Adolf Kessel

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Frau Ministerin! Der Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes und weiterer Gesetze ist ein erster Schritt in die von der CDU geforderte Richtung zur besseren Finanzausstattung der Kommunen bei der Flüchtlingshilfe.
Wir freuen uns, dass sich die Landesregierung in der Frage der Kostenübernahme für die Flüchtlingsunterbringung, -betreuung und -versorgung dem gemeinsamen Druck vonseiten der kommunalen Spitzenverbände, der Medien und der Opposition gebeugt hat.
Ob diese späte Einsicht der bevorstehenden Landtagswahl geschuldet ist oder echter Vernunft entspringt, sei dahingestellt. Auf jeden Fall ist es ein Schritt in die richtige Richtung, wenngleich aus unserer Sicht immer noch zu wenig.
Auch kann der plötzliche Gesinnungswandel nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Landesregierung es von Anfang an versäumt hat, die Kommunen bei der Flüchtlingsbetreuung finanziell angemessen zu unterstützen.
Der ursprünglich vom Land pro Flüchtling entrichtete Betrag von 513 Euro war und ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Er deckte nicht einmal die Hälfte der tatsächlichen Kosten ab, mit dem Resultat, dass die Schulden der Kommunen weiter in die Höhe getrieben wurden.
Als der Bund dann zusätzliche Gelder zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern für die Kommunen in Höhe von 670 Euro je Flüchtling bewilligt hat, wollte das Land im Gegenzug die eigene Unterstützung streichen und den Kommunen nur den vom Bund zugesicherten Betrag auszahlen.
Demgegenüber hat die CDU-Landtagsfraktion gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden gefordert, den Landesbeitrag beizubehalten und die Bundesmittel zusätzlich ungeschmälert an die Kommunen weiterzugeben.
Das zusammengenommen würde in etwa die Kosten abdecken, die die kommunalen Spitzenverbände pro Flüchtling berechnet hatten, nämlich im Schnitt ca. 1.150 Euro.
Viel zu lange hat sich die Landesregierung geweigert, die Kosten für die hoch verschuldeten Städte, Gemeinden und Kreise insgesamt zu übernehmen, und hat dadurch die Verantwortungsträger vor Ort im Regen stehen lassen.
Statt schnell zu helfen, hat das Land weiter auf Zeit gespielt, während den Kommunen die Kosten davonliefen. Allein 2015 haben diese eine Unterdeckung von weit über 50 Millionen Euro durch die Belastung aus Aufnahme, Unterbringung, Versorgung, Sprachförderung und Betreuung von Flüchtlingen zu verzeichnen, Tendenz weiter steigend.
Eine solche Haltung gegenüber den Kommunen ist symptomatisch für diese Landesregierung. Wie bei den Kitas, bei der Inklusion und beim U3-Ausbau zeigt sich auch bei der Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge ein unzureichendes Engagement des Landes, das den Kommunen immer mehr Aufgaben aufbürdet, diese aber mit den Folgeanstrengungen nahezu alleine lässt.
Das monatelange Feilschen um jeden Euro bei einer solch zentralen Angelegenheit wirft ein bezeichnendes Licht auf diese Landesregierung, die den Kommunen viel zumutet, aber selbst nur wenig gibt. Konnexität? – Fehlanzeige.
Meine Damen und Herren, das zeugt nicht gerade von hohem Verantwortungsbewusstsein und gelebter Solidarität.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die jetzt vereinbarte Pauschale in Höhe von monatlich 848 Euro je Flüchtling ist ein Kompromiss, der die Kommunen etwas besser stellt als bisher. Das kann aber noch nicht das letzte Wort zur Lösung der Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung sein. Deshalb fordert die CDU eine nachträgliche Spitzabrechnung der tatsächlichen Kosten. Nur so werden die wirklichen Kosten der Kommunen abgedeckt.
Bleibt zu hoffen, dass mit dem näherrückenden Wahltermin die Einsicht der Landesregierung diesbezüglich weiter wächst und auch im Hinblick der im nächsten Schritt anstehenden Maßnahmen der Integration sie ihre Verantwortung umfänglich wahrnimmt.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben europaweit eine beispiellose Versorgung der Asylsuchenden. An dieser Stelle eine Diskriminierung ausmachen zu wollen, ist fern jeder Realität.
Das ist eine skandalöse Unterstellung an die Adresse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozial- und Auslän
derämter,
die sich verantwortungsvoll um die erkrankten Asylsuchenden kümmerten.
Die seit Langem bewährte Regelung sieht vor, dass der erkrankte Asylsuchende sich bei der zuständigen Verwaltungsstelle seines Wohnortes einen Behandlungsschein für den Arztbesuch ausstellen lässt. Die Mitarbeiter prüfen, ob die geltenden Regelungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das Vorliegen einer akuten Erkrankung oder eines Schmerzzustandes erfüllt sind und stellen den Schein aus.
Damit ist sichergestellt, dass die Asylsuchenden den Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung erhalten.
Wir möchten an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Verwaltungen für ihren kompetenten und engagierten Dienst in diesem sicherlich nicht immer einfachen Aufgabengebiet sehr herzlich danken.
Die seit Jahren geübte Praxis stellt in keiner Weise eine Diskriminierung der Asylsuchenden und Flüchtlinge dar. Dem Asylbewerber und Flüchtling würde mit der Aushändigung der Karte suggeriert, damit Zugang zu allen Leistungen unseres Gesundheitssystems zu haben. Damit werden neue Anreize geschaffen und eine bewährte Verfahrensweise aus rein ideologischen Gründen abgeschafft.
Ob das Ganze zu einer Kosteneinsparung führen wird, ist auch noch nicht bewiesen. Die Erfahrungen bei der Einführung der Gesundheitskarte für die Empfänger von Sozialleistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch belegen, dass die erheblichen Mehraufwendungen im Leistungsbereich weit über den Einsparungen im personellen Bereich lagen. Da es jeder Kommune nach dem nordrheinwestfälischen Modell freigestellt werden soll, ob sie die elektronische Gesundheitskarte einführt oder nicht und mit welcher gesetzlichen Krankenkasse sie die Vereinbarung trifft, kann auch die Gefahr der Bildung eines Flickenteppichs nicht gebannt werden. In Nordrhein-Westfalen hat sich bisher keine Kommune dazu bewegen lassen, eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Was in einem Stadtstaat wie Bremen oder Hamburg funktioniert, Herr Köbler, ist nicht 1 : 1 auf ein Flächenland zu übertragen. Statt neue Leistungen zu schaffen, müssen wir uns zunehmend damit beschäftigen, falsche Anreize zu beseitigen.
