Roger Lewentz

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Es hat ein wenig gedauert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst einmal als Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur und eines hochleistungsfähigen Ressorts sagen, ich bin sehr stolz. Wir leben in einem erfolgreichen, in einem wirtschaftlich starken und vor allem in einem sicheren Land. Das ist eine tolle Leistung, über die wir uns alle freuen können.
Wenn ich eben von einem leistungsstarken Ressort gesprochen habe, verantworten wir in diesem Ministerium 2,1 Milliarden Euro und 19.000 Stellen. Ich will mich zu
nächst einmal ganz herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die in diesem für uns doch ganz besonderen Jahr wirklich enorme Leistungen erbracht haben. Neben den alltäglichen Herausforderungen gab es den Vorsitz in der Innenministerkonferenz mit zwei großen Konferenzen im Land und auch eine wirklich hoch beachtete Verkehrsministerkonferenz in Worms.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, danken möchte ich auch Frau Staatssekretärin Raab, Herrn Staatssekretär Kern, Herrn Staatssekretär Stich und Herrn Ministerialdirektor Linnertz, die sehr eng an meiner Seite stehen. Wenn man heute über den Einzelplan meines Hauses spricht, dann geschieht dies natürlich immer noch unter dem Eindruck der schrecklichen Ereignisse von Paris. Wir haben hierauf – auch darauf bin ich stolz – schnell, besonnen und mit der nötigen Konsequenz reagiert. Dies als erste in der Bundesrepublik.
Wir haben in diesem Jahr in der Sicherheitspolitik enorme Herausforderungen und schreckliche Bilder rund um Deutschland erleben müssen und in Deutschland solche Bilder auch verhindern können. „Oldschool Society“ ist eben genannt worden. Andere Beispiele könnte man nennen. Mit Charlie Hebdo beginnend haben wir erleben müssen, dass es eine neue Art von terroristischer Bedrohung gibt, die auf unsere Werte, auf unsere Grundhaltung, auf unsere freiheitlich-demokratische Verfasstheit in Europa abzielt.
Eine zweite große Herausforderung für uns alle, für die gesamte Gesellschaft in Rheinland-Pfalz und damit natürlich auch für die Landesregierung und das Innenministerium war die Bewältigung dieser großen Flüchtlingsströme. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, auch da sage ich Ihnen, ich bin sehr stolz darauf, dass wir das in Rheinland-Pfalz so schnell in den Griff bekommen haben, dass wir das so gut bewältigen und wir uns im Bundesländervergleich mehr als sehen lassen können bei der Frage, wie gehen wir menschlich, aber auch konsequent da, wo es gefordert ist, mit diesen Herausforderungen um.
Auch dafür einen herzlichen Dank an alle Beteiligten, an Irene Alt, an die Ministerpräsidentin, an alle, die da mitgewirkt haben.
Kommen wir zurück zur Polizei; denn auch die ist bei diesen besonderen Herausforderungen, die ich genannt habe, an erster Stelle zu nennen. Herr Lammert, da gilt eines: Sie sollten die Menschen im Land nicht kopfscheu machen; Sie sollten die Bevölkerung nicht verunsichern. RheinlandPfalz ist – ich will es noch einmal betonen – ein sehr sicheres Land mit einer sehr gut aufgestellten Polizei. Im Haushaltskapitel der Polizei haben wir 631,3 Millionen Euro etatisiert. Wir haben das Sicherheitspaket 1 mit 1,6 Millionen Euro unmittelbar nach den schrecklichen Angriffen auf Charlie Hebdo auf den Weg gebracht. Über den Nachtragshaushalt haben wir 1,5 Millionen Euro für unsere Polizei auf den Weg gebracht. Ich glaube, wir können uns mit den
intensiven und extrem hohen Einstellungsraten mehr als sehen lassen. Eben ist die Zahl genannt worden. Im Oktober 2015 waren es 1.440 Anwärterinnen und Anwärter, die alle für den gehobenen Dienst ausgebildet werden. Das ist eine ganz enorme Leistung.
Ich darf Ihnen die Einstellungszahlen noch einmal in Erinnerung rufen. 2013: 443, 2014: 450, 2015: 475, 2016 werden es 500 sein. Ich denke, diese 500 werden dann in der Tendenz auch fortgeschrieben.
Dann vergleiche ich das mit den Ruhestandsabgängen, lieber Herr Lammert. Die Zahlen kennen Sie alle. 2016 gehen 532 in den Ruhestand, 443 kommen, und wir haben 118 Verlängerungen. Wir haben unsere Kolleginnen und Kollegen gebeten, ein Jahr länger im Dienst zu bleiben. Wir werden einen großen Teil der 47 Angestellten, der Bediensteten – es ist ein großer Vorteil, dass wir diese Stellen haben, die wir direkt einsetzen können und mit denen wir direkt Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte von polizeifernen Verwendungen abziehen können –, einsetzen. Am Schluss werden wir den 532 Abgängen 608 Verstärkungen gegenübersetzen.
2017 gehen 411 ab, es kommen 450 vom Einstellungsjahrgang 2014. 2018 gehen 376 ab – das sind jeweils die Ruhestandsversetzungen sowie die durchschnittlichen Mehrabgänge, die wir in einem Jahr zu verzeichnen haben – und es kommt der Einstellungsjahr 2015 mit 475. 2019 gehen 409 ab, und es kommt der Einstellungsjahrgang 2016 mit 500.
Wir werden die Zahl von rund 9.350 bis 9.400 ausgebildeten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in diesem Land in diesem Jahrzehnt halten. Ich halte das für eine enorme Leistung von uns allen; denn das bindet sehr, sehr viel Geld.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich beim Parlament auch dafür bedanken, dass wir in den Jahren 2011 bis 2015 4.700 Beförderungen bei der Polizei durchführen konnten. Hinzu kommt dann noch der 18. Mai 2016, sodass wir in dieser Legislaturperiode über 5.500 Beförderungen durchführen konnten. Wenn das nicht ein klares Bekenntnis und ein klares Signal zu unserer Polizei ist, dann weiß ich es nicht. Auch darauf sollten wir alle stolz sein.
