Protokoll der Sitzung vom 24.04.2013

Vollzug von zwei Bundesverordnungen, durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion erledigen zu lassen.

Ich habe darüber hinaus das Landesabfallrecht noch einmal einer kritischen Revision hinsichtlich der Erforderlichkeit und der Zielführung der einzelnen Regelungen unterziehen lassen. In der Folge soll beispielsweise die im bisherigen Landesgesetz noch enthaltene Befugnis des Landes zur Errichtung eines Zwangsverbandes öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gestrichen werden, weil diese spezifischen Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung weder zeitgemäß noch erforderlich waren.

Die Landesregierung will die ihr vom Bundesrecht belassenen Spielräume mit der neuen Form dazu nutzen, das Kreislaufwirtschaftsrecht noch stärker in den Köpfen der Verantwortlichen zu verankern.

Die Schonung der natürlichen Ressourcen ist das primäre Ziel von Kreislaufwirtschaft. Es verlangt den Verzicht auf die Nutzung von Primärrohstoffen immer dann, wenn zu dem beabsichtigten Zweck Sekundärrohstoffe in hinreichender Qualität zu wirtschaftlich akzeptablen Konditionen zur Verfügung stehen. Hier muss die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangehen, umweltfreundliche Produkte nachfragen und damit die Marktchancen beispielsweise von Recyclingprodukten erhöhen.

Die Nachfrage umweltfreundlicher Produkte zählt zu denjenigen Vorgaben, die nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung von der öffentlichen Hand im Vergabeverfahren einzuhalten sind. Das ist ein Baustein einer auf die Schonung der natürlichen Ressourcen gerichteten Kreislaufwirtschaft.

Das stellt das Landesgesetz auch klar. Notwendig wird aber auch, die Rolle der Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bei der Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie zu modifizieren. Einerseits sollen sie vermeidungsbezogene Ansätze stärker in die kommunale Abfallwirtschaft integrieren. Andererseits sollen sie auch zur Verwirklichung einer Kreislaufwirtschaft beitragen, die nicht mit der herkömmlichen Aufgabe gleichzusetzen ist, für die Abfälle Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Abfälle sind nach dem Verständnis, das dem Entwurf des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes zugrunde liegt, in erster Linie Ressourcen. Abfälle sind Ressourcen, die nach Möglichkeit einem Recycling zugeführt werden sollen. Es sind Ressourcen, mit denen gerade auch regionale Wertschöpfung betrieben werden kann, wenn ich etwa an die große Menge von Bau- und Abbruchabfällen, die zu Recyclingbaustoffen verarbeitet werden können, oder an die Bioabfälle denke, die zur Erzeugung von Biogas oder als Brennstoff für Biomassekraftwerke genutzt werden können.

Deshalb müssen aus den Entsorgern von Abfällen Versorger mit Sekundärrohstoffen werden. Die kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe müssen sich dieser Idee des Stoffstrommanagements auch verpflichtet fühlen; denn daraus ergeben sich neue Chancen und neue Potenziale. Dem trägt die neue Verpflichtung Rechnung, kommunales Stoffstrommanagement in den kommunalen Abfallwirtschaftskonzepten zu berücksichtigen. Das Lan

desamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht bildet dazu ein Kompetenzzentrum für Stoffstrommanagement, um den Kommunen konzeptionelle Hilfestellung zu geben und konkrete Beratungsleistung anbieten zu können. Dies ist in dem neuen Gesetz auch verankert.

Ich freue mich auf die erste Beratung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Für die CDU hat Herr Abgeordneter Schmitt das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Der heute vorliegende Gesetzentwurf zum Landeskreislaufwirtschaftsgesetz beruht auf dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes. Dieser hat darin die früheren Regeln zur Abfallentsorgung zu einem echten Recyclinggesetz gemacht. Müll wird heute nicht mehr in erster Linie als Abfall gesehen, sondern er enthält wichtige Wertstoffe, die wieder in den Produktionskreislauf gelangen. Wir sehen das alle, wenn wir durch das Land fahren. Aus den ehemaligen Mülldeponien sind jetzt auch in der Bezeichnung EVZs, Entsorgungs- und Verwertungszentren, geworden. Diesem Ansatz hat der Bundesgesetzgeber auch Rechnung getragen. Wir als Landesgesetzgeber sind nun gefordert, die Regelungen, die der Bund aufgrund der EU-Abfallrichtlinie getroffen hat, auch landesrechtlich auszugestalten. Diese Aufgabe wollen wir heute mit der ersten Lesung wahrnehmen.

