Sie argumentieren, auch das Wahlrecht bei Kommunalwahlen müsse zwingend mit der Volljährigkeit zusammenfallen. Das ist eine vollkommene Verkürzung der Diskussion und negiert eine ganz andere Entwicklung in Deutschland, die es seit Jahrzehnten und im Grunde genommen gibt, seit es demokratische Mitwirkungsrechte gibt.
Wir haben eine sehr differenzierte Mindestaltersregelung. Die Religionsmündigkeit beginnt mit 14 Jahren. Strafrechtlich verantwortlich werden Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr gemacht. Ist die Frage, welche Religion ich ausübe, für die Lebenssituation der Menschen weniger bedeutsam, als bei Kommunalwahlen mitzuwirken? Das eine trauen wir ihnen zu, aber das andere lehnen wir ab. Das ist ein Widerspruch in der Logik und kein Argument, weshalb das verweigert werden kann.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ich habe ausgeführt, die Mehrheit der Jugendlichen hat das Wahlrecht mit 16 Jahren.
Ich bin der festen Überzeugung, auch hier werden Sie der Zeit hinterherlaufen. Frau Klöckner, wir werden noch erleben, dass Sie sich für ein Wahlalter ab 16 Jahren für Jugendliche aussprechen werden.
Herr Präsident, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Hering, ich meine, es ist eine verkürzte Überzeugung und Vorgehensweise, wenn man meint, dass der in der Gesellschaft weit verbreiteten Politik- und Politikerverdrossenheit sowie der mangelnden Wahlbeteiligung schlichtweg mit dem Absenken des Wahlalters begegnet werden kann.
Da müssen wir uns ganz anders den Problemen stellen, wenn wir Politiker die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr erreichen.
Ich will noch eines deutlich sagen: Politikverdrossenheit bekämpft man nicht durch das Absenken des Wahlalters, sondern vielmehr muss Kindern und Jugendlichen über eine gute Bildung, eine Bildung, die auch in den Schulen stattfindet, vermittelt werden, dass politische Entscheidungen Einfluss auf ihr eigenes Leben haben. Dazu gehört unter anderem auch, dass Sozialkundeunterricht in der Schule in Rheinland-Pfalz und auch in anderen Bundesländern nicht erst so spät beginnt, sondern dass man damit früher beginnt. Das ist die Debatte.
Herr Hering, wir hatten uns darüber unterhalten, dass es nicht sein kann, dass wir zuerst ein Wahlalter ab 16 Jahren einführen und dann hinterhergeschoben wird, dass die Jugendlichen dazu überhaupt befähigt werden. Wenn eine Wahlalterabsenkung jemals in Frage kommen sollte, kann das nicht der Beginn sein, sondern höchstens das Ergebnis eines langen Prozesses, in dem man Jugendliche dazu befähigt. Machen Sie es sich bitte nicht so einfach in dieser Frage.
Es ist wichtig, dass junge Menschen an Politik teilhaben, sie teilhaben zu lassen, und es ist auch wichtig, Anliegen und Ansichten junger Menschen gerade in einer sich demografisch wandelnden Gesellschaft, in einer betroffenen Gesellschaft, zu hören und sie angemessen zu berücksichtigen.
Das Wahlalter abzusenken, hört sich sehr gut an und ist plakativ, aber ich meine, dass man damit der Komplexität des Problems nicht näherkommt. Rechte und Pflichten sind nämlich zwei Seiten einer einzigen Medaille. So ist meiner Meinung nach das Wahlrecht eine herausragende Bürgerpflicht, die fest mit der Volljährigkeit ver
Sie zitieren gerne Willy Brandt. Ja, Willy Brandt hat damals das Wahlalter von 21 auf 18 Jahre gesenkt. Verbunden war aber damit auch die Senkung des Alters der Volljährigkeit auf 18 Jahre.
(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Da waren Sie noch nicht geboren! Das war ganz klar deutlich nachlaufend!)
Deshalb sage ich noch einmal deutlich, auch wenn Frau Brede-Hoffmann nicht den angemessenen Ton hineinbringt, dass man sich der Sache nähern muss und nicht nur plakative Entscheidungen treffen darf.
Lieber Herr Kollege Hering, Sie haben eben das Argument ins Feld geführt, weil in anderen Bundesländern junge Menschen mit 16 Jahren wählen dürfen, sollten wir das in Rheinland-Pfalz auch einführen.
Wenn ich Ihrer Argumentation folgen würde, müsste in Rheinland-Pfalz auch das Zentralabitur eingeführt werden, weil es in anderen Ländern dieses Abitur gibt.
