Protokoll der Sitzung vom 05.06.2013

Wenn man die Beträge betrachtet, um die es in der Vergangenheit ging und die jetzt der Staatssekretär genannt hat, dann sieht man, was im Augenblick mit Ihrem neuen Gesetzesantrag für ein Popanz aufgebaut wird.

Wenn man nun hört, wie Sie mit einigermaßen ruhiger Stimme darstellen wollen, dass es doch Möglichkeiten gibt, dann liest man in Ihrem Gesetzentwurf noch einmal nach und stellt fest, dass Sie keine negativen Salden zulassen wollen.

(Dr. Weiland, CDU: Richtig!)

Wenn es keine negativen Salden in eng begrenztem Rahmen mit Information des Haushalts- und Finanzausschusses geben kann, dann ist dieses Instrument des Liquiditätspools sinnlos.

(Dr. Weiland, CDU: Dann ist es auf seinen Grund- gedanken zurückgeführt!)

Dann können Sie das vergessen, dann können Sie das gleich anders abwickeln. Insofern ist ganz klar, was Sie wollen. Wenn der Landtag Ihrem Gesetzentwurf zustimmen würde, wäre das das Ende eines funktionsfähigen Liquiditätsmanagements.

(Dr. Weiland, CDU: Nein!)

Natürlich.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, genau das wollen Sie. Sie würden die Finanzierungsvorteile für unsere Landesgesellschaften damit perdu führen, meine Damen und Herren.

(Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Sie wissen das. Fachlich ist Ihnen das bekannt, aber Sie denken, dass man damit öffentlich Politik machen kann. Ich glaube, dass das ein totgerittenes Pferd ist und Ihnen das nicht gelingen wird.

Sie brauchen keine Angst zu haben, dass dieser unsinnige Gesetzentwurf angenommen wird und unsere Gesellschaften schädigt, weil Sie wissen, dass die Koalition verantwortlich handeln und das nicht zulassen wird, meine Damen und Herren.

(Zuruf des Abg. Zehfuß, CDU)

Deswegen sage ich Ihnen, ich denke, man kann diese durchsichtige Taktik – Herr Kollege Steinbach hat von Missbrauch des Parlaments gesprochen; wir wollen festhalten im Konjunktiv – durchaus als Missbrauch des Parlaments verstehen.

Ich hoffe, dass, wenn dieser Gesetzentwurf wieder an den Ausschuss überwiesen wird, wir sachlich und vernünftig darüber reden und da hinkommen können, wo die finanzpolitischen Sprecher schon einmal waren, bevor einer zurückgepfiffen wurde.

Danke schön.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Weiland, CDU: Nein! Nein! Nein!)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Steinbach das Wort. Sie haben noch eine Redezeit von 8 Minuten und 15 Sekunden.

Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie führen von der CDU-Seite aus immer wieder eine Scheindebatte im Rückgriff darauf, was in Vergangenheiten vermeintlich gewesen sein soll. Sie verkennen aber völlig in der aktuellen Debatte, dass wir eine deutliche Änderung vorgenommen haben und der Status des Liquiditätspools heute völlig anders ist, als er früher einmal war.

Sie können noch so häufig die Summe von 700 Millionen Euro, die Sie dem Bericht des Rechnungshofs entnommen haben, nennen, das entspricht nicht mehr der Wirklichkeit, wie sie heute besteht. Die Regelung, die jetzt gilt, schließt genau das aus. Sie ist faktisch anders.

Jetzt hat der Staatssekretär die Höhe zum Stand 31. Mai genannt. Wenn wir den Stand zum 30. April, den Stand Ende März, Ende Februar oder Ende Januar nehmen würden, würden wir nicht zu anderen Ergebnissen kommen.

Von daher reden wir über etwas ganz anderes, weil wir dem Liquiditätspool inzwischen im Landeshaushaltsgesetz eine gesetzliche Grundlage gegeben haben. Der Staatssekretär hat dankenswerterweise ausgeführt, was die Motivationslage für die Verankerung im Haushaltsgesetz war. Wir haben durch die Gestaltung der Rechtsverordnung bzw. der Verwaltungsvorschrift, die wir aus

führlich im Haushalts- und Finanzausschuss erörtert haben, die Möglichkeiten der Nutzung so stark eingegrenzt, dass eine rechtskonforme Nutzung möglich ist. Sie reden hier von völlig anderen Tatbeständen.

Herr Dr. Weiland, wenn Sie sagen, welche Punkte Sie alle stören und was Sie alles nicht haben wollen, dann muss ich darauf hinweisen, dass wir an dem Punkt der Debatte schon einmal waren und Fragen diskutiert haben wie: Wie bekommen wir das möglicherweise ausgeschlossen? Welche Präzisierungen müssen wir vornehmen, damit dem entsprochen wird?

Wer an diesem Punkt die Verhandlungen abgebrochen hat, waren Sie. Sie haben gesagt: Wir stellen das Gespräch ein. – Wenn Sie uns das jetzt zum Vorwurf machen, ist das eine ziemlich billige Nummer. Bei der relativ kruden Anordnung an Bedingungen, die Sie in § 113 a Abs. 3 aneinandergereiht haben, können Sie noch nicht einmal mit Fug und Recht behaupten, dass Sie genau das ausschließen wollen, weil Sie lauter unscharfe und unbestimmte Rechtsbegriffe schaffen und den Begriff „insbesondere“ vielfach nutzen nach dem Motto, was ist denn noch alles dabei.

