Protokoll der Sitzung vom 07.11.2013

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung nimmt das Thema „Stalking“ und die vielen Betroffenen sehr, sehr ernst. Wir setzen deshalb den Beschluss des Landtags vom Juli 2013 bereits um, der nicht nur die strafrechtliche Seite beleuchtet, sondern auch die unterstützende, die präventive Seite.

Der Landesregierung ist bewusst, dass es sich bei dem Phänomen der Nachstellung um ein weit verbreitetes Verhalten handelt, das den Betroffenen – egal ob es Männer oder Frauen sind – ganz schreckliche Beeinträchtigungen zufügen kann. Es war deshalb wichtig und richtig, nach einer Möglichkeit zu suchen, das Verhalten des Täters unter Strafe zu stellen, wenn es die Grenze zur reinen Belästigung überschreitet.

Die kontroversen Diskussionen im Vorfeld der Einführung des Straftatbestandes 2007 haben aber gezeigt, wie schwer es ist, eindeutig und verfassungsrechtlich zulässig festzulegen, ab wann ein eigentlich legales Verhalten, nämlich zum Beispiel das Stehen vor einem Haus oder das Anrufen einer Person, strafbar ist.

In dem Bemühen, dem von der Verfassung vorgegebenen Bestimmtheitsgebot Rechnung zu tragen, hatte sich

der Bundesgesetzgeber schließlich für den § 238 StGB in der geltenden Fassung entschieden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren der Opposition, es ist schon angesprochen worden, die aktuell noch geschäftsführend arbeitende Bundesregierung hatte keinen Änderungsbedarf an der geltenden Rechtslage gesehen. Anlass für eine eigene Bundesratsinitiative haben allerdings auch wir bislang nicht gesehen, auch nicht durch Ihren erneuten Antrag.

(Zuruf des Abg. Dr. Wilke, CDU)

Bayern, auf dessen Initiative die angedachte Umwandlung des Tatbestandes von einem Erfolgs- in ein Eignungsdelikt zurückgeht, hat nach der dortigen Regierungsbildung bekräftigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen zu wollen. Es gehört sich deshalb aus unserer Sicht, dem Initiator, der das angekündigt hat, den Vortritt zu lassen und an diesem Antrag gemeinsam für die Sache zu arbeiten. Ich sage noch einmal, gemeinsam für die Sache zu arbeiten.

Die Befragung unserer Staatsanwaltschaften und Gerichte, der Polizei sowie der Unterstützungsorganisationen deutet ähnlich wie in den anderen Ländern in der Tat darauf hin, dass von dem geltenden Recht eine Reihe von strafwürdigen Fällen nicht erfasst sein kann. Die Argumente, die für die Umwandlung des Tatbestandes vorgebracht worden sind, müssen deshalb in der Tat sehr ernst genommen werden.

Eine entsprechende Änderung muss aber auf jeden Fall so formuliert werden, dass sie eben dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot Rechnung trägt. Es bleibt abzuwarten, ob Bayern dies bei der anstehenden Bundesratsinitiative berücksichtigt. Andernfalls werden wir unsere Vorstellungen in die Beratungen des Bundesrats einbringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss will ich noch einmal kurz auf den Beschluss des Landtags vom Juli 2013 eingehen. Die Landesregierung ist darin gebeten worden, die vorhandenen Instrumente zur Verhinderung von Nachstellungstaten und zur Unterstützung der Betroffenen zu überprüfen und festzustellen, ob weiterer Handlungsbedarf besteht. Damit haben wir in der Tat bereits begonnen.

Auf Vorschlag meines Hauses haben die beteiligten Ministerien die interministerielle Arbeitsgruppe „FOKUS: Opferschutz“ gebeten, diesen Arbeitsauftrag zu übernehmen. In der Arbeitsgruppe sind nicht nur die zuständigen Ministerien, sondern auch Vertreterinnen und Vertreter der wichtigsten staatlichen und nicht staatlichen Stellen des Landes aus dem Bereich „Opferschutz und Opferhilfe“ vertreten. In der Arbeitsgruppe ist somit das Fachwissen gebündelt, um einen solchen Prüfauftrag zu übernehmen. Es werden nun die vorhandenen Angebote im Land, aber auch in anderen Bundesländern zusammengetragen, bewertet und ein möglicher Handlungsbedarf formuliert.

Deshalb bin ich sehr zuversichtlich, dass wir bereits im frühen Frühjahr 2014 einen vollständigen Überblick und eine fachkundige Bewertung zum Wohle von Opfern und auch von potenziellen Opfern erhalten werden.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wird Ausschussüberweisung beantragt?

(Bracht, CDU: Wir beantragen Ausschussüberweisung!)

Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Dann lasse ich zuerst über die Ausschussüberweisung abstimmen. Wer der Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist die Ausschussüberweisung mit den Stimmen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen dann zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU „Stalking-Opfer besser schützen“ – Drucksache 16/2734 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Ich rufe Punkt 22 der Tagesordnung auf:

Für eine humane Flüchtlingspolitik – Asylbewerberleistungsgesetz und Residenz- pflicht bundesweit abschaffen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2940 –

Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Antrag ohne Aussprache an den Ausschuss für Integration, Familie, Kinder und Jugend zu überweisen.

Ich muss über die Ausschussüberweisung abstimmen lassen. Wer einer Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig der Fall. Dann ist dieser Antrag einstimmig an den Ausschuss für Integration, Familie, Kinder und Jugend überwiesen.

Wir sind damit am Ende der Tagesordnung angekommen. Ich lade Sie zur nächsten Plenarsitzung am Mittwoch, den 11. Dezember 2013, 14:00 Uhr, ein.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Nachhauseweg.

E n d e d e r S i t z u n g : 15:55 Uhr.