Solange immer noch gravierende Mängel bei der Registrierung und der Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrich
tungen, bei der konsequenten Rückführung der Menschen ohne Bleiberecht, bei der effektiven Integration derer, die einen Anspruch haben, dauerhaft hier bleiben zu können, bestehen und die Kommunen auf ihren Kosten sitzen bleiben und nicht wissen, wo sie die vielen Menschen noch unterbringen sollen, solange sollten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf verzichten, nicht existente Diskriminierungen anzuprangern und zusätzliche Kosten zu produzieren.
Ich fasse noch einmal zusammen: Die elektronische Gesundheitskarte stellt für viele Flüchtlinge einen Werbeeffekt dar. Sie suggeriert den Zugang zu Gesundheitsleistungen, die in vielen Herkunftsländern unerreichbar oder unbezahlbar sind. Die elektronische Gesundheitskarte wäre ein weiterer Zuzugsmagnet. Die elektronische Gesundheitskarte wird eine Leistungsausweitung nach sich ziehen, da allein die Ärzte entscheiden und nicht das Sozial- und Ausländeramt, welche Behandlungen vorgenommen werden.
Keiner wird es dauerhaft durchhalten, ärztliche Leistungen in großem Umfang nicht zu bezahlen.
Die Kommunen werden nicht einsparen, sondern drauflegen. Das zeigen die bereits gemachten Erfahrungen mit der Zuteilung von elektronischen Gesundheitskarten an die Bezieher von Sozialleistungen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Dr. Schmidt, Sie haben allen gedankt, die daran beteiligt waren. Es wäre schön gewesen, wenn auch die Ministerpräsidentin den Dank hätte entgegennehmen können. Wir gehen davon aus, dass sie bald noch kommt.
Die Einführung der Gesundheitskarte ist nach unserer Ansicht – so wird es auch kommen – der erste Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der Leistungseinschränkung. Es ist auch das erklärte Ziel gerade der GRÜNEN, dass man das Asylbewerberleistungsgesetz insgesamt abschafft, und zwar dass es keine Leistungseinschränkungen mehr gibt und der Zugang zum Gesundheitswesen insgesamt geöffnet wird.
Im Saarland werden die Kosten spitz abgerechnet. Sie bleiben nicht bei den Kommunen hängen. In RheinlandPfalz bleiben auch mit der Gesundheitskarte die Kosten weiterhin bei den Kommunen hängen.
Frau Ministerin, Sie können die Kommunen dann bewegen, dass sie sich alle dazu bekennen und das System mitmachen, wenn Sie sich bereit erklären, die Kosten dafür zu übernehmen. Ich denke, dann sind auch die Kommunen bereit, diesen Weg mitzugehen. Wer A sagt, muss auch B sagen. Dazu sind Sie nicht bereit. Nehmen Sie sich ein Beispiel am Saarland – Sie haben es erwähnt, dass man dort das Gleiche macht –, aber mit den gleichen Regeln, die damit verbunden sind. Ich denke, dann können wir weitersehen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte meine Rede mit dem Dank an die Ehrenamtlichen, die hier Außerordentliches leisten, beginnen. Auch von unserer Seite ein herzlicher Dank an alle Ehrenamtlichen!
Wir müssen aber auch die Dinge beim Namen nennen und die Probleme offen ansprechen, damit wir sie auch tatsächlich lösen können.
Ob uns das gefällt oder nicht, wir müssen eine Unterscheidung treffen zwischen den Asylbegehrenden, die eine Bleibeperspektive haben, und denen, die keine Bleibeperspektive haben. Da geht es nicht um Flüchtlinge erster oder zweiter Klasse.
Aber wir müssen unterscheiden, es gibt politisch Verfolgte und Kriegsflüchtlinge. Unbestritten ist, diese haben ein Recht auf Asyl und unsere humanitäre Hilfe.
Es gibt auch Menschen, die aus wirtschaftlicher Not zu uns kommen und denen dieses verfassungsmäßige Recht nicht zusteht. Ungeachtet davon redet sich die Landesregierung die Situation in Rheinland-Pfalz weiter schön,
wohl wissend, dass die Lage in den Städten und Kommunen anders aussieht. Besonders im Bereich der Unterbringung und Integration gibt es noch viele Probleme.
Von Willkommenskultur zu reden, ist das eine, dafür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, ist das andere.
Gerade daran mangelt es in Rheinland-Pfalz.
Auf dem ersten Flüchtlingsgipfel in Rheinland-Pfalz der CDU-Landtagsfraktion Anfang des Jahres wurde das Thema Asylpolitik in den Fokus genommen. Gemeinsam mit den Kommunen, Sozialverbänden, Flüchtlingsinitiativen und Kirchen hat die CDU in einem 41 Punkte umfassenden Katalog Lösungen zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms aufgezeigt und sich auf ihrem zweiten Flüchtlingsgipfel Rheinland-Pfalz Mitte Juni mit den Themen Spracherwerb, soziale Integration und Eingliederung der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt befasst.
Die Flüchtlingskonferenz der Landesregierung am vergangenen Freitag kam ein halbes Jahr zu spät.
Bei der Abstimmung über das Gesetz zur Erklärung von Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten hat sich das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Ministerpräsidentin, enthalten. Auch die Deklarierung von Albanien, Montenegro und dem Kosovo als sichere Herkunftsstaaten wird von der Landesregierung nach wie vor abgelehnt.
Spärlicher Beifall vonseiten der GRÜNEN.
Die Landesregierung hinkt immer zwei Schritte der Entwicklung hinterher und zeigt sich dann überrascht von den tatsächlichen Gegebenheiten.
Wie bereits im Winter mussten jetzt erneut Zelte zur Unterbringung der Flüchtlinge aufgebaut werden. Die Kommu
nen wissen nicht mehr, wohin mit den ihnen zugewiesenen Flüchtlingen. Die pauschalierte Erstattung der kommunalen Aufwendungen in Höhe von 513 Euro je Flüchtling und Monat reicht bei Weitem nicht aus.
