Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir begrüßen die Einrichtung eines Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V, das es ermöglicht, dass die Länder auf Landesebene dieses
Gremium bilden, damit regional auch spezifische Fragen der Versorgung diskutiert, beraten und entschieden werden.
Aus unserer Sicht ist es ein gutes Gesetz. Ich danke unseren Kollegen aus der SPD für diese konstruktive Zusammenarbeit auch im Ausschuss. Unser besonderer Dank gilt dem Ministerium und Minister Schweitzer, aber auch Staatssekretär Langner für sehr gründliche und kooperative Arbeit.
Paritätisch aus unserer Sicht ist es auch deshalb sehr wichtig, weil medizinische Berufe zunehmend weiblich sind, aber auch in der Pflege und Physiotherapie als Heilmittelerbringer zunehmend Frauen unterwegs sind. Es ist aus unserer Sicht ganz wichtig, dass auch diese Statistik in der Gesetzgebung ihre Position findet.
Insofern würde ich mich sehr freuen, wenn unsere Kollegen aus der CDU dieses Gesetz mittragen würden. Denn es ist wirklich eine gute Gelegenheit im Sinne der Teilhabe und Bürgerbeteiligung, auch die Patientinnen und Patienten, um die es in der Versorgung geht, einzubinden; genauso die Heilmittelerbringer, die bis jetzt fast ausgeschlossen waren. Wir wollen sie auf Augenhöhe mit anderen Akteuren in dieses System einbinden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen des Landtags! Vielen Dank für die bisherige Debatte. Ich glaube, wir sind uns einig, dass die große Herausforderung, vor der wir stehen, was die sozialpolitischen und gesundheitspolitischen Fragen angeht, der demografische Wandel ist. Wir alle spüren es hoffentlich positiv an uns selbst. Wir spüren es in unserem Familienkreis. Wir spüren es da, wo wir politische Verantwortung tragen.
Meine Damen und Herren, wir wissen, das ist die große Herausforderung, vor der wir stehen. Wir haben uns als rheinland-pfälzische Landesregierung schon früh dafür stark gemacht, dass man insbesondere im Bereich der medizinischen Versorgung, der pflegerischen Unterstützung sektorenübergreifend diskutiert, denkt, plant und dafür die gesetzlichen Regelungen in die Hand bekommt.
Dieses Gesetz, das auf Bundesebene auf den Weg gebracht wurde, trägt auch die Handschrift sozialdemokratischer und grüner Gesundheitspolitik und gibt uns jetzt die Möglichkeit, die landesgesetzliche Umsetzung auf den Weg zu bringen.
Frau Anklam-Trapp und Herr Dr. Schmidt haben schon das Notwendige dazu gesagt. Es geht tatsächlich darum, die Akteure, die Verantwortlichen des gesundheitspolitischen Bereichs – Sie wissen, das ist ein Themenbereich, der sehr durch Selbstverwaltung geprägt ist – an einen Tisch zu bringen, sich gemeinsam die Situation anzuschauen und auch hier wieder sektorenübergreifend nach Lösungen zu suchen
Ich finde es deshalb sehr sympathisch, dass vonseiten der Koalitionsfraktion jetzt der Vorschlag kommt, den Kreis der Patientinnen und Patienten noch stärker zu berücksichtigen. Liebe Frau Abgeordnete Wieland, das sind nicht irgendwelche Verbände, sondern das sind die Betroffenen des Gesundheitswesens.
Man kann doch nichts dagegen haben, wenn ein solcher Vorschlag kommt. Ich glaube auch nicht, dass Sie etwas dagegen haben. Aber manchmal muss man suchen, um irgendetwas zu kritisieren, egal, was man dann findet.
Einen weiteren Punkt, den Sie angesprochen haben, finde ich vor der Herausforderung, um die es geht, und vor dem Hintergrund der Sorge, die viele Menschen haben, was die zukünftige gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum angeht, spannend. Für Sie ausschlaggebend bei diesem Landesgremium ist nicht die Frage, ob wir dort auch Dynamik hineinbekommen und ob wir das alle unterstützen können, sondern ob die eine Geschäftsordnung haben. Liebe Frau Wieland, ich muss Ihnen ehrlich sagen: Das ist die Frage, die einen am wenigsten berühren müsste, wenn es um solche Zukunftsfragen geht.
Wenn ich Ihnen noch eines sagen darf: Wir haben den Landeskrankenhausplanungsausschuss, ein Gremium, in dem sich auch die Akteure treffen, in dem wir jahrein, jahraus Millionen Entscheidungen zugunsten der Krankenhäuser im Land diskutieren, planen und gemeinsam festlegen – hervorragend ohne Geschäftsordnung. Da funktioniert es ganz gut.
Insofern kann ich nicht verstehen, wie man an dieser Stelle aus der Frage, ob es eine Geschäftsordnung gibt, worin festgeschrieben ist, wie lange die Kaffeepause sein darf, eine entscheidende Frage machen kann, meine Damen und Herren.
Liebe Frau Wieland, ich will auch eines sagen, lassen Sie mich das als zugegebenermaßen männlicher Gesundheitsminister sagen, ich fand es schon spannend, dass Sie, was die Frage der quotierten Besetzung des Gremiums angeht, sämtliche männlichen Vorurteile gegen Quoten der letzten 20 Jahre heruntergebetet haben, wenn ich den Satz höre, Kompetenz vor Geschlecht.
Meine Damen und Herren, das hat uns jahrelang bei rein männlich besetzten Gremien auch nicht gestört. Jetzt verändern wir das, und jetzt kommt eine Frau und fragt, wo die Kompetenz bleibt.
Frau Wieland, ich bitte Sie als Verfechter des Feminismus, als der ich bekannt bin, bitte überprüfen Sie diese Argumentation. Das hilft in der Sache überhaupt nicht.
Meine Damen und Herren, einen letzten Punkt will ich noch nennen. Es ist eine entscheidende Weichenstellung, die wir gemeinsam vornehmen können. Natürlich ist es Aufgabe der Opposition, wenn eine Suppe auf den Tisch kommt, das Haar zu suchen.
Aber es ist nicht Aufgabe der Opposition, in einer solch entscheidenden Sache so lange zu rühren, bis ein eigenes Haar hineingefallen ist, man es sozusagen hervorzaubern und sagen kann, jetzt müssen wir es kritisieren.
Ich glaube, wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der stimmig ist und uns nach vorne bringt. Die Stimmen der Verbände, der externen Anzuhörenden, die wir Ihnen zur Verfügung gestellt haben, sagen Ihnen das weit überwiegend ebenfalls. Wir sind froh, dass wir es auf den Weg gebracht haben. Es gibt keinen Grund, dass die Opposition an dieser Stelle nicht auch diesem Gesetzentwurf zustimmt.
Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Änderungsantrag – Drucksache 16/2770 –. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/2434 – unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags. Wer dem zustimmen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Danke. – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.