Ich möchte an dieser Stelle die Einbindung der Eltern noch einmal ausdrücklich erwähnen, dass es nun die Möglichkeit gibt, dass auch diejenigen Eltern, die außerhalb einer betroffenen Gebietskörperschaft wohnen, in Zukunft Mitglied im Schulträgerausschuss werden können. Dies ist außerordentlich zu begrüßen und ist auch vollkommen richtig.
Auch die Änderung im Zusammenhang mit der Übermittlung der statistischen Daten ist selbstverständlich ein richtiger und wichtiger Punkt und geht somit in Ordnung.
Wir haben heute allerdings noch einen Entschließungsantrag eingereicht, mit dem wir insbesondere zwei Punkte entsprechend problematisieren wollen. Ich habe es
schon im letzten Plenum und auch im Ausschuss angesprochen: Gerade die Sicherstellung der Schulpflicht für Kinder und Jugendliche ohne Aufenthaltstitel, die ohne Zweifel richtig ist, führt uns mit Sicherheit auch zu der Frage, inwiefern eine adäquate und ausreichende Deutschförderung gerade dieser Kinder auch tatsächlich gewährleistet werden kann. Vor diesem Hintergrund ergibt sich für uns die Frage, ob die Deutschförderung von Kindern ohne deutsche Sprachkenntnisse generell überhaupt ausreichend ist und ob die Förderprogramme in ihrer Intensität tatsächlich ausreichend sind, um dies entsprechend leisten zu können.
Ich glaube, es ist gerade in der heutigen Zeit eine große Herausforderung, insbesondere den Migrantenkindern ohne Deutschkenntnisse eine intensive Förderung zuteil werden zu lassen. Ich glaube, sie haben es mindestens genauso verdient, ihr Recht auf Bildung wahrnehmen zu können, und dazu gehört eben auch, dass sie der deutschen Sprache mächtig sind und tatsächlich dem Unterricht folgen können. Deshalb ist es uns in dieser Entschließung ein Anliegen, dieses Thema noch einmal zu problematisieren und unter Hinweis auf die Schulpflicht auch von Kindern ohne Aufenthaltstitel noch einmal anzumahnen, dass wir ganz bewusst eine sehr gezielte Sprachförderung, eine sehr gezielte Deutschförderung für diese Kinder fordern.
Wie sieht letztendlich die Wirklichkeit in den Brennpunkten aus? – Ich glaube, in diesem Bereich sind wir eben nicht ausreichend ausgestattet. Ich denke beispielsweise an meinen Wahlkreis, ich denke an Germersheim, und ich denke auch an verschiedene Brennpunkte wie Ludwigshafen, wo es einen gewissen Mangel in puncto Sprachförderung gibt. Diese Situation ist für uns nicht befriedigend. Wir müssen die Kinder insbesondere vor der Schule, aber natürlich auch während der Schulzeit ausreichend begleiten und in Deutsch entsprechend fördern, damit sie ihr Recht auf Bildung auch adäquat wahrnehmen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einen zweiten Punkt anzusprechen. Sie kennen schon unsere Position zur Befreiung der Eltern von den Schülerbeförderungskosten. Diesen Punkt möchte ich noch einmal klar darstellen. Die 30 Millionen Euro, die letztendlich für die kostenlose Schülerbeförderung ausgegeben werden, werden für uns an der falschen Stelle ausgegeben. Dies sind für uns die falschen Prioritäten.
Unseren Vorstellungen zufolge sollte dieses Geld eingesetzt werden, um die Unterrichtsversorgung und die Unterrichtsqualität deutlich zu erhöhen. Mit 30 Millionen Euro – ich möchte es an dieser Stelle noch einmal explizit sagen – könnte man den Unterrichtsausfall von heute auf morgen um die Hälfte reduzieren.
Genau aus diesem Grunde sehen wir es als nicht zielführend an, dass wir jedem die Schülerbeförderungsge
bühren erlassen. Stattdessen stellen wir uns ein System vor, welches nach Einkommen und der Kinderzahl gestaffelt entsprechende Gebühren für die Schülerbeförderung vorsieht.
Das eingesparte Geld könnten wir sehr zielführend in die Unterrichtsqualität und die Unterrichtsversorgung investieren. Deshalb haben wir heute zu diesem Gesetzentwurf den entsprechenden Entschließungsantrag mit diesen zwei Punkten gestellt, zu dem ich Sie bitte, ihm zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht heute um vier Änderungen im Schulgesetz, die bereits in der ersten Lesung ausführlich besprochen und diskutiert worden sind. Daher sei es mir gestattet, die Punkte in der nötigen Kürze anzusprechen.
1. Die Schülerbeförderung muss im gesamten Land einheitlich geregelt werden. Deshalb versteht sich diese Gesetzesänderung fast von selbst. Es ist elementar wichtig, dass wir zwischen G8 und G9 genau differenzieren und dieselben Voraussetzungen schaffen, wie es bei den beiden Formen der Realschule plus bereits gängige Praxis ist.
Die einheitliche Handhabung und Änderung im Schulgesetz schafft eine gerechte Wahlfreiheit und darf nicht abhängig von den Schülerbeförderungskosten sein.