Von der Landesregierung erwarten wir, dass sie endlich Position bezieht.
Sonst leidet die Willkommenskultur.
Nur wenn wir klare Position beziehen – dazu gehört auch das offene Ansprechen des Asylmissbrauchs –, wird es uns gelingen, das große bürgerschaftliche Engagement zu erhalten und rechtsradikalen Stimmungsmachern den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Es ist absolut verständlich, dass die Menschen im Land auch kritische Fragen stellen, wenn anstatt Flüchtlingen aus Krisenregionen Menschen aus dem Westbalkan Asyl beantragen.
Lassen Sie mich noch eines sagen. Zur politischen Fairness in unserer demokratischen Streitkultur gehört auch, nicht immer gleich die rot-grüne Moralkeule zu schwingen, wenn man den Finger in die Wunde legt.
Politiker, die sich Gedanken darüber machen, wie das Asylrecht im Sinne der Flüchtlinge und deren Unterbringung besser, gerechter und schneller verwaltet und vollzogen werden soll, als geistige Brandstifter zu diffamieren, ist voll daneben und blanker Populismus.
Stattdessen gibt es einiges zu tun. Dazu komme ich in der zweiten Runde.
Frau Spiegel, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie jetzt zumindest Position bezogen haben, was die Frau Ministerin leider nicht so klar wie Frau Spiegel tat. Wir können nicht alle Probleme der Welt bei uns lösen,
sondern wir müssen uns auf die Menschen beschränken, die Anspruch auf Asyl haben,
und wir müssen denen helfen, die tatsächlich verfolgt sind.
Milliarden Euro der Europäischen Union fließen dorthin. Wir müssen schauen, dass dort das Geld, das dorthin fließt, entsprechend umgesetzt wird. Auch dort müssen wir den Finger in die Wunden legen.
Jeder hat das gleiche Recht, natürlich. Das spricht ihm doch keiner ab. Nur müssen wir entsprechend konsequent und schnell das Asylverfahren abschließen. Das ist Sache des BAMF; da brauchen wir mehr Entscheider, die das schneller tun. Dann muss aber auch die Rückführung entsprechend konsequent vonstatten gehen.
Wenn ich mir laut Sprechvermerk die Zahlen von unserem Integrationspolitischen Ausschuss vom 21. Mai ansehe, dort wurden die Zahlen für 2014 aufgeführt. Es wurde genau dargelegt, wie viele Freiwillige ausgereist sind, wie viele ohne und mit Förderung ausgereist sind, wie viele Personen abgeschoben worden sind. Da kommen wir in Sume auf 813.
Jetzt hat man im Jahr 2014 insgesamt ungefähr 10.000 Asylbewerber, die bei uns waren. Davon waren ca. 50 bis 60 % aus dem Balkan. Wenn man die 50 % von den 10.000 herausrechnet, kommen wir auf 5.000. Im Jahr 2014 wurden 813 zurückgeführt
von den Ausstellerbehörden, deren Aufgabe es ist, das umzusetzen, wenn es auch so festgestellt ist.
In den ersten vier Monaten wurden insgesamt 926 zurückgeführt. Hochgerechnet ungefähr bis Mitte April liegen uns Zahlen vor. Von 3.500 Menschen, die aus dem Westbalkan zu uns kamen, wurden 926 zurückgeführt.
Mit dieser Differenz müssen wir umgehen und müssen damit die Kommunen entlasten können.
Frau Ministerin, können Sie Angaben dazu machen, welche Qualifikationen zum einen die Anfragenden aufweisen, also die Menschen, die nachgefragt haben, und zum anderen von den Unternehmen besonders gewünscht worden sind?
Frau Ministerin, können Sie Angaben dazu machen, ob es schon über die Welcome Center zu Vermittlungen kam?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die stetig steigende Zahl der Flüchtlinge und Asylsuchende stellt Bund, Länder und Kommunen gemeinsam vor große Herausforderungen. Eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung müssen gewährleistet sein, Asylverfahren müssen beschleunigt werden, und die Flüchtlinge mit einer Bleibeperspektive sollen in allen Lebensbereichen möglichst schnell integriert werden.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im zweiten Absatz Ihres Antrags stellen Sie fest – ich zitiere –: „Die große Herausforderung, insbesondere die Unterbringung und die gesundheitliche Versorgung, sind aber mit den bestehenden Strukturen nicht zu bewältigen.“ Als Konsequenz daraus fordern Sie, liebe Frau Sahler-Fesel – ich zitiere weiter –: „Eine gerechtere Verteilung der Verantwortung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist dringend erforderlich.“ Mit einer gerechteren Verteilung der Verantwortung allein können jedoch keine strukturellen Probleme gelöst werden. Der Bund hat seine Soforthilfe um weitere 5 Millionen Euro in diesem Jahr verdoppelt.
Wir begrüßen, dass der auf Rheinland-Pfalz entfallende Anteil von 24 Millionen Euro aus den ersten 500 Millionen Euro vollständig an die Kommunen weitergeleitet werden soll. Vor dem Hintergrund der miserablen Finanzausstattung unserer Kommunen erwarten wir, dass auch die zweiten 24 Millionen Euro komplett an die Kommunen weitergeleitet werden.
Die rheinland-pfälzischen Kommunen haben bei der finanziellen Unterstützung durch ihr Bundesland die rote Laterne. Pro Monat zahlt das Land je Flüchtling 512 Euro an die Kommunen.
513. Das ist wichtig. Jeder Euro ist wichtig, Herr Schweitzer.
Damit wird nur ein Teil der bei den Kommunen entstehenden Kosten gedeckt.
Die Flächenländer Bayern – das hat Frau Sahler-Fesel angesprochen –, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland sowie die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg über
nehmen alle anfallenden Kosten, Bayern eingeschränkt nur für die Erstaufnahmeeinrichtungen.
Neben der Kostenübernahme ist es in anderen Bundesländern gelungen, die Kommunen stärker zu entlasten, vernetzter und koordinierter vorzugehen, als dies in Rheinland-Pfalz der Fall ist.
