Protokoll der Sitzung vom 23.01.2014

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich kann es sehr kurz machen, weil von Herrn Steinbach in dieser letzten Rede alles sehr gut auf den Punkt gebracht worden ist.

(Licht, CDU: Mir hat Herr Noss sehr gut gefallen!)

Herr Noss hat es auch sehr schön gesagt.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Spaß beiseite. Bei meinem Amtsantritt habe ich deutlich gemacht, dass es mir ein Anliegen ist, die Kommunen zu stärken und für sie Dinge zu tun, damit sie wieder mehr Handlungsspielräume bekommen. Ich finde, wir haben gemeinsam mit der Koalition im Doppelhaushalt sehr gut dargestellt, dass es uns mit diesem Anliegen ernst ist. Es ist von Herrn Steinbach gesagt worden, dass der KFA entsprechend entwickelt worden ist.

Frau Beilstein, Sie haben höhere Erwartungen. Ich denke, es ist nicht korrekt zu sagen, ich habe nicht mehr das Zitat im Kopf nach dem Motto, es ist ein bisschen schwach auf der Brust am Schluss.

Wir haben die Kommunen, die besonders hohe soziale Ausgaben haben, im KFA ganz besonders berücksichtigt. Das war unser Auftrag. Das war unser Ziel. Das war etwas, was wir uns vorgenommen haben. Deshalb bin ich der Auffassung, dass wir als Land und als Koalition sehr deutlich gezeigt haben, dass es uns ernst ist, die Kommunen zu entlasten, die hohe soziale Ausgaben haben. Das war der erste Punkt.

Ich komme zum zweiten Punkt. Der Bund hat diese Leistungen im SGB festgelegt. Das ist uns recht. Das ist eine wichtige Leistung, über die wir sprechen. Es sollte nicht immer ein Zwischenton kommen nach dem Motto, das Land vergreift sich an den Kassen der Kommunen. Nein, das ist eine Bundesleistung, die die Kommunen erbringen. Das Land erstattet den Kommunen einen Teil dieser Leistungen, die sie erbringen. So herum ist es rechtlich korrekt.

Meine sehr geehrten Herren und Damen Abgeordnete, deshalb möchte ich das auch wirklich zurückweisen, dass immer der Eindruck vermittelt wird, wir greifen den Kommunen in die Tasche. Das Gegenteil ist der Fall. In der Eingliederungshilfe ist es so geregelt, dass die Bundesleistung von uns den Kommunen gegenüber ein Stück weit erstattet wird, aber nicht umgekehrt. Das sollte vielleicht in diesem Sinne korrekt wiedergegeben werden.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist auch der Grund, warum der Bund mit den Kommunen darüber absolut einig ist. Der Bund hat die Verpflichtung, sich zu beteiligen. Das vertreten wir seit vielen Jahren, weil die Kommunen klar sagen, bei Bundesleistungen ist es nachvollziehbar, dass der Bund sagt, wir finanzieren mit. An diesem Punkt möchte ich noch einmal eine Klarstellung vornehmen. Natürlich ist es ganz viel SPD und ganz viel Rheinland-Pfalz, dass wir es endlich geschafft haben.

Meine Damen und Herren, erinnern Sie sich bitte an die Auseinandersetzungen vom Fiskalpakt. Vielleicht ist Ihr Gedächtnis an der Stelle manchmal ein bisschen zu kurz. Es war Rheinland-Pfalz, das am Ende durchgesetzt hat, dass wir im Fiskalpakt 2012 durchgesetzt haben, dass der Bund erklärt, sich an der Eingliederungshilfe zu beteiligen. Im Koalitionsvertrag wird es endlich umgesetzt.

(Beifall der SPD – Ramsauer, SPD: So ist das!)

Wenn wir uns für das Bundesteilhabegesetz eingesetzt haben, ging es mir immer um zwei Dinge. Es geht an erster Stelle um die Menschen mit Behinderungen. Wir wollten endlich ein modernes Gesetz schaffen, das den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen gerecht wird, das Teilhabe und Normalität im Leben sichert, und dass das, was wir inhaltlich vertreten, im Gesetz abgebildet wird.

Außerdem war mir wichtig, dass sich der Bund bei dieser Leistung beteiligt. Deshalb ist unsere Haltung als Landesregierung einfach klar und richtig. Solange der Bund kein Leistungsgesetz vorlegt, werden wir sicherstellen, dass das Übergangsgeld von 1 Milliarde Euro direkt an die Kommunen durchgereicht wird. Wir erwarten vor allem, dass die Bundesregierung das Teilhabegesetz auf den Weg bringt. Das ist nicht nur Frau Nahles.

