Arnold Schmitt
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........ 7360 Abg. Thorsten Wehner, SPD:....... 7363 Abg. Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 7365, 7371 Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten: 7366, 7369....................... 7371, 7372 Abg. Christine Schneider, CDU:..... 7369, 7372 Abg. Marcel Hürter, SPD:......... 7372, 7374 Abg. Michael Billen, CDU:......... 7374, 7376 Abg. Dietmar Johnen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 7375, 7377
Die zweite Beratung des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5545 – wird bis nach den Abstimmungen zum Landeshaushaltsgesetz unterbrochen. Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5900 – an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung,Weinbau und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss............... 7377
Beratung des Einzelplans 04 – Ministerium der Finanzen Beratung des Einzelplans 12 – Hochbaumaßnahmen und Wohnungsbauförderung
Beratung des Einzelplans 20 – Allgemeine Finanzen................... 7377
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten jetzt den Haushalt, den die Regierung für den Bereich Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten vorgelegt hat. Das Volumen des Haushalts beträgt 536,8 Millionen und ist mit 2 Millionen weniger als 2015 nur marginal verändert, das heißt einmal vorweg gesagt, von großen Sparanstrengungen ist in diesem Haushalt sicherlich nichts festzustellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zurzeit sieht es in der Landwirtschaft alles andere als rosig aus. Die Einkommenszahlen sind verheerend. Viele Betriebe denken ans Aufgeben. Dieser Tage meldete der Bauernverband, dass die landwirtschaftlichen Einkommen in diesem Jahr um 25 % zurückgegangen sind. Die Milchviehbetriebe sind am Boden, der Weinpreis sinkt auf ein Niveau unterhalb der Produktionskosten, und auch bei den anderen Bäuerinnen und Bauern wird die Luft dünner. Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe – das haben wir an dem kürzlich beratenen Agrarbericht gesehen – geht kontinuierlich zurück.
Die Landesregierung hätte also ein Gutes getan, diese Themen aufzugreifen und mit einer vernünftigen Ausstattung des Landwirtschaftshaushalts diese Themen anzugehen. Die Landwirtschaft in ihrem Strukturwandel zu begleiten und den Bäuerinnen und Bauern und den Winzerinnen und Winzern und den Forstleuten zu helfen, wäre das Gebot der Stunde gewesen.
Schwerpunkt dieser Landesregierung scheint allerdings, wenn man auch die Debatte gestern und heute hier verfolgt hat, einzig der Nationalpark, sprich die Stilllegungen von Waldflächen zu sein. Das sieht man auch an der Kritik, die die CDU für ihre Sparvorschläge einstecken musste. Wir haben den Vorschlag gemacht, den Nationalpark über Landesforsten zu organisieren, statt Doppelstrukturen aufzubauen.
Wir wollen auch bei diesem rot-grünen Prestigeprojekt sparen, statt hier einen Haushaltstopf ohne Boden zu gestalten. Hier werden nämlich die Schwerpunkte am Parlament vorbei erst später gesetzt. Leertitel für eine effiziente und sachgerechte Haushaltsbewirtschaftung, so steht es im Haushalt. Sparen heißt außerdem nicht schließen.
Herr Kollege Noss, was Sie in der Region gemeldet haben, die CDU will den Nationalpark schließen, war schlicht eine Falschmeldung.
Wir stehen zu der Region und akzeptieren deren Beschlüsse. Doch wenn man sich die Entwicklungen am Nürburgring anschaut, dann sollte man der Strukturpolitik dieser Landesregierung mit ihren Prestigeobjekten nicht allzu stark vertrauen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachhaltige Strukturpolitik sieht anders aus. Wir wollen die Region in der Infrastruktur mit dem Bau der Hunsrückspange stärken.
Der Landesregierung geht es um Stilllegungen von Wald, der Region geht es um den Tourismus.
Tourismus braucht Infrastruktur und nicht unbedingt 7.000 Hektar Stilllegungen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Vor Ort wurden auch mit Blick auf die touristische Entwicklung viele Forderungen an eine Zustimmung geknüpft.
Bisher hat sich außer warmer Worte noch wenig getan. Lediglich in 2016 sollen laut dem vorliegenden Haushalt 2.130 Hektar stillgelegt werden.
Der Haushaltsentwurf zeigt die Schwerpunkte dieser Landesregierung. Die Titel für Naturschutz, Nationalpark oder zum Beispiel der Wasserbereich werden üppig ausgestattet. Viele unterschiedliche Fördermaßnahmen für Naturschutz unter den allgemeinen Bewilligungen und 90 % Förderungen in der Aktion Blau zeugen davon, dass es durchaus noch Geld im Landeshaushalt gibt. Es werden nur falsche Prioritäten gesetzt.
Dies sieht man ganz besonders im Landwirtschaftsbereich, der nur von Kürzungen geprägt ist. Das passt auch zum
allgemeinen Umgang mit der Landwirtschaft seitens der Landesregierung.
Die Ablehnungshaltung, mit der Frau Ministerin Höfken die Landwirtschaft begleitet, zeigt sich in den vorliegenden Zahlen. Die Ministerin – das haben wir laufend im Hause und auch in vielen Pressemitteilungen gehört – sieht in der Landwirtschaft nur die Massentierhalter, die Antibiotikamissbraucher und die Wasserverschmutzer.
Frau Ministerin, Sie sehen nicht, dass in diesem Bereich 100.000 Menschen arbeiten, die gute und qualitativ hochwertige Lebensmittel erzeugen, die unsere Kulturlandschaften pflegen, was für die ländlichen Räume in der Zukunft sehr wichtig ist, und die viel tun für das Funktionieren der Energiewende.
Aber die Landwirtschaft ist das ungeliebte Kind und muss kleingehalten werden, und dies gerade durch Mittelkürzungen im Haushalt.
Ich komme gleich dazu.
Bei den Entschließungsanträgen der Regierungsfraktionen taucht die Landwirtschaft gar nicht mehr auf. Im Umweltbereich setzt das Ministerium den Schwerpunkt auf Stilllegungen. Insgesamt sollen sogar 11.153 Hektar Wald stillgelegt werden. Dies führt bei Landesforsten allein in 2016 zu einem Einnahmeausfall von 1,27 Millionen Euro, und das bei dieser Haushaltslage, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Mittel für die Förderung des Bewusstseins für Natura 2000 betragen immerhin 10.000 Euro. Es gibt Mittel für die Entwicklung von Wolfsmanagementplänen oder auch zusätzliche Mittel für die aus den Ausgleichszahlungen zukünftig üppig finanzierte Stiftung „Natur und Umwelt“. An diesen Stellen ist das Geld da. Bei den Landwirtinnen und Landwirten, bei den Winzerinnen und Winzern wird gekürzt.
