Protokoll der Sitzung vom 06.06.2013

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Wenn wir die Gleichstellung von Frauen und Männern wirklich voranbringen wollen, dann brauchen wir eine Quote; denn – es ist angesprochen worden – Selbstverpflichtung und Freiwilligkeitsklauseln haben uns bisher nicht weit genug gebracht.

Das gilt natürlich auch – darauf bezieht sich der Antrag von SPD und GRÜNEN – für die Aufsichtsgremien der Gesellschaften mit Landesbeteiligung. Wir bedanken uns für diese Initiative und begrüßen sie sehr.

Lassen Sie mich einen kurzen Rückblick auf die Schritte geben, die bereits in Richtung einer Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien von Gesellschaften mit Landesbeteiligung getan wurden.

An erster Stelle ist der Ministerratsbeschluss von 2009 zu nennen. Er schreibt detailliert fest, wie die Besetzung in Gremien zu erfolgen hat.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Der war sehr erfolgreich, ja!)

Dazu komme ich gleich, Frau Kohnle-Gros.

Er führt ein Doppelbenennungsverfahren und ein Reißverschlussverfahren ein, um zu diesem Ergebnis zu kommen.

Zu nennen ist auch der Beteiligungsbericht der Landesregierung. Dort wird seit dem Jahr 2009 durch das Finanzministerium, das diesen Bericht für die Landesregierung erstellt, aufgeschlüsselt, wie sich die Gremiensitze nach Männern und Frauen verteilen. Diese Aufschlüsselung ermöglicht uns heute, eine Datenbasis für die Diskussion zu haben, die wir führen. Das ist ein wichtiger Schritt gewesen, um eine Erfolgskontrolle durchzuführen.

Dann gibt es die Hinweise für die Verwaltung von Beteiligungen des Landes Rheinland-Pfalz. Sie enthalten Verfahrensregeln, wie beispielsweise Aufsichtsräte zu besetzen sind.

Der Sitz im Aufsichtsrat – das wissen Sie – ist oft an eine Funktion gebunden, womit wir bei dem Thema „Frauen in Führungspositionen“ wären. Auch hier ist die Landesregierung in den letzten Jahren aktiv gewesen. Ich möchte beispielsweise das seit vier Jahren laufende Mentoring-Programm „Mehr Frauen an die Spitze“ nennen, das die Ziele verfolgt, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen, die berufliche Entwicklung von Frauen in der Landesregierung zu fördern und den Frauenanteil in Gremien nachhaltig zu steigern.

Das sind alles Schritte, die uns ein Stück vorangebracht haben, aber nicht weit genug. Sie haben die Zahlen genannt. Der Antrag nennt sie. In Aufsichtsgremien von Gesellschaften mit Landesbeteiligung sind derzeit 258 Mitglieder, davon 37 Frauen, also nur 14,34 %.

Wenn man die Mitglieder, die die Landesregierung in diese Gremien entsendet, benennt, dann reden wir von

146 Mitgliedern, davon 27 Frauen. Das sind 18,49 %. Man kann sagen, da ist die Landesregierung in ihrer Entsendung ein bisschen besser als die Gesamtbesetzung der Gremien,

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Alles relativ im Leben!)

das heißt, man kann sagen, die Instrumente haben dazu geführt, dass wir ein bisschen besser geworden sind, aber es ist natürlich richtig, wir sind längst noch nicht gut.

Das heißt, wir brauchen klare Regelungen mit Überprüfungsmechanismen. Der Antrag von SPD und GRÜNEN zeigt hier einen klaren Weg auf und ist deswegen von uns sehr zu begrüßen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Welche Spielräume haben wir derzeit? Bei Gesellschaften mit Landesbeteiligung haben wir einen unmittelbaren Einfluss auf die Besetzung von Aufsichtsratssitzen. Diesen Einfluss nutzen wir auch. In den Hinweisen für die Verwaltung von Beteiligungsgesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz steht – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: Die Berufung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes sowie Inhabern öffentlicher Ämter soll grundsätzlich im Zusammenhang mit dem Hauptamt stehen. –

In den Hauptämtern – das wissen wir alle, das ist immer noch eine Herausforderung für die Thematik „Frauen in Führungspositionen“ – sind Frauen noch viel zu selten vertreten. Gleichzeitig gilt aber auch in denselben Vorschriften oder Hinweisen – ich nehme wieder ein Zitat –: Zur Wahrnehmung der Interessen des Landes kann es zweckmäßig sein, neben den vorgenannten Bediensteten auch andere Bedienstete als Aufsichtsratsmitglieder zu benennen. – Hier sehen wir eine Möglichkeit, diese Klausel zu nutzen, um auch in Zukunft, bis es zu einem Gesetzentwurf kommt, besser zu werden. Es heißt nämlich, eine Aufsichtsratstätigkeit muss nicht an ein Hauptamt geknüpft sein, womit de facto qualifizierte Frauen einen Zugang zu Gremien haben.

Was bleibt also zu tun? Zur Verfügung stehende Instrumente sind zum einen konsequent zu nutzen. Das wird aber nicht ausreichen oder – realistisch betrachtet – viel zu lange dauern. Deshalb brauchen wir gleichzeitig eine Quote, um die paritätische Besetzung der Aufsichtsräte von Gesellschaften mit Landesbeteiligung wirklich voranzubringen.

