Protokoll der Sitzung vom 22.01.2014

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Man kann diesen Antrag zusammenfassend mit dem schönen Zitat von Karl Valentin beschreiben – ich zitiere mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten –: „Mögen hätt‘ ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut“. Denn dass der Bereich der Personalausgaben im Zuge der anstehenden Konsolidierung des Landeshaushalts von großer Wichtigkeit ist, ist unbestritten, meine Damen und Herren. Hier hat Rot-Grün – im Gegensatz zu dem, was Sie dargestellt haben, Herr Schreiner – auch in der Verantwortung schon viele Maßnahmen ergriffen und Schritte unternommen.

Der Kollege Wansch hat auf das eine oder andere materiell bereits hingewiesen. Hingegen ist bei der ausführlichen Erörterung des Antrags im Haushalts- und Finanzausschuss einmal mehr deutlich geworden, dass der Vorschlag der CDU hingegen völlig unkonkret ist, damit ins Leere läuft und nichts Zählbares bringt.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Mit Transpararenz und Effizienz, wie der Titel uns verheißt, hat das alles nichts zu tun, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Der Antrag fordert pauschal dazu auf, mehr einzusparen, ohne dabei zu sagen, wo und wie. Damit drückt sich genau dieser Antrag um die entscheidende Aussage, die etwas mit Verantwortung zu tun hat, in welchem Bereich der Landesverwaltung und wie wie viel Personal abgebaut werden soll, meine Damen und Herren.

Der Antrag fügt sich ein in das, was es an der üblichen Substanzlosigkeit der CDU-Haushaltspolitik bereits gibt. Darum muss man das dazu sagen, was es über die CDU-Haushaltspolitik nun einmal zu sagen gibt. Frei nach Adolf Kühn zitiere ich wieder gern mit der Erlaubnis des Präsidenten: „Solide und transparent, wahr und klar, wie Haushaltspolitik zu sein hat, ist das nicht, sondern sprunghaft, windig, wirr, unüberlegt und nicht ganz seriös.“

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Aus diesem unseriösen Gebaren erwächst auch viel Negatives. Dieser Antrag ist ein Placebo. Er gaukelt vor, wirksam zu sein. Er hat eine ganz normale Verpackung und sogar einen schicken Titel. Es ist aber doch nur Traubenzucker drin, und das ohne jegliche nachgewiesene Wirkung.

(Ramsauer, SPD: Noch nicht einmal Traubenzucker!)

Vielleicht hilft er sogar, aber wahrscheinlich nur dann, wenn man ganz fest daran glaubt und in der Opposition sitzt. Beides tun wir nicht, meine Damen und Herren. Darum setzen wir weiterhin auf wirksame Maßnahmen, die übrigens im Konkreten immer von der Fraktion der CDU bekämpft werden. Wir gehen verantwortungsvoll mit dem uns anvertrauten Mandat um. Dass wir den Kurs halten und auch im Personalbereich das tun, was wir hier vorgeben, sehen Sie an zwei Beispielen:

Erstens bei einem Blick auf die Vorgaben des Abbaupfads für das strukturelle Defizit – das können Sie schön nachlesen und kontrollieren – und zweitens bei einem Vergleich der Zahlen des Ausgabenpfads für die Personalausgaben in der Finanzplanung mit den Haushaltszahlen im Plan und Ist. Für die Symbolpolitik der CDU kann es hier keine Zustimmung geben. Darum lehnen wir diesen Antrag ab.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Das Wort hat Herr Staatsminister Dr. Kühl.

Danke schön. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Personalvermittlungsstelle ist wahrlich ausführlich in diesem Landtag und in den Ausschüssen des Landtags debattiert worden. Der Rech

nungshof hatte seinerzeit in einem seiner Berichte den Anstoß gegeben, dass es so etwas in anderen Ländern gibt. Es ist gut so, dann zu sagen: Schaut einmal hin, ob das etwas für Rheinland-Pfalz sein könnte. –

Die CDU hat das aufgegriffen, zuletzt in ihren Haushaltsanträgen, und gesagt, diese Personalvermittlungsstelle könnte etwas sein, um unsere Einsparvorschläge im Bereich des Haushalts zu realisieren. Auch das ist völlig in Ordnung.

Wir haben diese Personalvermittlungsstelle ausführlich geprüft. Wir haben sie im Hinblick auf die Personalstruktur in Rheinland-Pfalz geprüft; denn eines ist klar. Sie kann nur dann ihre Wirksamkeit von der Idee her entfalten, wenn es die Möglichkeit oder den Willen gibt, über die natürliche Fluktuation hinaus Personal einzusparen. Wir haben sie im Hinblick auf die Umsetzung von Zielen geprüft, zuletzt auf die Ziele, die Sie im Haushalt formuliert haben, den Stellenabbau, den Sie dort formuliert haben, und wir haben diese Personalvermittlungsstelle empirisch geprüft.