Ja, wir haben eine ganz besondere Verantwortung für Menschen, die für uns im wahrsten Sinne des Wortes ihre Haut zu Markte tragen müssen. Deswegen haben wir erneut eine deutliche Verbesserung der Schutzausstattung – Stichwort Spezialkräfte SEK und MEK – mit dem ersten Paket vorgenommen, mit dem wir auf Charlie Hebdo reagiert haben. Hinzu kommen jetzt 450 ballistische Unterziehschutzwesten, 1.100 taktische Überziehschutzwesten, 580 Polizeieinsatzhelme und vieles mehr, das ausschließ
lich dem Eigenschutz unserer Beamtinnen und Beamten dient. Auch das ist eine gute Botschaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, schauen wir uns einmal an, was wir 1991 vorgefunden haben, lieber Herr Lammert. 8.600 Beamtinnen und Beamte, die sich überwiegend im mittleren Dienst befanden. Da ist doch in diesen 25 Jahren eine riesige Erfolgsstory für unsere Polizei geschrieben worden.
Wir werden in diesem Jahr 8.985 Vollzeitäquivalente haben. Sie fordern 9.000. Okay, das sind 15 mehr. Damit sage ich Ihnen jetzt einmal, das mit der Aufgabe Schuldenbremse umsetzen zu müssen, damit kann ich leben und umgehen.
Unsere Polizei – auch das will ich an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen – hat seit elf Jahren mit die höchsten Aufklärungsquoten in der Bundesrepublik Deutschland. Dann das System Sicherheitsorganisation in RheinlandPfalz so herunterzureden, ist wirklich fahrlässig, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich bin froh, dass Sie mit einer unsinnigen Idee von anderen Ländern nicht gekommen sind, Hilfspolizei oder Polizeihelfer einzuführen. Das halte ich für fahrlässig in der Frage, wie professionell man mit der Inneren Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger umgeht. Ich bin froh, dass es in Rheinland-Pfalz keine Initiativen dieser Art gibt; denn sie wären völlig falsch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch der Verfassungsschutz – – – Halt, Überstunden, Herr Lammert. Ja, die haben wir. Das stimmt. Es sind 1,7 Millionen. Die Hessen – über den Rhein geblickt – haben mehr als doppelt so viel bei natürlich nicht mehr als doppelt so viel Polizei. Bei unseren 1,7 Millionen sind über 200.000, die einen engen Zusammenhang mit dem G7-Gipfel haben, dabei. Auch das gehört dazu, wenn Sie das hier so pauschal ansprechen.
Gehen wir weiter in der Frage der Sicherheitsarchitektur. Ich will auch unserem Verfassungsschutz ein herzliches Wort des Dankes sagen. Der Verfassungsschutz macht eine – in der Sache liegend – öffentlichkeitswirksame Arbeit eher selten. Aber dort, wo sie in der Öffentlichkeit stehen, zum Beispiel bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus, leisten die Mitarbeiter eine vorzügliche Arbeit in diesem Land.
Diese vielen, vielen Veranstaltungen der Präventionsagentur Rechtsextremismus – sie haben über 15.000 Menschen erreicht, oftmals Schülerinnen und Schüler – ist etwas, auf
das ich ganz besonders stolz bin. Wir haben den Ansatz für den Verfassungsschutz moderat angehoben. Auch das ist richtig gut investiertes Geld.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir in einem solchen Jahr darüber reden, dass wir PEGIDABestrebungen erleben müssen, dass eine AfD einen Redner einlädt, der in Rheinland-Pfalz behauptet, das größte Übel dieser Zeit wäre es, dass es keine aktiven Konzentrationslager gibt,
dann kann ich Ihnen sagen, die Bekämpfung von Rechtsextremismus ist die Aufgabe der Zeit. Ihr stellen wir uns. Ihr stellen wir uns sehr intensiv.
Ich bin sehr stolz, dass wir mit dem NPD-Verbotsverfahren eine Stufe weitergekommen sind. Offenkundig bewertet das Bundesverfassungsgericht die vorgelegten Unterlagen so, wie wir sie auch einschätzen, dass sie sehr belastbar sind.
Herr Lammert, wenn ich eben höre, Sie hätten ein deutliches Signal gegen Rechtsextremismus heute hier gegeben: Ja, Sie haben dazu vernünftige Sachen gesagt. Ein deutliches Signal wäre es gewesen, wenn in Herxheim neben der Ministerpräsidentin, neben der stellvertretenden Ministerpräsidentin, neben Kollegin Alt, neben Dr. Kopf, neben mir seitens der Landesregierung, neben Herrn Dr. Braun, neben Frau Spiegel, neben Herrn Schweitzer, neben Herrn Schwarz, neben Herrn Hitschler auch eine CDU-Mandatsträgerin oder ein CDU-Mandatsträger aus einem Parlament gewesen wäre. Das wäre ein klares Bekenntnis an die 1.600 Menschen in Herxheim gewesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Etat ist groß. Wenn man über die Bewältigung dieser großen Flüchtlingsströme spricht, muss man hier ein entschiedenes Dankeschön an das Deutsche Rote Kreuz, an die Rettungs- und Hilfsorganisationen, an das Technische Hilfswerk, an unsere Bundeswehr und an unsere Feuerwehren richten. Wenn ich mir die Haushaltsüberlegungen von Ihnen anschaue, will ich Ihnen nur eines mit auf den Weg geben. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer sind gebunden. Die können Sie nicht so hin- und herschieben, wie Sie sich das vorstellen. Das ist nicht möglich. Das ist ein Gesetz. An dieses Gesetz hat man sich zu halten. Wir leiten die Mittel der Feuerschutzsteuer komplett an unsere Feuerwehren weiter. Auch das ist richtig.
Herr Noss hat das Notwendige zur Unterstützung des Sports in Rheinland-Pfalz gesagt. Ich bin wirklich sehr froh, dass wir eine so starke Sportorganisation – den Landessportbund, die regionalen Sportbünde und alle 6.300 Vereine – in unserem Land haben. Es ist gut und richtig,
dass wir in dieser Legislaturperiode die Finanzausstattung des Sports geradeaus gefahren haben: pauschaler Aufwendungsersatz 10,3 Millionen Euro, für Personal- und Sachausgaben, Projektförderung 7,1 Millionen Euro, Sportanlagenförderung im Jahr 2016 13,6 Millionen Euro. – Das ist auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die Integration gut und richtig investiertes Geld.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich springe jetzt zum Verkehr. Wir haben in diesem Haushalt ein klares Bekenntnis zur Verantwortung gegenüber unserem Straßennetz abgelegt.
