Forderungen Nummer 2 und 3, wir sollen die eindeutige Präferenz für offene Unterrichtsmethoden zurückführen. Dazu kann ich nur sagen, man kann auf Seite 20 des allgemeinen Rahmenplans nachlesen – Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Genehmigung –: „Der Unterricht der Grundschule setzt Lernaktivitäten durch eine Vielzahl von Unterrichtsmethoden in Gang, die ein Lernen in unterschiedlichen Formen und auf unterschiedlichen Niveaus ermöglichen.“ – Ich kann keine Präferenz für eine Unterrichtsmethode erkennen, sondern wir setzen auf die Qualität der Lehrerinnen und Lehrer.
Forderungen Nummer 4 und 5, die Leistungsbewertung soll wieder an allgemeingültigen Maßstäben ausgerichtet werden. Antwort: Genau das ist der Fall. Die Leistungsbewertung im Unterricht und die Rückmeldung in den Zeugnissen orientieren sich an allgemeingültigen Maßstäben. Wir benutzen dort, wo es Noten gibt, das sechsstufige Notensystem. In der Grundschulordnung ist das noch einmal explizit festgelegt, ist übrigens von der KMK für alle Länder so beschrieben. Das könnte RheinlandPfalz gar nicht anders machen. Das Ganze wird ergänzt durch verbale Kurzkommentierungen oder standardisierte Könnensprofile.
Also diese Frage ist eindeutig geklärt, im Übrigen mit der neuen Grundschulordnung mit großer Akzeptanz aller Beteiligten, die in der Sache engagiert waren, so geändert worden.
Jetzt kommt meine Lieblingsforderung, das ist die letze und sechste in Ihrem Antrag, nämlich im Unterrichtsfach Deutsch die Kulturtechnik der Schreibschrift verbindlich in den Lehrplänen festzuhalten. Die Antwort – Zitat aus dem Teilrahmenplan Deutsch, Seite 26 –: „Unterricht der Grundschule hat zum Ziel, dass die Kinder“ – ich zitiere mit Ihrer Genehmigung – „eine gut lesbare Handschrift flüssig schreiben.“ – Das steht so im Teilrahmenplan und ist festgelegt, übrigens in Einklang mit den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz.
Jetzt befürchte ich allerdings, Frau Dickes will nicht eine gut lesbare Handschrift, sondern sie meint, wir sollten eine bestimmte festlegen, nämlich die lateinische Ausgangsschrift. Dann wird mit der Vergleichbarkeit argumentiert.
Nach unseren Recherchen ist die Situation in der Bundesrepublik Deutschland folgendermaßen: Zehn Länder machen keine Vorgaben, Bayern schreibt verbindlich die vereinfachte Ausgangsschrift vor, Baden-Württemberg schreibt die lateinische Ausgangsschrift oder die vereinfachte Ausgangsschrift vor, und vier Länder – das sind die Neuen, weil es dort eine andere Tradition hat – die sogenannte Schulausgangsschrift.
Also kein Land schreibt die lateinische Ausgangsschrift als einzige Ausgangsschrift vor, und mit dem Motto der Vergleichbarkeit fordern Sie das jetzt von uns.
Frau Dickes, hören Sie mir noch einen kleinen Moment zu. Wissen Sie, wer ermöglicht hat, dass man beide Schriften in unseren Grundschulen anwenden kann, also sowohl die lateinische Ausgangsschrift als auch die vereinfachte Ausgangsschrift, als auch der Beginn mit Druckschrift, der dann in Schreibschrift überführt wird? Wissen Sie, wer das war? – Ich kann es Ihnen sagen, im Jahre 1984 Georg Gölter.
Es tut mir leid, bei allem Verständnis, wenn Sie dann davon reden, dass das eine zukunftsfähige Grundschule sei, muss ich Ihnen ehrlich sagen, da habe ich andere Vorstellungen.
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3284 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Keine Stimmenthaltung. – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Hohes Tierschutzniveau in Rheinland-Pfalz ohne Verbandsklagerecht Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3285 –
Meine Damen und Herren, ich bitte um Rücksichtnahme auf den Redner, aber auch auf die Ordnung in diesem Hohen Hause.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Frau Fink anfängt, nach Karnevalsmanier zu singen, dann sieht man einmal, wie ihr der Tierschutz am Herzen liegt.
Die CDU beantragt heute, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf zurückzieht, der ein extra Verbandsklagerecht für die Tierschutzvereine mit folgender Begründung einführen will: Der Tierschutz ist in RheinlandPfalz sicherlich sehr hoch. Landesverfassung und Bundestierschutzgesetz regeln den Tierschutz sehr gut. Der Staat schützt die Tiere – ich zitiere – im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. – Daraufhin war bei der Bildung der Großen Koalition ein Thema, wie mit dem Verbandsklagerecht umgegangen werden soll. Die Große Koalition hat in ihrer Koalitionsvereinbarung extra das Verbandsklagerecht nicht aufgenommen.
Frau Fink, mit Zustimmung der SPD-Kollegen im Bund. Nur, dass Sie darüber informiert sind, bevor Sie wieder laut loslachen.
Deshalb bin ich eigentlich fast überzeugt, dass die SPDKollegen heute Abend, wie sie es in Berlin getan haben, so auch hier, bei uns im Landtag dem Antrag der CDU zustimmen. Anders kann es nicht sein.
Jetzt hat die Regierung eine Anhörung durchgeführt, und auch der Landwirtschaftsausschuss hat eine Anhörung durchgeführt. Das Ergebnis aus Sicht der CDU: Es besteht kein Bedarf, ein Verbandsklagerecht einzuführen. Tierschutz wird von den Behörden und den amtlichen Tierärzten sehr gut gemacht, die Kontrolle ist stark, und die Betroffenen wissen, dass sie kontrolliert werden.
