Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

Viele Bürgerinnen und Bürger stecken nämlich nicht so genau in der Materie drin. Wenn sie von der CDUFraktion fünfmal oder zehnmal hören, es habe keine Änderungen gegeben, dann wird das halt geglaubt und übernommen. Das können wir als regierungstragende Fraktion hier im Parlament auch nicht ansatzweise stehen lassen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Da Sie hier in erster Linie nur Polemik bieten, werde ich mich jetzt noch an zwei, drei Punkten Ihres vorliegenden Antrags abarbeiten. Dort können wir nämlich genau nachlegen. Sie haben ja wirklich einige schöne Vorlagen präsentiert.

Nehmen wir den Bereich, der uns GRÜNEN besonders wichtig ist. Sie schreiben unter Nummer 1 tatsächlich: „Die Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energien muss so gestaltet werden, dass (…) die geltenden Regeln zum Schutz von Natur und Umwelt uneingeschränkt beachtet werden“. Dass diese Regeln zu beachten sind, sollte selbstverständlich sein. Sie schreiben jetzt wirklich hinein: „uneingeschränkt“ zu beachten. Zunächst einmal ist das rechtlich nicht möglich. Als Träger öffentlicher Belange müssen wir gerade bei der Landesplanung verschiedene fachliche Aspekte berücksichtigen.

Das heißt, die Forderung, die Sie da hineinformulieren, ist praktisch gar nicht umzusetzen. Würden wir es dennoch tun – wir GRÜNEN können das gerne aufnehmen; vor allem unsere verkehrspolitische Sprecherin wird das sicher sehr gerne hören –,

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dann können Sie beispielsweise auch die A 1 in die Tonne treten, wenn die Belange von Natur und Landschaft „uneingeschränkt“ berücksichtigt werden müssen. Ein zweites Beispiel – weil wir ja viel über den Pfälzerwald gesprochen haben – wäre die B 10, der Bauabschnitt, der gegenwärtig gerade umgesetzt wird.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Egal, wo man da steht: Da wurde die Landschaft brutal verändert, um einen vierspurigen Ausbau durchzusetzen. Wenn wir und die Naturschutzverbände Sie dort ernst nehmen sollen und Sie diese Belange „uneingeschränkt“ berücksichtigen wollen, dann können Sie die B 10 eigentlich nur so lassen, wie sie im Moment ist. Auch das soll an dieser Stelle klar dargestellt werden.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Diese Doppelbödigkeit werfe ich Ihnen vor. Sie nutzen die Naturschutzverbände wirklich ziemlich eiskalt aus, um hier Stimmung gegen die Energiewende zu erzeugen. Eigentlich nehmen Sie die begründeten Interessen und Ängste in diesem Bereich gar nicht ernst.

Kommen wir zu Nummer 4 – ich muss mich ja, wie gesagt, an Ihrem Antrag abarbeiten. Mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen. In Nummer 4 stellen Sie lauter Forderungen auf, die dieser Landesentwicklungsplan genau erfüllt. Ich will es Ihnen gern einmal vorlesen.

Der Entwurf soll „ein verbindliches und mehrstufiges Verfahren (…) festlegen.“ Das Landesentwicklungsprogramm ist verbindlich, und das Verfahren, das wir dort festgelegt haben, ist mehrstufig. Man kann darüber streiten, ob das für Sie die richtigen Stufen sind. Aber dann müssen Sie Ihren Antrag bitte anders stellen. Sie müssen lernen, Ihre Anträge präzise zu formulieren.

(Zurufe von der CDU: Oh! – Heiterkeit des Abg. Steinbach, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das wäre eine wirkliche Bereicherung für dieses Gremium.

Zum Schluss komme ich zu den Spiegelstrichen, die Sie unter Nummer 4 aufgezählt haben. Wichtig ist für Sie bei den regionalen Vorranggebieten die „hohe Windhöffigkeit der Windkraftanlagen“. Ich habe das heute Morgen schon benannt: Die Ziele 163 b und e schreiben das für die Vorranggebiete fest, und sie schreiben es für die Konzentrationszonen fest. Genau das, was Sie da hineingeschrieben haben, haben wir im LEP IV schon stehen.

