Protokoll der Sitzung vom 27.03.2014

Es gibt Gelegenheit, auf die Zwischenintervention der Frau Klöckner zu reagieren. Das gibt mir mehr Zeit.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einer Kurzintervention hat das Wort Frau Kollegin Klöckner.

Herr Hering, Ihre Not muss ziemlich groß sein.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD – Weitere Zurufe von der SPD)

Es gibt einen Gesetzentwurf, über den wir hier abstimmen und den Sie als Normenkontrollantrag vor das Gericht gebracht haben. Das ist der Gesetzentwurf von Rot-Grün, der Probleme gemacht hat.

(Beifall bei der CDU – Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist kein Entwurf, sondern ein Gesetz, das ist ein Unterschied!)

Derjenige, der mit einem Normenkontrollantrag vor das Verfassungsgericht zieht, ist derjenige, der ein Gesetz zu Fall bringen will, und nicht derjenige, der das Gesetz gemacht hat. Das ist Rechtsgeschichte im negativen Sinne, die Sie schreiben.

(Beifall bei der CDU)

Herr Hering, jetzt kommen wir zum dritten Punkt. Sie sind der Jurist unter uns drei Fraktionsvorsitzenden. Ich habe damals ganz deutlich gesagt, wir sind gerne dabei zu unterstützen, wenn es um die Frauenförderung geht. Sie wollten noch einen Schritt weitergehen und haben die Prangerlösung gefordert. In dieser Kombination gibt das Probleme. Bei Herrn Laubinger – das ist inzwischen erschienen – kann man das nachlesen, dass diese Kombination das Problem ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Zuruf des Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Jetzt komme ich zum letzten Punkt. Herr Hering, da bin ich wirklich von Ihnen überrascht.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Ich bin wirklich überrascht von Ihnen. Sie versuchen gerade ein anderes Feld aufzumachen, als würden Gesetzentwürfe der Opposition zur Verfassungsgemäßheit vorliegen und als würde es um unseren Gesetzentwurf gehen. Nein, liebe Freunde, es geht um unser Land, es geht um die Kommunalwahl. Es geht darum, dass die Ministerpräsidentin jetzt nicht hier sitzt, wenn es um ein Kommunalwahlgesetz geht.

(Beifall der CDU – Widerspruch bei der SPD)

Herr Hering, jetzt kommt der entscheidende Punkt. Man kann zweierlei Dinge machen. Das Verfassungsgericht hat mit seiner Ablehnung des Beschwerdeführers uns allen einen Wink gegeben. Es muss die Größe geben können zu sagen, wir haben etwas erkannt. Wenn wir ein Gesetz gemacht haben, dann werden wir das Gesetz, das schon den bösen Anschein erweckt hat, man würde Wählerbeeinflussung begehen, selbst zurücknehmen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Herr Hering, das, was die Union hier macht, ist Größe. Sie ducken sich ab und warten, bis das Verfassungsgericht Ihr Gesetz kassiert.

(Heiterkeit bei der SPD – Pörksen, SPD: Das ist Wählertäuschung, kleinkariert!)

Deshalb sage ich es noch einmal: Wenn etwas gut geht, dann hat es immer Rot-Grün gemacht. Wenn es schlecht geht, war es die Opposition. (Vereinzelt Beifall bei CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Herr Hering, Sie wissen, dass das nicht mehr aufgeht.

Lassen Sie uns ganz nüchtern die Situation anschauen. Herr Hering, es gibt zwei Wege. Entweder wartet man, bis das Verfassungsgericht das Gesetz vom Gesetzgeber kassiert, und verzichtet auf das, was man hätte selbst tun können, oder man erkennt, dass man bereits den Anschein erweckt hat – es geht auch um den Anschein –, dann zieht man ein solches Gesetz zurück und setzt sich gern gemeinsam zu Dritt zusammen, um für eine nächste Wahl durchprüfen zu lassen, wie man das erreicht.

Ich sage Ihnen für uns als CDU-Fraktion, wir möchten das Verfassungsgericht nicht missbrauchen, um Gesetze zu kassieren oder die Verfassungsgemäßheit von Vorgängen zu überprüfen, die wir selbst in der Hand haben. Wir haben es selbst in der Hand zu entscheiden. Die CDU-Fraktion hat sich dafür entschieden, zum alten Gesetz zurückzukehren, weil Ungewissheit entstanden ist.

