Dann hatten wir letzte Woche – Herr Staatssekretär Dr. Griese hat den Termin schon erwähnt – eine Ausschusssitzung zu diesem Thema. Da sagte die Frau Ministerin – sie ist heute nicht da –, der Kommunale Rat stimmt diesem Gesetzentwurf zu.
Herr Staatssekretär, einen Tag später geht der Gesetzentwurf zu, und da steht, der Kommunale Rat stimmt nicht zu, er hat erhebliche Bedenken gegen dieses Gesetz.
Auch aus einem Zeitungsbericht war zu erfahren, dass der Staatssekretär den Kommunen mit Mühe eine Zurkenntnisnahme des Gesetzes abgerungen hat, aber mit Sicherheit war es keine Zustimmung.
Wie ist hierbei der Umgang mit den Kommunen zu bewerten, Herr Staatssekretär? – Der kann nicht in Ordnung sein.
ein Verfahren angestrebt, damit die EU ihre Forderung zurücknimmt. Dieses Verfahren – die Anhörung hat mittlerweile stattgefunden – dauert noch eine ganze Zeit,
bis Ergebnisse kommen. Hervorzuheben ist, es hat keine aufschiebende Wirkung. Die EU-Kommission hat klipp und klar mitgeteilt, wenn nicht in den nächsten Tagen – ich glaube, sie hat sogar ein Ultimatum gesetzt in der Frist – eine Regelung erfolgt, wird ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.
Das geht aber auch bis nach Rheinland-Pfalz. Wenn diese Klage verloren geht, dann muss die Strafzahlung vom Land geleistet werden. Das kann es doch nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Was das Gesetz angeht, wird die ganze Verantwortung auf die Kommunen übertragen. Das Land stiehlt sich aus seiner Verantwortung und sagt, die Kommunen sollen alles regeln. Das sehen wir nicht so.
Wir werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren ganz streng darauf achten, dass ein Gesetz ausgearbeitet wird, das EU-konform ist und mit dem die Kommunen leben können. Anders geht es nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bevor ich das Wort weitergebe, begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Realschule plus Waldbreitbach.
Meine Damen und Herren, wir kommen zum nächsten Redner, und zwar zu dem Herrn Kollegen Wehner von der SPD-Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Schmitt, ich stelle fest, dass Sie in Ihrer Argumentation wieder denselben Gaul reiten wie im Ausschuss letzte Woche, aber der Gaul ist genauso tot wie letzte Woche.
Sie versuchen immer dasselbe Muster. Sie werfen dem Land Untätigkeit vor und sagen, es geschehe nichts.
Dass das nicht stimmt, kann man allein daran erkennen, dass sich der Brief von der EU-Kommission vom 22. Januar, den Sie vorhin zitiert haben, schon auf den Gesetzentwurf bezieht, also von daher schon vorher ein regelmäßiger Kontakt mit der EU-Kommission stattgefunden und es eine entsprechende Abstimmung gegeben hat.
Sie versuchen mit dieser Methode einen Keil zwischen Kommunen und Land zu treiben. Das ist gefährlich. Das sage ich durchaus mit einem mahnenden Unterton: Hören Sie auf damit; denn ein solcher Schuss kann auch nach hinten losgehen.
Vertreten Sie hier im Haus die Interessen von Rheinland-Pfalz, dann kann ich Ihnen sagen, damit vertreten Sie dann auch die Interessen der Kommunen.
Es muss hier eindeutig festgehalten und klargestellt werden: In Rheinland-Pfalz liegt die Aufgabe der Tierkörperbeseitigung klar in der Zuständigkeit der Kommunen. Das ändert auch nicht dieses Gesetz. Das war schon immer so. Das ist eine historische Aufgabe, die so gewachsen ist.
Das einzige Land ist Schleswig-Holstein, das es anders macht. Alle anderen Flächenländer haben das auch bei den Kommunen angesiedelt.