Dann greifen Sie wieder „geringstmögliche Konflikte mit dem Natur- und Landschaftsschutz“ auf. Auch hier haben wir, weil wir in die Einzelfallprüfung hineingehen wollen, über das Vogelschutzgutachten ein qualitativ hochwertiges Gutachten erarbeiten lassen. Die Forderungen, die dort stehen, werden dann über den Windenergieerlass übernommen. Wir versuchen also, geringstmögliche Konflikte zu erreichen.

Was aber nicht geht – und das ärgert mich bei Ihrer Argumentationsweise –, ist beides. Man kann nicht auf der einen Seite Windhöffigkeit haben und zugleich einen geringstmöglichen Eingriff. Das werden wir in dieser Reinstform nicht hinbekommen. Deswegen streiten wir uns mit den Naturschutzverbänden, weil wir sagen, möglichst wenige Windräder, die aber einen hohen Er

trag liefern, bringen dem Landschafts- und Naturschutz auch sehr viel; denn es ist ein Unterschied, ob wir diese Energiewende mit 1.500 Windrädern hinbekommen oder mit 2.000 Windrädern.

Deswegen müssen wir den Konflikt austragen und müssen in unserer Argumentationsweise tatsächlich sehr genau sein. Insofern kann ich am Schluss wirklich nur wieder festhalten:

(Glocke des Präsidenten)

Statt die Energiewende zu befördern, setzen Sie alles daran, sie zu zerreden. Das ist gerade im Sinne der Sache sehr bedauerlich.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Für eine Kurzintervention hat Herr Kollege Weiner das Wort.

Herr Kollege Hartenfels, bei der B 10 argumentieren die Gegner, die GRÜNEN, man müsste auf schmälere Straßen gehen, um einen schmäleren Querschnitt zu erreichen und den Landschaftsverbrauch zu reduzieren. Haben Sie einmal ausgerechnet, wie viele Quadratmeter damit gespart würden? Ich habe das einmal ausgerechnet. Das entspricht auf der gesamten B-10-Strecke so viel wie für zehn Windräder. Für ein Windrad müssen ungefähr ein bis zwei Hektar Wald für die Zuwegung und die Trassen abgeholzt werden.

(Zuruf des Abg. Dr. Konrad, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Da gehen Sie ohne Not in den Wald. Das ist der entscheidende Unterschied.

Bei der B 10 gibt es keine Alternative für die Region, aber bei den Windrädern sehr wohl.

(Beifall der CDU)

Es besteht keine Notwendigkeit, dass wir das Biosphärenreservat mit Stromtrassen und Zuwegungen zu Windrädern zerschneiden und mit Windrädern verspargeln. Dafür besteht keine Notwendigkeit. Im Bereich der Planungsgemeinschaft Südwestpfalz wurden bereits 2,6 % der Fläche außerhalb des Waldes ausgewiesen. Da ist überhaupt keine Notwendigkeit, kein Druck da. Deshalb ist das Verständnis in der Region nicht vorhanden.

Warum muss ausgerechnet der Wald geopfert werden, wenn an anderer Stelle genug Flächen vorhanden sind, von denen 80 % noch gar nicht genutzt werden?

(Beifall der CDU)

Erst knapp über 20 % sind bebaut, und rund 80 % sind noch ausgewiesen.

(Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Erklären Sie das doch einmal. Bei der B 10 gibt es keine Alternative, aber beim Wind sehr wohl. Hier wird ohne Not in den Wald gegangen. Dafür haben die Menschen kein Verständnis. (Beifall der CDU)

Zur Erwiderung hat zunächst Herr Kollege Hartenfels noch einmal das Wort.

Sehr geehrter Herr Kollege von der CDU, leider zeigt auch die Kurzintervention wiederum, dass Sie nicht sonderlich tief in dieser Materie stecken. Nehmen wir das Beispiel B 10 und die Rodungen für die Windkraftanlagen. Zu den ein bis zwei Hektar, die Sie genannt haben, ist Fakt, dass dauerhaft für den Naturraum nur das Fundament und der direkte Kranaufstellplatz nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Rest der Fläche wird sehr wohl dann wieder für die Entwicklung der Ökosysteme zur Verfügung gestellt. Die Zahl, die Sie nennen, ist also wiederum nicht korrekt, während bei der B 10 das, was dort im Landschaftsraum verlorengeht, dauerhaft und für einen „ewigen“ Zeitraum nicht mehr dem Naturraum zur Verfügung steht. Daneben besteht die Problematik, dass gerade bei Verkehrstrassen das Thema „Zerschneidung“ und ähnliche Geschichten dazukommen.

