Wir hätten gerne dieser Beratung auf Bundesebene von diesem Parlament aus mit Ihren Stimmen zusammen der in dieser Frage leider Gottes heftig zerstrittenen schwarz-gelben Bundesregierung einen dicken Schub hinterhergegeben und gern klar gemacht, dass wir uns wünschen, dass man sich auf Berliner Ebene darum bemüht, diese Gleichstellung im Steuergesetz zu verankern.
Was haben wir stattdessen? – Wir haben ein Interview der Frau Kollegin Klöckner, in dem sie die Gleichbehandlung propagiert. Für mich fatal, aber gleichzeitig auch lustig, dass das im Gleichklang mit dem Kollegen aus Baden-Württemberg, Herrn Strobl, geschieht, der irgendwie der Konkurrent auf der Karriereleiter ist. Da wollte sich weder der eine noch die andere ein Thema wegnehmen lassen.
Frau Klöckner bleibt dabei leider Gottes – das sehen wir jetzt – ihrem Prinzip treu. Sie redet, aber handelt nicht.
Auf diese Art und Weise helfen Sie Menschen, die im Moment ungleich und ungerecht behandelt werden, nicht, wenn Sie den Mund spitzen und andere pfeifen müssen.
Sie hätten heute mit uns zusammen dieses Pfeifen einmal üben können, Frau Kollegin. Was kommt stattdessen? – Eine zuckersüße Hommage an die Familie, nichts dagegen zu sagen, aber auch dazu finde ich in dem Antrag eigentlich nur noch Verbalradikalismus.
Ich finde dort Begriffe, das Familiensplitting, zu dem Sie aber nicht ein Jota von Erläuterung ausgeben, wie Sie es machen wollen. Sie haben vorhin sogar in Ihrer Rede ziemlich klar gesagt, dass Sie das überhaupt nicht wissen, dass Sie wissen, es kostet etwas, aber es darf nichts kosten. Dann machen wir es so, dass es wahrscheinlich nichts kostet, damit die nachwachsenden Generationen es nicht bezahlen müssen. Aber es kostet etwas.
Diese Form der Erläuterung von Begriffen, die Sie uns in einem Antrag hier vortragen und hoffen, dass ein Parlament ihm zustimmt, ist für mich wahrlich nicht besonders gerechtfertigt.
Ich kann Sie nur bitten, machen Sie einmal etwas zu Ende, nicht nur den Mund spitzen, auch pfeifen. Machen Sie mit und stimmen Sie für unseren Antrag, dann passiert etwas.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Position der Landesregierung zu der Thematik ist eindeutig. Die Landesregierung sagt, solange das Bundesverfassungsgericht Ehegattensplitting auch in seiner jetzigen Form und damit auch für Ehepaare ohne Kinder nach Artikel 6 Grundgesetz für notwendig erachtet, soll das auch für Eingetragene Lebenspartnerschaften ermöglicht werden. Frau Kollegin Alt wird gleich nach mir diese Position der Landesregierung näher begründen.
Dass wir nicht nur darüber reden, sondern auch versuchen, im Rahmen unserer jetzt bereits bestehenden Möglichkeiten entsprechend zu handeln, darauf haben Frau Schellhammer und Frau Brede-Hoffmann hingewiesen. Die Finanzämter in Rheinland-Pfalz geben heute schon Anträgen von Eingetragenen Lebenspartnerschaften auf das Splitting statt, natürlich mit dem Hinweis, dass bei einer anderen höchstrichterlichen Rechtsprechung gegebenenfalls diese Splittingvorteile zurückgezahlt werden müssen.
Aber damit das nicht passiert, haben wir im laufenden Bundesratsverfahren zum Jahressteuergesetz den Antrag gestellt, dies auch im Einkommensteuergesetz so festzuschreiben. Es wäre schön, wenn sich diesem Antrag auch die Fraktionen des Deutschen Bundestags anschließen würden.
Es ist für mich nicht ganz verständlich, warum die Bundesregierung diesen Antrag nicht selbst eingebracht hat; denn sie hat es an einer anderen Stelle getan, bei der Grunderwerbsteuer. Bei der Grunderwerbsteuer wird rückwirkend, ich glaube für elf oder zwölf Jahre, seitdem es Eingetragene Lebenspartnerschaften gibt, ein solcher Vorteil, der dann zutage tritt, wenn es zu Trennungen kommt und das Vermögen aufgespaltet werden muss, gewährt. Es gibt keinen Grund, das an dieser Stelle zu verwehren.
Ich möchte auf einen zweiten Punkt eingehen, weil ich den Antrag der CDU doch recht interessant fand. Die CDU tut das, was sie häufig in diesem Parlament macht. Sie stellt einen Antrag, der vermeintlich fortschrittlich ist, der vermeintlich etwas Gutes will. Sie konkretisiert es nicht und sagt vor allem nicht, wie sie es finanzieren will. Sie sagt, sie will Familiensplitting, und sie sagt, es soll kostenneutral sein.
Ich versuche einmal, das mit Ihnen durchzudeklinieren. Ich gehe einmal davon aus, wenn Sie von Kostenneutralität reden, dann reden Sie von Kostenneutralität im System der steuerlichen und sonstigen Familienförderung. Es bleiben Ihnen theoretisch drei Möglichkeiten, die Mehrkosten des Familiensplittings zu kompensieren.
