Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Klöckner, Ihr heutiger Beitrag war eine Kapitulation vor den konservativen und patriarchalischen Kräften in Ihrem Umfeld und ein Rückfall in die gesellschaftspolitische Steinzeit.
Ich glaube, es spricht für sich, dass Ihnen in Ihrem Redebeitrag ein Frauenanteil von 16,8 % in unseren Kom
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Frau Klöckner, CDU: Es geht um die Verfassungs- mäßigkeit!)
Ob in der Wirtschaft, in der Gesellschaft, im Alltag oder eben auch in der Politik: Wir kämpfen ganz konsequent für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Das machen wir nicht nur aus innerer Überzeugung, sondern auch, weil es nach Artikel 3 Grundgesetz der Verfassungsauftrag an Politik und Staat ist. Artikel 3 Grundgesetz ist das, was uns geleitet hat, als wir darangingen, das Kommunalwahlgesetz für Rheinland-Pfalz an dieser Stelle zu ändern.
Es handelt sich bei unseren Regelungen eben nicht – der Vorwurf ist geradezu absurd – um Wählerbeeinflussungen. Nein, das ist ein Informationsmodell; denn die Wählerin und der Wähler müssen sich ein Bild von der Geschlechterverteilung in unseren Kommunalparlamenten machen. Wir wollen dazu einen entsprechenden Beitrag leisten.
Frau Klöckner, es ist auch deswegen ein Rückfall und eine Kapitulation, weil Sie das selbst gefordert haben: Sie haben in diesem Haus einen Gesetzesänderungsantrag eingebracht, in dem Sie genau das gefordert haben, nämlich das, was in Artikel 3 Grundgesetz steht, auf die Stimmzettel zu drucken.
Warum gehen Sie jetzt hinter den Vorschlag zurück, den Sie selbst gemacht haben und den wir von Ihnen übernommen haben? – Das war überhaupt nicht unsere Idee; es war Ihre Idee. Wir haben das aufgenommen, weil wir die Hoffnung hatten, wir könnten hier gemeinsam ein Kommunalwahlgesetz verabschieden. Wir wären überhaupt nicht darauf gekommen. Es war Ihre Idee, das, was in Artikel 3 Grundgesetz steht, auf die Stimmzettel zu drucken. Jetzt stehen Sie doch wenigstens dazu, und lassen Sie uns gemeinsam schauen, was verfassungsmäßig geht.
Ich glaube, wenn wir es mit mehr Geschlechtergerechtigkeit und dem Verfassungsauftrag, den uns das Grundgesetz erteilt, ernst meinen, müssen wir versuchen, Neuland zu betreten, auch wenn wir wissen, dass wir nie zu 100 % sicher sein können, wenn wir eine neue Rechtsmaterie schaffen. Aber genau dafür ist das Verfassungsgericht da; dafür ist es installiert worden. Genau das ist seine Aufgabe.
(Licht, CDU: Dafür ist es nicht da! – Bracht, CDU: Das ist ein falsches Verständnis von einem Verfassungsorgan!)
Deswegen haben wir den Verfassungsgerichtshof gebeten zu überprüfen, wie es uns gelingen kann, in Rheinland-Pfalz im Jahr 2014 mehr Geschlechtergerechtigkeit und verfassungsgemäße Kommunalwahlen zu erreichen.
Erst haben Sie uns einen neuen Gesetzentwurf präsentiert, in dem Sie alles zurücknehmen. Dann ist Ihnen aufgefallen, dass Sie ein paar Sachen vergessen haben, und nach ein paar Wochen mussten Sie Ihren Gesetzentwurf überarbeiten und anpassen.
Dann ist Ihnen offensichtlich aufgefallen, dass Sie die Fristen, die gelten, um das Kommunalwahlgesetz rechtzeitig zu ändern, nicht mehr einhalten können. Dann haben Sie aber im Ältestenrat verpennt, genau dieses Problem anzusprechen, und mussten hinterher angekrochen kommen und uns bitten, die Fristen zu verkürzen – das haben wir gern gemacht –, damit wir überhaupt noch rechtzeitig über Ihren Gesetzentwurf reden können.
Ich habe den Eindruck, Ihnen geht es weder um die Geschlechtergerechtigkeit noch um unsere Verfassung. Die CDU hat es in 47 Jahren Regierung in RheinlandPfalz geschafft, zwei Ministerinnen mit CDU-Parteibuch ins Kabinett zu holen. Wir dagegen haben das weiblichste Kabinett in ganz Deutschland. Die gute Nachricht ist, es wird auch in Zukunft keine weiteren Kabinettsmitglieder mit CDU-Parteibuch geben.
Eine gute Nachricht ist auch: Wir haben noch nie im Vorfeld von Kommunalwahlen so viel über Geschlechtergerechtigkeit und die Chancen von Frauen geredet wie im Jahr 2014. Ich finde es klasse, dass mein Kreisverband auf die ersten beiden Plätze der Kommunalwahlliste Frauen gewählt hat.
Ich fand es super, dass die SPD vermeldet hat, sie hat deutlich mehr Frauen auf vorderen Listenplätzen. Ich habe mich auch sehr über die Mitteilung von Herrn Schnieder von der CDU gefreut, dass auch die CDU jetzt mehr Frauen auf den vorderen Listenplätzen für die Kommunalwahlen hat. Ich glaube, dass allein schon diese Debatte einen Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in unseren Kommunalparlamenten geleistet hat.
