Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie als CDU diesen Schritt mitgingen. Es ist überhaupt nicht böse und tut überhaupt nicht weh, im Gegenteil, hier wird noch mehr Beteiligung erwartet und erwirkt. In den Bundesländern,
in denen das Wahlrecht auf 16 Jahre abgesenkt wurde, sieht man, dass die Beteiligung stärker geworden ist. Die Gewichte haben sich jedoch nicht verschoben.
Wir freuen uns auf die weitere Diskussion. Wir hoffen sehr darauf, dass wir Sie, werte CDU, auf dem Weg mitnehmen können, sodass wir einvernehmlich und einhellig vielleicht im Rahmen des nächsten Plenums nach der Ausschussberatung zu einer Entscheidung in Richtung Änderung der Wahlberechtigung für die kommunalen Beiräte für Migration und Integration kommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Gäste begrüßen, und zwar Frau Nurhayat Canpolat (Geschäftsführe- rin) und Herrn Jan Carlos Wittmer (Projektbeauftragter Beiratswahlen 2014) von der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte in Rheinland-Pfalz. Herzlich willkommen besonders zu diesem Thema!
Ich darf natürlich mit der gleichen Herzlichkeit Mitglieder der SPD und AWO aus Gladbach bei uns in Mainz begrüßen!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt diesen Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ganz besonders.
1994, vor genau 20 Jahren, fanden in Rheinland-Pfalz zum ersten Mal landesweit die Wahlen zu den damals sogenannten Ausländerbeiräten statt. Seitdem hat das Land die Struktur der Beiräte ständig weiterentwickelt. 2009 gab es die große Reform und die Umbenennung in die Beiräte für Migration und Integration. Diese Reform hat die Integrationsbeiräte und die kommunale Integrationspolitik insgesamt gestärkt. Sie hat das Engagement in den Beiräten attraktiver gemacht. Sie hat die Beiräte so enger an die Entscheidungsstrukturen der Kommunen eingebunden, und sie hat das Wahlrecht auf Spätaussiedlerinnen und -aussiedler sowie auf Eingebürgerte ausgeweitet.
Am 23. November 2014 werden die Beiräte für Migration und Integration erneut gewählt. Sie sind inzwischen ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil der Kommunen. Sie sind ein wichtiger Baustein für die politische Partizipation der Migrantinnen und Migranten; denn wir dürfen nicht vergessen, viele der Migrantinnen und Migranten
Sie sind weit mehr als ein bloßer Ersatz für fehlendes Kommunalwahlrecht. Das zeigen die Ergebnisse der Enquete-Kommission „Integration und Migration“ und der Enquete-Kommission „Bürgerbeteiligung“.
Die Beiräte für Migration und Integration sind Fachgremien für alle Fragen der Integration in ihren Kommunen. Sie unterstützen, und sie beraten. Sie sind Partner bei der Erstellung kommunaler Integrationskonzepte und Motoren in der interkulturellen Öffnung. Sie bauen Brücken zwischen Politik und Verwaltung auf der einen Seite und den Einwohnern mit Migrationshintergrund sowie deren Vereinen auf der anderen Seite. Sie sind wichtige Partner im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung sowie beim Einsatz für mehr politische Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund. Das alles sind Aufgaben, die vor dem Hintergrund steigender Zuwanderung immer wichtiger werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorgelegte Gesetzesänderung erweitert den Kreis der Wahlberechtigten zu den Beiräten. Das aktive Wahlrecht würde sich noch enger an dem Begriff der Menschen mit Migrationshintergrund orientieren. Egal, ob das etwa Kinder von Spätausgesiedelten sind, Kinder aus binationalen Ehen – das wurde schon mehrfach gesagt – oder junge Menschen, die aufgrund der Optionsregelung auf ihre ausländische Staatsangehörigkeit verzichtet haben, Sie alle dürfen durch die Gesetzesänderung zukünftig die Beiräte mit wählen.
Das macht Sinn; denn sie alle teilen ähnliche Erfahrungen insbesondere im Hinblick auf Integrationsprozesse. Es ist richtig, in Zukunft allen Menschen mit Migrationshintergrund das Wahlrecht zu den Beiräten unabhängig von der Staatsangehörigkeit einzuräumen.
So sieht es der Gesetzentwurf vor. So werden aus Betroffenen Akteure. Das führt nicht nur zu einer besseren Integrationspolitik vor Ort, sondern das verleiht ihr auch eine wesentlich höhere Legitimität und Akzeptanz.
Der Gesetzentwurf ist zudem ein wichtiges Signal zur Mobilisierung der Wählerinnen und Wähler. In 60 rheinland-pfälzischen Kommunen sind in diesem Jahr Beiräte für Migration und Integration zu wählen. Die Landesregierung fördert auch dieses Jahr die Wahlen finanziell und unterstützt auf diese Weise die Beiräte.
Gemeinsames Ziel ist es wieder, möglichst viele Menschen mit Migrationshintergrund zu motivieren, für die Beiräte zu kandidieren und an der Wahl teilzunehmen. Der Gesetzentwurf kann hierzu einen Teil beitragen.