Dieses klare Bekenntnis manifestiert sich, indem wir, nachdem wir 2015 rund 470 Millionen Euro im Straßenbau umgesetzt haben, dadurch, dass wir im Jahr 2016 rund 50 Millionen Euro mehr zur Verfügung haben werden. Natürlich sind das, wie immer, zum Großteil Bundesmittel, weil 74 % aller Verkehrsbewegungen in Rheinland-Pfalz auf Bundesstraßen oder Bundesautobahnen stattfinden. Aber dass der Landesbetrieb Mobilität, der auch von Ihnen heute ein Lob verdient hätte, seit vielen Jahren in der Lage ist, Jahr für Jahr im Schnitt 32 Millionen Euro mehr Mittel des Bundes abzunehmen, als diesem Land eigentlich zustehen, ist eine klasse Leistung.
Der Haushaltsplan sieht deshalb beim LBM zur Umsetzung des erhöhten Bauvolumens 20 zusätzliche Stellen im technischen Bereich vor. Zudem steigen die Mittelansätze für die Beauftragung externer Ingenieurleistungen sowohl beim Landesstraßenbau als auch für den Bundesbereich von 23 Millionen Euro auf dann über 30 Millionen Euro. Das ist richtig gut investiertes Geld. Richtig gut investiertes Geld werden auch diese 87,2 Millionen Euro sein. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Haushalt 2015 um rund 12 Millionen Euro nur für den Landesstraßenbau. Frau Schmitt, Sie haben das Richtige zum Landesstraßenbauprogramm gesagt. Da müssen die Dinge drin sein, sonst geht nichts.
Aber dort sind über 330 Maßnahmen für unser Land enthalten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist auch ein Schub für die Bauwirtschaft. Das ist wichtig und gut investiertes Geld. Wir haben mit 18.700 Kilometern das engste Straßennetz in der Bundesrepublik Deutschland. Dann ist doch klar, dass man dort den absoluten Schwerpunkt auf den Erhalt dieses Netzes legen muss. Das tun wir auch. Wir werden aber auch – einige Beispiele sind genannt – sechs Neubauprojekte auf den Weg bringen und damit das Straßennetz moderat dort erweitern, wo es richtig und notwendig ist. Auch das wird alles in allem ein Volumen von 102 Millionen Euro nur für die Verantwortlichkeit im Landesstraßenbau auslösen. Das sind Zahlen, auf die wir wirklich ebenfalls – ich nehme dieses Wort erneut in den Mund – stolz sein können, weil sie die richtige Schwerpunktbildung in diesem Etat im Verkehrshaushalt bedeuten.
Herr Licht, ich will jetzt nicht auf Ihre Luftbuchungen in der Frage eingehen, alles, was baureif ist, schlägt die CDU auch zum sofortigen Bau vor. Wie soll das gehen? Das geht in der gesamten Bundesrepublik nirgendwo. Bei Neubaumaßnahmen, die extrem teuer sind, muss man in Etappen vorgehen. Dafür haben wir dieses Landesstraßenbauprogramm. Ich glaube, das ist ein wirklich sehr abgewogenes.
Ich will an der Stelle nur sagen: Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin, vielen Dank, liebe Kollegin Doris Ahnen. – In der Verhandlung über die Regionalisierungsmittel hätten wir gern noch ein bisschen mehr vom Bund erhalten. Aber Sie haben es geschafft, 8 Milliarden Euro bei einer Dynamisierung von 1,8 % jährlich herauszuverhandeln. Damit können wir ÖPNV und SPNV in Rheinland-Pfalz gewährleisten. Wir investieren mit diesem Haushalt in die Frage Infrastruktur ÖPNV/SPNV 44 Millionen Euro und stellen für ÖPNV und SPNV insgesamt 470 Millionen Euro Landes- und Bundesmittel in diesem Haushalt zur Verfügung. 470 Millionen Euro sind fast eine halbe Milliarde Euro. Deswegen sind wir beim Rheinland-Pfalz-Takt trotz VLEXX führend. Das will ich an dieser Stelle auch einmal sagen.
Der Hahn ist angesprochen worden. Lieber Herr Licht, da ist viel verbaler Schmutz geworfen worden, ohne dass ich eine einzige Vorstellung von Ihnen gehört hätte, was Sie mit dem Hahn vorhaben, wo Sie ihn unter der Überschrift Europäische Flughafenleitlinien hinführen wollen. Unter dieser Überschrift haben wir in enger Verhandlung mit der Kommission seit 2012/2013 eine Neuausrichtung des Hahn erst ermöglicht. Diese Neuausrichtung bedeutet Markterkundung, Interessenbekundungsverfahren und jetzt Verhandlungen, um dann einen privaten Partner zu finden, um in eine Zukunft durchstarten zu können, die nicht mehr nur einen Zeitraum umfasst, den die Flughafenleitlinien vorgeben, sondern der freie Blick für die Zukunft da ist. Dieser Standort ist so gut, dass die HAITEC gerade dort 25 Millionen Euro investiert und 160 neue Arbeitsplätze schafft, weil sie Vertrauen in diesen Weg hat, den wir eingeschlagen haben.
Ich bin sehr froh, dass es diese Interessenbekundung gegeben hat. Ich bin sehr froh, dass wir Verhandlungspartner haben. Aber Verhandlungen müssen zu Ergebnissen und zum Ende geführt werden. Da können wir uns nicht von einem imaginären Datum leiten lassen, sondern von dem Erfolg für die Zukunft der Menschen, die am Hahn arbeiten, die den Hahn brauchen, weil er Motor dieser Region ist. Wir haben dort doch auch mit der B 50 neu und dem Hochmoselübergang gezeigt, dass wir schwierige Entscheidungen treffen konnten, die die Situation in dieser Region noch einmal deutlich verbessern. Auch das ist eine Situation, an die man mit Verantwortung herangehen muss. Ich würde gern mit Verantwortung mit Ihnen über ein anderes Konzept diskutieren. Ich kenne Ihr Konzept nicht.
Immer Fraport nachzuweinen, hilft uns heute nichts. Heute
müssen wir mit dieser wichtigen Infrastruktureinrichtung so umgehen, dass wir sie für die Zukunft gut positionieren können.
Wir haben die von der Ministerpräsidentin gestern ausdrücklich und ausführlich beschriebenen Verbesserungen im kommunalen Finanzausgleich, fast 600 Millionen Euro bis Ende dieser Legislaturperiode, und wir haben die ersten Haushalte – nehmen wir einmal Landkreishaushalte, uns jetzt gegeben vom Landkreistag, Ahrweiler, Alzey-Worms, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, MainzBingen, Mayen-Koblenz, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn, Rhein-Pfalz, Westerwald usw. – mit positiven Jahresergebnissen. Das kann sich doch sehen lassen. Das ist doch die von uns eingeschlagene Richtung. Deswegen auch an die Koalition ein erneutes Dankeschön. Fast 600 Millionen Euro auf 2 Milliarden Euro draufzupacken, das ist eine große Leistung. Das ist ein Dankeschön des Innenministers, des Kommunalministers, an die Koalition wert. Das will ich hiermit ausdrücklich ausbringen.
