Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße Gäste, und zwar Auszubildende der Firma Wirtgen GmbH, Windhagen. Herzlich willkommen!
Wir begrüßen Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse der Sankt-Matthias-Schule Bitburg. Herzlich willkommen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Klimaschutz geht uns alle an. Bei den Ausführungen von Herrn Kollegen Brandl habe ich nicht gehört, ob sich die CDU-Fraktion diesem Klimaschutzgesetz annähern kann oder nicht, ob sie klar für den Klimaschutz ist oder nicht.
Trotzdem hätte ich eine Botschaft erwartet, ob Sie grundsätzlich ein Klimaschutzgesetz für Rheinland-Pfalz mittragen oder nicht. Das hören wir später noch in der Anhörung.
Ich will deutlich machen, wir als SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen mit diesem Klimaschutzgesetz ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Von daher ist es vielen bekannt gewesen, die sich mit dem Koalitionsvertrag beschäftigt haben. Dabei ist uns wichtig, den Interessen der Menschen ebenso wie denen der Wirtschaft Rechnung zu tragen.
Herr Kollege Brandl, wir werden den Klimaschutz aktiv mit diesem Klimaschutzgesetz voranbringen. Die Begründung hat Herr Kollege Köbler geliefert. Die internationale Staatengemeinschaft sieht die Notwendigkeit, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf maximal 2 Grad Celsius zu begrenzen. Aber liebe Kolleginnen und Kollegen, wer diese Klimagipfel oft verfolgt, der
Auf allen Ebenen wird über Klimaschutz und Klimaschutzmaßnahmen diskutiert, sei es bei der EU, sei es im Bund, sei es auf Länderebene und in den Kommunen, die teils selbst eigene Klimaschutzkonzepte in den Kommunen erstellt haben.
Leider haben wir es auf Bundesebene im Zug der Koalitionsverhandlungen nicht geschafft, ein Bundesklimaschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Herr Kollege Köbler hat es bereits gesagt. Das wäre ein Wunsch der SPD gewesen. Wir haben es nicht mit in den Koalitionsvertrag hineingebracht. Das sei an dieser Stelle ganz deutlich gesagt.
Deshalb bleibt es auf Bundesebene bei den Absichtserklärungen bis 2020 minus 40 %, bis 2030 minus 55 %, bis 2040 minus 70 % und bis 2050 minus 80% bis 95 %. Das ist aber eine reine Absichtserklärung und kein verbindliches Gesetz.
Wenn sogar die Kommunen eigene Konzepte aufstellen, dann müssen das erst recht die Länder machen. Deshalb sind wir gut beraten, ein solches Länderklimaschutzkonzept aufzustellen.
Das Beispiel Baden-Württemberg wurde bereits genannt. Dort haben SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU in Zusammenarbeit und im Konsens mit den Kammern ein Gesetz verabschiedet. Das, was Ihnen vorliegt, ist auf Basis des Gesetzes in BadenWürttemberg entstanden. Es stellt sich die Frage, ob die CDU in Baden-Württemberg möglicherweise klimafreundlicher als die CDU in Rheinland-Pfalz ist. Wir werden es bei der Anhörung bzw. bei der weiteren Beratung sehen.
Man kann nicht in Sonntagsreden das Abschmelzen der Gletscher bejammern und dann, wenn es darum geht, die Hand zu heben, wenn es um Abstimmungsergebnisse geht, den Saal verlassen oder die Hand unten lassen.
Wir müssen schauen, was wir in Sachen Klimaschutz im Land leisten können, was wir auf Landesebene machen können, wo wir Vorbild für andere sein können, wie wir Anreize geben können, um weitere Maßnahmen umzusetzen oder anzustoßen. Die klimaneutrale Landesverwaltung, wie in dem Gesetzentwurf beschrieben, ist dabei nur ein Ziel. Auch die Erstellung des Landesklimaschutzkonzeptes unter Einbeziehung des Parlamentes und vieler Partner ist ein weiterer großer Schritt.
Herr Brandl, ich sage es noch einmal ganz deutlich an dieser Stelle. Das ist der Unterschied zu Baden
Rheinland-Pfalz hat bislang noch keine rechtsverbindlich festgelegten Klimaschutzziele, keine Mechanismen und Vorgaben für die Erarbeitung, Umsetzung, Überprüfung, Berichterstattung und Fortschreibung der zum Schutz des Klimas notwendigen Maßnahmen. Deshalb wollen wir dies offensiv angehen.