Bei ihnen war diese Aufgabe – das will ich durchaus festhalten – gut aufgehoben, bis das Beihilfeverfahren kam. Der Zweckverband hat diese Aufgabe aus meiner Sicht verantwortungsvoll wahrgenommen. Es wäre auch sinnvoll, wenn wir es weiterhin in der öffentlichen Hand behalten könnten.
Jetzt sind die Kommunen in der Pflicht, zu liefern und an dieser Sache mitzuarbeiten. Aus seuchenhygienischen Gründen muss diese Handlungsfähigkeit erhalten bleiben. Das ist für mich ein Beispiel der Daseinsvorsorge par excellence. Das sollen sich die Kommunen auch nicht einfach abnehmen lassen, zumal sie oft genug sagen, das falle in ihre Zuständigkeit und das gehöre zu ihren Aufgaben. Von daher sollten sie das auch weiterhin tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sollten endlich einsehen, dass mit diesem Gesetz der Versuch unternommen wird, den Kommunen unter die Arme zu greifen. Ich habe es vorhin schon einmal gesagt, die Kommunen sind in der Pflicht. Sie haben das Vertragsverletzungsverfahren letztlich zu verantworten.
Das kann teuer werden. Deswegen müssen wir jetzt die einzelnen Schritte, die hier schon von Herrn Dr. Griese angeführt worden sind, abarbeiten.
Zum einen geht es darum, dass wir die Liquidation des Zweckverbands, um die Marktstörung zu beseitigen, in Angriff nehmen müssen und damit die Rückzahlungspflicht abwehren. Wir müssen den Verzicht auf das sogenannte K3-Material beschließen, was schon entsprechend im Kommunalen Rat durchgeführt worden ist. Jetzt geht es noch um die Satzung, die geändert werden muss. Gleichzeitig – das ist unsere Aufgabe hier in diesem Hause – müssen wir der Kommission unseren Standpunkt klarmachen, es kann nicht sein, dass öffentliche Körperschaften so behandelt werden wie privatwirtschaftliche Unternehmen. Hier werden einfach Dinge 1 : 1 übertragen. Das kann nicht sein.
Wir sollten dafür sorgen, dass unsere Argumente intensiv in Brüssel diskutiert werden, einmal abgesehen davon, dass es ein bisschen merkwürdig erscheint, bei nur einem Unternehmen, das in diesem Bereich tätig ist, noch von Wettbewerb zu sprechen. Das lassen wir aber einmal außen vor.
Herr Schmitt, mein Appell an Sie, aber auch an die Kollegen der CDU insgesamt: Lassen Sie uns gemeinsam an der Seite des Bundes für diese Neuorganisation streiten und ein Stück weit kämpfen. Wir müssen für unsere Auffassung weiterhin gute Argumente vorbringen. Ich bin sicher, dann bekommen wir das gut hin. Von daher, hören Sie auf damit, alles schlechtzureden und alles nur zu bemäkeln; denn das führt nicht zum Ziel.
Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! Herr Schmitt, es fällt mir schwer, Ihnen zuzuhören, weil ich Ihre Worte schon im Ausschuss mehrmals gehört habe. Wie es schon Herr Wehner gesagt hat: Sie reiten einen toten Gaul. – Sie sollten aber merken, wann Sie vorher abzusteigen haben. Es ist ein altes Indianersprichwort: Das sollte man vorher machen.
Herr Schmitt, soweit ich mich erinnere, gab es letztes Jahr einen Parlamentarischen Abend der Landwirtschaftskammer. Dabei hält immer Herr Schindler die Ansprache. Er sitzt im Bundestag, er ist der Präsident der Landwirtschaftskammer und des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd.
Er hat die Zusammenarbeit zwischen Bund, Land und Kommunen in der Sache der Tierkörperbeseitigungsanlagen ausdrücklich gelobt. Vielleicht wäre es ratsam, Sie
würden Ihrem Parteikollegen zuhören und zur Kenntnis nehmen, dass man im Schulterschluss in Brüssel zusammen für die Lösung der Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz kämpft.