Auch wir halten den Ausbau der Erstaufnahmeeinrichtungen von derzeit 2.000 auf mehr als 4.000 Plätze für dringend erforderlich, damit Flüchtlinge und Asylbewerber bis zur maximal zulässigen Zeit von drei Monaten in den Einrichtungen verbleiben können. Gleichzeitig muss das Personal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, genannt BAMF – durch den Bund wurden 2.000 zusätzliche Stellen angekündigt –, erheblich aufgestockt werden, damit die Asylverfahren noch während des Aufenthalts in Erstaufnahmeeinrichtungen abgeschlossen werden können.
In strittigen Verfahren muss das zuständige Verwaltungsgericht personell in der Lage sein, kurzfristig zu einer abschließenden Entscheidung zu kommen. Damit könnte eine der wichtigsten Forderungen der Kommunen aus unserem ersten Flüchtlingsgipfel erfüllt werden, nämlich dass keine Asylbewerber und Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive den Kommunen zugewiesen werden.
Anhand der Anerkennungsquoten der Asylbewerber aus den westlichen Balkanstaaten müssten dann die Kommunen weniger als die Hälfte der Menschen unterbringen und betreuen. Die Sprach- und Integrationskurse könnten für die Menschen mit Bleibeperspektiven zielgerichteter angeboten werden, und die Integration würde schneller und besser gelingen.
Neben der sozialen Integration legten wir bei unserem zweiten Flüchtlingsgipfel im Juni den Schwerpunkt auf die Integration in Arbeit und auf den Spracherwerb. An erster Stelle steht der Erwerb der deutschen Sprache. Erst mit dem Erlernen der Sprache werden die Teilhabe an gesellschaftlichen Abläufen, die Teilnahme am Alltag, aber auch eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht. Gleichzeitig ist die Sprache die Voraussetzung für eine erfolgreiche Eingliederung in Ausbildung und Arbeit.
Viel zu lange hat die Landesregierung gezögert, in den Erstaufnahmeeinrichtungen die berufliche Qualifikation der Asylbewerber festzustellen und mit deren Einverständnis auch weiterzuleiten. Dabei muss die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen beschleunigt werden, und Asylsuchende in Ausbildung müssen Rechtssicherheit hinsichtlich ihres Aufenthaltsstatus für die Dauer ihrer Ausbildung erhalten.
Gerade im Hinblick auf die gesellschaftliche Integration ist das bürgerschaftliche Engagement unverzichtbar. Auch wir danken deshalb den vielfältigen Initiativen und Flüchtlingshelfern sehr herzlich für ihren großen Einsatz. Ihr Engagement muss jedoch durch Fortbildungen und ei
ne angemessene Landesunterstützung flankiert werden. Auch hier hinkt die Landesregierung immer noch hinterher.
Die von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, geforderte Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und die damit einhergehende Eingliederung aller Asylbegehrenden ab dem Tag ihrer Ankunft in die bestehenden Sozialsysteme und damit auch mit dem Zugang zum vollem Leistungskatalog unseres Gesundheitssystems lehnen wir ab.
Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde beim sogenannten Asylkompromiss Anfang der 90er-Jahre geschaffen. Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen Fehlanreize für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten vermieden werden. Mit einer Beschleunigung des Asylverfahrens wird das Asylbewerberleistungsgesetz zunehmend an Relevanz verlieren, da mit der Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling die Eingliederung in die Sozialsysteme einhergeht.
Die weiteren in Ihrem Antrag geforderten Maßnahmen greifen eine Vielzahl der Vorschläge aus unseren Flüchtlingsgipfeln im Januar und im Juni auf.
Neben der großen Anzahl der Teilnehmenden unterstreicht dies, wie wichtig es war, diese Flüchtlingsgipfel durchzuführen.
Auch wenn Sie dafür bis heute keine Veranlassung sehen, wir, die CDU-Landtagsfraktion, sind die Taktgeber in der Flüchtlingspolitik in Rheinland-Pfalz und werden es gerne – Herr Schweitzer – und gerade im Interesse der Flüchtlinge auch zukünftig bleiben.
Vielen Dank.
Frau Spiegel, ich möchte noch einmal darauf eingehen, weil der Vorwurf gemacht worden ist, wir würden Flüchtlinge in eine erste und zweite Klasse einteilen.
Ich antworte nicht, sondern ich nutze meine restliche Redezeit, Herr Pörksen.
Es geht uns nicht darum, Flüchtlinge in eine erste und zweite Klasse einzuordnen, sondern es geht uns um Flüchtlinge mit und ohne Bleibeperspektive. Da muss man sehr wohl differenzieren.
Wir haben mittlerweile seit fast einem Jahr bei uns, in meinem Heimatort zunächst fünf, jetzt nur noch vier Familien aus Albanien wohnen, deren Fall immer noch nicht abgeschlossen ist, wobei klar ist, dass die Anerkennungsquote bei den Westbalkanstaaten weit unter 1 % liegt, weit gegen null geht.
In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob es sowohl für die Familien als auch für die vielen Ehrenamtlichen, die sich darum kümmern, nicht günstiger wäre, die Kräfte zu bündeln und sich auf diejenigen zu konzentrieren, die wirklich ein Bleiberecht haben und auch längerfristig bei uns bleiben werden. Deswegen differenzieren wir dort sehr wohl und werden es auch weiterhin tun.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die Tarifautonomie
ist ein wesentlicher Bestandteil der Koalitionsfreiheit und wird in Artikel 9 Abs. 3 unseres Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschützt. Das Aushandeln von Tarifverträgen ist Aufgabe der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände und ist nach dem Subsidiaritätsprinzip jeder staatlichen Einflussnahme entzogen. Auch Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind, sind verfassungsrechtlich geschützt.
Ein solcher Arbeitskampf wird zurzeit zwischen der Deutschen Post AG und der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ausgetragen. Von beiden Seiten der Tarifparteien gibt es unterschiedliche Verlautbarungen in den Medien.
Ver.di warnt vor einer Spaltung des Betriebs und der Belegschaft und sieht im Aufbau der DHL Delivery GmbH einen klaren Vertragsbruch.
Die Deutsche Post AG hält dagegen, dass seit der Gründung der DHL Delivery GmbH bisher 6.000 Mitarbeiter unbefristet eingestellt worden seien. Davon seien 2.000 vom externen Arbeitsmarkt zu wettbewerbsfähigen Löhnen gekommen, die in regionalen Tarifverträgen zwischen ver.di und den Arbeitgeberverbänden der Speditions- und Logistikbranche vereinbart worden seien. Die Löhne und Gehälter der 130.000 Tarifbeschäftigten in diesem Unternehmensbereich bei der Deutschen Post AG sollen nicht angetastet werden. Für sie gelte der Haustarifvertrag weiter.