Umweltschutz und Gebührenbelastung sind dabei die Richtschnur, die uns leiten muss. Der hier vorliegende Entwurf hat für die CDU-Fraktion daher noch einiges an Beratungsbedarf. In manchen Punkten ist die Technik schon weiter als der hier vorliegende Entwurf. Die getrennte Überlassung von Abfällen ist mit modernen Sortieranlagen – wie zum Beispiel der Anlage der Abfallentsorgung der Region Trier in Mertesdorf – nicht mehr nötig. Die Frau Ministerpräsidentin kennt die Anlage selbst auch. So hat der Bundesgesetzgeber durch die Intervention der regionalen Abgeordneten im Raum Trier die Einführung der Wertstofftonne unter besonderer Berücksichtigung solcher neuen Technologien gefasst. Auch im Landesgesetz muss die im Bundesgesetz geregelte Form der einheitlichen Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität in § 5, bei den Mindestanforderungen für die Satzungen kommunaler Entsorger, berücksichtigt werden.

(Vizepräsident Schnabel übernimmt den Vorsitz)

Die Anzahl der Tonnen für jeden Haushalt muss nicht unnötig erhöht werden. Wir haben jetzt die Papiertonne und die Mülltonne. Wenn die neuen Gesetze alle umgesetzt werden, bekommen wir dazu noch die Biotonne und die Wertstofftonne, sodass wir in jedem Haushalt mindestens vier Tonnen vorrätig hätten. Das ist in dicht

besiedelten Gebieten doch sehr viel, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Frau Kohnle-Gross, CDU: Wer zahlt das alles?)

Die Studien zeigen, dass die technische Trennung, wie in der Anlage Mertesdorf, wesentlich effektiver ist als die Trennung, die die Bürger zu Hause vornehmen. Daher sollten wir dem vorausschauenden Entschluss des Bundesgesetzgebers folgen und die entsprechenden offenen Regelungen auch hier im Landesgesetz vorsehen, Frau Ministerin.

(Beifall der CDU)

Da aber die neuen Entwicklungen auch immer neue Betrachtungsweisen hervorbringen, gilt es auch hier, die vorhandenen Strukturen zu überprüfen und gegebenenfalls zu reformieren. Andere Länder wie Hessen haben uns das vorgemacht. So wurde dort die Zentralstelle für Sonderabfälle gestrichen. Damit wird eine nach heutigen Anforderungen unnötige Bürokratie – wie die Frau Ministerin eben auch gesagt hat, Bürokratie soll zurückgefahren werden – abgeschafft. Wir sehen als CDU-Fraktion auch für Rheinland-Pfalz keine Notwendigkeit, diese zentrale Stelle aufrechtzuerhalten.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Sonderabfälle werden schon heute bei allen Annahmestellen elektronisch erfasst. Die Technik ermöglicht so einen zentralen Überblick in Sekunden. Damit wird eine zentrale Erfassung auch ohne eine eigene Landesstelle jederzeit möglich.

Ich möchte noch einen dritten Punkt ansprechen. Im Juni hat der Bundesgesetzgeber angekündigt, den ganzen Bereich der gewerblichen Sammlungen noch einmal zu überprüfen. Wir warten ab, was dabei herauskommt, ob wir hier auch noch einen Änderungsantrag in das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz bringen können.

Wir haben heute schon ein lukratives Geschäft mit der Wiederverwertung von Wertstoffen. Sie bilden mittlerweile einen gefragten Rohstoff für die Produktion und haben zumindest teilweise schon gewinnbringende Preise. Wir müssen aber aufpassen, dass letztendlich bei dieser ganzen Entwicklung auch der Bürger im Blickpunkt bleibt, damit wir auch in Zukunft vernünftige Gebühren – es sind ja Pflichtgebühren für den Bürger – haben.

Die CDU-Fraktion wird einige Änderungsvorschläge einbringen, um vielleicht gemeinsam ein zukunftsweisendes Landeskreislaufwirtschaftsgesetz verabschieden zu können, das auch den Möglichkeiten der modernen Technik Rechnung trägt und hilft, Bürokratie weiter zurückzufahren,

(Dr. Weiland, CDU: Sehr gut! Ganz wichtig!)

damit die Bürger ihren Müll auch kostengünstig entsorgt bekommen.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat die Kollegin Mohr von der SPD-Fraktion.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Schmitt, wir sind in der ersten Lesung und gehen mit dem Gesetz noch in den Ausschuss. Ich denke, wir haben dort noch viele Möglichkeiten und Gelegenheiten, über die vorgebrachten Dinge zu reden. Ich kenne die Anliegen aus der Region Trier. Man muss einmal sehen, wie man das mit dem Gesetz in Einklang bringen kann. Ich denke, da werden Sie in uns einen Gesprächspartner finden.

(Licht, CDU: Sehr gut, Frau Mohr!)

Wir sind als Deutsche und auch hier als RheinlandPfälzer Meister der Mülltrennung. Kreise und Städte führten 2011 insgesamt schon 86 % der Siedlungsabfälle einer stofflichen und energetischen Verwertung zu. Siedlungsabfälle sind die Hausmüllabfälle. Eine Müllwiederverwertungsquote von 67,5 % wie in Rheinland-Pfalz kann sich sehen lassen, kann aber auch noch gesteigert werden. Das wollen wir auch. Ich denke, das Gesetz legt hier gute Grundlagen.