Sie setzen keine klaren Fristen. Beispielsweise gibt es keinen Verweis auf § 18 LHO, was der 18-Monatsfrist entspräche.

Deswegen werden Sie dem eigenen Anspruch, was Sie an dem Gesetzentwurf kritisieren bzw. an der bisherigen rechtlichen Lage des Liquiditätspools, überhaupt nicht gerecht. Sie regeln gar nicht das, was Sie an dem Entwurf, der bisher besteht, kritisieren. Ich finde, das ist ziemlich arm, weil es genau das nicht tut, was Sie hier vortragen und behaupten, was der Regelfall sein soll.

Eines, was der Kollege Ramsauer gesagt hat, stimmt ausdrücklich. Das möchte ich ausdrücklich beschreiben. Wer sagt, wir wollen einen Liquiditätspool, aber er darf zu keinem Zeitpunkt einen negativen Saldo aufweisen, der will keinen Liquiditätspool. Das ist die ganze Wahrheit.

Wer sagt, wir wollen ein modernes Cash-Management haben, aber es darf nicht volatil sein und nicht hin und her schwanken, der will kein Cash-Management haben, weil es das Wesen von solch kurzfristigen Finanzierungsbewegungen ist.

Entweder verstehen Sie es nicht oder Sie verschleiern, was Sie eigentlich haben wollen, meine Damen und Herren. Das lassen wir nicht so gerne mit uns machen. Deswegen lehnen wir das eindeutig ab, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Als Letztes komme ich noch einmal zu einer gewissen Grundtonalität, die Sie gern in die Debatte hineinbringen. Sie reden gern von der Zulässigkeit oder davon, ob das alles rechtlich in Ordnung ist. Sie stellen alles infrage, werfen Nebelkerzen in den Raum und hoffen, dass keiner merkt, wie dünn Ihre Argumentationslage dabei ist. Dabei stellen Sie sich als haushaltspolitisch rechtschaf

fend dar. Das stört mich schon, und darauf hat auch der Herr Staatssekretär hingewiesen.

Meine Damen und Herren, da hört bei mir der Humor langsam auf, weil ich es schon so oft gehört habe und es einfach nicht mehr glauben kann.

(Dr. Weiland, CDU: Dann machen wir ja etwas richtig!)

Ausgerechnet Sie, die Partei mit dem Bimbes, mit den jüdischen Vermächtnissen, die Partei, die in Karlsruhe ständig gesagt bekommt, wie das Budgetrecht in Berlin korrekt auszulegen ist, wollen uns in Rheinland-Pfalz darüber belehren, was korrekte Haushaltsführung ist.

(Dr. Weiland, CDU: Die Partei der Abzocker! Die Partei der Spieler!)

Mein lieber Herr Dr. Weiland, das entbehrt nicht einer gewissen Komik. Deswegen nein, das lassen wir nicht mit uns machen, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen – – –

(Dr. Weiland, CDU: Hat die CDU noch Redezeit?)

Soweit ich weiß, in einem geringen Umfang ja, Herr Dr. Weiland. Es sind noch zwei Minuten Redezeit.

(Frau Klöckner, CDU: Das ist doch etwas! – Dr. Weiland, CDU: Die zwei Minuten verwenden wir noch, um die Menschheit vor dem Irrtum zu retten!)

Für die Fraktion der CDU hat Herr Dr. Weiland das Wort.

Herr Kollege Ramsauer, Herr Kollege Steinbach! Sie haben völlig recht, es gibt einen entscheidenden Punkt, in dem wir uns grundsätzlich unterscheiden, und das ist der Punkt, ob der Liquiditätspool selbst Defizite erwirtschaften darf und diese selbst erwirtschafteten Defizite durch eine eigene Kreditermächtigung ausgleichen darf. In diesem Punkt unterscheiden wir uns.

(Beifall bei der CDU)

Sie wollen das, und auch die Landesregierung will das so, wie sie es auch in der Vergangenheit genutzt hat; insofern ändert sich durch die neue Beschreibung der Landesregierung in der von Ihnen beschlossenen Form überhaupt nichts. Aber das genau wollen wir nicht, und das wollen wir ausschließen.

(Beifall der CDU)

Wenn Sie sagen, dann mache der Liquiditätspool keinen Sinn, dann sind wir dieser Auffassung nicht; denn die

Grundidee des Liquiditätsausgleichs kann auch dann funktionieren. Aber wenn Sie sagen, ohne die Erlaubnis zum Schuldenmachen sei der Liquiditätspool unsinnig, dann findet er eben nicht statt. Wir sind nämlich der Auffassung, wir brauchen kein zusätzliches Instrument zum Schuldenmachen in diesem Haushalt. Dazu haben wir Instrumente genug. Die horrende Verschuldung im Land Rheinland-Pfalz zeigt dies, meine sehr geehrten Damen und Herren.