Der Einstiegsgrundlohn für einen Paketzusteller bei der Deutschen Post AG läge bislang bei knapp 12,00 Euro pro Stunde. Die Einstiegsgrundlöhne der Angestellten der DHL Delivery GmbH lägen in der Spanne zwischen 10,32 Euro bis 18,00 Euro pro Stunde und im Durchschnitt bei knapp 13,00 Euro und damit etwas über dem Durchschnittslohn der Deutschen Post AG.
Hinzu kämen noch Zuschläge je nach geltendem regionalem Tarifvertrag sowie zusätzliche qualitätsbezogene Prämien und die Möglichkeit, gegen zusätzliches Entgelt auch individuell die eigene Wochenarbeitszeit aufzustocken. Damit würden die Mitarbeiter von DHL Delivery zu den bestbezahlten Paketzustellern gehören. – So weit die Verlautbarung der Deutschen Post AG.
Ungeachtet der Darstellung der Deutschen Post AG wurde mit der Gründung der Tochtergesellschaft eine Zweiklassengesellschaft bei der Post geschaffen.
Der steigende Marktanteil von DHL ist ein Beleg für die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens; Herr Kollege Schweitzer hat es schon angesprochen.
Schon deshalb dürfen schlechtere Arbeitsbedingungen bei Wettbewerbern nicht als Vorwand dienen, das Einkommen der eigenen Beschäftigten durch Ausgliederungen zu kürzen.
Die CDU – die CDA auch – steht uneingeschränkt hinter dem Streikrecht als einem natürlichen Element der Tarifautonomie.
Es ist das legitime Recht der Beschäftigten und der sie organisierenden Gewerkschaft, auch mit Streik für gute Arbeitsbedigungen in der Zustellbranche zu kämpfen, selbst wenn damit für die Kunden vorübergehende Unannehmlichkeiten verbunden sind. Wir fordern die Tarifparteien auf, an ihrer Sozialpartnerschaft festzuhalten und eine weitere Abwärtsspirale bei den Arbeitsbedingungen gemeinsam zu verhindern.
Dieser Appell richtet sich an die Tarifparteien und schließt ausdrücklich die Aufforderung ein, einen fairen Arbeitskampf ohne den Einsatz von Streikbrechern zu führen. Dabei haben wir jedoch immer zu beachten, dass die Tarifautonomie jede Art der Einmischung von außen, auch und gerade von staatlichen Institutionen, verbietet. Getreu dem Subsidiaritätsprinzip sollen wir die Verhandlungen bei den Tarifparteien belassen; denn dort und nicht im Plenum des Landtags sind sie zu führen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wir bedanken uns für Ihren Entwurf einer gemeinsamen Resolution zur Solidarität mit den Beschäftigten der Post AG, der gestern bei uns einging. Auch wir sind sehr daran interessiert, zu einer fraktionsübergreifenden Resolution zu kommen.
Vieles, was in dem Entwurf steht, können wir problemlos unterschreiben. Bei den Forderungen an die Bundesregierung hinsichtlich der verbindlichen Gestaltung von tariflichen Vereinbarungen im Falle von Ausgliederungen und der gesetzlichen Regelung, die den Einsatz von Leiharbeitskräften in bestreikten Betrieben verbietet, haben wir allerdings noch verfassungsrechtliche Bedenken und möchten gern mit Ihnen darüber sprechen.
Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, ob mit den zwei regionalen Zustellfirmen in Rheinland-Pfalz auch Tarifverträge abgeschlossen wurden?
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte noch einmal auf den Tarifvertrag zurückkommen. Ist Ihnen bekannt, wer vonseiten der Arbeitnehmerschaft Tarifpartner war?
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich frage: Welche Einflussmöglichkeiten hat die Landesregierung auf die Personalpolitik der Deutschen Post AG und auf die Zustellfirmen?
......... 6350 Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD:.... 6350 Abg. Dr. Peter Enders, CDU:....... 6351 Abg. Dr. Dr. Rahim Schmidt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............. 6351 Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie:..................... 6352
Einstimmige Annahme in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.......... 6353
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien und Netzpolitik – Drucksache 16/5068 –........... 6353
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um das Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
Durch Beschluss des Landtags vom 30. April 2015 ist der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 40. Sitzung am 7. Mai 2015 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am
26. Mai 2015 ebenfalls beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Flüchtlingselend auf dem Mittelmeer hat ein dramatisches Ausmaß erreicht. Wir alle sind betroffen, und Frau Klöckner hat es auch geäußert. Unmittelbar nach der Präsidiumssitzung hat sie es mit der Kanzlerin ganz klar zum Ausdruck gebracht. Die Art und Weise, wie das jetzt hier dargestellt wird – – –
Das ist mir nicht aufgetragen worden, Herr Schweitzer. Das kann ich auch selbst so äußern, und das äußere ich auch hier.
Wir sind betroffen.
Deutschland, die EU, wir alle dürfen angesichts dieser Ereignisse nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Wir müssen verhindern, dass weitere Menschen im Mittelmeer zu Tode kommen. Migration darf keine Frage von Leben und Tod werden. Um dies zu verhindern, bedarf es eines
das werde ich Ihnen gleich sagen, Herr Schweitzer – konsequenten und vor allem solidarischen Handelns aller EU-Staaten.
Auf dem EU-Sondergipfel zur Flüchtlingspolitik wurden hierzu erste Schritte vereinbart. Unter anderem haben die Regierungschefs der 28 EU-Staaten beschlossen, die Mittel für die Seenotrettung unter Führung von Triton und Poseidon auf 9 Millionen Euro pro Monat zu verdreifachen sowie den Kampf gegen Schleuserbanden zu verstärken; denn um wirklich Erfolg zu haben, müssen die Europäer gegen die Hintermänner der Schlepperbanden und deren Logistik an Land vorgehen. Nur so kann man diesem zynischen Geschäftsmodell die Grundlage entziehen.