In der Aktion Blau geben Sie auch weiterhin Mittel des kommunalen Finanzausgleichs aus, obwohl die üppigen Einnahmen über Abwasserentgelt und Wassercent – der Wassercent allein bringt 26 Millionen Euro – Jahr für Jahr Haushaltsreste erzeugen, die dafür zweckgebunden zur Verfügung stünden.
Allein im Zeitraum von 2014 bis 2015 mussten 160 Millionen Euro übertragen werden, weil sie nicht ausgegeben
werden konnten. Für 2015 werden diese Summen, Stand Oktober dieses Jahres, sogar noch anwachsen. Dennoch lässt die Landesregierung weiterhin Jahr für Jahr Mittel der Kommunen in diesen Bereich einfließen. – Sparen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sieht anders aus.
Zum Glück sind die Kommunen sehr erfinderisch und setzen mit der üppigen Förderung in der Aktion Blau auch Maßnahmen um, die sie aufgrund der fehlenden Mittel im kommunalen Finanzausgleich nicht an anderer Stelle bekommen können.
Einzig die wohl ungeliebten Naturparke statten Sie nicht vernünftig aus. Dort sitzen die Kommunen mit am Ruder und können die laufenden Defizite der Geschäftsführung übernehmen. Hier wären die Millionen des Nationalparks auch ganz gut aufgehoben und würden dem gleichen Zweck der Erfüllung der Biodiversitätsziele dienen.
Aber selbst im Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zum Artenschutz findet sich das Thema Naturparke nur am Rande.
Wie sieht es mit den Einsparungen bei der Landwirtschaft, beim Weinbau und bei Forsten aus?
Natürlich, es sieht gut aus! – Üppig, heftig sieht es aus!
Frau Ministerin, warum kürzen Sie im Bereich des Vertragsnaturschutzes um ganze 500.000 Euro?
Bei einem Ist von 4,4 Millionen Euro in 2014 gehen Sie nun auf 3 Millionen Euro im Vertragsnaturschutz. Der Vertragsnaturschutz war immer Ihr Punkt, bei dem Sie gesagt haben: Hier gibt es Mittel, das hilft der Landwirtschaft für all die Dinge, die wir dort umsetzen wollen. – Hier wären die Naturschutzmittel sinnvoll eingesetzt und kämen sicherlich auch unseren Bäuerinnen und Bauern, den Winzerinnen und Winzern zugute.
Bei der Verabschiedung des Naturschutzgesetzes haben Sie noch gesagt, all die Dinge, mit denen wir die Landwirtschaft drangsalieren, werden ausgeglichen; dafür haben wir den Vertragsnaturschutz, und den werden wir weiter fördern. – Wenn man aber dann Ihre Taten im Haushalt sieht, dann kürzen Sie die Mittel. – Nichts mit Förderung!
Frau Ministerin, Ihr Steckenpferd in den letzten Jahren war die regionale Vermarktung: Da werden wir viel tun, um
unseren Bäuerinnen und Bauern und der Landwirtschaft zu helfen, auch Einkommen zu generieren. – Aber was steht im Haushalt? Es wird gekürzt um 1,1 Millionen Euro. Wo ist da die Förderung, Frau Ministerin?
Bei der Weinbaudomäne Avelsbach bei Trier wurde groß angekündigt, dass eine Umstellung auf den Ökoweinbau erfolgen soll. Noch bevor der erste Ökowein im Keller war, war aber schon klar, Sie werden die Domäne zukünftig aufgeben, und das bei Ihrem Anspruch, den Weinbau in den Ökoweinbau zu überführen, wo unsere Winzerbetriebe lernen müssen, wie man damit umgeht. Dafür wäre eine Domäne, die Ökoweinbau betreibt, sicherlich eine wunderbare Beratungsstelle gewesen, wo sich unsere Betriebe hätten Rat holen können. Aber was machen Sie? Die Domäne wird eingestellt.
Die Landwirtschaftskammer soll zukünftig für die Pflanzrechte, für die wir gemeinsam in diesem Hause gekämpft haben, zuständig sein.
Sie bekommt aber keine zusätzlichen Mittel.
Man sieht, die Projekte, die in den Sonntagsreden der Ministerin immer wieder einmal als Leuchttürme in der Landwirtschaft oder im Weinbau propagiert werden, sind ihr in diesem Haushalt keinen Cent mehr wert. Die Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete fallen weiterhin weg und hätten sicherlich den unter den schlechten Milchpreisen leidenden Milchviehbetrieben helfen können. Die Investitionsförderungen für die Betriebe werden zurückgefahren. Die Junglandwirteförderung ist ganz gestrichen worden, und noch nicht einmal die Landfrauen, die eine tolle Arbeit für die Ernährungsbildung leisten und ein großes Engagement zeigen, werden gefördert.
Alles in allem zeigt der Landeshaushalt: Was ideologisch gewollt ist, wird üppig gefördert. Was ungewollt ist, wird kaputtgespart. Wir werden einem solchen Haushalt, der die Bäuerinnen und Bauern, die Winzerinnen und Winzer sowie die Forstleute zu Opfern eines überbordenden Stilllegungswahns macht, nicht zustimmen.
Die CDU will Umweltschutz mit der Landwirtschaft. Die CDU will den Strukturwandel in der Landwirtschaft positiv begleiten, und die CDU steht für einen starken ländlichen Raum.
Lassen Sie mich noch zwei Sätze zu den anstehenden Gesetzen sagen. Dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das beim Landwirtschaftsetat mit aufgerufen wurde, werden wir zustimmen. Es ist sicherlich die bessere Alternative zu der jetzigen Gesetzeslage, wo die Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen verteilt sind. Ohne ein eigenes Gesetz wäre die Bürokratie noch viel schlimmer, und gerade die Industrie- und Handelskammern im Land haben gefordert, dass das Gesetz auf den Weg ge
bracht wird, damit auch besonders große Investitionen in Rheinland-Pfalz nicht weiter behindert werden.
