißt, man kann sehr gut sehen, ob es energieeffiziente Stromgeräte sind. All das bietet die Verbraucherzentrale an.
Nichtsdestotrotz kann man sagen, es gibt noch Energiesparberatungen auf Landesregierungsseite.
Ich kann mich gut an die Aktion „Unser Ener“ erinnern. Diese Aktion wird fortgeführt mit der Landesenergieagentur.
Ich denke, wir haben in diesen zwei Bereichen schon sehr viel getan. Mich würden konkrete Vorschläge von Frau Schäfer interessieren, was wir denn noch weiter machen sollten.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Film „Taste the Waste“ hat eigentlich den öffentlichen Blick auf das Thema „Lebensmittelverschwendung“ gelenkt und eine Diskussion auf allen
Ebenen, von der Europäischen Union bis vor Ort, forciert. Ich denke, in diesem Bereich sind wir uns in vielem einig, dass das Thema „Lebensmittelverschwendung“ so nicht weitergehen kann und wir uns dann im Ausschuss darüber auch unterhalten können, wo wir einige Dinge gemeinsam auf den Weg bringen können.
Unser Antrag zeigt auch, dass einiges schon auf den Weg gebracht wurde, aber auch eine umfassende Strategie gegen Lebensmittelverschwendung erforderlich ist. Von der Landwirtschaft über lebensmittelverarbeitende Betriebe, Handel bis zum Verbraucher müssen wir unsere Abläufe überdenken.
Ein Bereich, den wir auch als Abgeordnete selbst vor Ort beeinflussen können, ist diese Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher, dass wir zum Beispiel einen Einkaufszettel schreiben, um Spontankäufe zu vermeiden. Jeder kann sich vorstellen, wenn er in den Supermarkt geht und das tolle Angebot sieht, dass man doch das eine oder andere mehr in den Einkaufskorb legt, als man vielleicht braucht, und dies zu Hause dann doch in der hinteren Ecke des Kühlschranks landet.
Des Weiteren kennen wir das auch noch von der Oma. Wenn wir heute etwas gekocht haben und es wird nicht so viel gegessen, dann werden die Essensreste in den Müll geworfen. Auch hier kann man vielleicht wieder dafür sensibilisieren, dass man solche Reste durchaus wieder weiterverwenden und zu anderen Gerichten verarbeiten kann.
Es gibt viele Kochsendungen im Fernsehen. Ich kann mir vorstellen, dass es nicht nur Tipps gibt, wie ich ganz teure Gerichte zubereiten kann, sondern auch solche Tipps dabei sind. Dies alles dient der Verbraucherbildung, wie Frau Schäfer das eben gesagt hat. Das ist ein Thema, den Verbrauchern Lebensmittel wieder näherzubringen.
Die Entfremdung von Lebensmitteln auch durch Fertigprodukte ist ein Thema. Es ist unser Bezug zu diesen Lebensmitteln verloren gegangen, die hier hergestellt werden.
In ländlichen Gegenden ist das weniger der Fall. Da ist die Verbundenheit noch eher vorhanden. Es gilt also, Modelle zu entwickeln, um Verbrauchern landwirtschaftliche Produkte wieder näherzubringen.
Ich kenne das aus meinem Ort. Dort gibt es eine Grundschule, die eine Kooperation mit einem Kleingartenbauverein eingegangen ist. Die Schüler dürfen von der Grundschule aus einen kleinen Garten betreuen. Die Kleingärtner unterstützen das, sodass die Kinder wieder einen direkten Bezug zu dem Obst und dem Gemüse erhalten und sehen, wie es wächst. Dadurch sehen sie auch, dass Obst und Gemüse andere Wuchsformen haben können, als das, was im Handel angeboten wird. Vor allen Dingen sollte da der Geschmack im Vordergrund stehen und nicht das Aussehen.
Wie Herr Johnen schon gesagt hat, die Normierung von Obst und Gemüse sorgt für Vernichtung von Lebensmitteln, da der Handel aus Verpackungsgründen nicht normgerechte Ware gar nicht abnimmt. Hier bildet auch
die regionale Vermarktung eine Chance, weil die Verpackungen geändert werden können und die kurzen Wege auch die Verderblichkeit einschränken.
