Protokoll der Sitzung vom 23.01.2014

Deswegen stimmt die Argumentation nicht, dass Sie sagen, es gibt jetzt schon festgelegte Bedarfe, und es sind Dinge, die noch nicht irgendwo anders gemacht werden, usw.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Dr. Weiland, CDU: Ja! Rein logisch!)

Ich will das jetzt nicht noch einmal alles ausführen.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD – Dr. Weiland, CDU: Aber Logik und Pörksen, zwei Welten stoßen aufeinander!)

Ich will einfach nur sagen, Sie haben etwas gemacht und haben Geld in die Hand genommen und etwas auf den Weg gebracht, aber es ist zweifelhaft, zu was das dann nachher führt.

(Ramsauer, SPD: Schauen wir mal!)

Ob es dann vielleicht etwas Gutes wird, werden wir dann wohl noch sehen.

(Beifall der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es stellt sich die Frage, ob wir unmittelbar abstimmen wollen.

(Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Ja!)

Dann stimmen wir über den Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Wer dem

zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Jetzt stimmen wir über den Alternativantrag der Fraktion der CDU ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Somit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung:

Umfassende Entlastung der Kommunen auch bei

der Eingliederungshilfe dringend geboten

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 16/3201 –

Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe zugunsten der

Kommunen zügig umsetzen

Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/3220 –

Für die CDU-Fraktion begründet Frau Kollegin Anke Beilstein den Antrag. Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn es Brei vom Himmel regnet, muss man den Löffel raus halten. Ich denke, Sie alle kennen diesen geflügelten Satz. Ich bin mir sicher, der Innenminister dieses Landes kennt ihn besonders gut, wenn es um finanzielle Unterstützungen geht, die aus Berlin kommen, und hier in diesem Fall ganz besonders im Zusammenhang mit der Eingliederungshilfe, die in Aussicht gestellt wurde.

Weil uns schon nach der Plenarsitzung im Dezember in diesem Zusammenhang Böses geschwant hat, haben wir diesen Antrag eingebracht. Nach den Äußerungen, die Minister Lewentz in der Plenardebatte gemacht hat, dass er die Hälfte des Geldes voraussichtlich abgreifen möchte,

(Pörksen, SPD: Was heißt hier „abgreifen“?)

die in der Presse entsprechend wiederzufinden waren, sind es die gemeinsamen Befürchtungen der CDU, der Kommunen, von Landkreistag und auch vom Städtetag, dass die Kommunen von Rheinland-Pfalz hier wieder einmal das Nachsehen haben werden.

(Beifall bei der CDU)

Es war ein von vielen Seiten und von langer Hand gehegter Wunsch, dass dieses Bundesleistungsgesetz kommt. Es ist jetzt auch im Koalitionsvertrag zur Umsetzung festgeschrieben. Danach sollen die Kommunen jährlich im Umfang von 5 Milliarden Euro direkt entlastet

werden. Heruntergebrochen auf Rheinland-Pfalz sind das 250 Millionen Euro jährlich. 50 Millionen Euro soll es als Soforthilfe geben.

Was sagte die SPD hier in diesem Land dazu? In einem Rundbrief, der „Zur Sache“ heißt, meinte sie, der Koalitionsvertrag ist sozialdemokratisch und gerecht, und führt als ein Beispiel wörtlich die 5 Milliarden Euro pro Jahr mehr für die Kommunen im Rahmen der Eingliederungshilfe an.

(Beifall bei der CDU)

Unterschrieben ist dies von Roger Lewentz, Malu Dreyer und Doris Ahnen.

(Ramsauer, SPD: Gute Leute!)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich glaube aber, wenn der Minister schon im Dezember ankündigt, die Hälfte dieses Segens im Landeshaushalt für sich beanspruchen zu wollen, dann bekommt der Ausdruck Halbwertszeit plötzlich wieder eine ganz andere Bedeutung.

(Beifall bei der CDU)

Als ich gestern Nachmittag den Alternativantrag von RotGrün bekam, dachte ich eigentlich zunächst, die Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen wahrscheinlich erst einmal klarstellen, dass sich der Minister da vielleicht ein wenig vergaloppiert hat. Aber weit gefehlt. Ich habe mir dann diesen Antrag durchgelesen und mich gefragt, was er uns sagen soll.

Er beginnt damit: „Der Landtag stellt fest (…)“. Er stellt fest, dass die Forderung nach Kostenübernahme der Eingliederungshilfe durch den Bund schon länger besteht. Das ist nichts Neues. Er begrüßt darüber hinaus – der Landtag –, dass eine inhaltliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe stattfinden soll. Mein Gott, Weiterentwicklungen sind immer zu begrüßen.

Dann will der Landtag die Landesregierung auffordern, sich weiterhin für eine zügige Beteiligung des Bundes an den Sozialausgaben der Kommunen einzusetzen. Da frage ich mich ernsthaft: Traut man dem eigenen Koalitionsvertrag nicht? – Da steht es doch drin.

Dann soll sichergestellt werden, dass der auf RheinlandPfalz entfallende Anteil – diese Soforthilfe von 50 Millionen Euro – an die Kommunen weitergeleitet wird. Wir wollen das auch. Das haben Sie doch in der Hand.

Der dritte Punkt ist, es soll darauf hingewirkt werden, dass das geplante Bundesteilhabegesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann und die Kommunen dabei spürbar und dauerhaft entlastet werden. Das wollen wir alles.

Unter dem Strich muss ich sagen, es ist alter Käse. Hier ist kein neues Thema dabei. Vor allen Dingen ist überhaupt nichts zu dem Thema gesagt, um das es uns geht, nämlich dass dieses Geld ungeschmälert bei den Kommunen ankommt.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen möchte ich auch noch einmal einen Blick in den Koalitionsvertrag werfen. Dort heißt es nämlich wörtlich „Die Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutschland sollen weiter finanziell entlastet werden“, und später dann noch einmal „Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden“.

Es wird also immer wieder betont, dass es um die Kommunen und nicht um eine Entlastung der Länderhaushalte geht.

(Beifall bei der CDU)

Ich denke, deswegen sollte es auch dieser Landesregierung bewusst sein, dass der Brei in diesem Fall nicht vom Himmel regnet, wobei sich jedermann bedienen kann, sondern dass er vom Bund kommt und er einen ganz bestimmten Empfänger hat. Deswegen bitte ich den Innenminister dieses Landes, dass er nicht den Landeslöffel aufhält, sondern die Pulle, und zwar die Pulle für die Kommunen, ganz weit aufmacht, dass möglichst viel Brei bei den Kommunen ankommt.

(Beifall der CDU)

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch einmal an das Urteil des Verfassungsgerichtshofs erinnern; denn er hatte gerade mit Blick auf die hohen Sozialausgaben einen spürbaren Beitrag des Landes im neuen Landesfinanzausgleichsgesetz gefordert. Jetzt wissen wir alle, der Beitrag ist doch nicht allzu sehr spürbar und ziemlich mager ausgefallen. Ich denke, deswegen sollte hier zumindest dafür Sorge getragen werden, dass das, was jetzt vom Bund kommt, ungeschmälert an die Kommunen weitergegeben wird.

Vielen Dank.