Im Inhalt muss dieses Gesetz aber in Zukunft weiterhin dahin gehend überprüft werden, wo zusätzliche Bürokratie vermieden und zurückgefahren werden kann.
Des Weiteren beraten wir noch das Gesetz über das Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik in der ersten Lesung. Ich denke, dieses Gesetz wird zunächst einmal an den Fachausschuss überwiesen, bevor es anschließend im Plenum beraten und beschlossen wird.
Danke schön.
Frau Ministerin, Sie haben vorhin gesagt, die Informationen kommen direkt von der EDF. Welche Gespräche führt die Landesregierung direkt mit der EDF, um hier Verbesserungen oder Veränderungen zu erreichen?
Eveline Lemke, Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz,
Energie und Landesplanung:
Wir saßen in der Frage der Begutachtung der Stresstests regelmäßig mit der EDF an einem Tisch und sitzen auch in Fragen des Katastrophenschutzes mit der EDF immer wieder an einem Tisch. Insofern gibt es auf Behördenebene einen kontinuierlichen Austausch auch zu den Störfällen. Ich habe es vorhin genannt, vier Störfälle gab es. Zu denen gibt es unmittelbaren direkten Behördenkontakt zur EDF und zur Leitung des Hauses.
Es ist aber eine politische und geschäftliche Entscheidung der EDF. Das ist die französische Atompolitik, und sie wird von dort flankiert. Insofern ist es ein geschäftliches Interesse, das dort besteht. Das müssen wir so zur Kenntnis nehmen.
Wir werden alle behördlichen Maßnahmen ergreifen und auf alle politischen Stellen, auf die wir im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer öffentlichen Beteiligung einwirken können, einwirken. Das wird der Weg sein, der uns eröffnet ist.
Frau Ministerin, Sie haben vorhin gesagt, dass die Kontakte mit der EDF direkt bestehen. Welche Antworten gibt die EDF der Landesregierung? Sind diese Antworten dem Parlament zugänglich?
........ 6905 Abg. Marcel Hürter, SPD......... 6906 Abg. Michael Billen, CDU:......... 6907, 6908....................... 6911 Abg. Marcel Hürter, SPD:......... 6908 Abg. Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6909 Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten: 6910, 6912 Abg. Alexander Schweitzer, SPD:.... 6912
Mehrheitliche Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 16/5569 –. Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – 16/5571 –. Mehrheitliche Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 16/5621 –. Mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung...................... 6913
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Sicherheit in Hafenanlagen und Häfen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5284 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/5603 –........... 6913
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!
Gestern Abend auf dem Parlamentarischen Abend der Landwirtschaftskammer haben auch die Regierungsfraktionen herausgehoben, wie wichtig die Landwirtschaft und der Weinbau in Rheinland-Pfalz noch für unser Land sind. Herr Schweitzer hat sogar davon gesprochen, dass es mit allen Zulieferern mehr Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und im Weinbau gibt als im Baugewerbe.
Frau Ministerin Höfken gibt heute Morgen die Pressemeldung heraus, dass die Landesregierung Seite an Seite mit den Bauern und Winzern stehe.
Wenn man aber jetzt das Landesnaturschutzgesetz sieht, das wir heute beschließen wollen, dann sieht man wieder einmal, wie weit die Worte und die Taten auseinanderklaffen.
Wir haben zu diesem Gesetz im Ausschuss eine Anhörung gemacht, und in der Anhörung gab es massive Kritik von allen Seiten, von den Bauernverbänden bis hin zum Gemeinde- und Städtebund. Besonders kritisch sind die weit über das Bundesgesetz hinausgehenden Sonderregelungen für Rheinland-Pfalz gewertet worden. Die Verbände haben Alarm geschlagen. Insbesondere die Landwirtschaft sieht sich wieder einmal als Verlierer der neuen Gesetzgebung.
Die Regierungsfraktionen – das muss ich sagen – haben diese Kritik aufgegriffen, weil sie gemerkt haben, dass weit über das Ziel hinausgeschossen worden ist, und haben entsprechende Änderungsanträge eingebracht, die einige Regelungen in diesem Gesetz abmildern sollen.
Ich will nur auf einige kritische Punkte eingehen, die wir mit unserem Änderungsantrag abmildern wollen. Einmal haben wir sicherlich den Bereich, dass immer mehr Naturschutzbeauftragte eingesetzt werden sollen. Das bordet allmählich über. Nicht nur die öffentlichen Einrichtungen, die Verwaltungen sollen Naturschutzbeauftragte benennen, sondern mittlerweile auch die Firmen und Betriebe.
Diese Beauftragten haben dann die Aufgabe, die Landschaft, die Natur und die Grundstücke zu beobachten und Verstöße gegen die Naturschutzgesetzgebung an die Behörden zu melden.
Dass diesen Naturschutzbeauftragten dann auch noch umfassende Betretungsrechte für die privaten Grundstücke eingeräumt werden, kann die CDU nicht mittragen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Der zweite Problempunkt, den ich ansprechen will, besteht darin, dass Sie hier im Landtag das Transparenzgesetz einbringen und Informationsfreiheit und Transparenz sehr hochhalten. Hier im Landesnaturschutzgesetz sollen nun Neueinstufungen von Grundstücken erfolgen, ohne dass der Eigentümer Informationen erhält.
Das ist schon bedenklich, wie Sie im Rahmen dieses Gesetzes mit der von Ihnen geforderten Transparenz umgehen. Die Regierungsfraktionen sehen es anscheinend ähnlich; denn sie haben auch dazu einen Änderungsantrag eingebracht, dass zumindest die Kammern informiert werden, wenn schon die Grundstückseigentümer keine Informationen bekommen.
Zum Dritten begrüßen wir, dass zumindest ansatzweise Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen als ein Ausgleich anerkannt werden können. Unseren dementsprechenden Antrag zur Offenhaltung der Landschaft hat RotGrün vor einem halben Jahr noch abgelehnt.
Leider beschränken Sie jetzt die Kompensationsmaßnahmen auf einige ausgewählte Bereiche.
Wir alle wissen, dass wir heute schon viele Ausgleichsflächen haben, die durch starke Verwilderung und Verbuschung unserer Kulturlandschaft schaden. Frau Ministerin, hier wäre ein Ansatz angebracht gewesen, auch die Pflege als Ausgleich anzuerkennen, und zwar großflächig, damit wir unsere Kulturlandschaft besser erhalten können.
