Protokoll der Sitzung vom 27.03.2014

Frau Klöckner, wir brauchen Sie da wirklich nicht. Wir stehen auch zu diesem Gesetz. Wir haben das hier auch mit Mehrheit verabschiedet. Es liegt übrigens auch kein Gesetzentwurf beim Verfassungsgerichtshof – das ist nämlich in Rheinland-Pfalz gerade nicht möglich –, sondern es liegt ein vom Landtag Rheinland-Pfalz verab

schiedetes Landesgesetz zur Kontrolle beim Verfassungsgerichtshof.

(Frau Klöckner, CDU: Eure Mehrheit!)

Ja, dazu stehe ich auch. Das haben wir am Ende mit rot-grüner Mehrheit beschlossen, auch wenn wir es gern gehabt hätten, dass wir an dieser Stelle zusammengekommen wären. Es war aber genau nicht der Punkt, wo wir nicht zusammengekommen sind, weil das Ihr Vorschlag gewesen war. Das kann man den Debattenprotokollen entsprechend entnehmen.

Fazit ist doch, wir haben es nicht nötig, Sie vor den Karren zu spannen. Wir fragen Sie nur, was Sie eigentlich wollen, weil Sie in der Debatte um das Kommunalwahlgesetz etwas anderes wollen, als Sie heute erzählen.

(Zurufe von der CDU)

Das ist doch so. Da müssen Sie Ihre Position zur Geschlechtergerechtigkeit in kommunalen Parlamenten einfach auch einmal klären und nicht eben das erzählen, heute das und morgen das.

(Dr. Weiland, CDU: Ordentliche Kommunalwahlen!)

Sie haben es durchblitzen lassen in Ihrer Aufzählung eben. Sie hatten ja vor, da eine ganz große Kampagne anzuzetteln.

(Frau Klöckner, CDU: Oh!)

Sie haben es eben anklingen lassen: Kommunalwahlgesetz, kommunaler Finanzausgleich, Kommunalreform.

(Frau Klöckner, CDU: Beamten!)

Überall schicken Sie Ihre Leute vor und versuchen, gegen die Landesregierung Stimmung zu machen und möglichst vor Gericht zu ziehen, weil schon irgendetwas kleben bleiben wird. Es geht Ihnen nicht um die Verfassung und die Geschlechtergerechtigkeit, sondern es geht Ihnen ausschließlich darum, hier die Leute aufzuhetzen und möglichst vor Gericht zu ziehen. Da haben wir Ihnen aber einen Strich durch die Rechnung gemacht. Wir haben nämlich gesagt, nachdem Zweifel laut geworden sind, legen wir dem VGH das Gesetz zur Kontrolle vor. Wenn Sie es ernst gemeint hätten, hätten Sie das auch machen können.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Das Wort hat Herr Staatsminister Lewentz.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in unserem Handbuch das Grundgesetz abgedruckt. Wenn es jetzt vielleicht auch nicht zu

100 % jede Intention belegt, will ich uns trotzdem noch einmal den Artikel 3 des Grundgesetzes in Erinnerung rufen. Artikel 3, Abs. 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (…).“

Artikel 17 Abs. 3 der Landesverfassung ist ebenfalls so formuliert. Das ist doch ein Auftrag und ein Ziel insbesondere auch für eine Landesregierung, selbstverständlich auch für unser Parlament.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich und wir als Landesregierung fühlen uns einem solchen Ziel verpflichtet. Daher möchte ich mich herzlich bei den Koalitionsfraktionen bedanken. Das war ein mutiger Weg.

(Frau Klöckner, CDU: Was denn jetzt! Ich dachte, die Opposition wäre schuld!)

