Protokoll der Sitzung vom 13.12.2012

Stunden am Tag sieben Tage in der Woche wollen wir IT-Sicherheit gewährleisten.

Mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung sind ebenfalls wichtige Ansinnen. Neben dem Servicegedanken wollen wir auch E-Partizipation ermöglichen. Wenn die Bürgerinnen und Bürger das nutzen wollen, müssen sie auch an Informationen der Verwaltung gelangen können. Deshalb sind Open Data und Open Government erforderlich. Daher arbeiten wir mit Hochdruck an der Schaffung eines Portals, damit dies bald bürgerfreundlich genutzt werden kann. Damit fügen wir einen weiteren Baustein dem bürgerfreundlichen E-Government in Rheinland-Pfalz hinzu.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wenn ich das richtig vernommen habe, wurde eine weitere Aussprache im Ausschuss für Medien und Netzpolitik beantragt. Stimmt jemand gegen die Überweisung an den Ausschuss für Medien und Netzpolitik? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag an den Ausschuss für Medien und Netzpolitik überwiesen.

Bevor ich Punkt 23 der Tagesordnung aufrufe, möchte ich Bürgerinnen und Bürger im Landtag begrüßen. Es sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 47, Pirmasens-Land. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 23 der Tagesordnung auf:

Spekulation mit Agrarrohstoffen einschränken Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1859 –

dazu: Für Transparenz und faire Regeln auf den Märkten für Agrarrohstoffe Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1897 –

Nach mir vorliegenden Informationen sollen beide Anträge direkt an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten überwiesen werden. – Da es keine Gegenstimmen und Enthaltungen gibt, wird das so geschehen.

Ich rufe Punkt 24 der Tagesordnung auf:

Lagenprofilierung Qualitätsorientierung im rheinland-pfälzischen Weinbau und Weiterentwicklung des Weinbezeichnungsrechts Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1869 –

Auch dieser Antrag soll ohne Aussprache direkt an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten überwiesen werden. – Auch dazu gibt es keine Gegenstimmen und Enthaltungen. Dann ist der Antrag überwiesen.

Ich rufe Punkt 25 der Tagesordnung auf:

Opfer besser schützen – Verschärfung des Stalking-Paragraphen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 16/1824/1844 –

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Für die antragstellende Fraktion spricht Herr Abgeordneter Dr. Wilke.

Herr Präsident, geehrte Damen und Herren! Vielen von Ihnen wird Jil Sander ein Begriff sein. Die Hamburger Modeschöpferin, auch bekannt für Exportartikel deutscher Mode, ist weltweit bekannt. Wenige von Ihnen wissen vielleicht, dass auch Jil Sander gemeinsam mit ihrer Lebensgefährtin vor einigen Jahren einmal Stalkingopfer war. Eine damals 33-jährige Frau hatte beide jahrelang mit wachsender Aggression verfolgt. Das Landgericht Hamburg hat dann die Täterin zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und auch ihre Einweisung in die Psychiatrie verfügt. Das war dann die Quittung für dieses Verhalten.

Telefonterror, unerwünschte Liebesbezeugungen in vielfältiger Form oder – die besonders perfide Variante – die ständige Bestellung von Waren und Dienstleistungen unter dem Namen des Opfers sind typische Erscheinungsformen dieses Delikts. Opfer sind beileibe nicht nur Prominente, wie die erwähnte Jil Sander oder Steven Spielberg, der auch einmal Opfer einer solchen Attacke war, sondern Opfer kann jeder Mann oder jede Frau sein. Manchmal geschieht das mit Ansage, aber manchmal auch aus heiterem Himmel heraus, ohne dass man sich einen Reim darauf machen kann, warum und wieso das geschieht.

Studien, die mich selbst auch ein wenig überrascht haben, besagen, dass bis zu 12 % der Bevölkerung schon einmal Opfer einer stalkingähnlichen Attacke gewesen sind. Selbst wenn es nur die Hälfte davon wäre, zeigt das, dass wir es offensichtlich mit einem wichtigen Thema zu tun haben.