Außerdem können die Handelsfirmen durch die Umstellung ihrer Konzepte auf Regionales, aber auch Abgabe von Lebensmitteln vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums an soziale Einrichtungen dies positiv beeinflussen.
Aus meiner Sicht sollten wir uns auch verstärkt den Begriffen „Mindesthaltbarkeitsdatum“, „Verbrauchsdatum“ und „Produktionsdatum“ zuwenden. Die meisten werfen diese Begriffe durcheinander. Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet, dass eine Gütegarantie des Herstellers vorhanden ist, dass bis zu diesem Datum das Optimale in diesem Produkt zu finden ist, das heißt also, Geschmack und alles andere im optimalen Bereich ist.
Ein Verbrauchsdatum hingegen ist ein regelrechtes Verfallsdatum. Das heißt, danach soll es nicht mehr verbraucht werden.
Ein Produktionsdatum ist die dritte Variante. Dies führt natürlich zu Verwirrungen. Es gibt mittlerweile auch die Idee, dem Verbraucher die Unterschiede mit verschiedenen Farben beim Datum auf den ersten Blick zu signalisieren.
Völlig unverständlich ist mir zum Beispiel, warum bei Salz oder Mineralwasser überhaupt ein Datum angebracht wird, da diese Lebensmittel nicht verfallen. Dies war nur ein Ausschnitt zu diesem Thema.
Frau Schäfer ist auf eine Studie eingegangen, die in Stuttgart von der Universität durchgeführt wurde. Sie sagte, die 61 % würden von den Verbrauchern in den Müll geworfen werden. Mir ist bekannt, dass bei dieser Studie zum Beispiel die Landwirtschaft gar nicht mit einbezogen wurde. Da sollte man die Zahlen vielleicht noch etwas relativieren. Auch wurde bei der Studie sehr viel hochgerechnet, sodass es keine effektiven Zahlen sind. Darüber müssten wir vielleicht im Ausschuss noch einmal sprechen.
Die Verbraucherzentralen machen entsprechende Bildungsangebote für Kitas und Schulen und Ernährungsberatung und Verbrauchertipps. Der Idee, das Ganze im Ausschuss näher zu diskutieren und vielleicht zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen,
kann ich mich anschließen. Ich bitte darum, dafür im Ausschuss zu werben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der nun vorliegende 3. Verbraucherschutzbericht der Landesregierung zeigt wunderbar auf, dass Verbraucherschutz eine Querschnittsaufgabe ist und der Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz einen hohen Stellenwert besitzt. Bereits bei den Haushaltsberatungen wurde deutlich, dass es einer der wenigen Bereiche ist, in dem es keine Kürzungen gibt. Im Bericht selbst fällt auf, dass immer wieder im Bundesrat durch Initiativen von Rheinland-Pfalz Verbraucherthemen vorangetrieben wurden. Z. B. unseriöse Inkassobetriebe, Kontrollbarometer (auch Hygieneampel genannt) oder die ButtonLösung im Internet zur Abschließung von Verträgen sowie mehrere Lebensmittelskandale waren im Plenum und in den Ausschüssen in den letzten Monaten ein Thema.
Transparenz, Information und Verbraucherbildung sind die Säulen der Verbraucherpolitik dieser Landesregierung. Gerade die neuen Themen, wie digitale Welten, Datenschutz und Energieberatung, sind für Verbraucherinnen und Verbraucher unübersichtlich geworden. Besonders im Internet sind die gestellten Fallen noch nicht so bekannt, und die Nutzer tappen in Abo-Fallen und Verträge, die sie gar nicht wollen, ähnlich wie bei der Telefonwerbung. Die nun kommende Button-Lösung war längst überfällig, auch wenn dies nicht mit dem gewünschten Doppelklick erfolgt. Sie soll eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen und kann in vielen Fällen die Grundlage für falsche Mahnbescheide unseriöser Inkassounternehmen entziehen. Auch hier fordern wir noch Verbesserungen in der Darstellung der Forderungen der Inkassounternehmen, um Verbraucher vor schwarzen Schafen der Branche zu schützen, die sehr massiven Druck ausüben und die Menschen überrumpeln. Auch hier lehnt die Bundesregierung eine Regelung ab, wie bereits heute Morgen bei den Legehennen, wie sie sich auch bei dem Kontrollbarometer zurückzieht, keine Entscheidung trifft, sondern es den Ländern überlässt, eine Lösung zu finden.
