Protokoll der Sitzung vom 12.12.2013

Zur Grünen Woche: Dazu haben Sie keine Mittel eingestellt, immerhin, also können wir sagen, das fanden wir gemeinsam vernünftig. Aber vergessen Sie das nicht, wenn die Grüne Woche dann im Januar anfängt; denn Sie haben doch ein etwas kurzes Gedächtnis.

Zu Wald und Forst: Trotz Sparhaushalt haben wir hier Zuführungsbeträge in Höhe von 61,3 Millionen Euro.

Das ist eine beachtliche Summe. Wir haben auch eine positive Holzpreisentwicklung, die die Forstwirtschaft noch einmal unterstützt.

Wir verfolgen weiterhin die Ziele unserer naturnahen Waldwirtschaft, stellen die Ressourcen für die Wirtschaft bereit, führen das Holzcluster fort, stehen zum Gemeinschaftsforstamt und haben gemeinsam mit dem Finanzminister und den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen eine zukunftsfähige Ausstattung auch beim Personal erreicht. Das war keine leichte Sache.

Ich denke, das ist eine gute Ausgangsbedingung dafür, dass gerade unser Landesbetrieb und der Bereich Wald und Forst gut in die Zukunft blicken kann.

Wir stärken mit der FSC-Zertifizierung, mit dem Biotopbaumkonzept und natürlich mit dem Nationalpark den Naturschutz im Wald. 300 Jahre Nachhaltigkeit, das sind drei Säulen: ökologisch, ökonomisch und sozial. Damit erfüllen wir gesellschaftliche Aufgaben einerseits des Staatswaldes, unterstützen aber andererseits in Partnerschaft den Privatwald und den Kommunalwald. Das geht nur, wenn man das auch bei der Jagd ordentlich regelt.

Jetzt komme ich zum Wasserbereich. Ich glaube, es wäre ganz sinnvoll gewesen, hätten Sie intensiver ins Gesetz geschaut, nicht nur, dass dort eine eindeutige Zweckbindung enthalten ist, die Sie schlicht und ergreifend übergangen haben, sondern es ist auch eine ganz wichtige Forderung der Kommunen, der Wirtschaft und der Wasserwirtschaft. Das haben Sie einfach ignoriert.

Es wäre auch klug gewesen, Sie hätten gemerkt, dass das Wasserentnahmegeld aus den geleisteten Vorauszahlungen der Wasserentnehmer resultiert, die erst zum 1. Juli 2013 erstmals zu leisten waren. Die gesetzlich determinierte zweckgebundene Verwendung ist durch die Neufassung der Förderrichtlinien zum 22. Juli 2013 in Gang gebracht worden.

Jetzt kann man rechnen und sagen, das ist erst wenige Wochen her, sodass Sie mit Ihren ganz Luftschlössern vielleicht etwas anderes hätten sagen können, wenn Sie vorher in dieses Gesetz hineingeschaut hätten.

Der Wassercent: Was noch viel wichtiger ist, Sie leugnen den Mittelbedarf. Sie sagen, Abwasserleitungen, Kläranlagen und die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser wären eine Spielwiese. Vielleicht für Sie, aber nicht für die Menschen und die Gemeinden, die davon betroffen sind.

Wir haben hier die wichtige Aufgabe, unsere Infrastruktur im Wasserbereich für die Menschen bezahlbar zu machen. Das tun wir auch mithilfe des Wassercents.

Gehen Sie einmal zu denjenigen, die in ländlichen Regionen wohnen, so wie ich in der Eifel, was da für Kosten auf einen Vier-Personen-Haushalt zukommen, die fast schon an ein Monatseinkommen grenzen, wenn man sich allein die Abwassergebühren anschaut.

Hier haben wir etwas gemacht. Wir haben diesen Bereich so gestaltet, dass wir die Förderung in diesen ländlichen strukturschwachen Regionen für die Abwas

serbeseitigung verstärkt haben. Wir haben auch die Förderung von Kleinkläranlagen gestärkt, sodass nicht jedes Gehöft angeschlossen werden muss und dabei riesige Kosten für die Betriebe und für die Bevölkerung entstehen. Wir haben die Menschen damit enorm entlastet.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wasserrahmenrichtlinie: Das ist ebenfalls eine gesetzliche Aufgabe. Bis 2015 haben wir hier einen Investitionsbedarf von etwa 480 Millionen Euro. Das ist nicht etwas, was man ignorieren kann, sondern dazu sind wir EUrechtlich verpflichtet.

Hochwasserschutz: Den gibt es für Sie scheinbar gar nicht. Der Bedarf liegt bei 500 Millionen Euro. Das ist genau der Punkt. Hier hatte die Bundesregierung zugesagt, und alle Länder hatten sich darauf verständigt, dass zum Zwecke des Hochwasserschutzes die Gemeinschaftsaufgabe ebenfalls erhöht wird. Auch dazu steht im Koalitionsvertrag nichts.

Es ist so, die Bundesregierung unterstützt nur den Bau von Poldern an den Bundeswasserstraßen, nicht aber die Unterhaltung der Deiche, nicht den vorsorgenden Hochwasserschutz. Ich denke, es ist allemal billiger, für Vorsorge zu sorgen, als hinterher Milliarden-Schäden bezahlen zu müssen, wie wir das gerade alle im sogenannten Solidaritätsfonds für das Frühjahrshochwasser in diesem Jahr tun müssen.

Also, ich glaube, in diesem Bereich gibt es noch viel zu tun.

Ich möchte noch ein ganz naheliegendes Beispiel ansprechen, nämlich die Nitratbelastung, die wir auch in unserem Bereich haben. Auch diesbezüglich besteht ein extremer Handlungsbedarf, und dies ist ein Bereich, in dem wir den Wassercent einsetzen werden. Das ist das Programm „Gewässerschonende Landwirtschaft“, das heißt, mit diesem Programm unterstützen wir unsere Landwirtschaft darin, die Emissionen zu reduzieren. Das ist Geld, das auch in die Landwirtschaft fließt und das Sie streichen wollen. – Ich wünsche Ihnen viel Spaß in der Auseinandersetzung!

Der Einzelplan 14 hat wichtige Aufgaben der Nachhaltigkeit zu erfüllen, und zwar ökonomisch, was den Rückhalt für die Landwirtschaft, den Weinbau, die Forstwirtschaft und die Wasserwirtschaft angeht. Damit leisten die Landesregierung und dieser Einzelplan sehr viel für die Entwicklung der ländlichen Räume.

Der Einzelplan ist sozial. Wir haben dafür zu sorgen und möchten dies auch weiterhin tun, dass in der Daseinsvorsorge die Infrastruktur bezahlbar bleibt, wir gutes Wasser überall vorfinden genauso wie bezahlbare Gebühren, wir gutes Essen haben, eine gute Umwelt haben und es weniger Lärm gibt. Im Ökologiebereich ist es wichtig, Naturschutzziele genauso wie den Tierschutz umzusetzen, aber natürlich auch dem ökologischen Landbau eine Chance zu geben. Das gehört dazu, und ich bin sehr froh, dass wir diese Aufgabe mit diesem Haushalt erfüllen können.

Ich möchte mich zum Schluss noch bei all denen bedanken, die in diesen Bereichen arbeiten, im Umwelt- und im Landwirtschaftsbereich, im Weinbau und im Forstbereich, ich bedanke mich aber auch ganz herzlich bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen meines Hauses, natürlich insbesondere im Haushaltsreferat, aber auch bei allen anderen, die im Moment Unglaubliches leisten, was beispielsweise die Entwicklung im Nationalpark angeht. Ich bedanke mich aber auch bei den Fraktionen dafür, dass sie diese Haushaltsdebatte führen und vorbereitet haben.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Zu einer Kurzintervention hat Frau Abgeordnete Schneider das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich möchte zu einer Aussage von Ihnen Stellung nehmen bezüglich des Forschungsinstituts AgroScience und einer angeblichen Handlung meiner Fraktionsvorsitzenden Julia Klöckner.

Wir als CDU-Fraktion waren immer für einen bedachten Umgang mit der grünen Gentechnik, aber wir haben keine ideologischen Scheuklappen auf wie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; dennoch haben wir in der Vergangenheit immer zur Kenntnis genommen, dass der Verbraucher zum Teil Angst vor gentechnisch veränderten Lebensmitteln hat.

Aber wir haben uns dennoch immer dafür eingesetzt, dass in Deutschland die Gentechnikforschung eine Zukunft hat und auch in Rheinland-Pfalz die grüne Gentechnikforschung eine Zukunft hat.

(Beifall der CDU)

Deshalb haben wir uns massiv gegen den im Koalitionsvertrag formulierten Grundsatz des gentechnikfreien Landes Rheinland-Pfalz artikuliert.

Frau Ministerin, Sie gefährden mit Ihrer Politik am Standort des Instituts AgroScience in Neustadt nicht nur Arbeitsplätze, sie gefährden auch, dass Know-how verloren geht,

(Beifall der CDU)

und dies aus rein ideologischen Gesichtspunkten.

Wir wissen, dass Verträge storniert werden mussten, seit Sie in der politischen Verantwortung stehen. Wir wissen auch, dass Sie verfügen wollten, dass transgene Reben zerstört werden.

(Staatsministerin Frau Höfken: Was?)

Dies ist letztendlich, wie mir die Forscher gesagt haben, daran gescheitert, dass sie ihren Eigentumsvorbehalt in den Vordergrund gestellt haben.

Ich war vor einigen Wochen bei einem Symposium in Frankfurt, wo es um das Thema „Grüne Gentechnik“ ging, und ich habe mich ein wenig darüber gewundert, dass niemand aus Rheinland-Pfalz daran teilgenommen hat.

Meine Nachfragen haben ergeben, dass die Landesregierung Wissenschaftlern aus Rheinland-Pfalz untersagt hat, an Symposien teilzunehmen, bei denen Referenten über transgene Forschung referieren.

(Frau Klöckner, CDU: Wahnsinn! – Zuruf von der CDU: Nicht zu fassen!)

Sehr geehrte Frau Ministerin, wenn dies nicht stimmt, dementieren Sie es hier, aber das hat etwas mit ideologischer Politik zu tun, und damit gefährden Sie in Rheinland-Pfalz Arbeitsplätze, und damit gefährden Sie den Wissenschaftsstandort Rheinland-Pfalz, und dies aus rein ideologischen Gründen.

(Beifall der CDU)

Das ist das Problem, das wir als CDU mit Ihrer Politik haben, egal, ob es Landwirtschaftspolitik ist oder ob es Weinbaupolitik ist, egal, ob es um die grüne Gentechnik geht, Sie sind ideologisch verblendet und versuchen somit, das Ministerium umzubauen, und wir in Rheinland-Pfalz müssen darunter leiden.

(Beifall der CDU)

Frau Umweltministerin Höfken hat nun die Gelegenheit zur Antwort.

Das finde ich einen interessanten Beitrag,

(Frau Klöckner, CDU: Wir auch!)

zumal in diesem Jahr vonseiten der alten Bundesregierung – Sie wissen, wer die Kanzlerin ist und wer die Ministerin war; CDU, CSU, FDP – kein einziger Freisetzungsversuch mehr stattgefunden hat in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Sie wurden alle gestoppt!

Ich habe übrigens gar nichts zu AgroScience gesagt, ich habe etwas zu Limburgerhof gesagt.

Generell im Bereich der grünen Gentechnik, wie Sie ihn nennen – wir sprechen von Agrogentechnik – hat die gleiche Bundesregierung aus CDU und CSU, die ich soeben erwähnt habe, ganz klar aus wissenschaftlichen Gründen im Jahr 2009 jeglichen kommerziellen Anbau in Deutschland gestoppt.

Was die Rebenforschung angeht, das ist Geilweilerhof. Das ist eine Bundesforschungsanstalt,