Ich will kurz drei Beispiele anführen. Die Bauernverbände und die Landwirtschaftskammer haben gesagt, mit dem Verbandsklagerecht wird eher Tierschutz verzögert. Neue Ställe werden gebaut, um bessere Bedingungen für die Tiere zu schaffen, um Tierschutz weiterzuentwickeln, um auf Tiergesundheit Wert zu legen. Gerade kleine Betriebe können sich gegen Klagen kaum wehren. Sie haben die Möglichkeit nicht. Es sind die kleinen Betriebe, auf die das Ministerium ein besonderes Au
genmerk legt. Große Betriebe sind etwas anderes, aber kleine Betriebe gehen dann, wenn sie eine solche Klage befürchten, wahrscheinlich gar nicht mehr an einen Stallneubau heran. Dies sagen die Bauernverbände.
Wenn die Frau Landwirtschaftsministerin ihr Misstrauen gegen die Bauern vielleicht ein bisschen zurückfahren und anerkennen würde, dass in der Landwirtschaft Tierschutz und Umgang mit Tieren, Haltung von Tieren mittlerweile ein ganz wichtiges Thema geworden ist und die Bauern auf die Tiergesundheit achten, ich glaube, dann würde vonseiten des Ministeriums für die Bauern und den Tierschutz mehr getan.
Die Arbeitsgemeinschaften der Industrie- und Handelskammern haben deutliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, weil es eindeutig eine fehlende Gesetzgebungskompetenz für die Länder gibt.
Die Industrie- und Handelskammern befürchten einen deutlichen Wettbewerbsnachteil für die Landwirtschaft sowohl in Deutschland als auch in der EU.
Wir wissen, der Strukturwandel in der Landwirtschaft ist noch im vollen Gange. Wir sollten das nicht noch beflügeln und gerade den kleinen Betrieben, die das Ministerium immer hervorhebt, das Leben noch schwerer machen.
Drittes Beispiel: Auch die Vertreter der Zoos haben erhebliche Bedenken angemeldet, weil sie sagen, sie arbeiteten mit hoher wissenschaftlicher Begleitung an der Haltung der Zoo- und Wildtiere und besäßen spezifische Fachkenntnisse, wie mit den Tieren umzugehen sei. Dagegen stünden oft die interessierten Laien der Naturschutzverbände. Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle von uns haben in den letzten Tagen mitbekommen, welche Diskussion die Verfütterung der Giraffe an den Löwen in emotionaler Hinsicht ausgelöst hat und wie die sachliche Begründung dazu ausgefallen ist. Das ist ein gutes Beispiel.
Als das Gesetz kam, hat die Ministerin gesagt, es seien nur wenige Klagen zu erwarten. Wenn nur wenige Klagen zu erwarten sind, dann braucht man ein solches Gesetz nicht auf den Weg zu bringen.
Die Bürokratie, auch in der Landwirtschaft, wird immer überbordender. Das hier ist ein Gesetz, das diese Bürokratie weiterhin fördert. Nachdem auch die Verbände das in gleicher Weise gesehen haben, besteht eindeutig kein Bedarf für das Verbandsklagerecht. Deshalb haben wir unseren Antrag gestellt, den Regierungsentwurf zurückzuziehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU-Fraktion fordert mit ihrem Antrag den Landtag und die Landesregierung auf, den entsprechenden Antrag zum Verbandsklagerecht zurückzuziehen. Das Verbandsklagerecht ist ein Instrument, das sich bewährt hat. Es hat sich im Umweltschutz, in der Behindertengleichstellung und im Verbraucherschutz bewährt. Es ist eigentlich eine Normalität im Rechtsstaat, dass man Entscheidungen von Behörden vor Gericht überprüfen kann. Es ist aber mehr als das, es ist die Möglichkeit, dass Verbände, die entsprechend geeignet sind, die Möglichkeit bekommen, sich im Verfahren dadurch einzubringen, dass sie Informationen erhalten und ihr Wissen einfließen lassen.
Insofern kann ich die grundsätzliche Ablehnung der CDU gegen dieses Instrument in keiner Weise nachvollziehen, weil es nicht dazu geeignet ist, Klagewellen auszulösen, wie Sie es teilweise behaupten. Sie müssen sich ein Stück weit entscheiden: Entweder gibt es die Klagewellen, die Sie befürchten, oder es ist so, wie Sie vorhin befürchtet haben, es gibt überhaupt keine Klagen, man brauche dieses Instrument nicht. Die Wahrheit liegt wie so oft zwischen diesen beiden Extremen, nicht zwingend in der Mitte.
Die Länder, die bereits ein entsprechendes Klagerecht haben, haben gute Erfahrungen damit gemacht, haben aber auch die Erfahrung gemacht, dass es nicht missbraucht wird. Dieser Missbrauch ist insbesondere deswegen nicht zu befürchten, weil die entsprechenden Vereine gar nicht die Mittel haben, reihenweise Klagen anzustoßen, die unbegründet sind und vor Gericht niedergeschlagen würden.
Ich glaube, dass es ein gutes Instrument ist, um Mitwirkung und Information zu gewährleisten und den Tierschutz ein Stück weit zu stärken. Das Entscheidende ist aber, es wird kein neues materielles Recht geschaffen, es werden keine Standards erhöht, sondern es wird im Prinzip das demokratisch gesichert, was wir schon haben, und in den Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt – Beteiligungsmöglichkeiten, die Sie an anderen Stellen regelmäßig einfordern.