Rheinland-Pfalz hat da eine eindeutige Haltung, die bei der Großen Anfrage der CDU zum wiederholten Male dargestellt wurde. Ziel ist eine Kennzeichnung der Hygienezustände in lebensmittelverarbeitenden Betrieben durch ein Kontrollbarometer. Zuerst soll die Umsetzung in den Gaststätten erfolgen. Die anderen Betriebe folgen dann nach und nach. In der Großen Anfrage nach der konkreten Umsetzung und dem Aufwand des Verfahrens zu fragen, nachdem es noch gar keine Regelungen der beteiligten Länder gibt, ist schlichtweg zu früh, da keiner den Inhalt des Beschlusses kennt. Ihre Bedenken, dass Betriebe an den Pranger gestellt werden könnten, teile ich nicht, da gut arbeitende Betriebe es auch als Werbung sehen. Unser Ziel muss es sein, gut arbeitende Betriebe zu haben. Bereits jetzt werden Betriebe bei unhaltbaren Zuständen geschlossen. Das ist auch gut so.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Finanzmarktkrise. Die Finanzprodukte sind wesentlich vielfältiger geworden als früher, als die meisten ein Sparbuch oder eine längerfristige sichere Anlage besaßen. Mittlerweile gibt es sehr kreative Anlagemöglichkeiten mit immer höheren
Renditeversprechungen, die häufig auf reiner Zockerei beruhen.
Als erster Schritt wurden Beratungsprotokolle eingeführt, die die Aufklärung der Anleger zum Ziel haben. Seitenlange Protokolle werden aber von vielen Anlegern nicht verstanden. Meist unterschreiben sie, damit sie sich keine Blöße geben. Somit verändert sich das Beratungsprotokoll meist zur Haftungssicherheit des Beraters. Gerade Menschen, die ihr Geld zur Altersvorsorge anlegen, erleiden bei windigen Anlegern den privaten finanziellen Ruin.
Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist der sogenannte Beipackzettel, ein vereinheitlichtes Produktinformationsblatt, das seit Juli 2011 Anlegern bei der Beratung ausgehändigt werden muss. Vor allem die Risiken und Aussichten auf Kapitalrückzahlung und Erträge sowie Kosten sind auf maximal drei Seiten aufgeführt.
Weitere Themen in diesem Bereich wären, einen Finanzmarktwächter einzuführen oder sogar eine Zertifizierung der Anlageprodukte, um einen weiteren Anlegerschutz zu implementieren.
Die Verbraucherbildung ist in diesem Bericht auch sehr breit dargestellt. Verbraucherbildung ist ein ganz wichtiges Thema, um Verbraucher in die Lage zu versetzen, Produkte beurteilen zu können und eine Kaufentscheidung entsprechend einzusetzen. Von Kindern bis zu Senioren sind in diesem Verbraucherschutzbericht alle Angebote abgebildet. Hier dient uns die Verbraucherzentrale als ganz wichtiger Partner. Die Verbraucherzentrale in Rheinland-Pfalz führt nicht nur Beratungen, sondern auch Musterprozesse durch. Sie trägt zur Bildung und Aufklärung entscheidend bei, indem sie z. B. auch für Senioren das neue Programm „Silver Surfer“ anbieten als ein neues Beispiel, das sehr gut angenommen und auch durch andere Partner mit verbreitet wird.