2. In diesem Punkt geht es um die Schulplicht für Kinder von Asylbewerbern bzw. für asylsuchende Kinder und Jugendliche. Frau Kollegin Ratter sprach in der ersten Lesung gar von Menschenrechten. Ich unterstreiche dies ausdrücklich und sage: Ja, es gehört zu den Menschenrechten, dass man eine Schule besuchen darf und vor allen Dingen kann. Ich glaube, dem können wir hier im Parlament alle beipflichten.
Wir praktizieren dies in Rheinland-Pfalz schon seit einigen Jahren. Jetzt wird auch die rechtliche Grundlage im Schulgesetz festgeschrieben. Das ist ein wichtiger Ansatz. Darüber freue ich mich persönlich von ganzem Herzen und kann sagen, das ist eine gelungene Sache für uns alle.
3. Dieser Punkt gibt den Lehrkräften sowie den Elternvertreterinnen und -vertretern auch dann die Möglichkeit, Mitglied im Schulträgerausschuss zu werden, wenn sie nicht in der betreffenden Kommune wohnen. Ich glaube, das ist ein unstrittiger Punkt und stärkt die Teilhabe und Mitsprachemöglichkeiten in den Schulen. Auch das ist wieder ein Stück mehr Gerechtigkeit.
4. Herr Kollege Brandl ist auch kurz auf diesen Punkt eingegangen. Es ist ein unstrittiger Punkt. Er schafft die Rechtsgrundlage für die Erhebung von statistischen Daten und für die Erfüllung der Anforderungen aus dem Kerndatensatz der Kultusministerkonferenz.
Ich komme nun zu Ihrem Entschließungsantrag, Herr Kollege Brandl. Sprachförderung vor allem auch für Migrantenkinder und Kinder von Asylbewerbern ist für uns eine Selbstverständlichkeit, die wir seit vielen Jahren in unseren Schulen aktiv praktizieren. Sie schreiben in Ihrem Antrag eine Seite über die Bedeutung von Sprachförderung und wollen diese in Ihrem Gesetzentwurf drei Tagesordnungspunkte weiter unten mit dem muttersprachlichen Unterricht streichen. Das ist für mich paradox. Das verstehe ich nicht. Das kann ich persönlich dann auch irgendwo nicht mehr ernst nehmen, weil dies zwei unterschiedliche Passagen sind.
Herr Kollege Brandl, des Weiteren versuchen Sie wieder, ein Fass mit der Schülerbeförderung aufzumachen. Man muss sagen, es geht doch heute um kleine Änderungen im Schulgesetz und nicht um die erneute Grundsatzdiskussion der Schülerbeförderung. Das ist nicht unser Politikstil. Wir stehen klar hinter der Schülerbeförderung und wollen sie so belassen. Wir wollen auch an dem Punkt deutlich machen, wir wollen Familien, die bereits entlastet wurden, nicht neu belasten. Das würde durch Ihren Antrag kommen.
Mich würde konkret interessieren, wo Sie die Einkommensgrenze machen wollen. Lassen Sie einmal Fakten kommen und sagen, jawohl, in diese Richtung wollen wir gehen. Das würde mich persönlich sehr interessieren.
Diese Grundsatzdiskussion mit der Unterrichtsversorgung, Herr Kollege Brandl, ist sicherlich richtig und wichtig. Aber ich glaube auch, diese Diskussion gehört nicht zu dem heutigen Punkt. Wir sollten ernsthaft darüber diskutieren, da gebe ich Ihnen völlig recht, aber dann im Ausschuss oder an einem anderen Punkt. Wie gesagt, heute geht es um vier grundsätzliche Änderungen im Gesetz. Dem können wir so in dieser Form beipflichten.
Ich kann diesen Satz gebetsmühlenartig noch einmal sagen: Man sollte gerechte Steuern schaffen, dann würden wir diese Ungerechtigkeit auch ausgleichen, die Sie ansprechen. Das wäre ein Meilenstein. Ich glaube, das wissen wir alle. Wir können Ihrem Entschließungsantrag in dieser Form nicht zustimmen, werden aber dem Gesetzentwurf der Landesregierung beipflichten und ihm zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes – Drucksache 16/2223 – wurde ausführlich vorgestellt. Ein Punkt, der vielleicht auch noch zu nennen wäre, wäre die Regelung der Schulbefreiung. Auch dieser ist Gegenstand. Er ist ausführlich beraten worden und findet unser aller Zustimmung. Ich bin froh, dass dazu Einigkeit herbeigeführt werden konnte.
Insofern kann ich mich etwas ausführlicher mit dem Entschließungsantrag der CDU befassen, zunächst aber vorab signalisieren, dass der Gesetzentwurf selbstverständlich die Unterstützung meiner Fraktion findet.
„Bildungsqualität verlangt die richtige Schwerpunktsetzung“. Das ist wunderbar, dem stimme ich selbstverständlich zu. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass Sie diese Überschrift gewählt haben. Allerdings habe ich etwas Mühe bei der Lektüre Ihres Antrags und auch bei dem feurigen Plädoyer von Martin Brandl, den Zusammenhang zwischen dem Gesetzentwurf und Ihrem Entschließungsantrag herzustellen.