Erste Möglichkeit: Sie würden die Kinderfreibeträge kürzen. Dann werden Sie relativ schnell merken, dass Sie das nicht dürfen, weil die Kinderfreibeträge in der Einkommensteuer nach Verfassungslage das Existenzminimum sichern müssen, das heißt, das, was zum Existenzminimum des Kindes benötigt wird, darf nicht besteuert werden. Das ist kein Ausweg.
Die zweite Möglichkeit: Sie können sagen, Sie führen das Kindergeld zurück. Wer das sagt, sollte es laut sagen,
damit alle wissen, wenn man das macht, dann will man umverteilen. Kindergeld ist einkommensunabhängig. Jede steuerliche Förderung, egal ob über Familiensplitting oder über Kinderfreibeträge, begünstigt diejenigen mehr, die ein höheres Einkommen haben.
Der steuerliche Vorteil ist umso höher, je höher das Einkommen des Bestverdienenden ist und je niedriger das Einkommen des am schlechtesten Verdienenden ist.
Wenn Sie jetzt Familiensplitting einführen und damit eine Begünstigung auch für diejenigen, die nicht verheiratet sind, aber Kinder haben, dann perpetuieren Sie eine Umverteilung von unten nach oben.
Ich kann Ihnen das an einem Beispiel deutlich machen, das mir sehr vertraut ist. Ich bin unverheiratet und habe ein Kind. Wenn das Familiensplitting eingeführt wird und mir das Kindergeld genommen wird, mache ich ein Rie
sengeschäft. Aber die Finanzbeamtin im mittleren Dienst, die nach A 7 besoldet wird, am Finanzamt Mainz-Mitte arbeitet und alleinerziehend ist, legt drauf.
Wenn man eine solche Art von Umverteilungspolitik will, muss man es auch sagen. Wenn man Kostenneutralität will, muss man sagen, woher man es nehmen will.
Es gibt eine dritte Möglichkeit, die ich Ihnen anbiete. Die Kinderfreibeträge zu streichen, ist nicht möglich, und zu der Möglichkeit des Kindergeldes habe ich die Wirkungen ausgeführt. Die dritte Möglichkeit, die Sie hätten, wäre, den Splittingvorteil derjenigen zu reduzieren, die verheiratet sind und keine Kinder haben. Das könnten Sie tun, aber ich bin mir – ebenso wie Frau KohnleGros – unsicher, ob das Verfassungsgericht dies zulässt. Ich habe meine Meinung dazu, aber ich habe nach der bisherigen Rechtsprechung eher die Befürchtung, dass dies nicht angetastet wird. Dort will man den Splittingfaktor 2 sehen.
Aber nehmen wir einmal an, es wäre möglich. Nehmen wir an, das Verfassungsgericht eröffnet diesen Weg, dann könnten Sie diesen Weg auch im bestehenden System gehen, also anstatt den Faktor 2 den Faktor 1,5 ansetzen. Sie könnten Geld loseisen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dann stellt sich die Frage, ob Sie dieses zusätzliche Geld nehmen, um über eine steuerliche Lösung – Familiensplitting, die Anerkennung von Kindern – einen Vorteil zu generieren, der wiederum denjenigen einen größeren Vorteil verschafft, die viel verdienen, oder ob Sie dieses zusätzliche Geld dafür verwenden, um Kindergeld zu zahlen – jedes Kind wäre dann gleich viel wert – oder um entsprechende kinderfreundliche infrastrukturelle Einrichtungen zu schaffen. – Ich sage Ihnen, meine Präferenz läge bei der zweiten Alternative.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich als Vielfaltsministerin noch ein paar Sätze ergänzen, nachdem Herr Finanzminister Dr. Kühl schon über die steuerlichen Auswirkungen gesprochen hat. Ich möchte nun den anderen Schwerpunkt beleuchten.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ist der Ehe gleichzusetzen. Nach höchstrichterlicher Rechtsauslegung können Ehen nicht Privilegien genießen, die Eingetragenen Lebenspartnerschaften verwehrt werden. Die
se Privilegien aber gibt es derzeit noch im Steuerrecht und im Adoptionsrecht: Das eine ist das Ehegattensplitting, das homosexuellen Verheirateten nicht zugestanden wird, und das andere ist das Adoptionsrecht, das es homosexuellen Ehepartnerinnen und -partnern verwehrt, gemeinsam ein Kind zu adoptieren. Eine Partnerin oder ein Partner darf das Kind des oder der anderen adoptieren, ja, aber ein fremdes Kind gemeinsam adoptieren, nein! –
Homosexuelle werden klar benachteiligt wegen ihrer sexuellen Orientierung. In Artikel 3 des Grundgesetzes steht, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Unser allgemeines Gleichbehandlungsgesetz verbietet jede Benachteiligung eines Menschen wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, des Alters oder aufgrund einer Behinderung.
Wir im Land Rheinland-Pfalz sind froh, dass wir eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet haben, die meinem Familienministerium zugeordnet ist und die Anfang des Jahres ihre Arbeit aufgenommen hat. Diese Landesregierung bekennt sich zur Vielfalt in unserer Gesellschaft, die wir anerkennen, respektieren und wertschätzen.
Vielfalt ist im Übrigen auch ein Produktivfaktor. Weltunternehmen wissen das schon und bemühen sich immer mehr um Diversity-Konzepte. Schwul-lesbische Netzwerke gibt es bereits in Firmen wie der Telekom, der Allianz oder der Deutschen Bundesbank. Das Ziel ist, alle Beschäftigten sollen ihre Arbeitskraft voll einbringen können und keine Zeit und keine Energie auf unwürdige Versteckspiele verschwenden müssen.