Warum gerade in Rheinland-Pfalz durch diesen Gesetzentwurf weitere Landschaftsteile, wie die Fels-Flur-Komplexe, magere Flachlandmähwiesen, Bergmähwiesen und Magerweiden, unter Naturschutz gestellt werden sollen, erschließt sich mir nicht. Es zeigt wieder deutlich, dass es Rot-Grün unseren Bauern besonders schwer machen will.
Flächen, die anderenorts ohne Probleme bewirtschaftet werden können, sollen nach unserem Landesrecht schützenswert sein. So kümmern Sie sich hier um die Bäuerinnen und Bauern im Land. Hier werden weitere 17.000 Hektar für die Produktion eingeschränkt. Dass Sie diesen gesetzlich geregelten Vertragsnaturschutz, wie wir gestern Abend gehört haben, für diese Flächen als besondere Errungenschaft verkaufen wollen, ist schon ein Stück makaber. Erst verbieten Sie die betriebswirtschaftlich sinnvolle Nutzung, und dann führen Sie die Bauern in den staatlich organisierten Vertragsnaturschutz.
Am Ende sind Sie es wieder, die den Bauern vorwerfen, nur von den Subventionen zu leben.
Das Thema Nestschutz haben wir in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs schon ausführlich beraten. Auch meine Diskussionen mit Herrn Kollegen Hartenfels haben keine großen Änderungen herbeigeführt, obwohl es natürlich von den ersten restriktiven Umgrenzungen einen erheblichen Rückgang im Gesetzentwurf gibt. Aber ich möchte dennoch erneut die Frage stellen, die ich Herrn Kollegen Hartenfels schon einmal gestellt habe:
Wenn ein Winzer seinen Weinberg im Frühjahr rodet, nebenan befindet sich der Horst einer geschützten Vogelart, und der Winzer weiß nichts davon, kommt der Naturschützer, der im Gesetz eingeführt wird, und zeigt ihn an, weil er dort gerodet hat. Dann muss der Winzer im ungünstigsten Fall nach diesem Gesetzentwurf mit einer Ordnungswidrigkeitsstrafe in Höhe von bis zu 20.000 Euro rechnen. Das können wir nicht mitmachen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Im Änderungsantrag regen SPD und GRÜNE noch an, dass man in die Regionalen Planungsgemeinschaften zusätzlich noch die Umweltschutzverbände mit einbeziehen soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gremien sind
schon sehr stark besetzt. Dann könnten wir auch noch den Bauern- und Winzerverband, den Touristikverband oder die Sportverbände mit hineinbringen, die ebenfalls alle betroffen sind von den Regelungen der Regionalen Planungsgemeinschaft. Ich sage Ihnen, dann wären diese Gremien völlig handlungsunfähig, und das können wir nicht mitmachen.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt anführen, der ganz klar zeigt, dass Sie die Landwirtschaft unter Generalverdacht stellen. Sie führen in diesem Gesetz 19 zusätzliche Ordnungswidrigkeiten ein, die über das Bundesnaturschutzgesetz hinausgehen. Hinzu kommen noch sehr harte Strafen, die ebenfalls weit über das Bundesnaturschutzgesetz hinausgehen, von 20.000 Euro oder gar 50.000 Euro. Das ist so nicht mitzumachen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen besonders von der SPD, sollten Sie noch den Anspruch haben, für weite Teile der Bevölkerung zu sprechen, für unsere Bäuerinnen und Bauern da zu sein und den Naturschutz gemeinsam mit den Nutzern verwirklichen zu wollen, dann schließen Sie sich unserem Antrag an.
Naturschutz geht nur mit den Nutzern und nicht gegen die Nutzer. Dafür steht die CDU.
........ 6779, 6782....................... 6783, 6786 Abg. Jens Guth, SPD:........... 6780 Abg. Dietmar Johnen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6782 Abg. Jens Guth, SPD:.......... 6783 Eveline Lemke, Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung: 6784, 6786
Mehrheitliche Ablehnung des Antrags auf Ausschussüberweisung. Mehrheitliche Ablehnung des Antrags.... 6787
Debatte zum Thema Sterbebegleitung
dazu:
Menschenwürdig leben bis zuletzt Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 16/5292 –
Gute ambulante und stationäre Hospizund Palliativversorgung in Rheinland-Pfalz weiter ausbauen Antrag der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 16/5299 –........... 6787
Frau Ministerin, Sie haben die Frage 1 mit super und sensationell beantwortet. Können Sie sagen, wie viele Betriebe ökologisch arbeiten und wie viel Fläche das im Vergleich zu den konventionell arbeitenden Betrieben ausmacht?
Frau Ministerin, aus den Reihen der GRÜNEN wird gefordert, die Direktzahlungen an die Betriebe aus dem Europäischen Agrarfonds ganz einzustellen. Wie würde sich das denn auf den ökologischen Landbau auswirken?
Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft,
Ernährung, Weinbau und Forsten:
Das ist eine Forderung, die genauso Beschluss der SPDBundestagsfraktion wie des von Thünen-Institutes ist und natürlich auch vom BDI, dem Bundesverband der Industrie, erhoben wird. Sie haben das aber auch von mir gehört: Ich halte davon nichts, weil es ein Angriff auf die gemeinschaftliche Agrarpolitik in Europa wäre. Es würde bedeuten, das ganze System der Europäischen Agrarpolitik infrage zu stellen. Das können Sie sich auch vorstellen, eine Forderung, die kann man natürlich erheben, wenn man nur auf Deutschland schaut. Mit der ersten Säule ist aber nicht nur die Unterstützung der Betriebe verbunden – obwohl ich der Überzeugung bin, sie brauchen sie –, sondern damit verbunden ist auch ein ganzes, sehr intensives Kontrollsystem.
Stellen Sie sich bitte einmal vor, wie es in den anderen Mitgliedsländern ohne ein solches Kontrollsystem aussähe. Das wäre auch im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit ausgesprochen nachteilig gegenüber der deutschen Landwirtschaft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher! So harmonisch, wie das Bild für die Landwirtschaft und den Weinbau in den Reden von Herrn Kollegen Johnen oder von Herrn Kollegen Kukatzki oder auch von der Ministerin dargestellt wurde, ist es nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Frau Ministerin, wenn Sie in
den vergangenen Jahren in Bezug auf die Landwirtschaft gesprochen haben, kann ich mich daran erinnern, dass es um Massentierhaltung, Antibiotikamissbrauch, Bodenverseuchung und Wasserverschmutzung ging.