Ganz wichtig ist die Verbraucherzentrale auch als Vertreter der Verbraucher gegenüber der Politik. Sie dient als Seismograph, wie ich das so schön sage. Das sind die Ausschläge, die man schon sieht. Sie sind sehr nah dran an den Themen, die die Verbraucherinnen und Verbraucher berühren, und geben das dann auch an die Politik weiter, damit wir entsprechende Regelungen zur Sicherung einsetzen können.
Daher geht unser Antrag auch in die Richtung, die Verbraucherzentrale zu stärken, nicht nur ein verlässlicher Partner der Verbraucherzentrale zu sein, was die Information betrifft, sondern auch in finanzieller Hinsicht. Daher stellen wir in unserem Antrag fest, dass wir eine Vereinbarung mit der Verbraucherzentrale bis 2015 abschließen möchten, sodass auch die Planungssicherheit seitens der Verbraucherzentrale gegeben ist. Es sind Mitarbeiter, die dann angestellt sind und auch eine Sicherheit an ihrem Arbeitsplatz haben möchten. Die Verbraucherzentrale trägt wesentlich dazu bei, dass wir eine gewisse Transparenz in unserem Land halten und unsere Konsumenten entscheiden können, wie sie sich am Markt verhalten.
Verbraucher haben eine gewisse Marktmacht, die durch die Verbraucherzentrale dadurch auch verbessert wer
den kann. Ich denke, es ist wichtig, dass wir unseren Antrag hier so in dieser Deutlichkeit und auch mit diesem Alleinstellungsmerkmal zur Abstimmung stellen können. Die CDU hat einen Alternativantrag gestellt, den wir aus mehreren Gründen ablehnen möchten. Außer der Verbraucherzentrale sind da noch weitere Punkte angeführt, die z. B. die Eigenverantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher betonen. Wir sehen das durchaus so, dass Verbraucherbildung wichtig ist, aber es muss immer auch im Vordergrund stehen, dass es Verbraucherinnen und Verbraucher gibt, die gar nicht in der Lage sind – sei es aus sprachlichen Gründen oder auch vom Bildungshintergrund her –, das alles zu verstehen.
Wenn sie einmal in einem Supermarkt einkaufen gehen und dann die Zutatenliste lesen, die sie meistens ohne Lupe sowieso nicht lesen können, sind da viele Begriffe dabei, die die meisten nicht verstehen. Aus diesem Grund müssen meiner Meinung nach Produkte so sicher sein, das auch Verbraucher, die nicht so gebildet sind, sicher sein können, ein Produkt zu haben, dass sie sicher durch den Alltag begleitet und keine Schäden – sei es gesundheitlicher oder finanzieller Art – verursacht.
Aus diesem Grund ist diese betonte Eigenverantwortung bei uns nicht in dem Maße zu sehen.
Der dritte Punkt, den Sie dargestellt haben, die einseitige Selbstdarstellung der Landesregierung im Verbraucherschutz, hat mich aus diesem einfachen Grund dann doch etwas irritiert: Es ist ein Bericht der Landesregierung. Natürlich stellt sich die Landesregierung damit dar, was sie im Bereich des Verbraucherschutzes getan hat. Gerade diese Querschnittsaufgabe ist natürlich auch wichtig, dass es durch alle Bereiche dargestellt wird und da auch verschiedene Ministerinnen und Minister zu Wort kommen können, um die eigenen Bereiche und auch die Positionen der Landesregierung darstellen zu können.
Deshalb können wir leider dem Antrag der Fraktion der CDU nicht zustimmen.
Ich bedanke mich vor allen Dingen noch einmal bei der Verbraucherzentrale – die Damen von der Verbraucherzentrale sind da – für die Zusammenarbeit und hoffe, dass wir auch weiterhin so gut zusammenarbeiten können.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte mich nicht an diesem persönlichen Geplänkel beteiligen, sondern auf zwei Dinge konkret eingehen.
Ich hätte die Vorsitzende der Verbraucherzentrale Mainz, Frau von der Lühe, gern persönlich begrüßt, wenn sie da wäre. Ich habe sie leider nicht gesehen.
Frau Klöckner, das war ein bisschen daneben, aber gut.
Ich habe die Damen allgemein begrüßt, weil ich keine hervorheben wollte. Das war Punkt 1.