Doch mit diesen Notmaßnahmen allein kann die Flüchtlingskrise nicht beigelegt werden. Um die Quadratur des Elends zu durchbrechen, brauchen wir eine europäische Gesamtstrategie, koordiniertes und solidarisches Handeln ist das Gebot der Stunde in Europa und für Europa. Dazu gehört eine Verbesserung der Situation in den Herkunftsländern; denn solange die Fluchtursachen nicht bekämpft werden, wird der Flüchtlingsstrom nicht abnehmen.
Eine bessere Überwachung der Transitrouten – ein weiterer Vorschlag – sowie eine ausgewogene Verteilung der Flüchtlinge in den Aufnahmeländern.
Da die Konflikte vor unserer Haustür anhalten werden, muss sich Europa über eine Neuausrichtung der Asyl- und Migrationspolitik Gedanken machen. Ist etwa das Dublin-System, nach dem ein Flüchtling in dem Land Asyl beantragen muss, in dem er zuerst europäischen Boden betritt, noch zeitgemäß? Wie steht es generell um die Aufnahmebereitschaft in einzelnen europäischen Aufnahmeländern? –
Der Ansturm von Flüchtlingen auf Europa verteilt sich sehr ungleich auf die einzelnen Länder. Im Jahr 2014 haben nach Angaben von Eurostat über 626.000 Personen in den EU-Mitgliedstaaten ein Asylgesuch gestellt. Das sind 44 % mehr als im Vorjahr. Fast ein Drittel der Gesuche wurde in Deutschland registriert. Es folgten Schweden mit 13 %, Italien und Frankreich mit je 10 %.
Langfristig wird sich die EU zu einem Quotensystem durchringen müssen, um eine faire Pro-Kopf-Verteilung der Flüchtlinge vorzunehmen. Wir haben in Europa eine gemeinsame Verantwortung für die Flüchtlinge, die zu uns kommen.
Meine Damen und Herren, Asyl- und Flüchtlingspolitik ist stets eine Gratwanderung zwischen humanitärer Verpflichtung und realpolitischen Gegebenheiten. Die Bereitschaft der Menschen im Land ist groß, Flüchtlingen, die in ihren Heimatländern um Leib und Leben fürchten müssen, zu helfen und hier eine sichere Bleibe zu geben. Diese Willkommenskultur ist eine grundlegende Voraussetzung für die Umsetzung einer humanen Flüchtlingspolitik.
Zu einer humanen Flüchtlingspolitik gehört, dass diejenigen, die die Flüchtlinge aufnehmen, sprich die Kommunen, auch die nötige Unterstützung von Land und Bund erhalten, um die großen Herausforderungen, vor welche sie durch den starken Anstieg der Flüchtlingszahlen gestellt werden, meistern zu können.
Zu einer humanen Flüchtlingspolitik gehört aber auch, dass die für die Aufnahme notwendigen Ressourcen zielgerichtet für die wirklich in Not geratenen Flüchtlinge eingesetzt und abgelehnte Asylbewerber zügiger und konsequenter in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Nur so gelingt es uns, dass das Asylrecht im Land bei steigenden Flüchtlingszahlen weiterhin eine hohe Akzeptanz behält. Nur so gelingt es uns, Ängste erst gar nicht aufkommen zu lassen und Ressentiments gegen Asylbewerber sowie Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte zu verhindern.
Wer die Hilfesuchenden mit offenen Armen aufnehmen will, muss sowohl die materiellen als auch die mentalen Voraussetzungen schaffen, um die Willkommenskultur in der Bevölkerung auf eine möglichst breite Basis zu stellen;
denn nur so können wir unserer humanitären Verpflichtung in Rheinland-Pfalz, in Deutschland und in Europa nachhaltig gerecht werden.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Spiegel, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Es bringt nichts, die Verantwortung hin- und herzuschieben, vom Land auf den Bund und vom Bund auf das Land. Ich könnte jetzt aufzählen, was der Bund im letzten Jahr alles gemacht hat.
Es sind einige Zahlen. Für 2015 und 2016 sind es eine Milliarde Euro.
In Rheinland-Pfalz sind davon entsprechend 29 Millionen Euro angekommen und werden auch an die Kommunen durchgeleitet. Die helfen den Kommunen auch.
Die reichen natürlich noch nicht, es gibt aber Bundesländer, drei an der Zahl in Deutschland, die die kompletten Kosten für ihre Kommunen übernehmen. In diesen Ländern läuft es wesentlich besser, als es bei uns läuft.
Eine halbe Milliarde für dieses Jahr und eine halbe Milliarde für das nächste Jahr, das ergibt eine ganze Milliarde für beide Jahre zusammen. – Nichts anderes habe ich gesagt, Herr Schweitzer.
Sie haben auch nicht mehr über die 650 Stellen gesprochen, die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingerichtet werden sollen. Ich gebe Ihnen insoweit recht: Es müssten mehr sein, damit die 200.000 nicht bearbeiteten Fälle aufgearbeitet werden können.
Ich habe am vergangenen Freitag zusammen mit Frau Kollegin Beilstein und Frau Kollegin Thelen die Außenstelle Trier des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge besucht. Wir haben uns dort entsprechend informiert.
Wir haben versucht, Möglichkeiten aufzuzeigen, um die ganze Situation zu verbessern.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen und politisch Verfolgten ist eine humanitäre Verpflichtung und stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Dieser Verantwortung stellen wir uns.
Allerdings wollen wir im Gegensatz zu Rot-Grün eine gesteuerte Einwanderungspolitik, da wir der Ansicht sind, dass eine unbegrenzte Zuwanderung unsere Gesellschaft und unser Sozialsystem an die Grenzen ihrer Leistungs- und Aufnahmefähigkeit bringt. Deshalb haben wir einen Alternativantrag zu dem der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, in der Debatte um die Einwanderung wird vieles vermischt und undifferenziert dargestellt.
Es gilt, drei Bereiche strikt voneinander zu trennen, Herr Pörksen.
Erstens: Das Asylrecht ist ein individuelles Grundrecht für alle Menschen, die politisch verfolgt werden. Zu dieser Gruppe zähle ich auch die Bürgerkriegsflüchtlinge, die aus Angst um ihr Leben aus ihrer Heimat fliehen. Das Asylrecht kann mit einem Einwanderungsgesetz
nicht gesteuert werden und besteht unabhängig von der Bedarfslage auf dem Arbeitsmarkt.