(Glocke des Präsidenten)

Das ist Aufgabe des Gesetzgebers. Das, was Sie machen, ist Abducken und einer Regierungskoalition überhaupt nicht würdig.

(Beifall der CDU)

Zu einer Erwiderung hat Herr Kollege Hering das Wort.

Zunächst einmal hat Frau Klöckner dahin gehend für Klarheit gesorgt, sie hat es mit Größe ausgedrückt, dass Sie Ihren eigenen Vorschlag korrigieren. Nichts anderes habe ich gesagt.

(Zurufe von der CDU)

Seien Sie nicht so nervös. Das ist unangenehm.

Sie korrigieren Ihren eigenen Vorschlag, den Sie im April letzten Jahres noch für richtig empfunden haben.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Das ist Tatsache. Sie haben damals die Auffassung vertreten, diesem Landtag einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, Artikel 3 auf den Wahlzettel zu schreiben. Das machen Sie mit Ihrem heutigen Antrag rückgängig. Das ist eine Korrektur im Deutschen.

(Bracht, CDU: Sie haben es immer noch nicht gemerkt! – Zuruf der Abg. Frau Klöckner, CDU)

Es ist die Frage, wie man mit der Frage umgeht, dass es verfassungsrechtliche Diskussionen um die Zulässigkeit gibt. Das ist die Frage, die beantwortet werden muss. Das haben Sie eben angemerkt.

Wir halten es für einen untragbaren Zustand, dass in Rheinland-Pfalz der Anteil von Frauen in den Kommunalparlamenten 16,8 % beträgt.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Artikel 3 Grundgesetz zwingt die öffentlichen Gewalten und das Parlament, zu handeln und diesen Zustand zu verändern. Wir können in vorauseilendem Gehorsam – um jedwedes Risiko auszuschalten – sagen: Wir werden das nicht ändern, wir werden das Gesetz zurücknehmen, so, wie es Ihr Vorschlag ist. – Wir werden das nicht machen, was ich eigentlich für geboten halte, nämlich eine Quotenregelung einzuführen. Das ist verfassungsrechtlich nicht möglich. Bei einem Anteil von 16,8 % würde ich das für geboten halten. Das ist bedauerlicherweise nicht möglich. Wir werden die Initiative nicht in voreilendem Gehorsam zurücknehmen.

(Frau Klöckner, CDU: Voreilender Gehorsam!)

Es gibt fundierte Gutachten, in denen dieser Weg als zulässig erachtet wird. In derselben Zeitschrift hat die ehemalige Vorsitzende des Bundesverwaltungsgerichts erklärt, sie halte die Anmerkungen von Professor Laubinger nicht für stichhaltig und nicht für schlüssig. Sie geht von der Verfassungsgemäßheit aus.

(Pörksen, SDP: Sehr abwegig!)

Wir werden im Interesse der Gleichberechtigung der Frauen die Frage dort klären, wo sie abschließend geklärt werden kann. Sie können weitere zehn Gutachten einholen: Niemand wird Ihnen eine Garantie geben, dass das von einem Verfassungsgericht bestätigt wird.

(Frau Kohnle-Groß, CDU: Wir haben keine Gut- achten eingeholt! Die Landesregierung hat Gutachten eingeholt!)

Genau für diesen Fall ist Artikel 130 der Verfassung für Rheinland-Pfalz gestaltet worden: damit die Fraktionen die Möglichkeit haben, zu erfahren, wie weit ihr Gestaltungsspielraum reicht. Genau das wollen wir wissen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wir werden im Gegensatz zu Ihnen den Frauen in Rheinland-Pfalz sagen können: Wir haben komplett ausgelotet, was im Interesse der Gleichberechtigung möglich ist. – Die CDU war nicht bereit, diesen Schritt mitzugehen. Sie ist lieber vorher zurückgewichen. Das ist die politische Auseinandersetzung hier. Wir halten es für einen Skandal, dass der Frauenanteil nur 16,8 % beträgt.

(Glocke des Präsidenten)

Das, was rechtlich möglich ist, kann uns abschließend nur die Verfassung beantworten. Das ist genau der Unterschied zwischen Ihrer und unserer Initiative.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Kollege Köbler von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.