Herr Köbler, klären wir das noch einmal: Wessen Gesetzesentwurf liegt jetzt eigentlich in Koblenz vor Gericht? – Ich glaube, das ist der Gesetzentwurf von Rot-Grün. Ihnen tut das weh, und deshalb kloppen Sie so auf die Opposition drauf, die einen klugen Vorschlag macht, nämlich das Verfassungsgericht nicht zu missbrauchen.
Ich finde es hochinteressant, wenn Sie sagen, Sie wollen uns mit ins Boot nehmen, damit es für Sie nicht so schwer wiegt. Wenn Sie uns mit ins Boot nehmen wollen und noch nicht einmal richtig aus unserer Gesetzesinitiative zitieren, ist das peinlich. Wir haben nicht das, was im Grundgesetz steht, hineingeschrieben, sondern das, was in unserer Landesverfassung steht: Artikel 17 Abs. 3.
Ich will ihnen noch ein Drittes sagen. Übrigens, Herr Köbler, was die Bezirkstage betrifft: Sie haben von Ihren Mitarbeitern etwas aufgeschrieben bekommen, was die Union korrigiert hat.
Auch die Bezirkstage hatten Sie in Ihrem Gesetzentwurf nicht. Auch das gehört zur Ehrlichkeit. Seien Sie doch nicht so unkollegial! Sie sind doch selbst darauf hingewiesen worden, dass in Ihrem Gesetzentwurf etwas falsch war.
Jetzt kommen wir zum Inhalt. Herr Köbler, dass wir für das Thema „Frauenquote“ und für die Frauen kämpfen, haben Sie heute gemerkt. Sie zum Beispiel haben beim Verfassungsgericht eine Frau durch einen Mann ersetzt. Insofern sind Sie da nicht ganz glaubwürdig. In der heutigen Debatte geht es aber nicht um das Thema „Frauenquote“; in der heutigen Debatte geht es um die Verfassungsgemäßheit eines Gesetzes im Vorfeld einer Kommunalwahl.
Heute geht es allein um den bösen Anschein, der bereits entstanden ist, und darum, dass der Gesetzgeber noch nicht einmal den Anschein erwecken darf, dass man Wahlen beeinflusst. Wenn man diese Erkenntnis hat, muss man doch die Größe haben, zu sagen: Allein weil der Anschein entstanden ist, möchten wir als Gesetzgeber in diesem Landtag das korrigieren.
Herr Köbler, dann auf das Verfassungsgericht zu warten und zu behaupten, das Verfassungsgericht sei nur dazu da, um einen Persilschein für ein Gesetz von Ihnen auszustellen, nachdem Sie das Gesetz gemacht haben und vorher nicht nachgefragt haben, ist mehr als abenteuerlich, ein solches Rechts- und Staatsverständnis zu haben.
Machen wir es abschließend doch einmal ganz ohne Schaum vor dem Mund. Natürlich verstehe ich Sie, dass das peinlich für Sie ist. Sie sind der Gesetzgeber. Ich verstehe Sie auch, dass es unangenehm ist. Sie sind Rot-Grün, und Sie sind in der Verantwortung. Es ist auch der Regierung unangenehm. Die Ministerpräsidentin hat die Hand mit gehoben. Der Kommunalminister hat die Hand gehoben. Der Verfassungsminister hat die Hand gehoben. Wir haben eine Verfassungsabteilung. Das hätte man vorher klären können. Sonst sind Sie doch auch immer so schlau.
Jetzt sagen wir, wir gehen nach vorn und sagen, nicht das Gesetz ist vom Verfassungsgericht zu kassieren, sondern wir können vorher mit der Erkenntnis klar Schiff machen und zeigen, dass der Gesetzgeber Verantwortung übernimmt. Dass Ihnen das wehtut, kann ich verstehen. Ich meine, die Reihe ist auch schlimm. Schauen Sie einmal, jetzt gehen die Beamten vors Verfassungsgericht. Bei der Kommunalwahl gehen die Leute wegen der Zwangsfusion vor das Verfassungsgericht.
Dass das wehtut, verstehe ich. Beschimpfen Sie aber bitte nicht die Opposition, die hier einen sehr guten Vorschlag gemacht hat, und bleiben Sie beim Thema.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Klöckner, an einem Punkt muss ich Ihnen recht geben. Es stimmt wirklich, Sie haben gefordert, dass wir nicht Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, der da heißt „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, aufdrucken, sondern dass Sie gefordert haben, Artikel 17 Abs. 3 der Landesverfassung soll auf den Stimmzettel. Dieser heißt: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“ – Das ist korrekt.
Frau Klöckner, wir brauchen Sie da wirklich nicht. Wir stehen auch zu diesem Gesetz. Wir haben das hier auch mit Mehrheit verabschiedet. Es liegt übrigens auch kein Gesetzentwurf beim Verfassungsgerichtshof – das ist nämlich in Rheinland-Pfalz gerade nicht möglich –, sondern es liegt ein vom Landtag Rheinland-Pfalz verab