Protokoll der Sitzung vom 05.06.2013

Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu. Ich danke Ihnen für die offenen Ohren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Alt das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass wir heute diese Gesetzesänderung auf den Weg bringen. Bisher konnten Tagespflegepersonen entweder nur in ihrem eigenen Haushalt die Kinder betreuen oder aber in dem Haushalt der Personenberechtigten dieser Kinder. Jetzt soll die Kindertagespflege auch in anderen geeigneten Räumen möglich werden. Das ist gut so; denn die Kindertagespflege ist das zweite Standbein der rheinlandpfälzischen Kindertagesbetreuung. Die Kindertagespflege ist eine familiennahe und zeitlich flexible Betreuungsform. Sie ist damit besonders attraktiv für Eltern, die noch sehr junge Kinder haben, oder auch für Eltern, die außergewöhnliche Arbeitszeiten haben und insofern auf eine besonders flexible Kinderbetreuung angewiesen sind.

Mit dieser Gesetzesänderung tragen wir einerseits dazu bei, dass der Betreuungsanspruch für die Kinder ab dem ersten Lebensjahr noch besser erfüllt werden kann, und andererseits tragen wir dazu bei, dass es einfacher für die Eltern wird, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Wir geben den Unternehmen, kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber auch Altenheimen und Krankenhäusern die Gelegenheit, Tagespflegepersonen fest anzustellen und sie in ihren eigenen Räumen betreuen zu lassen. Ich glaube, das ist ein sehr guter Schritt in die richtige Richtung.

Das Bundesprojekt, das heute ebenfalls schon genannt worden ist, ist ein Projekt, das uns an dieser Stelle sehr viel hilft. Es ist seit Juni 2012 möglich, beim Bundesfamilienministerium eine Förderung für 50 % der anfallenden Personalkosten der Tagespflegepersonen zu bekommen. Diese Förderung kann man noch bis zum 30. November 2013 beantragen. Ich hoffe, dass wir die Zeit nutzen, um davon noch profitieren zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind bei der klaren Abgrenzung zwischen der Tagespflege und den Kindertagesstätten geblieben, bei der klaren Abgrenzung zur institutionellen Förderung mit dem Zusatz „in anderen geeigneten Räumen außer in Kindertagesstätten“. Das ist uns wichtig. Wir haben vielfach über dieses Thema diskutiert und unsere Argumente ausgetauscht, aber es ist uns wichtig, an dieser Stelle eine klare Linie zu ziehen, damit es nicht zu einer Vermischung zwischen der Kindertagespflege und der Kindertagesstättenbetreuung an dieser Stelle kommt.

Wir haben in Rheinland-Pfalz – um das noch einmal abschließend zu sagen – einen sehr guten Ausbaustand beim U3-Ausbau. Wir haben schon im Februar die 35 %Quote erreicht. Wir streben jetzt mittelfristig die 39 % an. Sie wissen das alles. Wir haben zusammen im Nachtrag dafür das Geld vom Bund und auch vom Land zur Verfügung gestellt, sodass wir guten Mutes und guter Hoffnung sind, dass wir diese Quote mittelfristig erreichen können. Ich glaube, dass wir mit der heutigen gesetzlichen Änderung noch einmal den nötigen Schub für diese Weiterentwicklung geben. Ich will allen drei Fraktionen ganz herzlich für die Unterstützung Danke sagen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Da die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, können wir unmittelbar über den Gesetzentwurf abstimmen. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das ist einstimmig.

Wir kommen zur Schlussabstimmung des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/2224 –. Wer diesem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnungspunkt:

…tes Landesgesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU

Drucksache 16/2322 –

Erste Beratung

Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die CDU-Fraktion hat Herr Dr. Weiland das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserem Gesetzentwurf – Drucksache 16/2322 – wird in diesem Hause die einzige Regelung zum Liquiditätspool vorgelegt, die dem Parlament seine Kontrollrechte in vollem Umfang wieder zurückgibt, weil sie eindeutig, klar und unmissverständlich ist.

Es ist eine Regelung, die dem eigentlichen, dem ursprünglichen und sinnvollen Grundgedanken des Liquiditätspools entspricht, nämlich dem Liquiditätsausgleich zu dienen, eine Regelung, die Missbrauch zu anderen Zwecken, wie zum Beispiel zur unkontrollierten Kreditaufnahme zu anderen Zwecken als dem Liquiditätsausgleich, ausschließt, und schließlich eine Regelung, die die Unterscheidung zwischen Deckungskrediten und Kassenverstärkungskrediten konsequent beachtet, eine Unterscheidung, die für jeden staatlichen Haushalt und damit das Budgetrecht des Parlaments fundamental ist.

Der Landesrechnungshof hatte 2001 den Vorschlag unterbreitet, im Rahmen eines zentralen Finanzmanagements einen Liquiditätspool einzurichten, um zeitweilige Liquiditätsüberschüsse bei einzelnen Landesgesellschaften zu nutzen, um damit Liquiditätsengpässe bei anderen Landesgesellschaften vorübergehend auszugleichen. Derselbe Landesrechnungshof war es, der die missbräuchliche Nutzung des Liquiditätspools durch die Landesregierung aufgedeckt hat, die mit der ursprünglich guten Idee des Liquiditätspools nichts mehr zu tun hatte.