Ein letzter Punkt, den ich ansprechen will: Lieber Herr Dötsch, ich glaube, Sie haben ein Tablet vom Landtag bekommen. Ich glaube, das ist internetfähig. Schauen Sie einmal auf breitband.rlp.de. Sie finden da die von Ihnen vermissten Vorschriften. Sie finden alles en détail. Da ist geregelt, wie wir es machen. Wir haben heute 77 % der Haushalte im Land auf Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s und 66 % von mindestens 50 Mbit/s. Das ist der Weg. 2011 sind wir mit 27 % gestartet. Wir haben die zweithöchste Zuwachsrate. Das ist die Wegstrecke, die wir beschreiben wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zeit sagt mir 19 Minuten und 19 Sekunden an. Es gäbe noch vieles zu besprechen. Frau Beilstein, wir haben zum Beispiel ein Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes auf den Weg gebracht. Sie haben ihre Nähe zu den Kommunen beschrieben. Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen uns. Sie bedanken sich für diese Gesetzesinitiative. Die anderen Gesetze sollen damit gedanklich alle angesprochen sein. Ich sehe jetzt 19 Minuten und 42 Sekunden.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Verehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ryanair hat Ende Oktober den Sommerflugplan 2016 für den Flughafen Hahn angekündigt. Danach wird es eine neue Verbindung nach UK, England, geben. Ins
gesamt sind 40 Flugziele gegenüber 44 Zielen in diesem Sommer angekündigt.
Ryanair hat auch schon in der Vergangenheit immer wieder die Flugpläne den Änderungen des Marktes angepasst, Flugziele gestrichen und neue hinzugefügt. Dies gilt auch für andere Flughäfen und Fluggesellschaften.
Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Für die Entwicklung der Passagierzahlen ist neben der Anzahl der Flugziele entscheidend, wie häufig die Ziele angeflogen werden sowie die Auslastung der einzelnen Flüge. So stieg die Zahl der Passagiere am Hahn in den ersten drei Quartalen dieses Jahres um rund 9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Dies liegt zum einen daran, dass die Fluggesellschaft Wizz Air ihr Angebot ausweiten konnte, aber auch daran, dass Ryanair die Auslastung der Flüge nochmals verbessern konnte. Im laufenden Winterflugplan werden zwei Ziele mehr als im vergangenen Winter am Hahn angeboten.
Hinsichtlich der für den Sommerflugplan 2016 von Ryanair angekündigten Änderungen kann eine belastbare Prognose mit Blick auf die Frage der Passagierzahlen im laufenden Jahr derzeit nicht gegeben werden. Es ist möglich, dass es zu Rückgängen kommen kann. Ryanair schätzt nach eigenen Angaben 2,2 Millionen Passagiere am Flughafen Hahn in 2016.
Betrachtet man am Hahn die Passagierzahlen aller Fluggesellschaften der vergangenen drei Jahre, bewegen wir uns in einem Korridor zwischen 2,4 bis 2,7 Millionen Passagieren pro Jahr.
Nach Angaben der FFHG ist davon auszugehen, dass in 2016 insgesamt rund 2,5 Millionen Passagiere zu erwarten sind. Damit lägen die Zahlen in der Größenordnung der vergangenen Jahre.
Zu Frage 2: Wie bereits berichtet, hat der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft Ende 2013 einem umfangreichen Konsolidierungskonzept zugestimmt. Dieses sieht auch vor, den Personalbestand zu reduzieren. Der angestrebte Abbau von 100 Vollzeitstellen konnte bereits zu einem großen Teil umgesetzt werden, nämlich mit rund 70 %. Ziel der Personalstärke sind 295 Vollzeitäquivalente. Die Anpassung des Personalbestands wird planmäßig fortgesetzt.
Darüber hinaus erscheinen aus heutiger Sicht weitere Anpassungen nicht erforderlich.
Zu den Fragen 3 und 4: Die Flughafengesellschaft steht in regelmäßigen Gesprächen mit den Fluggesellschaften. Dies gilt insbesondere für Ryanair als dem mit Abstand größten Anbieter am Standort.
Ich selbst pflege ebenfalls einen regelmäßigen Kontakt mit Herrn O’Leary. Zuletzt habe ich mich mit ihm in Dublin während der Sommerferien ausgetauscht und mich für den Standort eingesetzt.
Die aktuellen Änderungen sind im Zusammenhang mit der
Marktentwicklung zu sehen. Fortlaufende Anpassungen an das Marktgeschehen werden wie auch andernorts nicht zu verhindern sein. Auch in Zukunft ist daher mit Schwankungen in beide Richtungen zu rechnen.
Nach meinen persönlichen Gesprächen bin ich aber sicher, dass der Hahn für Ryanair auch in Zukunft ein bedeutender Standort bleibt. Ryanair selbst hat das in einer sehr ausführlichen Pressemeldung „Ryanair stellt Sommerflugplan 2016 für Frankfurt-Hahn vor“ vom 29. Oktober 2015 getan. Sie haben die wöchentlichen Flüge mit 144 Zielen beziffert und gehen jährlich von über 2,2 Millionen Kunden aus. Für sie ist das Arbeitsplatzvolumen, das damit direkt und indirekt gestaltet wird, eines in Höhe von 1.615.
Also das ist natürlich in erster Linie einmal Aufgabe der Geschäftsführung. Wir wissen, dass wir im Moment eine schwierige Situation dadurch haben, dass keiner genau weiß, wie es mit den Ausschreibungsergebnissen, mit den Verkaufsabsichten endgültig und tatsächlich ausgeht. Wir sind mitten im Verfahren.
Ich selbst habe Ihnen eben gesagt, dass auch ich da, wo es sinnvoll erscheint, mich persönlich mit einbringe. Ich war im Sommer in Dublin bei Ryanair, nicht zum ersten Mal, um auch solche Gespräche mit zu gestalten. Ich kann nur sagen, Herr O’Leary hat uns diese Zahlen schon vor einem Jahr angekündigt, dass er am Hahn deutlich über 2 Millionen Passagiere bewältigen will. Er hat das auch für 2016 mit über 2,6 Millionen noch einmal presseöffentlich bestätigt, sodass man sagen kann, es ist nicht nur der größte Partner, es ist auch ein verlässlicher Partner.