Ich bitte Sie daher alle, unterstützen Sie dieses neue Gesetz. Unterstützen Sie die Wahl. Helfen Sie bei der Gewinnung von Kandidatinnen und Kandidaten und bei der Mobilisierung von Wählerinnen und Wählern, insbesondere natürlich aus den Gruppen, die nach dem Gesetz erstmals wählen können. Starke Beiräte sind ein Gewinn für die Integration.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf – Drucksache 16/3293 – an den Innenausschuss – federführend –, den Ausschuss für Integration, Familie, Kinder und Jugend und den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Nachwuchs- und Qualitätssicherung für ein erfolgreiches Handwerk in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 16/3319 –
Der Antrag tritt an die Stelle des Antrags der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3098 –.
Vielen Dank, dass das jetzt auch geklärt ist. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben diesen Entschließungsantrag in den Haushaltsberatungen mit beraten und ihn dann an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Er ist in der 26. Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 6. Februar beraten worden.
Die Fraktionen sind übereingekommen, sich noch einmal zu Gesprächen zusammenzufinden, um eventuell einen gemeinsamen Antrag zu verabschieden. Das ist heute nicht gelungen. Deshalb gibt es einen weiteren Änderungsantrag der Fraktion der SPD und auch einen der Fraktion der CDU. Letztendlich hat aber der Wirtschaftsauschuss beschlossen, den Antrag anzunehmen.
Wir bedanken uns bei dem Kollegen Brandl. – Die Begründung wird der Kollege Guth für die SPD-Fraktion übernehmen. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Kollege Brandl hat schon über den Antrag berichtet. Obwohl wir im letzten Plenum bereits ausführlich über die Fachkräftesicherung und das Handwerk diskutiert haben, ist dieser Antrag – noch als Entschließungsantrag aus den letzten Haushaltsberatungen – erneut im Plenum gelandet. Wir sollten die Gelegenheit nutzen, noch einmal über Nachwuchs- und Qualitätssicherung für ein erfolgreiches Handwerk in Rheinland-Pfalz zu diskutieren.
Es ist nämlich eine gemeinsame Aufgabe der Kammern, der Verbände, der Landesregierung und jedes einzelnen Betriebes, aber insbesondere auch der Politik – also auch der Fraktionen im Landtag –, die Fachkräftesicherung im Handwerk zu garantieren; denn darauf ist das Handwerk in Rheinland-Pfalz ganz besonders angewiesen.
Die wesentliche Voraussetzung für ein erfolgreiches und innovatives Handwerk liegt in der Ausbildung. Neben der betrieblichen Ausbildung hat die überbetriebliche Ausbildung in den Berufsbildungszentren der vier Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz einen wesentlichen Anteil an der hohen Qualität des Handwerks im Land. Wir haben in den Antrag auch den Wunsch der CDUFraktion aufgenommen, verstärkt auf die berufsbildenden Schulen einzugehen.
Ich darf kurz aus dem Antrag zitieren: „Darüber hinaus sind die Berufsschulen für die Betriebe ein unverzichtbarer Partner in der dualen Berufsausbildung.“ Wir unterstützen deshalb die Handwerkskammern in RheinlandPfalz bei dem Vorhaben der Weiterentwicklung der Berufsorientierung mit Blick auf die weiterführenden Schulen. Diese Vorarbeiten sollen im Jahr 2015 in ein regionales Pilotprojekt münden, mit dessen Förderung Rheinland-Pfalz eine bundesweite Vorreiterrolle übernehmen würde.
Wir begrüßen in diesem Zusammenhang auch die Initiativen der Landesregierung in der zukünftigen Förderperiode, zum Beispiel die „Initiative Handwerk RheinlandPfalz“ zwischen dem Wirtschaftsministerium – Frau Lemke – und den Handwerkskammern. Dabei geht es um die überbetrieblichen Lehrlingswerkstätten, die Bezuschussung der Lehrlingsunterweisung sowie die Betriebs- und Exportberatung. Auch der Ovale Tisch der Ministerpräsidentin hat das Thema „Fachkräftesicherung“ erneut zum Schwerpunkt gemacht. Ging es vor Jahren noch darum, Jugendlichen einen Ausbildungsplatz und somit eine Berufs- und Lebensperspektive zu vermitteln, hat sich der Ovale Tisch ab dem Sommer
Herr Kollege Brandl und die anderen Kolleginnen und Kollegen von der CDU, natürlich ist die berufsbildende Schule eine der zentralen Schularten für unsere Wirtschaft. Insofern ist es wichtig, ihre Weiterentwicklung in einem breiten Konsens zu forcieren, und deswegen war es ein richtiger Schritt, eine Expertenkommission einzuberufen, um die Zukunft der berufsbildenden Schulen und des berufsbildenden Systems mit allen Beteiligten zu diskutieren.
Die zwölf Punkte, die die Expertenkommission erarbeitet hat, benennen die Herausforderungen, mit denen die berufsbildenden Schulen künftig konfrontiert werden. Die von der Kommission geforderte durchgängige und systematische Berufswahlvorbereitung in den allgemeinbildenden Schulen unterstützen wir genauso wie die Weiterentwicklung der Berufsfachschule I, des Berufsvorbereitungsjahres und der höheren Berufsfachschule, sodass noch mehr junge Menschen in den Genuss des dualen Systems kommen. Qualität der Ausbildung, aber auch Wohnort- bzw. Arbeitsplatznähe sind dabei wichtige Aspekte.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, auch bei dem wichtigen Thema Fachkräftesicherung ist es nicht gelungen, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Ich will das begründen: Die Forderung der CDU war nämlich, schriftlich zu fixieren, dass wir eine 100 %ige Unterrichtsversorgung garantieren. Das ist jetzt auch in dem Ergänzungsantrag festgeschrieben worden.