Wir begrüßen sehr die Forderung des Antrags von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach einer Selbstverpflichtung der Landesregierung, die so lange Geltung haben soll, bis mindestens 40 % der Frauen in den Gremien sind.

Wir begrüßen auch, dass, wenn abgewichen wird, dies im Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung zu berichten ist; denn eine Selbstverpflichtung ohne Überprüfungsinstrumente ist, wie wir alle wissen, nur ein zahnloser Tiger.

Weil wir bessere Regeln brauchen, um die Gleichstellung von Frauen durchzusetzen, hat sich die Landesregierung die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes vorgenommen. Ihren Einwurf vonseiten der CDU, man möge ein Gesetz machen, wird von uns seit Beginn dieser Legislaturperiode verfolgt. Unser Haus arbeitet derzeit an einer Überarbeitung des Landesgleichstellungsgesetzes. Der Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gibt uns hierfür Rückenwind. Wir begrüßen ihn sehr.

Selbstverständlich setzen wir uns auch auf Bundesebene weiterhin für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft und für eine Quote in den dortigen Gremien ein. Wir würden uns freuen, wenn die Vehemz und die Unterstützung bei den Diskussionen im Bund, wie wir sie heute im Landtag erleben, in den zukünftigen Debatten auch dazu führen, dass solche Vorschläge im Bundestag ihre Mehrheit finden.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es steht weitere Redezeit zur Verfügung, aber es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Wird Ausschussüberweisung beantragt?

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Ja!)

Wir stimmen vorab über die Überweisung an den Ausschuss ab. Wer der Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag auf Ausschussüberweisung ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Feiglinge!)

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir über den Antrag mit der erforderlichen redaktionellen Änderung abstimmen. Für das Protokoll möchte ich festhalten, dass es „börsennotierte Unternehmen“ und nicht „börsenorientierte Unternehmen“ heißen muss.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2385 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf:

Digitale Teilhabe gewährleisten – Netzneutralität gesetzlich festschreiben Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2386 –

dazu: Netzneutralität schützen Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2411 –

Es ist eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.

Es spricht Frau Abgeordnete Schellhammer.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit den vorliegenden Anträgen besprechen wir ein wichtiges Thema, nämlich das Thema „Netzneutralität“. Es geht darum, das Internet mit seinem freien Zugang zu erhalten. Das Internet trägt enorm zur Meinungsvielfalt bei. Es ist ein wichtiger Baustein für eine Demokratisierung in unserer Öffentlichkeit. Deswegen ist es von erheblicher Bedeutung, dass die Nutzerinnen und Nutzer das Internet diskriminierungsfrei nutzen können.

Leider ist es durch die Diskussionen in den letzten Wochen wieder verdeutlicht worden, dass es Versäumnisse der Bundesregierung während der Novelle des Telekommunikationsgesetzes gegeben hat.

Hier ist der Kerndissens zwischen den beiden vorliegenden Anträgen. Der Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN besagt, dass die im Zuge der Novelle des Telekommunikationsgesetzes vorgenommenen gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen. Der Antrag der CDU besagt, dass das ausreicht und die Bundesregierung zu unterstützen ist.

(Unruhe im Hause)

Man kann die Änderungen der Tarifstruktur bei der Deutschen Telekom kritisieren. Man kann sie aus verbraucherpolitischer und wirtschaftspolitischer Sicht kritisieren. Die Drosselung ist ein verheerendes Signal für unseren Wirtschaftsstandort. Der besonders kritische Punkt ist der, dass enorm in den freien Datentransport eingegriffen wird. Was ist daran problematisch?

Frau Schellhammer, Entschuldigung. Ich bitte, um ein wenig mehr Ruhe, damit man der Rede folgen kann. Danke schön.

Es geht um die freie Meinungsäußerung im Internet. Es geht um die freie Äußerung zu diesem Antrag.

Es geht darum, dass mit einer Software quasi viel intensiver geschaut wird, welche Daten transportiert werden. Es ist problematisch, dass das in einem erheblichen Maße vonstatten geht.

Weiter ist problematisch, dass die Deutsche Telekom durch die nun vorliegenden Vorschläge andeutet, dass sie die Netzneutralität aufweichen möchte, weil Daten

pakete unterschiedlich schnell transportiert werden sollen.

Für uns ist es wichtig, dass wir einen klaren und verlässlichen Rahmen für die Netzneutralität haben möchten. In der Debatte, die hierzu im Bundestag stattgefunden hat, wurden zahlreiche Vorschläge gemacht, wie man die Netzneutralität klarer fassen kann. Es wurde gesagt, dass man die Übertragungsgeschwindigkeit nicht künstlich drosseln und auf der anderen Seite die eigenen Datenpakete bevorzugen soll.

Wir haben mit Klarheit gefordert, dass Diensteanbietern nicht Entgelte für den schnelleren Transport ihrer Daten abverlangt werden dürfen. Das hätte man gesetzlich klarer formulieren können. Das bringen wir mit dem vorliegenden Antrag zum Ausdruck, dass wir eine klare gesetzliche Festschreibung wollen. Wir wollen kein Zweiklasseninternet. Wir kämpfen für ein freies Internet, in dem jedem und jeder ermöglicht wird, die Meinung frei zu äußern, die Daten frei zu transportieren oder wirtschaftlich tätig zu werden. Deswegen fordern wir, dass die Netzneutralität gesetzlich festgeschrieben wird.