Liebe Frau Klöckner, es ist auch Herr Schäuble.

(Frau Klöckner, CDU: Frau Nahles muss es machen!)

Im Haushalt von Herrn Schäuble haben wir bislang noch nicht gesehen, dass die 5 Milliarden Euro vorhanden sind. Beide Partner müssen dafür Sorge leisten, dass das Leistungsgesetz vorgelegt wird. Auch das wissen die Kommunen, sonst würden sie in ihrer Erklärung nicht genau diesen Punkt ansprechen nach dem Motto, wir erwarten von der Bundesregierung, dass zum 1. Januar 2016 ein Leistungsgesetz vorliegt. Genau das erwarten wir auch.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das Bundesleistungsgesetz kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Es kann zum Beispiel, was wir uns sehr wünschen, ein Bundesteilhabegeld geben. Das wäre im Sinne von Rheinland-Pfalz, in dem wir schon lange nach Budgets arbeiten, absolut nachvollziehbar.

Dann brauchen wir die ganze Debatte, die Sie uns im Moment ein bisschen anhängen wollen, überhaupt nicht zu führen, weil der Bund dann das Bundesteilhabegeld bezahlt.

Dieses Bundesteilhabegeld geht an die Betroffenen selbst. Damit fallen den Kommunen diese Kosten nicht an, und sie wollen sie von uns auch nicht erstattet bekommen. Insofern ist die Sache dann vollkommen klar.

Das heißt, sobald klar ist, wie die Reise beim Bundesleistungsgesetz aussieht, werden wir auch Klarheit darüber haben, wie es mit den Kosten läuft. Dann können wir uns auch weiter unterhalten.

Ich denke, es ist ein klarer Kurs, den wir gehen. Die Kommunen brauchen nicht zu befürchten, dass sie zu kurz kommen. Das Gegenteil ist der Fall.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Kollegin Wieland das Wort. Sie haben noch eine Redezeit von zwei Minuten.

Herr Steinbach, wir können es nicht unwidersprochen stehen lassen, wenn Sie sagen, bei uns steht der Mensch mit Behinderung im Mittelpunkt, und dann „im Gegensatz zu Ihnen von der CDU-Fraktion“ vermerken.

(Pörksen, SPD: Das hat er nicht gesagt!)

Er hat das mit mehr Worten gesagt. Dafür reicht mir die Zeit nicht. Gerade weil bei uns der Mensch mit Behinderung im Mittelpunkt steht, haben wir diesen Antrag gestellt.

(Beifall der CDU)

Es geht um zwei Dinge. Ich habe bei den Ausführungen von Herrn Steinbach überlegt, ob wir in zwei verschiedenen Enquete-Kommissionen waren. Wir saßen in sehr vielen Sitzungen zusammen, in denen wir auch zum Beispiel von Professor Barbaro und vom ifo Institut gehört haben, wie groß die Diskrepanz in der Kostenentwicklung zwischen Kommunen und Land ist. Das Urteil aus Neuwied ist gerade in dieser unterschiedlichen Kostensteigerung begründet.

(Beifall bei der CDU)

Genau dieser Punkt führt dazu, dass wir sagen, zunächst einmal brauchen die Kommunen eine Grundlage, um weiter vernünftig Sozialkosten übernehmen zu können.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Was erleben wir jetzt? Wir haben erlebt, dass im Rahmen der Neuordnung des LFAG den Kommunen vermeintlich und den Behindertenverbänden vorgegaukelt wurde, ambulante Kosten werden vom Land übernommen.

Am 18. Januar hat der Landesbehindertenbeauftragte eine Pressemitteilung herausgegeben, in der dies noch einmal formuliert wird. Dem ist nicht so.

(Beifall bei der CDU)

Das Land hat festgelegt, dass 10 % aus dem Gesamttopf nach einem bestimmten Schlüssel verteilt werden. Das ist keine zusätzliche Übernahme. Die Behindertenverbände verstehen das alle als zusätzliche Übernahme. Dem ist nicht so.

Um diese Diskussion insbesondere mit den Menschen mit Behinderungen künftig zu vermeiden, ist es völlig unnötig, jetzt schon zu sagen, ein Teil bleibt beim Land.

(Beifall bei der CDU – Glocke des Präsidenten)

Ich komme zum Ende. Damit vergiften wir die Situation und die Voraussetzung für die absolut notwendige Formulierung des Gesetzes.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3201 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wer dem Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3220 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:

Waldzustandsbericht 2013

Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 16/3135) auf Antrag der Fraktionen

der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN