Protokoll der Sitzung vom 24.04.2013

Kommen wir zum letzten Punkt. Das ist natürlich der Punkt der Schülerbeförderung. Auch hier ist es prinzipiell zu begrüßen, dass es eine Unterscheidung zwischen G 8 und G 9 gibt, es die Möglichkeit gibt, klar zu wählen und eine Trennung zwischen diesen Schulformen dargestellt wird.

Diese Änderung ist aus meiner Sicht sinnvoll – wenn man das Geld lieber für die Schülerbeförderung als für die Unterrichtsversorgung ausgibt.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Da haben wir uns schon während der Haushaltsberatungen und der Beratungen über den Gesetzentwurf ausführlich unterhalten und unsere gegensätzlichen Positionen ausgetauscht. Ich will die Gelegenheit bei dieser Gesetzesänderung noch einmal nutzen, um das Kernproblem aus unserer Sicht darzustellen.

Sie haben sich entschieden, zusätzlich zu den Bedürftigen und Geringverdienern, die sowieso von den Schülerbeförderungskosten schon befreit waren, auch die Gutverdiener zu entlasten, die es eigentlich nicht nötig gehabt hätten, von diesen Kosten entlastet zu werden.

Sie haben sich auch entschieden, die Prioritäten dementsprechend gegen die Unterrichtsversorgung zu setzen; denn es ist klar, diese rund 30 Millionen Euro, über die wir im Moment reden, wären schon die Hälfte des Geldes, das man benötigt, um die Unterrichtsversorgung letztendlich auf 100 % zu bringen. Hier setzen Sie ganz bewusst andere Prioritäten. Sie sagen, Ihnen ist die kostenlose Schülerbeförderung wichtiger als die 100%ige Unterrichtsversorgung.

Sie haben sich letzten Endes entschieden, die Kostenfreiheit für alle einzuführen, statt die 100%ige Unterrichtsversorgung und somit für deutliche Qualitätsverbesserungen im Unterricht und in der Schule zu stehen, wenn der Unterricht zu 100 % stattfindet.

Ich will es an der Stelle aus gegebenen verschiedenen Anlässen noch einmal sagen.

Frau Kollegin Brück, es ist immer wieder Ihr Vorwurf, wir hätten keine Gegenfinanzierungsvorschläge. Hören Sie genau zu. Genau das ist der Gegenfinanzierungsvorschlag, den wir während der Haushaltsberatungen und auch während der Gesetzesverabschiedung der Schülerbeförderungsbefreiung immer wieder gepredigt haben. Hier sind 30 Millionen Euro zur Verfügung, die man besser in die Unterrichtsversorgung als in die Befreiung hätte stecken können.

(Beifall bei der CDU)

Ich will die restliche Zeit noch kurz nutzen, um ein kleines Resümee nach einem Dreivierteljahr Beförderungskostenbefreiung zu ziehen. Ich denke, da kann man schon erste Erfahrungen sehen.

Frau Kollegin Ratter hatte damals dargestellt, dass es den GRÜNEN auch darauf ankommt, den ÖPNV, den Busverkehr zu stärken und somit die Privattaxis der Eltern ein bisschen einzudämmen. Ich habe mich bei verschiedenen Ordnungsämtern vor Ort erkundigt. Bei denen ist nichts bekannt, dass es zu einer Entspannung der Privattaxisituation morgens und mittags, zu Unterrichtsbeginn und zu Unterrichtsende, gekommen ist. Hier zeigt quasi die Befreiung keinerlei Wirkung, wie Sie das damals angemahnt hatten.

Ich will noch einen weiteren Punkt thematisieren, der zwar nicht in der Breite im Land ein Thema ist, aber sehr wohl an einzelnen Stellen, ganz konkret bei mir im Wahlkreis.

Die Vorzüge der wohnortnahen Bildung werden durch diese Kostenbefreiung an einzelnen Stellen konterkariert, insbesondere durch die Beibehaltung der 4-Kilometer-Regelung; denn dies führt in einzelnen Orten dazu, anstatt die nächste, die wohnortnahe Schule zu wählen, sagen die Eltern, bevor ich meine Kinder innerhalb von 4 Kilometern kostenpflichtig in die nächste Schule schicke, wähle ich lieber einen anderen Schultyp aus, bekomme dadurch die Kostenbefreiung, und das Kind geht in eine andere Schule.

Wenn ich es nicht selbst gehört hätte und die konkreten Zahlen aus meiner Nachbargemeinde kennen würde, würde ich dies wahrscheinlich auch so ein bisschen ins Reich der Oppositionsfabeln verweisen. Aber es ist ganz konkret. Es ist ein konkretes Problem.

Ich habe mit diesen Eltern gesprochen. Die wären sehr wohl bereit gewesen, für ihre Kinder weiter diesen Beitrag zu bezahlen. Aber weil sie diese Regelung als unfair und ungerecht empfinden, sagen sie, wir nutzen eben nicht die wohnortnahe Beschulung, sondern den weiteren Weg. Das ist zumindest ein Thema, über das man nachdenken sollte, ob es im Rahmen dieser Gesetzesänderung eine Möglichkeit gibt,

(Glocke des Präsidenten)

diesen Einzelfällen abzuhelfen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Brück das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir freuen uns ausdrücklich, dass wir heute über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes beraten können, der ganz im Zeichen sozialer Gerechtigkeit steht und einen weiteren Baustein für die gebührenfreie Bildung von der Kindertagesstätte bis zur Hochschule bildet.

(Beifall der SPD)

Herr Brandl, es geht darum, eine einheitliche Verfahrensweise im Land sicherzustellen, wie die Feststellung der nächstgelegenen Schule im Hinblick auf Gymnasien mit acht- oder neunjährigem Bildungsgang zu handhaben ist. Diese Frage dieser nächstgelegenen Schule ist für die Frage der kostenfreien Schülerbeförderung von besonderer Bedeutung.