Zweitens, Herr Pörksen: Die Armutseinwanderung. Hier kommen Menschen aufgrund großer wirtschaftlicher Not zu uns, weil sie für sich und ihre Angehörigen in ihrer Heimat keine Perspektive mehr sehen.
Armut ist jedoch kein Asylgrund nach unserem Grundgesetz. Wirtschaftliche Not als Kriterium für ein Recht auf Asyl anzuerkennen, hieße, einer Aushöhlung des Asylrechts Vorschub zu leisten.
Drittens: Die klassische Ein- oder Auswanderung, die es schon immer gab und weltweit gibt. Ihr Beispiel, Herr Pörksen. Hier haben wir bestehende Regeln und damit Steuerungsmöglichkeiten, wer unter welchen Bedingungen in unseren Staat einwandern darf oder soll.
Der Antrag von Rot-Grün vermischt undifferenziert Aspekte der Einwanderung, des Facharbeitermangels und des Flüchtlingsthemas. Er geht vor allem an den aktuellen Herausforderungen im Hinblick auf die für dieses Jahr bundesweit erwarteten 300.000 Asylbegehrenden vorbei.
Die Behauptung, unser Aufenthaltsrecht weise eine repressive Grundausrichtung auf, stimmt mit der Bewertung von internationalen Organisationen, wie zum Beispiel der OECD, nicht überein.
Aus deren Sicht haben wir das liberalste Zuwanderungsrecht auf der ganzen Welt. Deshalb brauchen wir auch kein neues Einwanderungsgesetz. Vielmehr müssen wir die vorhandenen Instrumente besser nutzen und – falls erforderlich – auf den aktuellen Stand bringen.
Mit dem bestehenden Aufenthaltsgesetz haben wir einen rechtlichen Rahmen, um Zuwanderung zu ermöglichen und zu gestalten. Gerade im Bereich der Arbeitsmigration wurde es im Hinblick auf den drohenden Fachkräftemangel modifiziert. Mit der Blue Card der EU und dem Visum zur Arbeitsplatzsuche für Hochqualifizierte haben wir Möglichkeiten, um die Zuwanderung von Fachkräften – nicht nur von hoch qualifizierten und hoch bezahlten – zielorientiert zu steuern. Warum also Bewährtes aufgeben und – wie SPD und GRÜNE – auf ein Punktesystem nach kanadischem Muster setzen, das die Kanadier selbst gar nicht mehr so toll finden?
Es hat sich nämlich herausgestellt, dass das Punktesystem an der Wirklichkeit scheiterte, weil es nicht mit dem Arbeitsmarkt gekoppelt war. Wenn jemand qualifiziert war, Sprachkenntnisse hatte und andere Anforderungen erfüllte, konnte er auch ohne Arbeitsplatz einwandern. Die Folgen waren taxifahrende Akademiker.
Die Behauptung, es bestünden zu hohe Hürden im Aufenthaltsgesetz und in der Beschäftigungsverordnung, ist schlichtweg unzutreffend. Das Gegenteil ist der Fall. In den vergangenen Jahren wurden alle bis dahin bestehenden Hürden ständig abgesenkt. So eröffnete etwa das Aufenthaltsgesetz abgelehnten Asylbewerbern Chancen auf ein sicheres Bleiberecht, wenn sie seit mehreren Jahren hier leben, ausreichende Deutschkenntnisse haben und ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst sichern können.
Auch die pauschale Forderung nach einer generellen Abschaffung der Vorrangprüfungen unterstützen wir nicht, weil diese grundsätzlich aus arbeitsmarktpolitischen Gründen erforderlich sind. Allerdings kann in bestimmten Fällen, wie etwa bei Mangelberufen, die Vorrangprüfung entfallen. So wurde etwa die Zuwanderung für Ausbildungsberufe geöffnet, in denen, wie zum Beispiel im Gesundheits- und Pflegebereich – auch die Gastronomie sollte hier künftig berücksichtigt werden –, ein Mangel auf dem Arbeitsmarkt besteht.
Wir halten die bisherigen Regelungen sowie die beabsichtigten Veränderungen durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neufassung des Bleiberechts für ausreichend.
Die Situation der Flüchtlinge und Asylbewerber in Deutschland hat sich durch die Abkehr vom Sach- zum Geldleistungsprinzip sowie durch die erforderliche Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes maßgeblich verbessert. Eine Teilhabe am Arbeitsleben ist über die Beschäftigungsverordnung im derzeitigen Rahmen, die sogar noch über die Bestimmungen der EU hinausgehen, gewährleistet. Ein pauschales Bleiberecht für Ausländer, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen oder nur eine Zusage haben, lehnen wir ab.
Wir halten es jedoch für erforderlich, dass Asylbegehrende für die Dauer einer Ausbildung einen Duldungsstatus erhalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Forderungen in Ihrem Antrag sind zu weitgehend und im Hinblick auf ein im nationalen Interesse gesteuertes Zuwanderungsrecht kontraproduktiv. Die jetzigen und beabsichtigten Änderungen und Neuerungen in den §§ 25 a und 25 b Aufenthaltsgesetz sind vor diesem Hintergrund vollkommen ausreichend. Wir lehnen deshalb den Antrag von Rot-Grün ab und werben für die Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank.
Kein Problem. Ich habe bloß lange gezögert mit der blauen Karte, als Kollege Konrad gesprochen hat.
Lieber Kollege Konrad, ich empfehle – ich gehe davon aus, dass Sie es schon gemacht haben – die Lektüre des eingebrachten Gesetzesvorhabens, Änderung §§ 25 a und 25 b des Gesetzes. Es steht vieles drin,
was zukünftig möglich macht, was Sie hier gefordert haben. Es gibt zukünftig Möglichkeiten. Ich denke, es ist
der richtige Weg, dass man die bestehenden Regelungen evaluiert, auf den neuesten Stand bringt und dann das mit absegnet, wohin wir wollen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Flüchtlingspolitik der Landesregierung ist an ihrer Widersprüchlichkeit gescheitert.
In der Erstaufnahmeeinrichtung in Trier mit ihren beiden Außenstellen in Trier und Ingelheim können maximal 1.934 Menschen vernünftig untergebracht werden. Laut der gestrigen Pressemeldung der Landesregierung befinden sich zurzeit 2.565 Asylbewerber in der Erstaufnahme.
