Gesetzentwurf der Fraktion der CDU
    
                                                             
    
    
    Es ist vereinbart, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln.
    
                     
    
    
    Morgen ist die zweite Beratung des Gesetzentwurfes vorgesehen.
    
                     
    
    
    Ich rufe nun Punkt 10 der Tagesordnung auf:
    
                     
    
    
    …tes Landesgesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes
    
                     
    
    
    Gesetzentwurf der Landesregierung
    
                                                             
    
    
    Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache direkt an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen.
    
                     
    
    
    Wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich lade Sie zur morgigen Sitzung um 09:30 Uhr ein.
    
                     
    
    
    E n d e d e r S i t z u n g: 18:30 Uhr.