Sie dürfen sicher sein, dass die Geschäftsführung weltweit unterwegs ist, um Partnerschaften mit den Fluggesellschaften zu halten oder neue zu entwickeln.
Ich weiß von einem Personalwechsel. Ich müsste nachfragen, um Ihnen das genau zu beantworten.
Ich glaube, wenn wir hier von zweieinhalb Millionen Passagieren in diesem Jahr ausgehen, wenn Ryanair 144 wöchentliche Flüge ankündigt, dann könnte das wahrscheinlich, ohne dass ich die Zahlen genau kenne, allein das, was Ryanair wöchentlich ab Frankfurt-Hahn bewältigen will, das Jahreskontingent von Kassel-Calden übersteigen.
Auch darüber haben wir natürlich gesprochen. Im Übrigen, wer Herrn O’Leary kennt, weiß, dass er das auch sehr offensiv von sich heraus anspricht. Er ist da ganz offen in diesen Gesprächen, auch was sein Geschäftsgebaren betrifft, und natürlich werden diese Dinge miteinander besprochen.
Es gab Veränderungen, die wir teilweise angestoßen haben. Ich habe eben darüber gesprochen. Wir haben über ein Konsolidierungskonzept Verantwortlichkeiten verändert. Ich weiß von einer Person, die ausgeschieden ist. Das wissen Sie auch. Das ist auch öffentlich berichtet worden. Ich bin davon überzeugt, dass auch der Aufsichtsratsvorsitzende Ihnen im Ausschuss intensiver berichten kann. Es sind Personalangelegenheiten.
Frau Abgeordnete Brück, es gab zunächst ein Ziel, das mit 4,1 Millionen Euro an Einsparvolumen, Konsolidierungsmaßnahmen, beziffert war. Laut Aussage der FFHG sind die bereits umgesetzten Einspareffekte der internen Neuausrichtung in 2014 bei rund 4,8 Millionen Euro gelandet, also mehr, als eigentlich geplant gewesen ist.
Ich habe Ihnen eben gesagt, auch beim Personal haben wir etwa 70 % des Abbaupfades erreicht. Also auch dort gibt es noch weitere Einsparpotenziale, um dann am Schluss bei diesen 295 Vollzeitäquivalenten zu landen.
Nach meinem Eindruck, auch in Gesprächen mit dem Betriebsrat und der Personalvertretung, läuft das in einer sehr engen Absprache.
Da bei solchen Gesprächen in meiner Begleitung immer auch der Geschäftsführer des Flughafens dabei ist, ist damit natürlich klar, dass diese Informationen, die wir zum Beispiel von O’Leary unmittelbar bekommen, auszuwerten sind und in seine Aufstellung, die Aufstellung der FFHG, einfließen sollen. Aber das sind erst einmal die internen Dinge, damit umzugehen und eine Aufstellung vorzunehmen. Die kann ich Ihnen im Moment noch nicht öffentlich darstellen.
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie alle wissen es: Die Verbesserung des Schutzes gegen Fluglärm ist ein zentrales verkehrs- und umweltpolitisches Ziel der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Ich glaube, dies haben wir seit vielen Jahren intensiv unter Beweis gestellt. Vor allem im Umfeld des größten deutschen Verkehrsflughafens, des Rhein-Main-Flughafens in Frankfurt am Main, hat die Lärmbelastung ein Ausmaß erreicht, das
zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der – nein, unserer – betroffenen Bevölkerung führt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Bei allen Unterschieden im Einzelnen kann daran auch oder sogar trotz des Ergebnisses der aktuellen Lärmwirkungsstudie NORAH wohl kein Zweifel bestehen.
Eines ist für uns vollkommen klar: Lärm macht krank und – auch das gehört dazu – entwertet Flächen. Das Hauptaugenmerk der Landesregierung ist daher auch auf eine Reduzierung der hohen Lärmbelastung gerichtet, die vom Flughafen Frankfurt am Main ausgeht. Dabei ist nach fester Überzeugung der Landesregierung eine Verbesserung der rechtlichen Grundlagen des Lärmschutzes dringend notwendig, um eine nachhaltige Verbesserung des Schutzniveaus zu ermöglichen, das auch den neuen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung Rechnung trägt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrter Herr Reichel, Sie hätten aus Ihrem Herzen keine Mördergrube machen müssen. Ich glaube, dann hätten Sie in Ihren Ausführungen auch anerkannt, dass wir mit dem von uns in den Bundesrat eingebrachten und dort vorgelegten Antrag natürlich weitergegangen sind und mehr Schutz hätten entwickeln können, als dies jetzt im Verbund mit den beiden anderen Landesregierungen möglich gewesen ist. Dafür haben wir gekämpft, und wir haben diese Dinge – das wissen Sie auch – sehr eng mit den Bürgerinitiativen besprochen.
Wenn man aber das Hauptziel nicht erreicht, also die weitestgehende Wirkung nicht erzielt, dann ist das eine gute Vorlage, die wir jetzt mit den Kollegen aus Hessen, BadenWürttemberg und Rheinland-Pfalz im Bundesrat als eine neue, gemeinsame, überparteiliche Initiative zur Verbesserung des Lärmschutzes eingebracht haben.
Die Bundesregierung – das möchte ich ausdrücklich noch einmal betonen – ist auf diesem wichtigen Feld bislang leider weitgehend untätig geblieben. Herr Reichel, wenn Sie Initiativen der Bundesregierung kennen, wäre es schön, wenn Sie sie uns nennen. Mir sind sie nicht bekannt. Ich möchte auch ausdrücklich sagen, dass eine stärkere Gewichtung des Lärmschutzes gegenüber den Kapazitätsund damit natürlich auch den wirtschaftlichen Interessen der Flughafenbetreiber durchgesetzt werden muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, alle drei Landesregierungen haben in den letzten Tagen entsprechende Kabinettsbeschlüsse gefasst, um über den Bundesrat eine notwendige Änderung luftverkehrsrechtlicher Regelungen auf den Weg zu bringen. Der Gesetzesantrag soll in der Plenarsitzung des Bundesrates am 27. November 2015 vorgestellt werden. Die Gesetzesinitiative umfasst die drei Bereiche Fluglärmschutz, Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Festlegung von Flugrouten und striktere Regelungen für die Ausübung von Kunstflug.
Zunächst zum Fluglärmschutz. Wichtigstes Anliegen der Gesetzesänderung ist es, Luftfahrtbehörden und Flugsicherungsorganisationen zu verpflichten – ich betone noch einmal, zu verpflichten –, den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm insgesamt stärker zu berücksichtigen. Ein ganz zentrales Ziel ist es, dass der Fluglärm generell reduziert wird und nicht lediglich auf die Vermeidung von unzumut
barem Fluglärm hingewirkt wird. Es ist unser Anspruch, dass der Fluglärm generell reduziert wird.
Mit der Gesetzesinitiative soll daher eine deutliche Aufwertung des Fluglärmschutzes gegenüber wirtschaftlichen Belangen erfolgen. Im Zweifel muss auch der Lärmschutz Vorrang haben.
Insbesondere bei der Erarbeitung und Festlegung von Flugverfahren – und zwar sowohl bei den Anflügen als auch bei den Abflügen der Flugzeuge – ist der Fluglärm verstärkt zu gewichten. Herr Hüttner hat dies entsprechend ausgeführt. Dies gilt aber auch bei der konkreten Abwicklung des Flugverkehrs im Alltagsbereich und der Genehmigung der Flugsicherungsorganisationen, von den festgelegten Flugrouten abweichen zu dürfen. Das Stichwort in diesem Zusammenhang lautet Flugverkehrskontrollfreigaben. In besonderem Maße soll dabei auf die Nachtruhe der Bevölkerung Rücksicht genommen werden. Im Ergebnis müssen sich die Deutsche Flugsicherung GmbH und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung in erheblich stärkerem Maße mit dem Schutz der Menschen vor Fluglärm befassen, als dies bisher der Fall ist.
Ich komme zum zweiten Schwerpunkt, nämlich der Initiative der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bei neuen oder wesentlich geänderten Flugrouten haben die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bislang keine Möglichkeit, sich in das Verfahren einzubringen. Eine Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger findet nach derzeitiger Rechtslage nicht statt. Dies ist nicht mehr zeitgemäß und daher auch nicht länger akzeptabel.
Mit dem Gesetzesantrag soll deshalb eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Festlegung und wesentlichen Änderung von Flugverfahren eingeführt werden. Dazu sollen die Öffentlichkeit, betroffene Gemeinden und Träger öffentlicher Belange die Arbeit der Fluglärmkommission als Beratungsorgane ergänzen. Wie das konkrete Beteiligungsverfahren aussieht, ist zu einem späteren Zeitpunkt im Detail noch festzulegen. Auf jeden Fall soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürger am Beteiligungsprozess angemessen partizipieren können. Bürgerinnen und Bürger aus Mainz und Rheinhessen könnten sich insoweit zukünftig bei wesentlichen Änderungen der Flugverfahren am Flughafen Frankfurt/Main besser einbringen und damit auch Gehör finden.
Zum dritten Bereich, den Kunstflug, muss ich keine weiteren Ausführungen mehr machen. Herr Kollege Hüttner hat auch mit Blick auf die Heimat von Heiko Sippel alles dazu gesagt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der gemeinsame Gesetzesvorstoß der drei Länder wird nach meiner festen Überzeugung den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm durch eine generell stärkere Gewichtung des Fluglärms nachhaltig verbessern können. Er behält zugleich aber auch die Sicherheitsbelange und die praktischen Erfordernisse der Luftverkehrsbranche im Blick. Der jetzt in den Bundesrat eingebrachte überparteiliche Gesetzentwurf verdient daher die Unterstützung auch der anderen Bundesländer und besonders die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen im Bundestag. Dafür werden wir in
den nächsten Wochen intensiv werben.
Ich hoffe, dass wir am 27. November im Bundesrat erfolgreich sein werden.
Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst einmal möchte ich mich herzlich bei den Koalitionsfraktionen für diesen gelungenen Gesetzentwurf bedanken. Ich glaube, vielleicht ist es im Moment das Einzige, in dem wir uns einig sind, dass der Brand- und Katastrophenschutz und das entsprechende Gesetz sich langjährig in Rheinland-Pfalz bewährt haben. Davon dürfen wir, glaube ich, alle ausgehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich erlaube mir an dieser Stelle, unseren Feuerwehren, insbesondere denen, die im Ehrenamt bei den Feuerwehren sind, aber auch im Hauptamt, genauso wie den Rettungsdienstorganisationen und dem Technischen Hilfswerk einen herzlichen Dank zu sagen.
Ich war in den letzten Wochen auf den Konferenzen des Deutschen Roten Kreuzes, des Technischen Hilfswerks, der Kreisfeuerwehr- und Stadtfeuerwehrinspekteure und habe dort meine Bewunderung zum Ausdruck gebracht, mit welchem Einsatz man dort jetzt in der Bewältigung und der Unterstützung bei der aktuellen Flüchtlingskrise wirklich rund um die Uhr im Einsatz ist. Das ist schon klasse, was diese Organisationen und die Menschen in diesen Organisationen leisten. Ich glaube, daran können wir feststellen, dass wir wirklich gut beraten sind – und das will dieses Gesetz –, Rahmenbedingungen für das Ehrenamt zu schaffen, unter denen man diese Tätigkeit danach ausüben kann.
Lieber Herr Seekatz, ich muss schon sagen, so, wie Sie hier argumentiert haben, war das gar kein Argumentieren. Sie haben ein paar Vorwürfe aneinandergereiht. Dies sind genauso inhaltsleer wie Ihre Begründung gegenüber dem Verfassungsgerichtshof in eigener Sache.
Lieber Herr Seekatz, ich würde mich freuen, Sie hin und wieder auch einmal bei diesen Feuerwehrveranstaltungen zu sehen. Deswegen freue ich mich sehr auf die Anhörung.
Hätten Sie nur hingehört, als Herr Klein, der Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbandes Ihnen – ich glaube sogar schriftlich – mitgeteilt hat, dass sie mit diesem Gesetz sehr zufrieden sind, dass sie die Inhalte sehr begrüßen.
Da dürfen Sie davon ausgehen, so wie ich die Vertreter des Landesfeuerwehrverbandes kenne, dass sie das auch bei der Landtagsanhörung so sagen werden. Da bin ich einmal gespannt, was Sie an Argumenten ins Feld führen wollen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für die kommunalen Spitzenverbände.
Dieses Gesetz bildet Realitäten ab, und die Vorredner von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einige dieser Realitäten genannt. Dann sagen Sie, Herr Seekatz, erstens, wir haben zurückgehende Mitgliederzahlen bei den Feuerwehren, und zweitens sei in diesem Hohen Hause zum Thema Feuerwehr nichts mehr passiert.