Gehen wir weiter. Studien aus Bundesländern wie Bremen oder Sachsen-Anhalt, in denen junge Menschen bereits mit 16 Jahren wählen dürfen, machen deutlich, dass die Änderung des Wahlrechts eben nicht zu einer größeren Wahlbeteiligung oder zu einem höheren Politikinteresse just in dieser Altersgruppe geführt hat. Ein absinkendes Interesse an Politik ist sogar auch dort feststellbar.
Diese Studien werden auch noch von bundesweiten Shell-Studien unterstrichen. Mich würden natürlich aktuelle Studien dazu interessieren, da diese Studien etwas älter sind. Ich finde es aber gut, dass zum Beispiel die Grüne Jugend in der Ostalb in Baden-Württemberg selbst bei etwa 550 Schülern eine Meinungsumfrage zur Absenkung des Wahlalters durchgeführt hat.
Sie hatten vor – Sie, die GRÜNEN, haben es eben angekündigt –, Sie wollten feststellen, ob Sie eine Zustimmung zum Wahlalter mit 16 bekommen. Sie gingen fest davon aus. Aber 58 % der Befragten haben die Wahlalterabsenkung abgelehnt.
Also entscheiden Sie doch nicht, was für Jugendliche besser ist, wenn Jugendliche selbst schon den Eindruck haben, sie sind nicht genügend informiert.
Auch das sollten wir ernst nehmen, dass Umfragen nicht nur dann gelten, wenn Ihnen das Ergebnis passt.
Aber ich möchte noch mehr in einige Daten und Fakten hineingehen. Die Änderung des Wahlalters auf 16 empfinden wir deshalb als willkürlich und halbherzig, weil sich die Frage stellt, wieso 16, wieso nicht 17, wieso nicht 14, wie zum Beispiel die GRÜNEN in Niedersachsen vorschlagen. Wie leiten Sie her? – Das haben Sie uns bis heute noch nicht erläutert. Wie leiten Sie her, dass Sie just auf 16 kommen?
Dann gehen wir noch einmal etwas tiefer hinein. Sie sprechen davon, dass die Interessen der Jugendlichen in den Räten, der Jugendlichen von 16 bis 18, besser vertreten wären. Aber Sie sind nur für das aktive Wahlrecht, aber nicht für das passive Wahlrecht. Da ist bei Ihnen ein Logikbruch drin; denn in den Räten wird die Altersgruppe zwischen 16 und trotzdem 18 nicht vertreten sein. Diese werden in den Räten trotz Wahlalter mit 16 überhaupt nicht vertreten sein. Das sagen Sie gar nicht offen und ehrlich.
Ich möchte deutlich machen, wo Ihre Logik etwas hinkt. Schauen wir uns an, wer in unserer Gesellschaft Jugendliche mit 16 für noch nicht reif genug hält.
Wir können gerne darüber reden, ob sich Gesellschaft so verändert hat, dass das, was damals für 21 galt und nicht mehr der Realität für Volljährigkeit entsprach, sich vielleicht im Laufe unserer Zeit entwickelt. Jeder nimmt wahr, dass sich, wenn man Nichten, Neffen oder Nachbarskinder in diesem Alter nach 30 Jahren sieht, als man selbst in diesem Alter war, einiges getan hat. Das steht außer Frage.
Aber dann muss man in einem Paket logisch und stringent vorgehen. Aber unsere Gesellschaft hält Jugendliche mit 16 nicht für reif, eigene Lebensverhältnisse zu regeln. 16-Jährige dürfen in Deutschland zwar Mofa fahren, aber 16-Jährige dürfen nicht ohne Begleitung der Eltern Auto fahren. 16-Jährige dürfen zwar in der Öffentlichkeit Bier trinken, aber keine hochprozentigen Alkoholika. Ohne Erlaubnis der Eltern dürfen 16-jährige nur bis Mitternacht in eine Diskothek gehen.
Wir haben eben bei Ihnen zugehört. Sie werben immer für Toleranz für andere Positionen. Ihre Art Toleranz, Ihre eigene Position intolerant durchzudrücken, merkt man an dem, wie Sie gerade zuhören.
Auch das gehört dazu. Heiraten mit 16 ist zum Beispiel hier nicht erlaubt, weil man einen jungen Menschen nicht für reif hält, sondern nur dann, wenn es das Familiengericht für richtig hält und der Ehepartner bereits volljährig ist. Es mag sein, dass Sie sagen, das hat damit nichts zu tun.
Wir sind dennoch der Meinung, dass es etwas damit zu tun hat, wenn ein Jugendlicher einen Handyvertrag oder sein Zeugnis nicht selbst unterschreiben kann.