Was waren die Ergebnisse? – Die Ergebnisse waren, es besteht kein struktureller Bedarf, weil in Rheinland-Pfalz nicht beabsichtigt ist, über die Katasterverwaltung hinaus – dort ist es im Grunde genommen schon geschehen, auch durch den Einsatz innovativer Personalinstrumente – Personal über die Fluktuation hinaus abzubauen. Ich kenne zurzeit – zumindest gibt es keine Pläne vonseiten der Landesregierung – keine Pläne, an anderer Stelle über Fluktuation hinaus abzubauen. Wir haben dieses Instrument im Hinblick auf die Haushaltswirksamkeit – und zwar der CDU-Vorschläge – geprüft. Ich glaube, sie hatten vor, 1.750 Stellen abzubauen. Wir haben festgestellt – ich sage es einmal ein bisschen flapsig –, dass diese Personalvermittlungsstelle kein Patentrezept ist, um einfach einmal 1.750 Stellen abzubauen. Sie ist auch keine Zauberkiste, in die man diesen Wunsch hineintun kann und er nachher realisiert herauskommt.

Wir haben es auch empirisch geprüft und haben nicht nur feststellen müssen, dass in Bayern, Hessen, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Thüringen diese Personalvermittlungsstelle wieder eingestellt wurde. Dies geschah nicht, weil sie ihren Job getan hatte oder weil sie zu übermäßigen Erfolgen geführt hatte, sondern viel eher, weil sie den Kollegen dort als ineffizient und als zu teuer erschien und die Beamtinnen und Beamten und ihre Gewerkschaften – der Beamtenbund und der DGB – der Auffassung waren, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in dieser Personalvermittlungsstelle stellenplanmäßig geführt werden, eher als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweiter Klasse abgetan werden. Das wollen wir nicht.

Herr Schreiner, zur Empirie gehört aber auch dieses wunderbare Bild dazu – ich finde es ärgerlich, dass man eine solche Polemik nach der Vielzahl der Debatten, die wir über die Personalvermittlungsstelle hatten, jetzt immer noch pflegt –: SPD-geführte Landesregierungen haben seit 1990 12.000 Stellen aufgebaut, und jetzt wird es Zeit, dass wir mit einem solchen Superinstrument kommen, damit die endlich einmal in die Puschen kommen und abbauen. – Das sagt die gleiche Fraktion in

diesem Landtag, die weiß, dass 8.000 bis 10.000 Stellen dieser Stellen im Bildungsbereich waren, und weitere 700 qua Antrag aufbauen will. Das ist eine Form von Unehrlichkeit, die wir uns nach einer so langen sachlichen Debatte nicht mehr gönnen sollten.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich komme zu dem Ergebnis, dass Rheinland-Pfalz eine effiziente und hoch spezialisierte Verwaltung mit sehr guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat und die Landesregierung ein detailliertes Konsolidierungskonzept auch für den Personalbereich vorgelegt hat. Es ist ausgewogen, nicht immer bequem und nicht immer einfach zu kommunizieren. Die Landesregierung hat ein funktionierendes Personalentwicklungssystem. Es findet tagtäglich wie selbstverständlich ressortübergreifende Mobilität, die sie letzten Endes mit einer Personalvermittlungsstelle anregen wollen, statt.

Meine Damen und Herren von der Opposition, ich lade Sie gerne ein, mit uns über Einsparungen beim Personal, und zwar mit offenem Visier, zu diskutieren und zu sagen, wo und in welchem Bereich abgebaut werden soll. Ich weiß, das verlangt Zivilcourage, aber das würde nicht nur mir, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz mehr Respekt abnötigen, als ein Schlagwort in die Diskussion zu bringen und nachher keine Butter bei die Fische zu geben.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wir kommen zur Abstimmung über Punkt 6 der Tagesordnung, und zwar unmittelbare Abstimmung über den Antrag – Drucksache 16/3084 –. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer ist dagegen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Probenahmen von Tagesverpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 16/2827/2969/3082 –

dazu: Verpflegungsqualität in Gemeinschaftseinrichtungen in Rheinland-Pfalz durch Kontrollen und Probenahmen sicherstellen Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 16/3167 –

Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Schäfer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob in Kindertagesstätten, Schulen oder Seniorenheimen, viele Menschen sind tagtäglich auf Kantinenessen bzw. Großküchen angewiesen. Umso wichtiger ist eine gute Qualität. Das bedeutet eine ausgewogene Zusammensetzung des Speiseplans, eine hohe Qualität der Lebensmittel, aber auch die Einhaltung hygienischer Standards.

