Protokoll der Sitzung vom 18.09.2013

(Beifall der CDU)

Die Liquiditätskredite beliefen sich Ende 2012 auf einen Höchststand von 6,1 Milliarden Euro, und nur das Saarland toppt uns in negativer Hinsicht bei der Pro-KopfVerschuldung.

(Ramsauer, SPD: CDU-regiert!)

Sie alle können lesen. In jedem neuen Jahr, in jedem neuen Kommunalbericht steht zu Beginn der Satz geschrieben: Im Jahr XY in Folge weisen die rheinlandpfälzischen Kommunen einen negativen Finanzierungssaldo aus. Im zehnten, im elften, im 15. und bis jüngst im 23. Jahr in Folge. Ich frage ganz deutlich: Wen hat das bisher gejuckt? – Keine einzige der SPD-geführten Landesregierungen seit dem Jahr 1991.

(Beifall der CDU – Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ändern Sie es doch!)

Es gab deutliche Hinweise. Es gab Hinweise von den ehrenamtlichen Ratsmitgliedern vor Ort, von den Kämmerern, von den kommunalen Spitzenverbänden als Interessenvertreter, vom Rechnungshof. Es hat niemanden gestört. Warum nicht? Dafür gibt es eine ganz einfache Antwort: Der kommunale Finanzausgleich war schlicht und ergreifend ein bequemer Topf zur Finanzierung von Landesausgaben

(Frau Klöckner, CDU: Ja!)

nach dem Motto „Von anderer Leute Leder lässt sich gut Riemen schneiden“.

(Beifall der CDU)

Es ist in meinen Augen schon traurig, dass es so weit kommen musste, dass ein Landkreis in seiner Not aufgestanden ist, um auf dem Klageweg zu seinem Recht zu kommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Urteil vom 14. Februar 2012 ist nichts anderes als die Bescheinigung des höchsten Verfassungsgerichts, dass sowohl die jetzige wie auch die vorangegangenen sozialdemokratischen Landesregierungen das Recht der Kommunen auf eine ordentliche Finanzausstattung mit Füßen getreten und damit Verfassungsbruch begangen haben.

(Beifall der CDU – Ramsauer, SPD: Das ist ein großes Wort!)

So ist es.

Was sagt dieses Urteil konkret? Das Land wird verpflichtet, die Kommunen finanziell so auszustatten, dass sie nicht nur ihre gesetzlichen Aufgaben, sondern darüber hinaus auch frei gewählte Aufgaben wahrnehmen können. Es muss eine gerechte horizontale Verteilung zwischen den kommunalen Ebenen geben. Das haben wir sicherlich auch ausreichend diskutiert. Wir brauchen in dem künftigen Gesetz mehr Transparenz, und der Beitrag des Landes muss spürbar sein.

Natürlich müssen auch die Kommunen ihre Kräfte anstrengen. Das bezweifelt niemand. Das tragen wir auch mit. Das ist ganz klar. Insbesondere ist jedoch wichtig – das hat dieses Gericht deutlich gesagt –, das Land hat als Sachwalter der Kommunen auf Bundesebene eine Mitverantwortung, über den Bundesrat tätig zu werden.

Jetzt haben wir uns in den vergangenen Wochen und Monaten in der Enquete-Kommission sehr eingehend mit einer Neukonzeption dieses LFAG befasst. Wir haben Experten gehört, wir haben Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände miteinander diskutiert, und wir haben auch Eckpunkte entwickelt, und zwar sehr unterschiedliche Eckpunkte. Die CDU-Eckpunkte haben wir auf der Grundlage der Finanzexperten, auf der Grundlage breiter Diskussionen und Anhörungen, auch Ihrer Experten, und der Ausführungen der kommunalen Spitzenverbände entwickelt.

Deswegen sage ich klar: Gemeinsam mit ihnen bedauern wir sehr, dass alle diese Argumente in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf keinen Widerhall gefunden haben.

(Beifall der CDU)

Stattdessen müssen wir uns immer wieder diese Mogelpackung von den 490 Millionen Euro anhören, die auch Herr Noss eben angeführt hat. Jetzt sind wir bitte einmal ehrlich. Bis auf 50 Millionen Euro gäbe es das alles für die Kommunen, auch ohne ein neues Gesetz zu machen.

(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: Was folgern Sie daraus?)

Ganz einfach aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage. Herr Pörksen, ich glaube, Sie waren in der ver

gangenen Woche dabei. Selbst Ihr eigener Experte, Herr Zeiser, hat es gesagt. Er sagte: Das ist keine zusätzliche Gabe des Landes – er hat es wunderschön bezeich- net –, es ist die „Gnade der späten Stunde“. Es hat also nichts mit diesem Gesetzentwurf zu tun. –

(Beifall der CDU – Licht, CDU: Ja!)

Damit steht klar fest: Es verbleibt bei lediglich 50 Millionen Euro an frischem Landesgeld.