Das waren Ihre Reden hier. Wenn Sie in der letzten Zeit jetzt doch ein bisschen das Gefühl entdecken, dass die Landwirtschaft, der Weinbau ein wichtiger Faktor für uns in Rheinland-Pfalz ist, freut uns das. Das muss man wirklich sagen. Man muss aber zwischen den Worten und den Taten unterscheiden.
Können Sie sich an die Gesetze erinnern, die wir in der letzten Zeit beschlossen haben? Das Landesnaturschutzgesetz ist in der Mache. Das Wassergesetz haben wir beschlossen. Da geht es nur um Einschränkungen gegenüber der Landwirtschaft, nur um Verbote, nur um Reglementierungen.
Die Tage habe ich gelesen, die GRÜNEN wollen sogar die Direktzahlungen aus dem Agrarfonds der EU für die Landwirtschaft einstellen.
Das ist in allen Pressemeldungen zu lesen. Ich gebe sie Ihnen gerne, Frau Ministerin.
Das kann aber nicht sein, weil das wäre das gesamte Aus für unsere Landwirtschaft.
Die Frau Ministerin hat sich in den letzten Tagen auch klar zu den Milchpreisen geäußert und festgestellt, dass die nicht produktionskostendeckend sind. Sie hat sich zu den volatilen Preisen im Weinbau geäußert. Herr Kollege Wiechmann, ich sehe aber auch, dass die GRÜNEN zu TTIP sagen, in Amerika hätten wir einen Markt für landwirtschaftliche Produkte.
Das wird aber nur auf das Chlorhühnchen reduziert und abgelehnt. Wir haben rheinland-pfälzische Firmen, wie zum Beispiel Hochwald, die gerne nach Amerika exportieren würden. Die Handelshemmnisse lassen das aber einfach nicht zu.
Frau Ministerin, liebe Kollegen von den GRÜNEN, da hätte ich gerne, dass den Worten auch Taten folgen. Helfen Sie der Landwirtschaft. Das wäre etwas wert.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die CDU sieht in dem jetzt zu verhandelnden Freihandelsabkommen TTIP mit den USA gerade für die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz große Chancen. Liest man dazu die Meldungen der rheinland-pfälzischen Landesregierung, so werden dort eindeutig nur die Nachteile kommuniziert. Die Nachteile werden dann auch noch überspitzt und gerade bei den GRÜNEN auf die Chlorhuhn-Diskussion reduziert.
Jetzt kann sich die Politik an dieser Panikmache vehement beteiligen, so, wie es die GRÜNEN tun. Eine seriöse Politik setzt sich aber realistisch mit dem Thema auseinander,
versucht, die Nachteile auch für Rheinland-Pfalz zu minimieren und nutzt die Chancen, die sich für unsere Wirtschaft ergeben.
Bei uns in der CDU wird das TTIP auch kritisch begleitet. Auch wir sehen Risiken und Problemstellungen, die in dem Abkommen minimiert werden müssen. Die CDU und die von ihr geführte Bundesregierung sind sicherlich keine Befürworter des TTIP um jeden Preis. Sie sehen aber die Vorteile, versuchen, die Nachteile durch gute Verhandlungen zu reduzieren, und stehen somit für einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen.
Die rheinland-pfälzische Wirtschaft ist sehr stark exportorientiert. Sie wächst im Gesamtvergleich der Bundesländer aber unterdurchschnittlich. Da die rheinland-pfälzische Wirtschaft auch insbesondere auf den US-amerikanischen Märkten vertreten ist, ist der Handel mit den USA ein wichtiges Standbein. Daher müssen wir nicht nur die Risiken
sehen, sondern auch die Chancen, die sich gerade unseren mittelständischen Unternehmen bieten.
Wir müssen die Verhandlungen auch als Chance begreifen, das Abkommen so zu gestalten, dass unsere Standards zum Bestandteil des Abkommens werden. Sachliche Kritikpunkte gilt es, in die Debatte aufzunehmen. So ist zum Beispiel die Kritik an den Schiedsgerichten berechtigt, verhandeln hier doch zwei Staaten, deren nationale Gerichtsbarkeit hervorragend funktioniert. Wir brauchen in einem Abkommen zwischen zwei führenden Demokratien keine zusätzlichen Privatgerichte. Wir haben transparente Verfahren und unabhängige Gerichte mit hervorragendem Ruf.
Die Kritik, dass es nicht zur Unterschreitung von Umweltoder Agrarstandards kommen darf, ist richtig. Daher muss in den Verhandlungen klargemacht werden, dass hohe Standards gut für die Menschen auf beiden Seiten sind.
Wenn hier im Land immer das berühmte Chlorhühnchen zitiert wird, so ist es für die Amerikaner genauso unvorstellbar, Rohmilchkäse zuzulassen. Was ist aber nun der höhere Standard, und was ist gut für die Menschen? Das muss dieses Freihandelsabkommen bilateral klären. Jede Position muss verhandelt werden, und keine Seite muss sich unter Wert verkaufen.
Bei der Debatte in Deutschland meint man zunehmend, dass Deutschland und die EU sich dem Diktat der USA unterwerfen.
Das haben wir aber gar nicht nötig.
Wir treten mit den USA in Augenhöhe auf, und so wird auch verhandelt.
Die CDU sieht aber auch die Chancen, die uns das TTIP bringen kann. Die Weinbauministerin hat selbst auf meine Kleine Anfrage hin geantwortet, dass zum Beispiel die rheinland-pfälzische Weinwirtschaft durchaus Chancen durch das Abkommen zu erwarten hat. So exportieren wir doch hochwertige Qualitätsprodukte in die USA, die wertmäßig einen Exportüberschuss erwirtschaften.
In der letzten Plenarsitzung hat Frau Ministerin Höfken sich noch beklagt, dass die Preise im Weinmarkt so volatil sind. Da die USA der zweitstärkste Exportmarkt für Weine aus Rheinland-Pfalz sind, muss man doch die Chancen an dieser Stelle sehen.
Die großen Hemmnisse durch die Zölle, die in den USA dazu auch noch bundesstaatlich geregelt werden, liegen nicht nur im monetären Bereich. Gerade die Bürokratie ist bremsend für unseren Export.