Dabei wurde vom Landesrechnungshof wiederholt – zuletzt in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 18. April dieses Jahres – klar herausgearbeitet, dass die Landesregierung den Landtag über die Handhabung des Liquiditätspools von Anfang an entweder gar nicht oder unvollständig oder falsch informiert hat. Von der Landesregierung wurde anfänglich noch behauptet, der Liquiditätspool diene ausschließlich dem Ausgleich von Liquiditätsengpässen durch Liquiditätsüberschüsse. Tatsächlich aber produzierte der Liquiditätspool selbst Defizite, die er durch eigene Kreditaufnahmen ausglich. Er wurde damit zu einem Instrument des Schuldenmachens am Parlament vorbei.

(Frau Thelen, CDU: Kreative Haushaltsrechnung!)

Von der Landesregierung wurde behauptet, es gebe eine gesetzliche Regelung für die Handhabung des Liquiditätspools.

Tatsächlich aber gab es bis zum 1. Januar 2012, dem Inkrafttreten des jetzt laufenden Landeshaushaltsgesetzes, keine gesetzliche Grundlage für den Liquiditätspool. Nachdem es dann seit Januar 2012 im Landeshaushaltsgesetz eine gesetzliche Ermächtigung gegeben hat, hat sich kein Mensch dieser Landesregierung daran gehalten, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall der CDU)

Noch bis ins Frühjahr 2014 nahmen die Landesbetriebe LBM und LBB am Liquiditätspool teil,

(Staatssekretär Dr. Barbaro: Wir haben doch erst 2013!)

2013, danke, Herr Staatssekretär –, obwohl das Haushaltsgesetz vom 1. Januar 2012 das ausdrücklich untersagt. Beim Liquiditätspool ging es zu wie bei Hempels unterm Sofa, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Ramsauer, SPD: Unverschämtheit!)

Bei dieser Aussage muss man aufpassen, dass man die sprichwörtliche Familie Hempel nicht beleidigt.

(Beifall der CDU)

Beim Liquiditätspool handelte es sich um so etwas wie die zwielichtige Geldverleiherbude im Halbdunkel hinter Landeshaushaltsordnung und Landeshaushaltsgesetz. Hier wurden, ohne dass man dem Parlament Rechenschaft gegeben hat, die Millionen zum Beispiel beschafft, die man windigen und zwielichtigen Geschäftsleuten in der Schweiz zeigen wollte. Hier wurden hohe dreistellige Millionenbeträge – in der Spitze über 700 Millionen Euro – für alles und jedes beschafft – Nürburgring, ISB, Hahn, Zweibrücken, Unikliniken –, ohne das Parlament auch nur zu informieren, geschweige denn zu fragen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall der CDU)

Mit all dem muss in diesem Lande endlich Schluss sein.

(Beifall der CDU)

Nach langem Hin und Her hat die Landesregierung endlich dem Druck, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, nachgegeben. Allerdings ist das, was die Landesregierung dem Haushalts- und Finanzausschuss vorgeschlagen hat und was die rot-grüne Mehrheit im Haushalts- und Finanzausschuss teils wider besseres Wissen beschlossen hat, völlig unzureichend. Darauf werde ich im zweiten Teil meiner Rede noch eingehen.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Herr Dr. Weiland, es steht Ihnen dann noch eine Redezeit von 2 Minuten und 15 Sekunden zur Verfügung.

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Ramsauer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es eben gehört und allein an der Wortwahl des Herrn Kollegen Weiland, wenn er von Geldverleihbuden und Ähnlichem spricht, kann man erkennen, dass die Schlachten von vorgestern geschlagen werden, um für die Bundestagswahl trommeln zu können.

(Zurufe von der CDU)

Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Licht, CDU: Das hat mit der Bundestagswahl nichts zu tun!)

Kaum ein Thema haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss so häufig und so ausführlich diskutiert wie dieses Thema.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dazu gab es auch von Ihnen einen Antrag vom 12. August 2011. In diesem Antrag stellen Sie erstens fest, dass der Liquiditätspool ein wirtschaftlich sinnvolles Instrument zur Sicherung der Liquidität unserer Gesellschaften und Einrichtungen sei.

(Bracht, CDU: So, wie der Rechnungshof das damals festgestellt hat, und nicht so, wie Sie es gemacht ha- ben!)

Da sind wir uns auch einig, Herr Kollege Bracht.

Sie stellen zweitens fest, dass der Liquiditätspool auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden müsse. Sie stellen drittens fest, dass der Landtag von RheinlandPfalz die Landesregierung darüber hinaus aufzufordern habe, dass Kassenverstärkungsmittel des Landes zum Ausgleich von Negativsalden des Liquiditätspools – Achtung – nur in einem begrenzten Raum einzusetzen seien.

Meine Damen und Herren, schauen wir uns diese drei Punkte der CDU doch einmal an. Zu Punkt 1 habe ich schon etwas gesagt. Da sind wir uns einig.