Sie ist natürlich vom Aufsichtsrat beschlossen, vom Vorstand mit externen Beratern auf der Grundlage der Evaluation des Wissenschaftsrates erarbeitet.
Das ist die strategische Ausrichtung der Universitätsmedizin Mainz bis zum Jahr 2015. Natürlich wird im Aufsichtsrat regelmäßig darüber berichtet. Natürlich muss man diese strategische Ausrichtung auch immer anpassen, weil immer neue Herausforderungen da sind. Diese will ich jetzt wirklich nicht wiederholen. Sie waren heute Morgen Gegenstand. Auch diese Behauptung in Ihrem Antrag ist falsch.
Dann haben Sie als großes Crescendo gesagt, weil das alles so schlecht läuft, haben wir eine große, eine hohe Personalfluktuation in der Universitätsmedizin. Da würde mich sehr interessieren, wo Sie die festmachen.
Letztes Jahr ist der Leiter der Frauenklinik nach Wien berufen worden. Wien ist eine wunderbare Stadt. Er hat sich dafür entschieden. Wir haben es ihm auch alle gegönnt. Wir haben die Stelle kommissarisch besetzt. Das ganze Personal ist geblieben. Die Frauen, die in die Frauenklinik der Universität Mainz gehen, haben eine hervorragende Behandlung. Wir konnten auch nicht feststellen, dass nur eine Patientin weniger hingegangen ist, weil Professor Koelbl nicht mehr in Mainz ist.
Der zweite Einrichtungswechsel war gerade jüngst. Ein Professor, Leiter der Kinderchirurgie, hat den Antrag gestellt, mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Das
Auch diese Stelle ist kommissarisch besetzt. Die Behandlung der Kinder in der Kinderchirurgie ist hervorragend, weil das gesamte Personal geblieben ist. Insofern ist die Behauptung in dem Antrag nicht korrekt.
Ich mache eine abschließende Bemerkung. Ich habe versprochen, nicht lange zu sprechen. Frau Schäfer hat Frau Ministerin Ahnen, der Aufsichtsratsvorsitzenden, vorgeworfen, dass man sich in guten Zeiten mit der Universitätsmedizin identifiziert und in schlechten Zeiten täte man das nicht. Das ist auch nicht korrekt.
Jedes Jahr wird die Jahresbilanz gemeinsam mit der Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand vorgestellt. So werden wir das auch in Zukunft machen. In guten wie in schlechten Zeiten werden wir uns um unsere Universitätsmedizin, die von ihren Fähigkeiten her hervorragend ist, kümmern.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe vorhin versucht, es kurz zu machen, weil ich der Auffassung war, dass es wichtig wäre, dass wir dann darüber reden, wenn Frau Ahnen im Raum ist, damit sie sich verteidigen kann. Wir können es aber auch gerne so machen.
Ja, genau, deswegen haben wir heute früh ausgiebig darüber geredet. Es gibt ein paar Dinge, die ich nicht im Raum stehen lassen möchte.
Es mag sein, dass es in anderen Bundesländern üblich ist, dass da auch Minister im Aufsichtsrat sitzen. Das mag sein. Es bleibt wichtig festzuhalten, dass dieser Aufsichtsrat nicht erfolgreich gearbeitet hat. Frau Staatssekretärin, es reicht nicht, irgendein Strukturkonzept der letzten Dekade hochzuhalten und zu sagen, damals war alles gut. Jetzt ist nichts mehr gut.
Im letzten Jahr gab es 20 Millionen Euro minus. Der Wirtschaftsplan ist als Aufsichtsrat in Ihrer Verantwortung. Wenn der Wirtschaftsplan aktuell nicht angepasst
worden wäre, dann hätten wir in diesem Jahr 27 Millionen Euro minus. Das ist ein Problem. Wo sollen wir über so etwas reden, wenn nicht hier? Wir müssen die Verantwortung für solche Probleme dort festmachen, wo sie hingehören. Sie gehören zu dem Aufsichtsrat.
Frau Ahnen hatte ihre Chance. Ich erinnere daran, wir waren tief in roten Zahlen. Frau Ahnen hat gesagt, ich habe die Lösung dafür, wir machen ein Universitätsmedizingesetz. Nach anfänglichen Erfolgen, die sie gefeiert hat, hat sich gezeigt, dass viele von den Regelungen, die damals getroffen worden sind, augenscheinlich nicht greifen.
Zu einer Regelung, die damals getroffen worden ist, stehe ich. Das ist die Zusammensetzung des Aufsichtsrates. Ich erlaube mir, es vorzulesen. Moderne Technik macht es möglich: Wir müssen das Universitätsmedizingesetz eben gerade nicht ändern. Machen Sie hier doch keine Potemkinschen Dörfer auf.
Da steht nicht drin, dass die Ministerin, die Staatssekretärin oder der Staatssekretär im Aufsichtsrat sitzen muss. Da steht drin, dass von den zuständigen Ministerien zu benennende Personen dort sitzen müssen. Wir müssen gar nichts ändern.
Wir können heute unserem Antrag zustimmen. Nichts anderes erwarte ich, als dass Frau Ahnen erkennt, dass andere Leute ihre Aufgabe im Aufsichtsrat besser machen können.
Ich bitte Sie im Interesse dieser Klinik, der einzigen Universitätsmedizin, die wir in diesem Land haben, im Interesse der Patienten und der Mitarbeiter, Menschen zu benennen, die die Universitätsmedizin auf einen guten Weg führen können.
Das ist das, um was es geht. Es kann nicht sein, dass Krankenschwestern und Laboranten gehen müssen und die Aufsichtsratsvorsitzende, Ministerin Doris Ahnen, im Amt bleiben kann.
(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: Ach, sind Sie ein Gutmensch! – Zurufe der Abg. Frau Brede-Hoffmann und Ramsauer, SPD)
Herr Schreiner, in Ihrer Verbissenheit begreifen Sie Ihren eigenen Antrag nicht, da steht drin, alle Mitglieder der Landesregierung.
Das ist irgendwie doch sehr schnell geschrieben worden und zielt eigentlich nur auf eines ab, und zwar auf Personen und nicht auf grundsätzliche Strukturen.
Das ist das Problem. Deswegen hatten Sie keine Lust mehr, hier zu reden, weil die Person, die Sie meinen, nicht da ist. So kann man bei einem so wichtigen Thema nicht Politik machen.
(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Pörksen, SPD: Eine Unverschämtheit, nichts anderes ist das!)
Ich möchte die ganze Angelegenheit etwas präziser fassen. Herr Schreiner, die Bestimmung, die Sie zitiert haben, steht im Gesetz. Als nächste Bestimmung nach den vom Ministerium zu benennenden Vertreterinnen und Vertreter stehen weitere Personen, die von der Landesregierung als Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung benannt werden.
In der Gesetzesbegründung steht explizit drin, dass das Landesbedienstete sein müssen, das heißt mit anderen Worten, es müssen Leute sein, die in der Pflicht sind und als Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung dorthin entsandt werden. Es sind keine freien Experten, die an gar nichts gebunden sind, sondern es sind Personen, um die demokratische Kontrolle zu gewährleisten. Das steht in der Gesetzesbegründung.
Wenn Sie die eine Bestimmung zitieren, dann sollten Sie auch die andere zitieren. Wenn man es genau nehmen möchte und sagt, wir wollen das mit einem Antrag in die Diskussion bringen, dann sollte man sich noch einmal die Begründung des Gesetzes anschauen; denn die ist