Natürlich wollen auch wir Kinder ohne Sprachkenntnisse fördern. Wir sind auch sicher, dass die Landesregierung dazu Mittel bereitgestellt hat, die man sicherlich noch ausweiten kann. In der Tat gibt es Probleme, wenn Kinder im Schuljahr neu zu uns kommen. Wir erwarten derzeit Kinder und Jugendliche aus Syrien, die mit den 240 Kontingentflüchtlingen zu uns kommen werden. Wir wissen noch nicht, wie viele Kinder dabei sein werden, aber wir sollten sie alle willkommen heißen und alle unterstützen, damit sie sich möglichst schnell in unserer Gesellschaft einleben können. Da sind wir uns einig.
Natürlich kann man immer noch mehr tun. Klar, Sie sind gerne gehalten, dazu in der Haushaltsdebatte einen entsprechenden Antrag zu stellen und auch Finanzierungsmöglichkeiten zu eröffnen.
Ihr Antrag enthält allerdings im ersten Absatz im Wesentlichen Allgemeinplätze. Im zweiten Absatz sprechen Sie über die erforderlichen ausreichenden Deutschkenntnisse. Natürlich, gute wäre noch besser. Aber – die Erfahrung haben im Übrigen auch Beschreibungen aus früheren, nicht gerade glücklichen Zeiten gezeigt – Kinder und Jugendliche lernen besser, wenn sie innerhalb der Gesellschaft die Möglichkeit haben, sich zu entwickeln.
Ich weiß nicht, ob Sie das Buch von Judith Kerr „Als Hitler das rosa Kaninchen stahl“ kennen, in dem eine Zeit beschrieben wird, die für uns nicht ruhmreich war, in der viele Familien Deutschland verlassen mussten. Dort wird sehr eindrücklich geschildert, wie sich die Kinder unter den schwierigen Umständen sehr schnell einleben und innerhalb eines Schuljahres in der Klasse – in diesem Bespiel ist es in Paris – die französische Sprache erlernen und dem Unterricht folgen können.
Natürlich sollen diese Möglichkeiten begleitet und diese Unterrichtserfahrungen außerhalb der Schule gestützt werden. Natürlich muss da auch nachgearbeitet werden. Aber ich glaube – das kann ich auch belegen –, dass wir da schon einiges tun mit Kursen der Volkshochschulen in den Ferien, mit vielen Stunden, mit der Doppelrechnung auch in den Klassen, die dadurch die Lehrer entlasten, um sich intensiver um die einzelnen Kinder mit Förderbedarf zu kümmern.
Der nächste Abschnitt, den Sie anführen, ist für mich ein wenig merkwürdig. Sie schreiben: „Die Bildungsqualität muss Vorrang haben.“ Klar. „Dazu gehört auch eine effektive wissenschaftlich evaluierte Sprachförderung“. Da kann ich auch mitgehen. „Kostenfreie Schulbusse helfen hier nicht weiter.“ Ich habe nicht ganz verstanden, wie Sie dazu kommen, dass wir das unterstellen würden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand in diesem Haus kostenlose Schulbusbeförderung mit guter Schulbildung assoziieren kann. Ich kann es nicht. Deswegen ist es mir auch gar nicht so richtig einsichtig, warum Sie jetzt mit Zahlen kommen. Ich glaube, das ist nicht die richtige Stelle.
Wir sollten über diese Dinge im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2014/2015 reden, aber nicht hier im Zusammenhang mit der Schulgesetzänderung.
Deshalb kann ich Ihnen an der Stelle nur sagen, Ihr Entschließungsantrag schießt ein wenig über das Ziel hinaus. Wir können dem natürlich nicht zustimmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, die Änderungspunkte aus dem Gesetzentwurf wurden ausführlich dargestellt. Das betrifft die Änderung zur Schülerbeförderung, bei der G8 und G9 gleichgestellt werden. Damit wird im Gesetz Klarheit geschaffen. Das betrifft die Änderung bei der Statistik, die kein Selbstzweck ist, sondern ermöglicht, Bildungsbiografien länderübergreifend zu verfolgen. Damit kann man noch ein Stück weit fundierter auf Chancengleichheit hinarbeiten. Das betrifft die Änderungen im Bereich der Schulpflicht von Kindern von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie asylsuchenden Kindern und Jugendlichen. Im Schulrecht wird klargestellt, dass der Schulbesuch gewünscht ist. Das haben wir bisher in der Praxis schon so gemacht. Das betrifft die Frage des Schulträgerausschusses, damit Elternvertreterinnen und -vertreter auch dann Mitglied im Schulträgerausschuss sein können, wenn sie nicht auf dem Gebiet des Schulträgers wohnen.
Ich denke, diese Änderungen sind sinnvoll. Sie sind weitgehend unstrittig, sodass ich mich auf das Thema konzentrieren möchte, das Herr Brandl noch einmal angesprochen hat. Das betrifft die Sprachförderung von Kindern.