Das war ein Weg, um an einer Stelle dieses Ziel zu erreichen, Gleichberechtigung herzustellen. Gleichberechtigung bedeutet für mich auch, dass wir in unseren Parlamenten gleichberechtigt vertreten sein müssen. Als Kommunalminister kann ich nur feststellen, 16,8 % ist keine gleichberechtigte Vertretung. Das ist zu wenig. Da müssen wir besser werden. Ich glaube, das wollen wir auch alle. Weil wir dieses Ziel gemeinsam haben, halte ich das Gesetz, das mit Mehrheit hier im Landtag beschlossen wurde, in seiner Zielsetzung für richtig. Dieses Gesetz ist in der Literatur mit Pro- und Kontra-Artikeln versehen worden. Das ist in Ordnung. Das gehört zur Demokratie dazu. Jetzt haben wir ein bestehendes Gesetz, und wir haben einen Auftrag des Verfassungsgerichtshofes. Der Auftrag des Verfassungsgerichtshofes lautet, dass man ihn anrufen kann, um bestehende Gesetze noch einmal würdigen zu lassen. Das ist hier geschehen. Ich finde, damit kann man gut umgehen.

Wenn man Ihr Gesetz zugrundelegt und sich fragt, Frau Klöckner, ob man mit diesem Gesetz mehr als 16,8 % erreichen kann, ob das eine Beförderung ist, ob das eine Unterstützung des Gedankens der Gleichberechtigung und der verstärkten Repräsentanz von Frauen ist, dann ist es das eben nicht. Wir haben ja gesehen, wie weit wir mit unserer bisherigen Gesetzeslage gekommen sind. Wir sind auf 16,8 % gekommen. Wir wollen besser werden. Deswegen sollten wir in aller Ruhe das abwarten, was uns am 4. April aus Koblenz mitgeteilt wird. Wir werden das umsetzen können. Es wird uns möglich sein, eine geordnete Kommunalwahl am 25. Mai abzuliefern. Das ist wichtig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hätte an Ihrer Stelle den Koalitionsfraktionen – ich bin nun auch lang genug Mitglied im Landtag – ein Dankeschön gesagt. Dass das heute möglich war, ist aufgrund der Möglichkeiten, die Ihnen die Koalition gegeben hat, zustande gekommen. Das Thema hätte heute hier nicht behandelt werden können. Das kann man auch einmal sagen, statt hier permanent nur im Angriffsmodus unterwegs zu sein.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Frau Klöckner, CDU: Dann wäre es gestern behandelt worden!)

Frau Klöckner,

(Bracht, CDU: Dann wäre es gestern behandelt worden, Herr Minister!)

Sie hätten übrigens – – –

(Zurufe von der CDU – Glocke des Präsidenten)

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, bitte keine Einzeldiskussionen. Das Wort hat Herr Staatsminister Lewentz.

Ich wundere mich schon, mit welcher Einstellung Sie hier die Wahrheit für sich verbuchen, Frau Klöckner. Das Landesgesetz ist am 25. April 2013 auf den Weg gebracht worden. Sie hätten natürlich auch vor den Verfassungsgerichtshof gehen können. Sie hätten das auch überprüfen lassen können. Ich glaube schon bei der Beobachtung der ganzen Diskussion, dass vieles von dem, was Herr Hering gesagt hat, stimmt, dass wir in der Intention – das ist eigentlich eine gute Vorstellung –, in der Frage, mehr Frauen in kommunale Parlamente bekommen zu wollen, sehr übereingestimmt haben. Daher finde ich, wir sollten uns diese Zeit geben. Für das Innenministerium ist es eine Selbstverständlichkeit, wir werden eine geordnete Kommunalwahl am 25. Mai durchführen können. Wir werden nach dem 4. April handlungsfähig sein. Daher finde ich, es lässt sich in aller Ruhe abwarten, was der Verfassungsgerichtshof uns mit auf den Weg gibt.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Zu einer Kurzintervention hat die Kollegin Klöckner das Wort.

Herr Kommunalminister, auch durch Ihren Beitrag konnten Sie Rot-Grün nicht davor schützen, dass Sie jetzt mit einem Gesetz im Fokus stehen, das höchst umstritten ist. Noch einmal: Es geht jetzt nicht darum, ob der Frauenanteil erhöht wird. Diese Debatte führen wir zu Recht an anderer Stelle. Wenn Sie es richtig sehen – wir haben es vorhin noch einmal gehört –, was die Union will, dann lesen Sie unseren Gesetzesantrag.

(Hering, SPD: Welchen denn? – Billen, CDU: Der, der auf dem Tisch liegt, Herr Hering!)

Wir haben ein Gesetz vorgelegt, das es deutlich macht. Genau der, der heute auf dem Tisch liegt, steht zur Abstimmung.

(Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Das ist das Gegenteil vom letzten Jahr!)

Herr Lewentz, wenn Sie sagen, unser Gesetzentwurf wäre heute nicht behandelt worden, dann wäre er eben gestern behandelt worden.

(Hering, SPD: Nein! – Staatsminister Lewentz: Aber doch nicht abschließend!)

Heute geht es um eine Abstimmung. Er wäre aber gestern behandelt worden. Dann müssen Sie das sagen. Herr Lewentz, Sie haben sich vertan. Dann geben Sie es doch zu. Sie haben gesagt, er wäre in dieser Woche nicht behandelt worden. Er wäre behandelt worden, nämlich gestern. Dann bleiben Sie auch bei den Worten, die Sie gewählt haben.

(Beifall der CDU)

Wenn es Ihnen wirklich glaubhaft um mehr Frauen ginge, hätten Sie bei Lotto nicht einen Mann in diese Position gehoben,

(Unruhe bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

sondern hätten sich dazu von Ihrer Ministerpräsidentin etwas sagen lassen, die gerne eine Frau wollte. Sie haben dort einen Mann hineingehoben und wiederum einen Mann in Ihr Ministerium geholt. Sie sind aufgefordert, vorzumachen, dass Sie Frauen fördern. Sie sind dazu aufgefordert. Darüber reden wir gerne ein anderes mal.

Jetzt geht es aber doch um etwas ganz Entscheidendes, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn es unsicher ist, ein Gesetz zu machen, ist es sicher, ein Gesetz gerade dann zu unterlassen, wenn es um das Thema Wahlbeeinflussung in diesem Land bei Kommunalwahlen geht.

(Beifall der CDU)

Das muss klar und deutlich sein.

Ich stimme Ihnen und den Kollegen von Rot und Grün zu, dass es Pro- und Kontra-Argumente gibt. Es stimmt doch alles. Wir waren doch miteinander im Gespräch, wie wir den Anteil der Frauenquote erhöhen können. Jetzt sind wir aber in einer ganz anderen Situation. Jetzt geht es um eine einzige Frage: Lässt sich der Gesetzgeber vom Gericht etwas vorschreiben, was sich abzeichnet, oder ist der Gesetzgeber Manns und Frau genug, selbst zu handeln, weil sich etwas abzeichnet?

(Beifall der CDU)

Das sind die zwei Fragen. Die Union beantwortet diese Fragen. Man kann es sich einfach machen und nachher sagen: Na ja, wir haben es nicht gewusst. Deshalb haben wir das Gericht entscheiden lassen. – Sie haben

aber in der Landesregierung eine Verfassungsabteilung. Es wäre auch in anderen Situationen häufiger angeraten gewesen, einmal die Verfassungsabteilung zu konsultieren. Deshalb ist unsere Schlussfolgerung zum jetzigen Zeitpunkt aus der Debatte, dass der Anschein entstanden ist, diese Wahlzettel könnten den Wähler in der Kabine beeinflussen. Deshalb ist unsere ganz klare Schlussfolgerung, dieses Gesetz kann wegen diesem Anschein so auf keinen Fall durchgewunken werden bzw. unverändert dem Gericht vorgelegt werden.