Als Punkt 2 möchte ich gerne noch auf Frau Schäfer eingehen.
Frau Klöckner, ich rede gerade.
Ich möchte auf einen Punkt von Frau Schäfer eingehen, in dem sie darauf hingewiesen hat, dass wir bei der Verbraucherzentrale eine Ausweitung der Beratungsstelle haben wollen. Ich glaube, das haben wir im letzten Jahr, soweit ich informiert bin, in Germersheim bereits getan. Des Weiteren wird auch ein mobiles Angebot im Land angeboten, im Rahmen dessen die Verbraucherzentrale in verschiedene Orte geht, um dort ein Beratungsangebot zu machen. Des Weiteren gibt es eine Internet- sowie eine Telefonberatung und die Beratungsstellen vor Ort.
Ich denke, wir sind hier sehr gut aufgestellt und werden natürlich gemeinsam mit der Verbraucherzentrale die Bedarfe noch weiter ermitteln. Wenn es wirklich notwendig ist, werden wir handeln.
Wir müssen natürlich die demografische Entwicklung im Blick behalten, sodass wir vielleicht nicht in jedem Dorf eine Beratungsstelle anbieten können.
Danke.
Frau Schäfer, nachdem wir im Rahmen der Haushaltberatungen die Schuldenbremse diskutiert und betont haben, dass wir gerade in diesem Bereich nicht eingespart haben, frage ich Sie ernsthaft: Wollen Sie ernsthaft noch einen Betrag draufsatteln? Wo nehmen Sie den Betrag her? Wollen Sie andere Beratungsstellen dann schließen, um woanders eine bessere flächendeckende Versorgung zu erreichen? Dazu hätte ich gern Konkreteres gehört als das, was in Ihrem Antrag steht.
Konkret heißt dann wirklich, man macht an der einen Stelle zu und an einer anderen Stelle auf. Wir können das gern in den nächsten Jahren noch weiter diskutieren. Wir sind offen für Diskussionen. Wir können gern in einen Dialog eintreten, sollten dabei aber die Schuldenbremse im Hinterkopf behalten.
Ich denke, das mobile Angebot bietet gute Möglichkeiten, vor Ort zu sein und nicht gleich eine Beratungsstelle aufmachen zu müssen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich dachte ich, dass der Verbraucherschutz ein Thema ist, über das es in diesem Hause einen gewissen Konsens gibt. Ich stelle fest, dass der Verbraucherschutz, obwohl die Zuständigkeit dafür auf das Justizministerium übergegangen ist, nach wie vor einen hohen Stellenwert für diese Regierung und auch für die rot-grüne Koalition hat.
Es gibt eine Unterteilung in zwei Säulen: Die eine Säule ist das Landesuntersuchungsamt in Koblenz. Wir haben für die Lebensmittelüberwachung noch einmal 100.000 Euro draufgelegt; denn wir wissen aufgrund der Erfahrungen mit EHEC im letzten Jahr, dass wir einen gewissen Puffer brauchen, damit entsprechend gehandelt werden kann, wenn eine solche Krankheit auftaucht.
Die zweite große Säule – das hat jetzt auch Frau Schäfer angesprochen – ist die Verbraucherzentrale. Wir sehen, dass wir in Rheinland-Pfalz gerade bei der Verbraucherzentrale und somit auch bei der Verbraucherschutzberatung sehr gut aufgestellt sind. Wir haben für die Grundförderung im Jahr 2012 1,66 Millionen Euro und im Jahr 2013 1,73 Millionen Euro – insgesamt also knapp 3,4 Millionen Euro – eingestellt. Hinzu kommt die Projektförderung. Wir haben für die Jahre 2014 und 2015 eine Verpflichtungsermächtigung im Haushalt stehen, die ebenfalls 3,4 Millionen Euro beträgt. Das bedeutet Planungssicherheit für die Verbraucherzentra
len und damit auch für ihre Beschäftigten, die mit einer anbieterunabhängigen Beratung kompetente Anlaufstellen für die Bürger sind.