Zentrales Ziel dieses neuen Gesetzes – das hat auch der Kollege Schmitt angesprochen – ist das Schließen der Stoffkreisläufe; denn in der Kreislaufwirtschaft sollen die eingesetzten Rohstoffe über den Lebenszyklus einer Ware hinaus – sprich: des Joghurtbechers – so gut wie vollständig wieder in den Produktionsprozess zurück gelangen. Das schont nicht nur die Rohstoffe und die Umwelt, es ist auch ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz. Darüber haben wir heute Morgen schon gesprochen. Ich meine, man muss auch darauf achten, dass diese Wertstoffketten in der Region bleiben und diese Wertstoffe auch in der Region wieder an den Mann kommen.

In Deutschland werden bereits 13 % der Rohstoffe durch recycelte Abfälle ersetzt. Aus Abfall werden also hochwertige Rohstoffe. Aber auch da wollen wir besser werden; denn der effiziente Umgang – da bin ich mir si- cher – mit immer knapper werdenden Ressourcen wird irgendwann einmal zu einer entscheidenden Schlüsselkompetenz im globalen Wettbewerb der Volkswirtschaften werden.

Aus dem neuen Gesetz – die Frau Ministerin hat es erwähnt – ergibt sich beim Umgang mit Abfällen jetzt eine fünfstufige Abfallhierarchie – früher hatten wir eine vierstufige –: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwertung, Recycling, sonstige Verwertung, insbesondere energetische, sowie Verfüllung und Beseitigung.

Gerade im Hinblick auf Müllvermeidung setzt in meinen Augen § 2 mit der Anforderung nach umweltfreundlichen Produkten als offiziellem Vergabekriterium bei der Beschaffung und Vergabe durch die öffentliche Hand einen richtigen Akzent. Ich weiß, es ist schwierig, das mit Leben zu erfüllen, aber ich denke, es schafft das richtige Bewusstsein für umweltfreundliche Produkte.

Ich bin froh, dass auch weiterhin Landkreise und kreisfreie Städte als Träger öffentlich-rechtlicher Entsorgung nicht nur die Entsorgung verrichten, sondern jetzt auch im Bereich des Stoffmanagements aktiver gefordert werden, um in Kooperation mit anderen Kommunen eine weitgehende Schließung der Stoffkreisläufe zu erreichen.

Ich bin auch froh, dass die Attacke der Bundesregierung auf die Rolle der Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der öffentlich-rechtlichen Entsorgung abgewehrt werden konnte – durch massiven Eingriff der SPDBundestagsfraktion gemeinsam mit den Vertretern kommunaler Spitzenverbände aus allen Parteien, den öffentlich-rechtlichen Entsorgern, Umweltverbänden und Gewerkschaften. Denn die schwarz-gelbe Bundesregierung wollte in einem Gesetz – der Entwurf lag dem Bundestag schon vor – den Kommunen die Zuständigkeit bei der Hausmüllsammlung zugunsten privater Entsorger streitig machen.

(Licht, CDU: Kam alles von Europa!)

Ich denke, das ist wieder dieser liberale Einfluss, der da immer wieder durchkommt.

(Licht, CDU: Europa!)

Das wäre eine Rosinenpickerei geworden; denn die Privaten hätten wahrscheinlich nur das übrig gelassen, was nicht so gut zu verwerten ist. Dies wiederum hätte ein hohes Maß an Unsicherheit in die Entsorgungsplanung der Kommunen gebracht und außerdem die Gebühren schwer kalkulierbar gemacht.

Der Bundesrat hat mit den Stimmen von Rheinland-Pfalz – da war sicher unsere Ministerin beteiligt – der schwarz-gelben Regierung eine deutliche Absage erteilt. Nun sind mit unserem Landesgesetz, das als Basis ja das Bundesgesetz hat,

(Glocke des Präsidenten)

die Weichen für eine gemeinsame Entsorgungsverantwortung von öffentlicher Hand auf der einen Seite und der privaten Wirtschaft auf der anderen Seite gestellt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Kollege Hartenfels von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich inhaltlich auf den Gesetzentwurf eingehe, möchte ich mich vorab bedanken, insbesondere bei der Abteilung 5 des Wirtschaftsministeriums. Noch im alten Jahr hatte ich bei zwei, drei Gesprächen die Gelegen

heit, sehr intensiv über die Themen „Abfallwirtschaft“, „Stoffstrommanagement“ und „Sonderabfallwirtschaft“ zu diskutieren. Die Abteilung 5 mit Herrn Dr. Jung an der Spitze und seinem Team hat einen sehr hoch qualifizierten Eindruck gemacht und war in dieser Thematik sehr motiviert. Da von uns Politikern doch oft vergessen wird, wer die Hintergrundarbeit leistet, möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Mitarbeitern bedanken.