Gibt es das auch bei Trägerschaften anderer Religionsgemeinschaften, beispielsweise kirchlichen Trägerschaften von Kitas in Rheinland-Pfalz?
Ich bin froh, dass Sie mich da bestätigen. Gerade auf der Grenze, aber noch auf der richtigen Seite.
Wie bereits erläutert, ist es tatsächlich so, dass die Möglichkeiten nach dem Bundesgesetz, dem SGB VIII, eine Betriebserlaubnis nicht zu erteilen, sehr begrenzt sind. Das hat auch mit Grundprinzipien der Kinder- und Jugendhilfe zu tun.
Wir haben es nicht mit schulischen Einrichtungen, sondern mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu tun, in denen auch das Eltern- und Erziehungsrecht ein ganz starker Faktor ist. Auch die Möglichkeit freier Träger, Einrichtungen ins Leben zu rufen, ist ein ganz starker Faktor. Insoweit – das hatte ich ausgeführt – gibt es keinen großen Ermessensspielraum der Behörden, sondern ganz klare Vorschriften.
Die Regelungen des SGB VIII, § 45 Abs. 2 gelten nicht nur für Träger muslimischer Einrichtungen, sondern für alle Träger, ob sie nun konfessioneller oder anderer Art sind. Sie gelten für alle Träger, und bei allen Trägern können entsprechende Auflagen, insbesondere zur Frage der gesellschaftlichen und sprachlichen Integration – das ist das, was das SGB VIII in § 45 Abs. 2 vorschreibt – vorgesehen werden.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Marcus Klein und Andreas Biebricher (CDU), Nutzung des Dienstwagens des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung durch den Staatssekretär – Nummer 4 der Drucksache 16/2395 – betreffend, auf.
1. Treffen Medienberichte zu, nach denen sich der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung per Dienstwagen nach Italien bringen und sich später wieder abholen ließ?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Wirtschaftsdelegationsreise des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz nach Norditalien hat in der Zeit vom 12. bis 16. Mai 2013 stattgefunden.
An der Delegationsreise nahmen Vertreterinnen und Vertreter von 12 Unternehmen teil, die die Möglichkeit hatten, sich und ihre Unternehmen in Turin, Mailand und Bozen auf Kooperationsbörsen zu präsentieren.
Ziel der Delegationsreise war es, in Norditalien für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz zu werben und den mitgereisten Unternehmerinnen und Unternehmern Möglichkeiten zu eröffnen, Geschäftsbeziehungen in dieser Region aufzubauen oder zu intensivieren. Dabei war nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums diese Reise erfolgreich.
Die Rahmenbedingungen der Fahrt hat das Wirtschaftsministerium per Pressemitteilung vom 29. Mai 2013 veröffentlicht und erklärt. Gerne stelle ich die Fakten noch einmal dar:
Herr Staatssekretär Hüser ist im Rahmen der Wirtschaftsdelegationsreise vorab mit dem Dienstwagen nach Turin gefahren und am Ende der Dienstreise von Bozen wieder von seinem Fahrer mit dem Dienstwagen abgeholt worden. Das Amt des Staatssekretärs erfordert einen hohen Zeit- und Arbeitsaufwand, sodass es auch in Zeiten einer Abwesenheit vom Dienstort Mainz erforderlich ist, Schriftverkehr zu bearbeiten, Akten zu studieren und Entscheidungen vorzubereiten. Hierzu werden vom Staatssekretär stets auch Überbrückungszeiten wie zum Beispiel Autofahrten genutzt.
Auch während der Reise nach Italien war es erforderlich, Akten und Post zu bearbeiten und dienstliche Telefonate zu führen. Um hierfür die Zeit der An- und Abreise nutzen zu können, hat sich Herr Staatssekretär Hüser für die Fahrt im Dienstwagen entschieden. Er hat Akten und Post mitgenommen und auf der Fahrt gearbeitet, Gleiches gilt für die Rückfahrt.
Dieses Arbeitspensum hätte Herr Staatssekretär Hüser bei einer Fahrt mit der Bahn nicht erledigen können, ganz abgesehen von der Ungestörtheit, die er für diverse dienstliche Telefonate während der Fahrt benötigt hätte. Auch die Koffer mit den Akten und der Post hätte Herr Staatssekretär Hüser neben seinem normalen Gepäck für die Dienstreise im Zug nur erschwert transportieren können.
Eine Reise mit dem Flugzeug kommt für den Staatssekretär aus gesundheitlichen Gründen nicht in Betracht.
Zu Frage 4: Die Kosten wurden durch das Wirtschaftsministerium ermittelt. Die Benzinkosten für die Reise betrugen 312 Euro und 35 Cent. Hinzu kommen Mautkosten in Höhe von 117 Euro und Parkgebühren in Höhe
von 58 Euro. Die Übernachtungskosten für den persönlichen Fahrer betrugen 334 Euro. Fahrer und Wagen stehen Herrn Staatssekretär Hüser dauerhaft, auch zur privaten Nutzung, zur Verfügung.
So weit die Dienstfahrt privat eingestuft wurde, ist der geldwerte Vorteil mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Die gesamte Hinfahrt und 50 % der Rückfahrt wurden entsprechend versteuert. Die Kosten des Fahrers wären auch bei rein dienstlicher Nutzung sowieso entstanden.
Herr Staatsminister, wenn ich Sie richtig verstanden habe, kam ein Flug aus gesundheitlichen Gründen nicht in Betracht. Deshalb würde mich interessieren: Es gibt eine Einladung zu einer Delegationsreise im Oktober 2013. Die Leitung wird der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung übernehmen. Die Reise soll nach South Carolina gehen. Welches Verkehrsmittel gedenkt Herr Staatssekretär Hüser dann zu nutzen?
Herr Staatssekretär gedenkt, an dieser Fahrt nicht teilzunehmen, weil es ihm aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist zu fliegen.
Frau Klöckner, wenn das da steht, dann könnte es vielleicht vorstellbar sein, dass das zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht möglich war.
Ich sage Ihnen eines, auch auf die Gefahr hin, dass der Präsident mich rügt: Ich finde es charakterlich erbärmlich, eine solche Anfrage zu stellen, wenn man weiß, dass eine handelnde Person aus gesundheitlichen Gründen an einer Reise im Flugzeug nicht teilnehmen konnte.
(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei der CDU – Frau Klöckner, CDU: Das ist ein Hammer, uns das erzählen zu wollen! – Dr. Weiland, CDU: Der Moralanspruch der Landes- regierung! – Hering, SPD: Eine Peinlichkeit!)
Meine Damen und Herren, ich rüge das ausdrücklich nicht. Wenn wir so fortfahren, in den privaten Angelegenheiten der Regierung oder Abgeordneten nachzufragen, kommen wir auf eine Ebene, die sehr schief sein wird, wie ich befürchte.
(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Pörksen, SPD: Sehr richtig! – Dr. Weiland, CDU: Das ist keine Privatange- legenheit, das ist eine Dienstfahrt! – Frau Brede-Hoffmann, SPD: Der Fehlgriff gestern hat Ihnen nicht gereicht?)
Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Klein. – Herr Kollege Klein, Sie haben das Wort, soweit Sie es noch möchten.
Ich glaube, den dienstlichen Anlass habe ich vorgetragen. Die Dienstreise hat vom 12. bis 16. Mai stattgefunden. Ich glaube, Herr Hüser hat geäußert, dass er zwei oder drei Tage vorher mit seiner Frau angereist ist und das privat abgerechnet hat.