Wenn ein Winzer jeweils 50 verschiedene Bestimmungen
einhalten muss und mit genauso vielen Behörden in den USA zu kämpfen hat, schrecken gerade die kleinen und mittleren Betriebe davor zurück und verzichten ganz auf das USA-Geschäft. Damit verspielen wir Chancen für unsere heimische Wirtschaft,
wenn wir nicht versuchen, in den TTIP-Verhandlungen diese Zölle und Bürokratismen abzuschaffen.
Stimmen Sie unserem Antrag zu und unterstützen Sie damit die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz.
Die Redezeit zu verkürzen, ist aber natürlich nicht in Ordnung.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin schon ein bisschen enttäuscht, gerade wenn der Generalsekretär der SPD auf diese Weise seine Informationsarmut zugibt.
Die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft ist im Internet auf der Homepage der zuständigen EU-Kommissarin einsehbar, und das müsste auch für den Generalsekretär der SPD ausreichen. Es steht nämlich extra darauf: eine Übersicht und eine Einführung in die einzelnen Kapitel des Handelsabkommens in leicht verständlicher Sprache, sodass es auch verständlich sein müsste.
Ich komme noch zur mittelständischen Wirtschaft.
Die CDU hat am Montag die Experten auch aus der mittelständischen Wirtschaft zum Thema TTIP eingeladen. Lieber Herr Kollege Johnen, dort haben wir – gerade, was die landwirtschaftlichen Produkte betrifft – zu hören bekommen, auf Butter erheben die USA 600 % Zoll, und auf Käse erheben sie 500 % Zoll.
Herr Schweitzer, bei Käse gibt es nur vier Sorten in den USA, und die unterscheiden sich nur in der Farbe.
Also hätten wir doch bei unserer Vielfalt an Produkten einen hervorragenden Exportmarkt.
Ja, so sehen Sie die mittelständische rheinland-pfälzische Wirtschaft.
Ich sage Ihnen noch eines: Ein mittelständischer Betrieb in Rheinland-Pfalz produziert Sprühsahne. Es gibt nur einen einzigen Betrieb in ganz Deutschland, der diese Dosen fabriziert. Wegen den Standards kann er aber nicht auf den amerikanischen Markt kommen, weil man es dort nicht geregelt bekommt.
TTIP würde helfen. Deshalb, liebe Kollegen von der SPD – bei den GRÜNEN verstehe ich es noch –, unterstützen Sie den Antrag.
Danke, Herr Präsident! Herr Kollege Guth, ich habe das Gefühl, Sie haben den CDU-Antrag nicht gelesen.
In unserem Antrag steht: „Der Landtag fordert die Landesregierung dazu auf, sich für einen erfolgreichen Abschluss des Abkommens einzusetzen und die Bundesregierung hierbei zu unterstützen.“ Es ist ganz klar, dass das Abkommen noch in der Verhandlung ist und dass wir in den Verhandlungen alles für uns herausholen müssen, was nötig ist.
Herr Kollege Guth, der letzte Spiegelstrich besagt, „den
Landtag zeitnah über Einschätzungen und den aktuellen Stand der Verhandlungen zu unterrichten.“ Sie haben den Antrag nicht gelesen.
Ich hoffe einmal, dass ihn die anderen Kollegen der SPD gelesen haben und sie einen vernünftigen Antrag, der der rheinland-pfälzischen Wirtschaft wirklich hilft, auch unterstützen können.
Danke schön.
Danke schön, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich bin jetzt schon wirklich ein bisschen von Ihnen als Wirtschaftsministerin enttäuscht.
Sie sagen, wir stimmen nicht zu, und sagen gleichzeitig, wir wissen nicht, was drinsteht. Das ist eine Logik! Herr Kollege Guth hat es auch gesagt. Sie behaupten, Sie wissen nicht, was drinsteht, zählen aber alles auf, was angeblich alles drin ist und was nicht drin ist, sagen aber von vornherein, Sie stimmen nicht zu. Es ist also doch die Reduktion auf das Chlorhühnchen. Sonst würden Sie abwarten, was dort drinsteht. Vielleicht ist es gut für Rheinland-Pfalz. Vielleicht ist es noch einmal eine Exportstärkung. Aber Sie haben sich vorher festgelegt, Sie lehnen ab.
Frau Ministerin, das ist kein guter Umgang mit der rheinland-pfälzischen Wirtschaft!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags vom 30. April 2015 ist der Gesetzentwurf des Landesgesetzes über lokale Entwicklungsund Aufwertungsprojekte an den Wirtschaftsausschuss – federführend – und an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 37. Sitzung am 7. Mai 2015, in seiner 38. Sitzung am 18. Juni 2015 und in seiner 39. Sitzung am 9. Juli 2015 beraten. In seiner 38. Sitzung am 18. Juni 2015 hat der Wirtschaftsausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 55. Sitzung am 9. Juli 2015 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 46. Sitzung am 21. Juli 2015 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Herr Minister, Sie haben eben gesagt, es gäbe schon Anlagen in Rheinland-Pfalz, bei denen die Dauerbefeuerung ausgesetzt ist oder nur eine bedarfsgerechte Befeuerung vorhanden ist. Können Sie sagen, wo das ist und wie die Erfahrungen damit sind?
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Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrag – Drucksache 16/5181 –. Mehrheitliche Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 16/5192 –. Mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung...................... 6473
Landesgesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Landtagswahlen und zur Änderung weiterer Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5027 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/5195 –
Vollständiges Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5220 –........... 6474
Danke schön, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, zwei Dinge machen für uns das Gesetz doch sehr enttäuschend. Heute Morgen haben wir gehört, Rot-Grün entdeckt endlich ein Herz für die Wichtigkeit des Weinbaus in Rheinland-Pfalz. Das sind die Worte, aber jetzt kommen die Taten. Mit dem Gesetz wird wieder ganz wesentlich mit Verboten gearbeitet, die gerade die kleinen und mittleren Betriebe wesentlich einschränken.
Zum Zweiten haben wir aus der Anhörung erfahren, dass viele Betriebe betroffen sind und viele Verbände sagen, man dürfe die Verbote, die ausgesprochen werden, nicht zu eng fassen. Wenn man sie etwas weiter fassen würde, könnten alle damit leben.