Eine Säule des Verbraucherschutzes im Lebensmittelbereich ist die Eigenverantwortung. Wir wissen, die meisten Betreiber von Gemeinschaftseinrichtungen und die Anbieter des Essens wollen hohe Standards setzen. Sie bieten gutes Essen an.

Dann kommen wir zur weiteren, genauso wichtigen Säule des Verbraucherschutzes im Lebensmittelbereich. Das ist die Lebensmittelüberwachung; denn Eigenverantwortung alleine reicht nicht aus. Das zeigen die Ergebnisse von Probeentnahmen, die vor Jahren durchgeführt wurden.

Wenn man sich einmal die Liste der Jahre betrachtet, war 2010 die Situation so, dass es recht hohe Beanstandungsquoten gab, die zeigten, dass es einen eindeutigen Handlungsbedarf gab. Die Landesregierung hat daraus eine erstaunliche Schlussfolgerung gezogen, nämlich für das Essen der Kindertagesstätten und Schulen – später auch der Seniorenheimen – galt, dass man kurzerhand diese Gemeinschaftseinrichtungen aus dem Probenplan gestrichen bzw. auf ein Minimum reduziert hatte.

Wir haben das schon mehrere Male in diesem Haus, aber auch im Ausschuss miteinander besprochen. Wir haben gehört, das sei alles nicht wahr. Am Ende ging es dann darum, dass mehr freiwillige Proben und eine Zertifizierung notwendig seien. Das ist alles wichtig. Es ist wichtig, dass wir die Eigenverantwortung stärken. Es ist auch wichtig, dass wir durchaus eine Freiwilligkeit bei den Probeentnahmen hinbekommen, aber eben nicht nur.

Wir haben vor diesem Hintergrund eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet. Wir haben Kleine Anfragen gestellt; wir haben die Große Anfrage gestellt. Die aktuelle Große Anfrage, die heute Thema ist, zeigt ganz klar, dass die Landesregierung ihre Aufgabe zur Qualitätssicherung der Tagesverpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen nicht angemessen wahrnimmt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier sind Defizite durch das Hin und Her zwischen den Ressorts oder unabhängig davon entstanden. Jedenfalls besteht wegen der Ergebnisse der Großen Anfrage für uns kein Grund, mit der langjährigen Kontrollpraxis zu brechen.

(Beifall der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung beharrt auf der in den Antworten auf die CDUFragen zum Thema vertretenen Meinung, dass Kontrollen und Probenahmen zur ernährungsphysiologischen Qualität der Mahlzeiten in Gemeinschaftseinrichtungen

freiwillige Leistung des Landes seien. Sie müssen sich da der Verantwortung der selbst benannten und erkannten Probleme stellen. Es kann nicht sein, dass das Land praktisch aus den Kontrollen und Proben, das heißt, aus der Lebensmittelüberwachung, in diesem Bereich aussteigt.

(Beifall der CDU)

Frau Ministerin Höfken hat am 9. September 2013 in der „RHEINFPALZ“ und später noch einmal zusammen mit der Verbraucherzentrale im Oktober festgestellt, dass die Verpflegung in Senioreneinrichtungen optimiert werden könne und dass besonders darauf geachtet werden müsse, den Fett-, Energie- und Kochsalzgehalt von Mahlzeiten in den Blick zu nehmen, da dies die Entstehung von Herz- und Kreislauferkrankungen fördere usw.

(Vizepräsident Dr. Braun übernimmt den Vorsitz)

Ich kann noch mehr solcher Beispiele nennen, wenn Sie das möchten. Sie haben im März 2013 auch gesagt, dass Sie den Kampf gegen die Fehlernährung verstärken wollen. Das ist alles richtig, aber dennoch ist es zu kurz gegriffen, wenn man sagt, es reicht uns, dass wir hier auf die Freiwilligkeit setzen.

(Beifall der Abg. Frau Klöckner, CDU)

Wenn man sich die Zahlen in der Großen Anfrage anschaut, ist Tatsache, dass die Kontrollen und Probenahmen in Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen auf ein Minimum reduziert worden sind.

Meine Damen und Herren, wenn ich feststelle, dass es hohe Beanstandungsquoten gibt und hier Handlungsbedarf besteht, stellt sich doch die Frage, was ich mache. Welche Maßnahmen leite ich ein, um dem entgegenzuwirken? Da stellt sich natürlich die Frage, ob es wirklich ausreicht, auf die Freiwilligkeit zu setzen. In der Antwort auf die Große Anfrage sagen Sie selbst, dass die DGEQualitätsstandards keinen Gesetzescharakter haben – das ist richtig –, aber dass sie eine gute Grundlage seien. Auch das ist sicher richtig, aber darüber hinaus ist auch eine angemessene Überwachung notwendig, damit es tatsächlich dazu kommt, dass die Beanstandungsquoten wieder reduziert werden können.