Das dient auch als Seismograf für die Politik. Es sind schon einige Gesetzesinitiativen daraus hervorgegangen. Wir können hier noch ein Zitat aus Hessen bringen; in der CDU schaut man gern nach Hessen. Herr Präsident, Sie erlauben, dass ich aus dem Kommentar von Petra Kirchhoff in der „FAZ“ vom 1. Dezember 2011 zitiere. Da steht: „Überhaupt fällt auf, dass die Nachbarn, sei es beim Thema Energie – sei es beim Thema digitale Medien – sehr gute Arbeit machen. Dahinter steckt ein professionelles Team.“ – Das bezieht sich auf die Verbraucherzentrale. –
„Dahinter steht aber auch“ – man höre – „eine Landesregierung, die dieses Team finanziell ausreichend unterstützt. Rund 1,6 Millionen Euro erhalten die Verbraucherschützer allein an Grundförderung vom Land, im größeren Hessen mit mehr Beratungsstellen sind es rund 1,25 Millionen Euro. Damit können sich die Verbraucherschützer in Hessen, anders als die Kollegen in Rheinland-Pfalz, bei wichtigen Themen keine Referentenstellen mehr leisten.“
Sie sehen, in Rheinland-Pfalz sind wir sehr wohl gut aufgestellt, was das Thema „Verbraucherschutz“ betrifft.
Wir haben auch bei der medialen Welt noch einmal 50.000 Euro für Bildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbraucherdatenschutz eingestellt. Auch hier gehen wir darauf ein, dass es neue Themen gibt, und statten die Verbraucherzentralen entsprechend aus, sodass sie sich diesen Themen widmen können. Das machen die Verbraucherzentralen in Rheinland-Pfalz auch hervorragend. Sie sind mit einem breitgefächerten Angebot sehr gut aufgestellt.
Des Weiteren muss man feststellen, dass wir in diesem Haushalt keine globalen Minderausgaben eingestellt haben. Das ist einer der wenigen Bereiche, in denen wir wirklich auf Einsparungen verzichten; denn es ist uns sehr wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz kompetente Beratungsstellen haben. Ich glaube, die CDU hat in diesem Bereich als Einziges eine Kürzung bei den Pensionsfonds eingestellt. Das ist mir ein bisschen zu wenig.
Das haben Sie in allen Bereichen gemacht, und deswegen ist es auch nicht weiter aufgefallen, dass Sie es hier ebenfalls gemacht haben. Aber es kam kein Deckblatt.
Ich denke, dass der Verbraucherschutz doch gut genug aufgestellt ist. Gerade die EHEC-Krise hat bewiesen, dass die Zusammenarbeit der Ministerien funktioniert. Ich denke, dass das auch in Zukunft so sein wird.
Vielen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! In dieser Legislaturperiode, die erst ein Dreiviertel- jahr alt ist, beschäftigen wir uns bereits zum vierten Mal mit unseren Grundnahrungsmitteln. Nach Dioxin-Eiern, EHEC und Kennzeichnung eihaltiger Lebensmittel nun antibiotikaresistente Keime auf Geflügelfleisch.
Als Verbraucherin ist man aufgrund der vielen Lebensmittelskandale wohl etwas abgestumpft nach dem Motto, du kannst eh nichts mehr essen, das nicht betroffen ist.
Meine Damen und Herren, das kann es aber eigentlich nicht sein. Eine Kosten-Nutzen-Rechnung in den Produktionsbetrieben kann nicht zu Lasten der Verbraucher gehen.
Die Geiz-ist-geil-Mentalität hat diese Auswüchse befördert.
Falls jemand nicht die hygienische Empfehlung bei der Zubereitung einhält, läuft er bei einer Erkrankung durch die multiresistenten Keime Gefahr, dass eine Behandlung seiner Krankheit durch die Antibiotikaresistenz deutlich erschwert wird.
Nach Angaben des Europäischen Parlaments sterben jährlich in der EU rund 25.000 Menschen an solchen Infektionen. Das gesundheitliche Risiko durch ein Lebensmittel ist somit gegeben.