Das haben wir intensiv im Ausschuss diskutiert. Die Kollegen von Rot-Grün haben gesagt: Bringt Änderungsvorschläge ein, und dann schauen wir, ob wir auf einen Nenner kommen und einen gemeinsamen Antrag formulieren. – Wir haben Änderungsvorschläge eingebracht und haben sie so aus der Anhörung heraus aufgenommen. Aber nun kommt wieder das, was wir auch damals schon vermutet haben: Wir machen Änderungsvorschläge, und danach macht es die rot-grüne Mehrheit einfach doch wieder so, wie sie es will, und lehnt sie einfach ab. – Liebe Kolleginnen
und Kollegen, wenn das Ihr Angebot für eine Zusammenarbeit ist, dann bin ich sehr enttäuscht, und dann brauchen wir in Zukunft zusammen mit den Berufsverbänden und den Betroffenen auch keine Änderungsanträge mehr zu machen, die dann die Schwierigkeiten in dem Gesetz nachher bei ihrem Wirtschaften zu spüren bekommen.
Ich bin schon sehr enttäuscht darüber, dass die Änderungsvorschläge, die von der CDU-Fraktion kommen, wieder einmal einfach mit der Mehrheit abgebügelt werden.
Danke schön.
Frau Ministerin, der Artenschutzreport bezieht sich leider relativ einseitig auf die Landwirtschaft. Welchen Beitrag müssen denn nach Ansicht der Landesregierung die Städte zum Artenschutz leisten, zumal in dem Report zu lesen ist, dass die Vogelarten immer weniger Lebensräume finden, was zum Beispiel auch an der Überpopulation von anderen Arten liegt?
Frau Ministerin, der Artenschutzreport fordert auch, dass die Vertragsnaturschutzprogramme und der Naturschutz im Wald finanziell wesentlich besser ausgestattet werden müssen und besser honoriert werden müssen. Wie wird die Landesregierung das umsetzen?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Sitzung des Landtags am 19. März dieses Jahres wurde der Antrag „Garant für Qualität, wirtschaftliche Stabilität und Ausbildung – Den Meisterbrief erhalten“ vom Landtag an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Der Wirtschaftsausschuss hat am 7. Mai über den Antrag beraten und beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, bei Enthaltung der CDU, den Antrag anzunehmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Kollege Braun immer auf die CDU schimpft, nur weil sie nach einem Plan fragt, dann hält es die CDU trotzdem nicht davon ab, diese planvolle Umsetzung weiter zu hinterfragen.
Ich frage das mit einem ganz gewissen Aspekt. Wenn ich die Große Anfrage sehe, in der es um die Speichertechnologien geht, da vermisst die CDU einfach Dinge. Kollege Braun – so habe ich es in den letzten Tagen irgendwo gelesen – sagt, wer nicht an der Speichertechnologie arbeitet, der ist von gestern. So ähnlich war es; es war nicht wortwörtlich. Ich sehe dann aber, dass wir in RheinlandPfalz konkrete Speichermöglichkeiten im Fokus und auch angestoßen haben, sie jedoch in der Großen Anfrage überhaupt nicht erwähnt werden. Es gibt auch keine Antwort dazu. Zumindest, Herr Kollege Braun, habe ich es nicht gefunden. Ich suche nämlich das in der Entwicklung befindliche Pumpspeicherwerk in der Region Trier.
Das ist hier überhaupt nicht zu finden. Das zum Plan, Herr Kollege Braun.
Wenn ich dann in den letzten Wochen im „Trierischen Volksfreund“ lese, dass die Stadtwerke Trier, die das Projekt initiiert haben, sagt, wir müssen es einstellen, weil es vonseiten des Landes keine Unterstützung mehr gibt und wir
allein die ganzen Verfahren tragen, die nötig sind, um ein solches Pumpspeicherwerk allein für die Genehmigung hinzubekommen, das können wir allein nicht tragen – dazu findet sich hier kein Wort, Kollege Braun –,
dann muss man schon nach einem Plan fragen.
In der Frage 39 sagt noch die Landesregierung: „Aktuell werden im Land verschiedene Modellprojekte zur technischen Entwicklung und Markteinführung von Speichertechnologien mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz durchgeführt.“
Meine Frage – darauf hätte ich auch gern eine Antwort –: Wie ist das denn mit dem Pumpspeicherwerk in Trier? Gibt es da eine finanzielle Unterstützung des Landes? Kann das weitergeführt werden? Es ist eine neue Technologie. Man muss sie hier bei uns erst einmal zur Marktreife bringen. Frau Ministerin, Sie haben selbst des Öfteren das Projekt im Ausschuss sehr gelobt. Jetzt, wo es um die konkrete Förderung geht, hoffe ich nicht, dass Sie einen Rückzieher machen und die Geschichte mit einem Achselzucken beantworten.
Kollege Braun, ich vermisse in der Anfrage konkrete Projekte, die in Rheinland-Pfalz auf dem Weg sind. Kein Ton, kein Wort.
Das muss man also schon hinterfragen. Das nur zum Thema, einen ordentlichen Masterplan auf den Weg zu bringen.
Danke schön.
Frau Ministerin, das Problem der hohen Nitratschadstoffbelastungen in diesem Bereich ist schon seit vielen Jahren bekannt. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung in den letzten Jahren außerhalb der Beratung ergriffen, um dem Problem abzuhelfen?
Frau Ministerin, können Sie konkret sagen, wie viele Mitarbeiter des DLR vor Ort bei den landwirtschaftlichen Betrieben unterwegs sind, um die Betriebe in der Frage der Verringerung des Nitrateintrages zu beraten?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man in der letzten Zeit die Presse beobachtet, dann sieht man unsere Ministerpräsidentin des Öfteren mit den Präsidenten der Bauern- und Winzerverbände und den Vertretern der Landwirtschaftskammern. Wenn man die Pressemitteilungen unserer Ministerin und des Staatssekretärs liest, dann meint man, die Leistungen der Landwirtschaft hätten wirklich noch einen wichtigen Grad bei uns in Rheinland-Pfalz.
Wenn man dann eben die Reden von Herrn Kollegen Wehner und Herrn Kollegen Johnen hört, dann könnte man meinen, die Landwirtschaft hat noch einen Stellenwert bei dieser Landesregierung.
Liest man aber dieses Gesetz, dann merkt man ganz klar und deutlich das tiefe Misstrauen, das diese Landesregierung gegen die Landwirtschaft, gegen den Weinbau und gegen die Forstleute hat.