Bisher wurde nicht unterschieden, und das hat zu unterschiedlichen Handlungsweisen geführt. Das hat auch zu unterschiedlichen Handlungsweisen bezüglich des Angebots von ersten Fremdsprachen geführt. Da sind ganz unterschiedliche Dinge gemacht worden, um den Schülerinnen und Schülern dieses Angebot zu gewährleisten.

Diese unterschiedlichen Handlungsweisen beziehungsweise diese Problemstellung muss behoben werden, weil letztendlich der Frage des kostenfreien Zugangs zur Bildung für uns eine ganz wichtige ist. Da unterscheiden wir uns in dem politischen Denkansatz. Der Zugang zur Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Jeder soll am besten seine Steuern gerecht zahlen, dann ist das alles auch kein Problem.

Wir können einmal ausrechnen, wie lange wir die Schülerbeförderung in diesem Fall, den wir heute ändern, finanzieren könnten, wie lange das dafür ausreichen würde, wenn Bosse von Fußballvereinen aus dem schönen Land Bayern gerecht ihre Steuern bezahlt hätten.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ernst, CDU: Das gibt es doch nicht!)

Also das ist doch der Kernsatz überhaupt.

Zahlt jeder gerecht seine Steuern, jeder so, wie er es tragen kann, die Stärkeren mehr, die Schwächeren weniger, dann haben wir in diesem Fall mit der Frage des Zugangs zur Bildung und zur kostenfreien Schülerbeförderung gar kein Problem.

Diese Änderung des Schulgesetzes stellt eine echte Wahlfreiheit her.

(Zuruf des Abg. Ernst, CDU)

Diese darf nicht von den Schülerbeförderungskosten abhängig sein.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wir können das auch nicht mit einer 100%igen Unterrichtsversorgung vermischen, weil die Frage der Unterrichtsversorgung in diesem Land genauso sorgfältig behandelt wird wie die Frage einer kostenlosen Schülerbeförderung. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Ansätze.

Sie haben sich übrigens in Ihrer Darstellung selbst widersprochen, Herr Brandl. Wenn Sie sagen, Eltern würden ihr Kind nicht in die nächstgelegene Schule schicken, die innerhalb des 4-Kilometer-Radius ist, weil sie es nicht bezahlt bekommen, sondern es woanders hinschicken, glaube ich nicht, dass Eltern das machen. Eltern sehen sich die Bildungsangebote von Schulen an und entscheiden danach, wo ihr Kind in welcher Schule am besten aufgehoben ist.

(Zuruf von der SPD: Richtig!)

Diese Debatte daran anzuknüpfen, den Weg der Schülerbeförderung zu wählen, halte ich für vollkommen fehl am Platz.

Ich finde es sehr richtig und einen sehr gangbaren Weg zu sagen, wir unterscheiden künftig bei G8-und G9Gymnasien in der Analogie zu den kooperativen und integrativen Realschulen plus, weil das ein Weg ist, der klar und deutlich ist. Wenn man mit den Leuten aus den Kreisen spricht, ist immer gefordert worden, dass man

eine Vereinheitlichung hinbekommt. Man sieht an der großen Zustimmung der Verbände, dass dort eine große Deutlichkeit für diesen Gesetzentwurf vorhanden ist.

Die Frage der Konnexität hat die Frau Ministerin beantwortet. Auch wir sehen, dass es nur sehr wenige Fälle sein können und über die Verbesserung des kommunalen Finanzausgleichs nicht das Problem liegen dürfte; denn es geht um eine Verbesserung der Handlungsweisen und eine Erleichterung der Arbeit in den Kreisverwaltungen, die die Schülerbeförderung organisieren.

Selbstverständlich stimmen wir auch den weiteren Änderungen in diesem Gesetzentwurf zu. Besonders wichtig für uns ist die Änderung der Zusammensetzung des Schulträgerausschusses, weil sehr zu begrüßen ist, dass künftig auch Lehrkräfte und Elternvertreter, die nicht in dem Gebiet des Schulträgers wohnen, Mitglieder in den Schulträgerausschüssen sein können. Das ist ein Stück mehr Teilhabe und Mitsprachemöglichkeit.

Ich denke, gerade bei dem Punkt Teilhabe und Mitsprachemöglichkeit werden wir auch in Zukunft über diese Schulgesetzänderung hinaus noch weiter diskutieren; denn auch was Schülerinnen und Schüler anbelangt, ist die Forderung gegeben. Ich denke, das sind berechtigte Forderungen.

Selbstverständlich ist es auch wichtig, dass klar geregelt wird, dass hier in Rheinland-Pfalz die Kinder von Asylbewerbern ohne Aufenthaltstitel genauso beschult werden können wie Kinder, die hier im Ursprungsland aufgewachsen sind.

(Glocke des Präsidenten)

Deshalb sind all diese Dinge im Sinne der sozialen Gerechtigkeit zu begrüßen. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen und freuen uns auf die weitere Beratung.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Ratter das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf weist eigentlich relativ geringfügige Änderungen auf, insofern bin ich über den Beitrag von Martin Brandl etwas verblüfft, dass er versucht, das große Fass aufzumachen; denn eigentlich war die Regelung an sich längst getroffen. Insbesondere der § 69, auf den hier explizit Bezug genommen worden ist, ist längst entschieden.

Hier geht es eigentlich nur um die Einheitlichkeit einer Regelung, die wir sehr begrüßen. Ich glaube, dass die CDU in dieser Hinsicht der Argumentation folgen kann, sodass meine Hoffnung auf eine gemeinsame Ent