Erstens rückgehende Zahlen bedrücken uns alle, aber Träger der Feuerwehren sind die Kommunen vor Ort – ich glaube, das dürfen wir an der Stelle feststellen –: die Städte, die Verbandsgemeinden und die Landkreise. Wir sind mit dem Landesfeuerwehrverband, mit der Lobby der Feuerwehren, gemeinsam unterwegs, um Dinge zu verändern.
Ich will noch einmal ein paar Jahre zurückgehen. Als wir gespürt haben, dass wir zum Beispiel im Bereich des Nachwuchses einen ähnlichen Problemdruck durch Konkurrenzsituationen bekommen haben, hat dieses Hohe Haus festgelegt, das Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehren von 12 auf 10 zu reduzieren. Danach haben wir gemeinsam die Institution der Bambini-Feuerwehren eingeführt. Ich darf heute feststellen, wir haben 3.500 Jungs und Mädels bei den Bambini-Feuerwehren, 6 bis 10-Jährige, und 11.500
Mitglieder bei den Jugendfeuerwehren. Das ist eine tolle Arbeit in der Jugendausbildung, der Jugendbetreuung, die die Wehren neben ihrem eigentlichen Auftrag leisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Seekatz, da möchte ich Sie daran erinnern, was wir in diesem Hohen Hause beschlossen haben, weil wir damals schon gespürt haben, erstens, wir bekommen auch in der Anzahl der Feuerwehrkräfte ein Problem. Die Altersgrenze freiwillig von 60 auf 63 zu erhöhen, war ein Beschluss, der sehr vernünftig ist.
Wenn Sie sich – ich habe eben das Stichwort THW genannt – beim THW umschauen, so haben diese nicht umsonst für sich beschlossen, überhaupt keine Altersbegrenzung mehr beim THW zu haben. Man kann diese Dinge diskutieren. Man muss aber zumindest darüber diskutieren, wenn wir das Renteneintrittsalter auf 67 anheben, ob wir auch bei einer Organisation wie der Feuerwehr über diese Dinge nachdenken.
Ich glaube, es wird in der nächsten Legislaturperiode enorm wichtig werden, dies zu besprechen. Wir brauchen die Tagesalarmierungsbereitschaft, wir brauchen die Möglichkeiten, und das ist in dem Gesetz der Koalitionsfraktionen auch geregelt, dass man am Wohnort, an dem Ort, an dem man Mitglied der freiwilligen Feuerwehr ist, aber auch am Arbeitsplatz Dienst für die Feuerwehr leisten kann.
Wenn man über das Stichwort Arbeitsplatz nachdenkt, sind die Regelungen, die in dem Gesetz zu der Frage gefunden worden sind, was passiert, wenn man sonntags zum Einsatz gerufen wird, Sonn- und Feiertagszuschläge als ein Beispiel, was mit gleitender Arbeitszeit passiert und viele Dinge mehr – das sind Dinge, die Feuerwehrangehörige in der jetzigen Situation durchaus als ungerecht empfinden –, so aufgegriffen, dass man sagen kann, das ist der Realität und dem wahren Leben angepasst.
Das gilt im Übrigen auch für die Fragen der Aus- und Fortbildung. Wir alle begegnen doch Feuerwehrkräften, die sagen, ja, ich weiß, dass ich einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung habe, aber in meinem Betrieb geht das nicht. Vielleicht hat man auch ein wenig Angst, das zu beantragen. Auch das bilden wir jetzt ab.
Ich finde, dass diese Regelungen, die gefunden wurden, bis zu der Frage, was man an Auslagenersatz und Ersatz bei Einsätzen finanzieren oder zahlen muss, und diese Auflistung eine – erneut will ich diesen Begriff wählen – der Realität entsprechende sind.
Wenn wir schon bei der Frage der demografischen Entwicklung sind, dann muss ich sagen, Sie haben vollkommen recht, Herr Pörksen.
Das mit den Frauen geht in der Anzahl nicht so voran, wie wir uns das wünschen. Da besteht bei den Jugendfeuerwehren übrigens schon ein deutlich besseres Verhältnis.
Ich bin seit 1994 Mitglied des Landtags. Ich weiß, das war
immer das Thema, das Herrn Pörksen am meisten unter den Nägeln brannte, dass dieses Verhältnis nach innen deutlich besser werden könnte.
Dann erlaube ich mir auch die Erweiterung auf das Stichwort Migrantinnen und Migranten. Wir sollten noch einmal einen starken gemeinsamen Anlauf mit den Feuerwehren, mit dem Technischen Hilfswerk und den Rettungsdienstorganisationen auf den Weg bringen, dass auch verstärkt Migrantinnen und Migranten ihren Weg zu den Feuerwehren und Organisationen finden.
Meine Damen und Herren, ich übermittle den Dank der Landesregierung an die Koalitionsfraktionen. Das sind notwendige Weiterentwicklungen, und sie sind gut auf den Weg gebracht.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Lammert, wir haben im letzten Jahr für 2,5 Millionen Euro ein deutlich höheres Beförderungsbudget umgesetzt. Wir haben eine Top-Ausstattung. Wir haben, nachdem wir 1991 8.600 Köpfe uniformiert bei der Polizei vorgefunden haben, heute 9.350. Ich rate Ihnen, darauf zu achten, Sie sollten nicht über jedes Stöckchen springen, das Ihnen Ihre wahlkämpfende Vorsitzende vorhält.
Die Polizei lacht über Sie. Über diesen Antrag lacht die Polizei.
Sie konnten das lesen. Der Vorsitzende des Hauptpersonalrates, GdP-Vorsitzender, der genau weiß, wie es um die Polizei bestellt ist, hat gesagt, das ist lächerlich.
Es ist genauso lächerlich, wie Sie vor einigen Jahren einmal die Angst erzeugen wollten, wir hätten kein Geld mehr, um das Benzin für die Streifenwagen zu bezahlen. Das war genauso ein Quatsch.
Mit Verlaub, ich will es Ihnen sagen, es gibt weder im von Ihnen genannten noch im weiteren Sinn einen Patronenengpass bei unserer Polizei. Den gibt es überhaupt nicht. Ich sehe schon Ihre nächste Meldung, dass der Lewentz dafür verantwortlich ist, dass bei der Polizei vom dreilagigen auf zweilagiges Toilettenpapier reduziert wurde.
So werden Sie keine ernsthafte Diskussion führen können.