Die Ministerin sagt jetzt, es dauert fünf Jahre seit der Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes, und führt viele Gründe an, hauptsächlich sei das vom Bund begründet. Wenn man das Gesetz aber liest, dann weiß man, warum es so lange gedauert hat. Sie hat wesentliche Verschärfungen zum Bundesnaturschutzgesetz eingebracht. Diese Einbringung hat wahrscheinlich gedauert, bis sie mit allen Naturschutzverbänden einig war. Das hat diese fünf Jahre gedauert, die es so lange gebraucht hat.
Man vermisst ganz klar und deutlich, wenn man dieses Gesetz liest, wieder einmal die Betrachtung aus der Sicht der Landwirtschaft. Die Landwirtschaft wird außen vor gelassen. Ich sage es laut und deutlich, für die CDU ist es so, dass es ohne die Einbeziehung der Landwirtschaft keinen vernünftigen Umweltschutz, den wir alle brauchen, geben wird.
Wenn man das Gesetz jetzt liest, dann wird nur noch verschärft, gegängelt, verboten und kontrolliert. Beim ersten Lesen habe ich allerdings noch gedacht, endlich hat die Landesregierung doch ein bisschen Einsehen und gibt der Landwirtschaft wieder einen Stellenwert. Bewirtschaftung und Pflege sollten als Kompensationsmaßnahmen aufgenommen werden, eine Forderung der CDU, die im letzten Jahr hier im Plenum noch von RotGrün abgelehnt wurde, jetzt aber dann im Gesetzentwurf steht. Aber ein Satz später wird das in fünf Punkten so eingeschränkt, dass von der Kompensationsmaßnahme Bewirtschaftung und Pflege nichts mehr übrig bleibt.
Beim zweiten Thema hat mich doch die verbindliche Einführung von Ersatzgeldern bei der Pflege von Magerwiesen ein bisschen hoffnungsvoll gestimmt. Das ist allerdings ein bisschen unkonkret gefasst. Wer bezahlt? Wie hoch sind die Zahlungen?
Ich habe gedacht, jetzt bringt endlich die Frau Ministerin die Dinge, die sie immer sagt, nämlich für öffentliche Leistungen gibt es öffentliches Geld, und die Landwirtschaft wird einmal unterstützt. Wenn man aber noch einmal in den vorhergehenden Paragrafen schaut – ich glaube, es ist der § 15 –, werden dort alle Magerwie- sen – egal ob am Berg oder im Flachland – unter Biotopschutz gestellt. Das macht in Rheinland-Pfalz 17.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche aus. Frau Ministerin, das ist völlig überzogen.
Hierüber müssen wir im Beratungsverfahren noch einmal reden.
Die Eingriffsmöglichkeiten bei Brachflächen haben auch Charme, wenn man das liest, damit man da endlich etwas machen kann, aber wir kennen das aus dem Weinbau mit den vielen Drieschen, die den benachbarten Bewirtschaftern immer Probleme bereiten. Bei der Drieschen-Verordnung hatten wir das auch schon, aber durchgesetzt wurde da nichts.
Andere Positionen im Gesetz sehen wir als hoch problematisch an. Sie zeigen, dass noch viel Beratungsbedarf vor einer endgültigen Fassung vorhanden ist.
§ 6 verschärft die Begriffsbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes um den Eingriff, keine gentechnisch veränderte Organismen einzubringen, ohne die Probleme der fachlichen Praxis zu berücksichtigen.
In den Schutzgebieten soll künftig ein 3 km breiter Schutzstreifen angelegt werden. Da dürfen nicht nur keine gentechnisch veränderten Pflanzen, sondern auch keine gentechnisch veränderten Organismen einge
bracht werden. Was machen die Bauern, wenn – ich sage einmal – der organische Dünger von Tieren aufgebracht wird, die gentechnisch verändertes Sojafutter bekommen haben? Sie müssen mit Strafen rechnen, wenn sie das machen. Der Schutzstreifen von 3 km läuft also auf eine weitere Stilllegung von landwirtschaftlichen Flächen hinaus.
Frau Ministerin, die Kompensationen, die Ersatzgeldzahlungen, warum müssen die in die Stiftung Natur und Umwelt fließen? Bei den unteren Naturschutzbehörden in den Kreisen sind sie doch wesentlich besser angelegt. Es soll über den Ausgleich auch naturräumliche Zusammenhänge geben. Nach drei Jahren fallen sie der Stiftung zu. Die wird dann damit nach Gutdünken umgehen. Dabei wäre es wesentlich besser, sie unten vor Ort bei den unteren Naturschutzbehörden zu belassen.
Von überall hören wir, dass die Abrufung dieser Gelder an einen sehr hohen bürokratischen Aufwand und an hohe Hürden gebunden ist. Hier sollte man einmal ein Stück Erleichterung schaffen, damit es mehr Sinn macht, sich mit Naturschutzprojekten zu befassen, weil es einfach ist, die Gelder abzurufen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Konnexität steht bei der Landesregierung nicht auf der Tapete. Im Vorspann steht, es seien keine konnexitätsrelevanten Punkte zu sehen. Im Gesetz steht aber, der Schutz von Biotopbäumen müsse über Ortssatzungen geregelt werden. Die Kennzeichnungspflicht für die Wanderwege müsse einheitlich sein. Die Schaffung von Grünflächen und deren Pflege im Siedlungsbereich müsse ausreichend sein. Das sind alles Aufgaben, die auf die Kommunen übertragen werden. Wer bezahlt sie? Das ist offen. Das ist die Frage.
Zur einheitlichen Erfassung der Nester: Beim Nestschutz wird jetzt mit vielen Verboten gearbeitet. Die Nester müssen erfasst werden. Gegenüber den Bauern und Winzern sowie den Gemeinden muss bekanntgemacht werden, wo die Nester sind, damit sie geschützt werden können. Das ist völlig kontraproduktiv. Bis jetzt wusste keiner, wo sie waren. Wenn die jetzt veröffentlicht werden, pilgern alle Naturgutmenschen hin und wollen einmal einen Rotmilanhorst sehen. Das halten wir nicht für gut.
In diesem Gesetzentwurf gibt es eine ganze Menge an unbestimmten Rechtsbegriffen. Geeignete Personen, sachkundige Leute sollen für die Funktion als Naturschutzbeauftragter gefunden werden. Wenn Kommunen Gutachten zu erstellen haben, dürfen größere Gutachten – so habe ich das verstanden – Biologen oder Landespfleger machen, die eine Berufserfahrung haben müssen.