Um den täglichen Zustrom von 250 Menschen auffangen zu können, wurden Mitte Februar in der Trierer Einrichtung Zelte aufgebaut. Mit Stockbetten wurden auf engstem Raum 200 bis 300 zusätzliche Plätze geschaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind die sichtbaren Folgen der vermeintlich humanitären Flüchtlingspolitik des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Erstaufnahmeeinrichtungen platzen aus allen Nähten, und die Kommunen werden vor riesige Probleme gestellt. Für Flüchtlinge aus dem Kosovo soll es nun ein beschleunigtes Verfahren geben. Die konsequente Rückführung erfolgloser Antragsteller und Antragstellerinnen soll noch aus den Aufnahmeeinrichtungen erfolgen, so die Ministerpräsidentin in ihrer Presseerklärung.
Sehr geehrte Frau Dreyer und sehr geehrte Frau Alt, wie wollen Sie aber die unterschiedliche Behandlung von Menschen aus dem Kosovo und denen, die aus Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien zu uns kommen, erklären?
Die Anerkennungsquote der Asylverfahren liegt bei all diesen Herkunftsländern weit unter 1 %.
Sehr geehrte Frau Ministerin Alt, Sie sperren sich nach wie vor, die Rückführung in die vom Bundestag mit der mehrheitlichen Zustimmung des Bundesrates – bei Enthaltung von Rheinland-Pfalz – gesetzlich festgelegten sicheren Herkunftsstaaten konsequent umzusetzen.
Es wird erst dann zu einem spürbaren Rückgang der Asylbewerberzahlen aus dem Kosovo wie aus den sicheren Herkunftsstaaten kommen, wenn die unter den falschen Versprechungen von geldgierigen und skrupellosen Schleuserbanden zu uns kommenden Menschen innerhalb kürzester Zeit in ihr Herkunftsland zurückgebracht werden.
Erst wenn die Menschen, die voller Hoffnung auf eine bessere Zukunft nach einem abgelehnten Asylantrag wenige Tage später wieder zurück in ihrer Heimat sind, wird es sich im Kosovo und den sicheren Herkunftsstaaten herumsprechen, dass es sich nicht lohnt, sein ganzes noch so spärliches Vermögen aufzugeben, um damit die Schleuser- und Schlepperbanden zu bezahlen, damit sie mit deren Hilfe über die Grenzen in ein Land der Europäischen Union kommen.
Bereits in ihrem Heimatland selbst muss den Menschen bewusst sein, dass ihre Asylanträge nahezu keinerlei Erfolgschancen und sie deshalb auch kein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland haben.
Deshalb ist die Gesetzesinitiative der Bundesregierung richtig, die Rückführung zu erleichtern. Die rot-grüne Landesregierung darf nicht länger die falschen Signale aussenden, in Rheinland-Pfalz werde keiner abgeschoben, sondern ausschließlich auf freiwillige Rückkehr gesetzt. Dies klingt wie eine Einladung.
Konsequent muss die zeitnahe Rückführung derer vorgenommen werden, die keinen Anspruch auf Asyl haben. Nur so können wir den wirklichen Not leidenden eine humane Betreuung und eine schnelle und umfassende Hilfe gewähren. Nur so können wir die große Akzeptanz und Hilfsbereitschaft unserer Bevölkerung bewahren.
Lassen Sie deshalb Ihren Widerstand gegen die Initiative der Bundesregierung zur Vereinfachung der Rückführungsbedingungen fallen; denn wer eine rasche Bearbeitung der Asylanträge fordert, darf beim Thema Rückführung nicht kneifen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich möchte auf eines noch besonders eingehen. Sie haben hier noch einmal genau dargestellt, wie mit den hier einreisenden Menschen aus dem Kosovo umgegangen wird. Frau Ministerpräsidentin, mit Herrn de Maizière ist entsprechend verhandelt worden, dass die Verfahren beschleunigt werden, aber es mit dem Junktim entsprechend schnell zurückgeführt wird, wenn festgestellt wird, dass dem Antrag nicht stattgegeben werden kann.
Frau Ministerin, Frau Ministerpräsidentin, die Anerkennungsquote derer, die aus dem Kosovo kommen, und
die Anerkennungsquote derer, die aus den sicheren Drittstaaten kommen, ist gleich hoch oder gleich niedrig.
Ich frage mich, warum da nicht die Möglichkeit besteht, dort genauso zu verfahren.
Sie haben von dem Pakt für Rheinland-Pfalz gesprochen. Wir hatten Anfang Januar einen Flüchtlingsgipfel, wozu wir die Kommunen eingeladen haben, um uns deren Probleme anzunehmen. Da ist eine der dringendsten Forderung gewesen, dass die Asylbewerber, bei denen von vornherein klar ist, dass sie nicht anerkannt werden, möglichst in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben können und nicht auf die Kommunen verteilt werden. Das wäre eine Möglichkeit, entsprechend zu einer schnelleren Rückführung zu kommen.
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, sehr geehrte Frau Ministerin, wir konnten in der Presseberichterstattung lesen, dass viele, die in Serbien einen Ausweis beantragen, der dann unter „Albanien“ läuft, hier einreisen. Ich hätte die Bitte, sowohl den Kosovo als auch Albanien als sichere Herkunftsstaaten anzuerkennen. Das würde uns auch weiterhelfen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU steht zu einem festen und robusten Mindestlohn mit möglichst wenigen Ausnahmen. Die Mindestlohngrenze darf nicht aufgeweicht werden. Ein Nachjustieren bei den Dokumentationspflichten – dies haben die ersten acht Wochen seiner Gültigkeit gezeigt – muss jedoch dringend erfolgen.
Nicht der Mindestlohn, sondern die unnötige und überzogene Bürokratie bei der Mindestlohnumsetzung ist das Problem. Dabei ist uns klar, dass eine effektive Kontrolle erforderlich ist, damit der Mindestlohn eingehalten wird.
Pauschale Schlupflöcher, durch die Arbeitgeber den Mindestlohn unterlaufen können, darf es nicht geben.
Unser Praxisgespräch am 3. Februar zu den Ausführungsbestimmungen des Mindestlohnes hat große Resonanz aus den verschiedensten Wirtschaftsbereichen, gemeinnützigen Verbänden und dem Sport gefunden. Mehr als 130 Betroffene äußerten ihre Kritik und machten deutlich, dass unnötige Bürokratie sowohl den Betrieben als auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schadet.