Was mich immer überzeugt, dass das Wahlkampf-Klamauk ist, was Sie hier aufgeschrieben haben, ist, dass Sie nicht eine Dienststelle und nicht einen Zeugen benennen konnten. Im Übrigen war der Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft bei mir. Sie habe ich jetzt auch gefragt: Wo? – Sie konnten nichts nennen. Sie hätten davon gehört. Ja, Gerüchte hört man viele im Laufe des Tages.
Sie wissen, dass wir mittlerweile 262 Smartphones in der Erprobung haben. Sie wissen, dass wir Tablets in der Erprobung haben. Sie wissen, dass wir dienstliche Anwendungen bereitgestellt haben. Wir sind also auf diesem Weg, und wir werden natürlich auch diese Modernisierungsschritte, wie wir es bei der Polizei immer gehalten haben, einführen.
Besonders schlecht – so will ich es einmal sagen – finde ich die Diskussion um die Schutzwesten. Darum beneiden uns nach wie vor alle Polizeien in Deutschland, dass wir – individuell auf jede einzelne Größe unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten abgemessen – persönlich zugewiesene maßgeschneiderte Schutzwesten haben, ballistische Unterschutzwesten der Schutzklasse 1.
Es ist eben gesagt worden: Das ist gemeinsam mit den Personalvertretungen besprochen worden. Nehmen wir eine schwere Ausstattungsform, die mehr wiegt und weniger Beweglichkeit mit sich bringt? Nach wie vor muss eine Polizeibeamtin und ein Polizeibeamter in der Lage sein, sich schnell bewegen zu können. Oder gehen wir auf diese Ausstattungsklasse? Das ist mit der Personalvertretung so besprochen worden. Davon haben wir 7.000 Stück.
Sie wissen, dass wir auch Poolwesten haben. Das sind die großen schweren Westen. Sie stehen zur Verfügung und werden, wenn der Einsatz es hergibt, auch angelegt. Wenn wir 2019 die nächste Ausschreibung machen, werden wir das wieder mit den Personalvertretungen besprechen.
Ich will auch sagen: Gott sei Dank haben wir bisher keinen Fall, der uns bekannt ist, bei dem ein Angriff mit einem Messer oder gefährlichem Werkzeug, wie zum Beispiel Schraubenzieher oder Stilett, eine Schutzweste durchdrungen hat, Gott sei Dank keinen.
Bei solchen Entscheidungen muss man mittlere Wege gehen. Man muss sie aber mit den Betroffenen absprechen. Das ist bei uns getan worden. Wir haben auf die Wünsche der Betroffenen gehört.
Wenn Sie etwas anderes tun wollen, als auf die Wünsche von Betroffenen zu hören, dann ist es Ihr gutes Recht, aber in den Raum zu stellen, wir als Landesregierung hätten ein Manko in der Schutzausstattung unserer Schutzbefohlenen, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weise ich wirklich zurück, und zwar auf das Deutlichste. Das ist überhaupt nicht der Fall.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu Taser-Waffen, zum Taser-Einsatz: Sie wissen, dass das sehr schwierig
ist. Dann zu sagen, Sie müssen das einmal erproben: Wir haben es erprobt. Ich selbst habe diese Taser genutzt, ausprobiert. Ich biete es dem Innenausschuss gerne an, zur Bereitschaftspolizei zu gehen und sich den Taser zeigen zu lassen, erläutern zu lassen und dann auch einmal einzusetzen. Dann werden Sie sehen und erklärt bekommen – Herzkranke, Schwangere, bei explosionsgefährlichen oder entzündbaren Stoffen, die in der Nähe sind, bei der Frage, was nachher an medizinischer Versorgung sichergestellt sein muss, also immer das Mitführen eines Ersthelfers, tatsächlich –, dass es eigentlich überhaupt nicht denkbar und machbar ist, dass der Taser in jeden Streifenwagen kommt.
Selbst in Amerika, wo man ihn lange eingesetzt hat, wo man so viele Unfälle, die damit verursacht wurden, leider zur Kenntnis nehmen musste, baut man das Einsatzmittel zurück.
Ich biete aber dem Innenausschuss und Innenpolitikern der CDU an, damit nicht der Vorwurf im Raum steht, Sie hätten sich kein eigenes Bild machen können: Kommen Sie zur Bereitschaftspolizei, lassen Sie sich das zeigen, was ich mir habe zeigen lassen.
Auch darüber habe ich mit der Deutschen Polizeigewerkschaft gesprochen. Auch dort gab es überhaupt kein einheitliches Bild im Landesvorstand der DPolG, also viel Rauch um Nichts an dieser Stelle. Kommen Sie zurück zur ernsthaften Debatte und würdigen Sie auch das, was der Polizei zur Verfügung gestellt wurde. Es ist mit unser aller Steuergelder bezahlt, und es ist ein gutes Material.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der ehemalige Bundespräsident Johannes Rau sagte am 9. November 2003 anlässlich der Grundsteinlegung für die neue Münchner Synagoge:
„Wer Minderheiten angreift, legt einen Sprengsatz an das Fundament unserer Gesellschaft.“
Ich möchte diese mahnenden und gleichsam aktuellen Worte weiter fassen, indem ich sage: Wer Mitmenschen angreift, legt einen solchen Sprengsatz an das Fundament unserer Gesellschaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, weshalb diese Worte aktueller denn je sind, ist offenkundig. Mitmenschen sind in unserem Land – in Rheinland-Pfalz allerdings weniger als in anderen Teilen Deutschlands – alltäglichen Angriffen ausgesetzt. Sie werden mit Hass und Hetze überzogen. Sie werden diffamiert, verbal und körperlich angegriffen, ihre Unterkünfte angezündet und Wohnhäuser beschmiert. Dies alles ist umso verwerflicher, als sich diese Angriffe leider allzu oft auch gegen Menschen richten, die als Flüchtlinge Schutz vor Terror, Krieg und Verfolgung suchen.
An dieser Stelle möchte ich aber betonen – dazu greife ich das Wort des hellen Rheinland-Pfalz auch gerne auf –, diejenigen, die Asylsuchende angreifen, seien es verbale Brandstifter oder Gewalttäter, sind und bleiben – von dem Bleiben bin ich überzeugt – eine Minderheit. Ich werde gleich einige Zahlen dazu nennen. Die weit überwiegende Mehrheit in Rheinland-Pfalz, die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, stehen für ein freies und tolerantes Land. Sie stehen für ein Land, in dem Schutzsuchende willkommen sind.
Mein persönlicher Dank und der Dank der gesamten Landesregierung gilt den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern, die ihre Freizeit opfern, um den Asylsuchenden zur Seite zu stehen. Sie dokumentieren überdeutlich, