Die Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Anwendungspraxis des Asylbewerberleistungsgesetzes in Rheinland-Pfalz bestätigt bei aller Unterschiedlichkeit der Handhabung in den befragten Kommunen, dass keiner der Asylbewerber Hunger leiden und frieren muss. Gerade die Fragen zum Besuch der Schule und von Kindertagesstätten sowie die Inanspruchnahme nach dem Bildungs- und Teilhabepaket werden durchweg positiv beantwortet.
Probleme gibt es bei den sogenannten Quereinsteigern, aber darauf habe ich vorhin schon einmal hingewiesen. In diesem Bereich müssen die personellen Voraussetzungen in den Schulen geschaffen werden, damit der Erwerb der deutschen Sprache als Grundlage der gesamten Bildung möglichst schnell erfolgt.
Bei der Beantwortung der Fragenblöcke zur Verpflegung und zur Unterbringung wurde ich unwillkürlich an meine Studienzeit von 1991 bis 1994 an der Fachhochschule der Polizei auf dem Asterstein in Koblenz erinnert. Vor gerade einmal 20 Jahren gab es dort noch 2-Bett
Zudem genossen wir die Gemeinschaftsverpflegung mit Auswahl von zwei Gerichten, ein vegetarisches und ein nicht vegetarisches. Manche Kollegen berichten noch heute, dass dies ihre schönste Zeit in ihrem Polizeidienst gewesen sei.
Fakt ist, wer politisch verfolgt wird und schutzbedürftig ist, ist bei uns willkommen. Jeder Asylbewerber in Deutschland hat ein Recht darauf, dass seine Situation geprüft wird. Die regierungstragenden Parteien in Berlin haben in ihrem Koalitionsvertrag sowohl zur Residenzpflicht als auch zum Asylbewerberleistungsgesetz Stellung bezogen. Danach soll die räumliche Beschränkung für Asylbewerber und Geduldete auf das jeweilige Bundesland ausgeweitet werden. Dies ist in Rheinland-Pfalz und in einigen anderen Bundesländern bereits geschehen. Auch Ausweitungen und Beschränkungen der Residenzpflicht wurden im Vertrag festgelegt.
Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und einer schnellen Integration soll der Zugang zum Arbeitsmarkt nach drei Monaten erlaubt werden. Der möglichst frühzeitige Spracherwerb ist auch bei den Asylbewerbern und den Geduldeten Grundlage von Bildung, Ausbildung und Teilhabe an unserem gesellschaftlichen Leben.
Auch zum Asylbewerberleistungsgesetz wurde eine eindeutige Aussage getroffen. Im Koalitionsvertrag steht wörtlich: Wir werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zum Asylbewerberleistungsgesetz zügig umsetzen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen der SPD, Sie haben mit sehr großer Mehrheit in Ihrer Mitgliederbefragung dem Koalitionsvertrag zugestimmt. Die CDU-Fraktion ist jetzt sehr gespannt, wie sich die SPD-Fraktion bei der Abstimmung zu den beiden Anträgen verhalten wird. Über die Zustimmung zu unserem Alternativantrag würden wir uns natürlich sehr freuen. Statt große Bundespolitik machen zu wollen, sehen wir die Landesregierung in erster Linie in der Pflicht, ihre Hausaufgaben in Rheinland-Pfalz zu erledigen,
Und dabei gibt es vor dem Hintergrund der weiter steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern noch einiges zu tun.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kessel, ich finde es sehr schade, dass wir keinen gemeinsamen Antrag hinbekommen haben, obwohl es im Ausschuss noch etwas anders aussah. Ich bedanke mich daher ganz ausdrücklich für die guten und sachgerechten Beratungen. Sie haben sich als CDUFraktion im Ausschuss enthalten, aber leider ist dann wohl doch die Fraktion durchgedrungen. Ich hatte nämlich den Eindruck, dass der Alternativantrag nicht Ihre Handschrift enthält.
Herr Kessel, ich muss sagen, nach Vergleichen mit dem Koalitionsvertrag durfte ich feststellen, dass der Text des Koalitionsvertrags in diesem Antrag schlicht und ergreifend 1 : 1 abgeschrieben wurde. Ich muss Ihnen schon sagen, das ist eine richtig gute Leistung.
Sie haben allerdings offensichtlich übersehen, dass wir die Debatte nicht im Bundestag, sondern im rheinlandpfälzischen Landtag führen. Nicht umsonst ist es auch in der Schule so, dass Abschreiben eine glatte 6 ist. Das Abschreiben eines Koalitionsvertrages ist nun einmal nicht besser. Dafür kann ich Ihnen leider keine bessere Note geben.
Dann wissen Sie noch ein Weiteres als CDU ganz genau. Wenn man so schön zitiert, dann sollte man bitte die Zitate und das Abschreiben auch kennzeichnen. Das hat den einen oder anderen schon einmal seinen Doktor gekostet. Das ist wohl irgendwie übersehen worden.
Ich hätte mir gewünscht, dass Sie in Ihrem ersten Absatz weiter abgeschrieben und erwähnt hätten, dass für alle selbstverständlich die Werteortung des Grundgesetzes gilt. Ich habe darüber nachgedacht, warum Sie gerade diesen Satz, der noch zu dem Abschnitt gehört, den Sie abgeschrieben haben, übersehen oder vielleicht bewusst nicht abgeschrieben haben. Lassen wir das aber doch.
Vor lauter Abschreiben haben Sie noch etwas übersehen, dass nämlich der Antrag, in Rheinland-Pfalz die Residenzpflicht auf das ganze Bundesland auszudehnen, bereits umgesetzt ist. Diesen Antrag haben wir als gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen im August 2011 bereits verabschiedet. Damals hat die CDU noch dagegen gestimmt.
Da hat die CDU ganz klar dagegen gestimmt. Das ist bereits Geschichte, das brauchen wir für Rheinland
Wir haben auch nicht übersehen, dass Sie so ganz dezent in den drei wenigen Sätzen, die Sie selbst gemacht haben – einer davon ist die Überschrift –, den Antrag auf den Begriff „weiterentwickeln“ geändert haben. Weiterentwickeln und Abschaffen ist nun einmal tatsächlich überhaupt nicht dasselbe. Sie können das Asylbewerberleistungsgesetz an dieser Stelle noch so schönreden. Sie haben sicher recht, dass in RheinlandPfalz kein Asylbewerber Hunger leiden oder frieren muss. Aber bitte, auf welche Kosten? Auf Kosten des Landes und auf Kosten der Kommunen, aber nicht auf Kosten des Bundes, der Gesetzgeber ist.
Deshalb fordern wir die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, nicht die Abschaffung der Leistungen, damit der Bund aufgrund der Sozialhilfegesetzgebung auch da die Kosten zu übernehmen hat und nur noch ein gewisser Teil der Kosten von den Kommunen zu zahlen wären. Die Kosten für die Unterkunft und andere Bereiche würden weiter auf die Kommunen zufallen. Wir würden die Kommunen dadurch ganz deutlich entlasten.
(Frau Kohnle-Gros, CDU: Ich habe gedacht, das hätte humanitäre Gründe und nicht finanzielle Gründe!)
Es war nicht Aufgabe des Gerichts festzustellen, wie das mit dem Zahlemann und den Zahlesöhnen ist, sondern es war nur Aufgabe festzustellen, ob die Leistungen stimmen. Von daher sollte man das bitte schön auch nicht vermischen.
Noch einmal: Wir sind ganz klar der Überzeugung, dass die Residenzpflicht nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern auch in den anderen Bundesländern abgeschafft werden soll. Wir sind weiterhin ganz klar der Überzeugung, dass das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft werden soll, damit der Bund in seine Pflicht kommt. Herr Kessel und liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, genau deshalb haben wir überhaupt kein Problem damit, einen Antrag, der diese beiden Bereiche weiterentwickeln will, abzulehnen. Deshalb lehnen wir auch Ihren Alternativantrag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Flüchtlings- und Asylpolitik ist ein Schwerpunkt der rheinland-pfälzischen Integrations
politik. Seit dem Beginn der Legislaturperiode setzen wir uns konsequent für dieses Politikfeld ein.
Dazu gehört für mich zwingend, das Asylbewerberleistungsgesetz endlich abzuschaffen. Dieses Gesetz hat einen ausgrenzenden Charakter. Es war von Anfang an dazu gemacht, Flüchtlinge abzuschrecken. Dazu passte auch, dass der Bund es über sage und schreibe knapp 20 Jahre versäumt hatte, die Leistungssätze an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen.
In seinem Urteil vom 18. Juli 2012 hat das Bundesverfassungsgericht klar gesagt, dass die damaligen Leistungssätze deutlich angehoben werden müssen, um das Existenzminimum zu sichern. Es sagte vor allem – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar.“
Das Asylbewerberleistungsgesetz ist damit überflüssig geworden. Man kann Asylbewerberinnen und Asylbewerber ebenso gut in die bestehenden Leistungssysteme nach SGB II oder SGB XII eingliedern. Dies hätte zudem noch verschiedene Vorteile, zum einen den, dass auch Flüchtlinge Zugang zu einer Krankenversicherung hätten.
Zum anderen würden das Land, aber vor allen Dingen auch die Kommunen finanziell entlastet; denn der Bund würde sich endlich an den Kosten zur Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen beteiligen. Ich kann Ihnen sagen, da hat der Bund wirklich noch Luft nach oben.
Ich möchte Ihnen ein paar Zahlen aus einem Diagramm nennen: Der Bundeshaushalt beträgt 303 Milliarden Euro. Davon fließen 33,3 Milliarden Euro in Militärausgaben und sage und schreibe 0,9 Milliarden Euro, also nicht einmal 1 Milliarde Euro, in das Thema „Asylbewerber und Flüchtlinge“. Das zeigt deutlich, dass hier beim Bund noch Luft nach oben ist.
Wir haben deshalb auch im Bundesrat im Herbst 2012 einen gemeinsamen Entschließungsantrag mit Schleswig-Holstein zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes gestellt. Obwohl wir mit diesem Antrag keine Mehrheit im Bundesrat gefunden haben, können wir doch sagen, dass wir deutlich Position bezogen und den entsprechenden Beschluss unseres Landtages umgesetzt haben. Ich darf Ihnen auch sagen, dass wir an diesem Thema dranbleiben werden.
Zum Schluss möchte ich noch ein paar Worte zu Ihrem Alternativantrag sagen, sehr geehrte Abgeordnete der CDU. Sie haben viele wichtige Punkte aufgegriffen, die wir alle schon angegangen sind und die wir in großen Teilen schon umgesetzt haben. Ich möchte ein paar Punkte nennen. Sie sagen, wir sollen die Bundesregierung auffordern, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Das tun wir seit Sommer 2012 quasi ununterbrochen. Aber leider ist bis jetzt noch nichts passiert.
Der zweite Punkt fordert, die Residenzpflicht abzuschaffen. Das machen wir seit dem Sommer 2011. Wir haben
eine Vorgriffsregelung für das Land Rheinland-Pfalz gemacht. Wir haben die Residenzpflicht abgeschafft. Seit 2013 ist auch die Verordnung in Kraft.