Die Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes der Nachstellung in das Strafgesetzbuch im Jahr 2007 war daher – wie sich heute zeigt – mehr als berechtigt. Die Bedenken anfänglicher Skeptiker, die es auch gab, sind inzwischen widerlegt worden; denn allein die Existenz der Strafdrohung im Strafgesetzbuch hat, wie die Praxis berichtet, eine segensreiche Wirkung. Studien belegen, dass eine polizeiliche Ansprache, eine sogenannte Gefährderansprache, potenzielle Täter schon oft in einem sehr frühen Stadium in 80 % der Fälle dazu bringt, von ihrem Tun abzulassen. Ich meine, das ist dann auch ein praktizierter Opferschutz in dem Sinne,

dass die Menschen davor beschützt werden, weiter attackiert zu werden.

(Beifall der Abg. Frau Thelen, CDU)

Auch die flankierenden Verfahrensmaßnahmen, die damals der Bundesgesetzgeber eingeführt hat, wie zum Beispiel die sogenannte Deeskalationshaft, scheinen sich zu bewähren. In den fünf Jahren, während der das Gesetz jetzt gilt, haben sich aber auch gewisse Schwachstellen gezeigt. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist die Vorschrift im Strafgesetzbuch ein Erfolgsdelikt, sprich, es muss bei dem Opfer der Nachstellungsattacke zu einer psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung gekommen sein. Sie muss sich in irgendeiner Weise auf dessen Lebensführung ausgewirkt haben. Nur dann ist der Straftatbestand erfüllt, und der Täter kann verfolgt werden. Eine Verfolgung kann also nicht erfolgen, wenn ein Opfer so stark ist, psychisch so robust ist, dass es trotz der Nachstellungen – manchmal sehr intensiver Nachstellungen – dem widersteht und seinen Lebensweg sozusagen unbeeinträchtigt fortsetzt.

Diese Schwachstelle, die von vielen schon von Anfang an, aber erst recht in den vergangenen Jahren kritisiert wurde, nachdem Fälle dieser Art bekannt geworden sind, hat die bayerische Staatsministerin der Justiz im Frühjahr dazu veranlasst, im Bundesrat eine Initiative mit dem Inhalt einzubringen, man möge doch den Straftatbestand dieser Nachstellung in der Hinsicht ändern, dass aus einem Erfolgsdelikt – so wie ich das gerade beschrieben habe – ein reines Gefährdungsdelikt wird, sodass sich schon der strafbar macht, der objektiv Maßnahmen gegen sein Opfer ergreift, wie ich sie vorhin im Detail beschrieben habe, die geeignet sind, die Lebensführung des Opfers zu beeinträchtigen.

Damals hatten wir das, weil wir das für einen richtigen Ansatz im Sinne eines verbesserten Opferschutzes halten, in den Rechtausschuss eingebracht. Die Reaktion aus dem Ministerium der Justiz war damals noch eher eine etwas verhaltene gewesen. Es wurde vor Schnellschüssen gewarnt und gesagt, man dürfe nichts über das Knie brechen. Es sollte eine Untersuchung unter Beachtung dessen, was die Praxis dazu äußert, durchgeführt werden. Inzwischen – das haben wir mit großer Freude zur Kenntnis genommen, Herr Minister – hat die Justizministerkonferenz auf ihrer zurückliegenden Tagung mit großer Mehrheit entschieden, hierzu eine Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen. Wenn ich das richtig sehe, wurde diese Entscheidung von Rheinland-Pfalz unterstützt. Das möchte ich ausdrücklich im Namen der CDU-Fraktion begrüßen.

(Beifall der CDU)

Umso mehr wäre es meiner Meinung nach eine gute Tat und eine richtige Entscheidung, wenn auch dieser Landtag, dieses Parlament die Maßnahme, die auf der Bundesebene über den Bundesrat auf den Weg gebracht worden ist, unterstützen würde, um in Bezug auf den Opferschutz – in diesem Bereich geht es oft wirklich um sehr sensible Täter-Opfer-Beziehungen – ein weiteres Zeichen zu setzen und deutlich zu machen, wie wichtig es uns ist, dass eine Gesetzesnovelle zur Vervollkommnung des strafrechtlichen Schutzes auf den Weg ge

bracht wird. Deshalb würden wir uns sehr freuen, wenn alle Parteien in diesem Parlament unseren Antrag mittragen würden.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Hoch.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Wilke, Sie haben recht, der Straftatbestand zum beharrlichen Nachstellen, wie es im Gesetz heißt, zum Stalking, hat sich dem Grunde nach bewährt. Trotzdem zeigt die Erfahrung der letzten fünf Jahre, dass es Regelungslücken in Fällen gibt, in denen ein strafwürdiges Handeln vorliegt, aber es aufgrund des Opferverhaltens nicht bestraft werden kann.