Das Klimaschutzkonzept stellt eine zentrale inhaltliche Grundlage für die Verbesserung des Klimaschutzes im Land dar. Das Konzept soll erstmals bis 2015 erstellt sein und spätestens alle drei Jahre fortgeschrieben werden, und zwar mit Begleitung durch das Monitoring und den Beirat.
Ich komme zu einem letzten Punkt von mir. Die Wirtschaft hat Herr Kollege Brandl angesprochen. Ich will deutlich sagen, gerade der rheinland-pfälzische Mittelstand und die rheinland-pfälzische Wirtschaft können vom Klimaschutz in besonderer Weise profitieren; denn eine gute Klimaschutzpolitik fördert die Entwicklung innovativer Technologien. Dies steigert die Wettbewerbsfähigkeit, senkt die Energiekosten und nutzt der Beschäftigung. Darüber hinaus schafft und sichert der Export von Umwelttechnologien und entsprechenden Dienstleistungen Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz.
Natürlich wollen wir die Entwicklung, Umsetzung und Anpassung des Konzeptes weiterverfolgen und begleiten. Das Monitoring und der neu zu bildende Beirat werden eine kritische Begleitung der Umsetzung auch unter Einbeziehung von uns Parlamentariern ermöglichen. Da sind Sie als CDU-Fraktion herzlich eingeladen.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der genannt wurde, ist die Begleitung und die Akzeptanz in der Öffentlichkeit; denn die Gesetze zu verabschieden ist eine Sache, wichtiger ist es, das in die Fläche zu tragen. In diesem Gesetzentwurf wird ein entsprechender Passus aufgenommen, dass die staatlichen, kommunalen und privaten Erziehungs-, Bildungs- sowie Informationsträger im Rahmen ihrer Möglichkeiten über Ursachen und Bedeutung des Klimawandels sowie über die Aufgaben des Klimaschutzes aufklären und das Bewusstsein der Öffentlichkeit für ein klimaschutzgerechtes Handeln stärken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Klimaschutz ist nicht nur für SPD und GRÜNE von besonderer Bedeutung, sondern für uns alle. Deshalb freuen wir uns, dass wir heute gemeinsam mit den GRÜNEN dieses Gesetz auf den Weg bringen können.
Herr Kollege Guth, ich will es ganz kurz machen. Ich will hier nur meinen Zwischenruf ordentlich zu Protokoll geben. Lieber Kollege Guth, Sie haben gesagt, Sie wollten die Beteiligungsrechte des Parlaments in diesem Gesetz verankern, insbesondere beim Klimaschutzkonzept. Deshalb frage ich nicht nur mit einem Zwischenruf, sondern auch von dieser Stelle aus: Warum haben Sie dann diesen Absatz im ersten Entwurf herausgestrichen? – Es stand dort schon dezidiert drin, dass alle Beteiligten hier angehört werden sollen und der Landtag zumindest zum Klimaschutzkonzept gehört werden soll, bevor es verabschiedet wird.
Es hat wirklich einen faden Beigeschmack, dass Sie sagen, Sie fordern eine Parlamentsbeteiligung, obwohl Sie sie nachweislich aus der letzten Version – oder zumindest aus der Vergleichsvision –, die am 5. Dezember vorlag, herausgestrichen haben. Das halte ich für fragwürdig. Aber Sie können das gern aufklären.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wäre das Klima eine Bank, hätten wir es längst gerettet.
Wir, die Landesregierung, sind den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr dankbar für diesen Gesetzentwurf; denn das macht ganz deutlich, dass hier ein großer Wille besteht – was man im Übrigen auch als gesellschaftlichen Konsens auffasst –, alles zu tun, um das Klima zu retten.
Herr Brandl, deshalb freue ich mich, dass wir jetzt in eine sehr sachliche Debatte eintreten. An der Stelle habe ich tatsächlich die gleiche Frage an Sie wie die, die
der Abgeordnete Guth an Sie gerichtet hat: Was sind Ihre Auffassung und Ihr Bekenntnis zum Klimaschutz? – Ich denke, dass die beiden Regierungsfraktionen hier die Auffassung vertreten, dass der CO2-Ausstoß und das, was der Mensch tut und womit er den Klimawandel maßgeblich vorantreibt, der wichtigste Grund dafür sind, dass wir jetzt handeln müssen und solch ein Gesetz brauchen.