Auch dazu haben sich Ihre eigenen Experten geäußert, Herr Reitzel und auch Herr Görisch. Sie sagen deutlich: 50 Millionen Euro reichen nicht. Das entspricht nicht dem vom Gericht geforderten spürbaren Beitrag dieses Landes. –

(Beifall der CDU)

Ihr Gesetzentwurf hat weitere Schwachstellen. Die neu eingeführte Schlüsselzuweisung C ist auf 10 % der Verstetigungssumme gedeckelt. Diese Verstetigungssumme steigt jährlich um 1 %. Das heißt, wenn jetzt die Soziallasten höher steigen, dann reduziert sich der Erstattungsbetrag des Landes automatisch. Gerade die Soziallasten waren es doch, die mit zu dieser Situation geführt haben. Deswegen ist dieser Weg kein geeigneter, um für die Kommunen eine Verbesserung herbeizuführen.

(Licht, CDU: „Deubel“-Arithmetik!)

„Deubel“-Arithmetik. Das lassen wir einmal dahingestellt. Das sind besondere Berechnungsmethoden, die auch an anderer Stelle noch zu Beurteilungen führen.

Deshalb sagen wir insgesamt zu der Schlüsselzuweisung C, man sollte sie sich einmal näher betrachten. Sie macht deutlich, Ihre Rechnung kann hinten und vorn nicht aufgehen. Wenn dieser Soziallastenansatz mit 200 Millionen Euro beziffert wird und feststeht, dass nur 50 Millionen Euro an frischem Geld hineinkommen, dann wird bei jedem, der ein bisschen rechnen kann, ganz klar: 150 Millionen Euro kommen nicht von außen neu dazu.

Das ist schlicht und ergreifend eine einfache Umschichtung innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs. Deswegen sage ich, das ist keine große Reform, das ist keine kleine Reform, das ist noch nicht einmal ein Reförmchen.

(Beifall der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da hilft auch Ihr neuer Änderungsantrag nichts, der jetzt kurzfristig eingegangen ist. Sie haben wohl erkannt, dass der kreisangehörige Raum sich aufgrund dieser Umschichtungen schlechter darstellen wird. Was machen Sie infolgedessen? – Sie drehen wieder an einem anderen Schräubchen. Jetzt wird der Schwellenwert auf 83 % angezogen. Das hat so einen kleinen Betrag von 1,5 Millionen bis 2 Millionen Euro zur Folge. Der wird den Ortsgemeinden zugeschustert, aber er wird den Kreisen und Städten entzogen. Da sage ich ganz klar, wenn das

Tischtuch zu kurz ist, ist es zu kurz. Da kann ich an jeder Stelle ziehen, es passt einfach vorne und hinten nicht.

(Beifall bei der CDU)

Ihr Gesetzentwurf wird auch einem weiteren Erfordernis nicht gerecht, nämlich dem Erfordernis nach mehr Transparenz. Der kommunale Finanzausgleich wird nämlich mit zusätzlichen Dingen befrachtet, so zum Beispiel mit den Mitteln für den Bezirksverband Pfalz. Diese sattelt man einfach drauf. Die werden natürlich gebraucht. Das hat zur Folge, der Betrag insgesamt steigt, ohne dass den Kommunen im Allgemeinen mehr zugutekommt. In ähnlicher Art und Weise verfährt man dann mit den LBM-Kosten für den Winterdienst.

Man sattelt dies alles drauf und meint dann, die Summe wird größer. Aber letztendlich kommt unten nicht viel mehr an. Deswegen haben wir in unserem Entschließungsantrag noch einmal deutlich gemacht, worauf es bei einem bedarfsgerechten und transparenten kommunalen Finanzausgleich ankommt.

1. Die Sozialkosten als wesentliche Ursache und Kostentreiber sollten dringend außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs geregelt werden.

2. Der KFA muss endlich von kommunalfremden Aufgaben entfrachtet und transparent gestaltet werden.

3. Ein nicht unerheblicher Anteil an der Schuldensituation der Kommunen haben die hohen Vorfinanzierungen im Kita-Bereich. Ich sage ganz klar, es ist unerlässlich, dass das Land sich endlich durchringt, seinen Drittelanteil zu übernehmen. Das ist nicht nur Meinung der CDU und der Experten, das haben Ihre eigenen Experten benannt.

(Beifall der CDU)

4. Wenn wir diese Schuldensituation der Kommunen bewältigen wollen, müssen alle mit ins Boot, und zwar Bund, Länder und Kommunen. Der Bund hat schon erhebliche Vorausleistungen erbracht, indem er die Grundsicherung übernommen hat.

(Ramsauer, SPD: Teilweise!)

Sie wissen alle, wir sprechen über eine Größenordnung von 165 Millionen Euro.

(Beifall bei der CDU)

Die Kommunen haben ebenfalls Anstrengungen unternommen. Sie haben ihre Hebesätze angehoben. Das geht letztendlich zulasten der Bürgerinnen und Bürger. Jetzt sagen wir ganz klar, der spürbare Beitrag des Landes kann sich jedenfalls nicht in 50 Millionen Euro und Umschichtungen erschöpfen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich komme zum Fazit. Ihr Gesetzentwurf wird dem Urteil des VGH jedenfalls nicht gerecht.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Das alte verfassungswidrige Gesetz wird lediglich durch ein neues verfassungswidriges Gesetz ersetzt werden. Ich bin davon überzeugt, dass es in kurzer Zeit ebenfalls wieder vor Gericht landet und dort wiederum nicht bestehen wird.

Nach all diesen Entwicklungen kann man als Kommunalpolitiker in diesem Land nur zu einer Erkenntnis kommen, Rot-Grün ist kein Freund der Kommunen.