Das ist ein Missstand, den auch die Justizministerkonferenz so empfunden und deshalb am 15. November einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.

Gerade in ehemaligen Näheverhältnissen stellt sich immer wieder die Frage: Wo ist die Grenze zu dem, was noch als normales Trennungsverhalten empfunden wird oder was beharrlichen Nachstellen wird? – Sie haben zu Recht ausgeführt, dass es als Eignungsdelikt ausgestaltet objektivierbare Kriterien geben könnte, um dieses beharrliche Nachstellen rechtlich zu ahnden.

Ich sage Ihnen für uns zu, wir können uns vorstellen, einen gemeinsamen Weg zu gehen, und würde Sie bitten, das im Ausschuss zu beraten, gerade im Hinblick darauf – ich habe die Näheverhältnisse angesprochen –, wie der Dualismus zu den Gewaltschutzregelungen ist, die wir haben, und zu Weiterungen.

Was ich an Ihrem Antrag als ein bisschen unbefriedigend empfinde – Sie haben das in Ihrer Rede etwas wettgemacht; ich möchte das ausdrücklich honorieren –, ist, Sie schreiben einen bayerischen Antrag zur Justizministerkonferenz ab. Ihr Antrag ist vom 27. November, die Justizminister hatten aber schon am 15. November einen entsprechenden Beschluss gefasst. Es wäre schön gewesen, das darzustellen und die Rolle der Landesregierung zu würdigen.

Jetzt fordern Sie auf, eine Bundesratsinitiative zur Änderung zu unterstützen. Es gibt jetzt den Antrag der Justizministerkonferenz. Lassen Sie uns gemeinsam einen Weg finden, wie wir das auf einen guten Weg bringen können.

Ich fordere Sie auf, über Ihre Bundesregierung entsprechende Schritte einzuleiten. Die Gesetzgebungskompetenz liegt nun einmal beim Bundestag, und da haben CDU und FDP die Mehrheit, sodass der Ball ganz klar in Ihrer Partei wäre.

Insofern hoffe ich auf gute Ausschussberatungen. Aufgrund der bekannten Ereignisse werde ich leider nicht mehr dabei sein können.

(Pörksen, SPD: Schade! – Zurufe von der SPD: Oh!)

Ich wünsche trotzdem ein gutes und konstruktives Klima, oder wie Sie vielleicht sagen würden, gerade dadurch, dass ich weg bin, ist es vielleicht gegeben.

Ihnen allen ein herzliches Dankeschön.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abgeordnete Raue.

Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, eine Einweisung in die Psychiatrie ist nicht die Quittung für ein Verhalten, sondern es ist ein medizinisch-psychologischer Ansatz, eine psychische Krankheit zu behandeln. Das in einen Topf mit strafrechtlich relevantem Verhalten im Sinne des Nachstellungstatbestandes zu werfen, zeugt definitiv von mangelnder Differenzierung.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Von dieser mangelnden Differenzierung ist auch der vorliegende Antrag in weiten Teilen geprägt. Sie verlangen von uns heute, wir mögen uns Ihrer Initiative anschließen, die Strafbarkeit von Nachstellungen nach § 238 Strafgesetzbuch auszuweiten.

Sie behaupten einmal mehr, wenn ein Verhalten unter Strafe gestellt wird, sei dies geeignet, das strafbare Verhalten zu verhindern. Durch ständige Wiederholung wird diese Behauptung aber nicht richtiger, sehr geehrte Damen und Herren. Die generalpräventive Wirkung von Strafvorschriften ist begrenzt. Das wissen wir alle. Würde eine Strafandrohung alleine schon ausreichen, Polizei und Justiz wären so gut wie arbeitslos.

Ihre Forderung nach Ausweitung der Strafbarkeit bleibt an der Oberfläche, meine Damen und Herren von der CDU.