Sie haben auch die 2,6 % angesprochen, die jetzt schon als Windkraftflächen zur Verfügung stehen würden. Ich habe den Eindruck, Sie haben gerade meinen Ausführungen nicht genau zugehört. Unser Anspruch ist, dass wir die Flächen mit der größten Windhöffigkeit generieren wollen.

Im Pfälzerwald haben wir zum Beispiel Standorte – das ist durchgerechnet worden –, an denen wir zum Teil 30 % bis 50 % höhere Leistungserträge haben als zum Beispiel im gesamten Bereich der Rheinebene, weil dort mit 5 m bis 5,5 m Windgeschwindigkeit die Erträge zu gering sind. Da sagen wir – das dient gerade dem Landschafts- und Naturschutz –, dass dann, wenn wir statt 1.500 Windräder 2.000 Windräder bräuchten, sie deutlich mehr in die Fläche des Naturschutzes und des Landschaftsraums eingreifen würden. Deswegen macht es Sinn, sich darüber zu streiten, aber man muss zuerst einmal begreifen, dass dort der eigentliche Konflikt vorhanden ist. Sie operieren regelmäßig wieder nur mit reinen Zahlen, die sie hin und her schieben, ohne den darin steckenden Inhalt wirklich zu begreifen. Das ist nach wie vor sehr bedauerlich.

Danke schön.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Herr Staatssekretär Hüser, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich meine, ich kann mich kurzfassen. Heute Morgen wurde Ihnen wohlwollend unterstellt, Sie hätten die Teilfortschreibung gelesen. Ich weiß nicht, ob das wirklich der Fall ist.

Wenn man sich den Antrag ansieht, ist die Intention ein Neustart. Ein Großteil von dem, was in diesem Antrag steht, ist genau das, was wir umgesetzt haben. Sie verweisen – Herr Kollege Hartenfels hat Teile davon schon ausgeführt – auf das Erscheinungsbild der Kulturlandschaft. Einer der zentralen Punkte, die wir nach der ersten Anhörung aufgenommen haben, war, dass wir die historischen Kulturlandschaften in die Ausschlussgebiete aufgenommen haben, um genau diesen Aspekt mit zu berücksichtigen. Eine Konkretisierung dieser Gebiete sollen genau die von Ihnen gelobten Planungsgemeinschaften vornehmen. Das haben wir also erfüllt.

Unter einem weiteren Punkt schreiben Sie, dass Standorte mit hoher Windhöffigkeit für Windkraftanlagen festzulegen sind. Das ist auch festgelegt. Unter dem Ziel 163 b steht: „Dabei sind im jeweiligen Planungsraum die Gebiete mit hoher Windhöffigkeit (…) vorrangig zu sichern.“ – Das haben wir also auch erfüllt.

Daneben fordern Sie, dass die Planungsgemeinschaften regionale Vorranggebiete auszuweisen haben. Das steht auch unter dem Ziel 163 b. Dort heißt es wortwörtlich: „In den Regionalplänen sind Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen.“ – Ich weiß nicht, was Sie von uns wirklich wollen.

Genau diese Punkte haben wir umgesetzt. Ich meine, wir haben hiermit einen Rahmenplan, Aspekte gesetzt, die jetzt von den Kommunen, von den Planungsgemeinschaften umgesetzt werden sollen, damit die Energiewende wirklich endlich vorankommt.

Herr Weiner, Sie hatten heute Morgen sehr deutlich dargestellt – ich fand das sehr bewegend –, was es bedeutet, wenn es zu einer Atomkatastrophe kommt. In Deutschland sind wir so weit, dass wir aussteigen wollen, aber noch laufen die Atomkraftwerke. Im Ausland läuft noch eine ganze Menge an Atomkraftwerken. Statistisch ist es leider so, dass wir irgendwann irgendwo noch einmal mit einem sehr großen Atomunfall rechnen müssen. Das ist der Grund, warum wir aus der Atomenergie aussteigen und warum wir diese Energiewende voranbringen wollen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dazu brauchen wir den Diskurs – auch den strittigen Diskurs – mit den Umwelt- und Naturschutzverbänden, die das im Prinzip auch wollen. Es ist deren Job, dass sie ihre Anliegen vertreten. Das ist auch gut so. Wir haben aber auch noch andere Aspekte abzuwägen. Deswegen gehen wir in den Diskurs mit den Umweltver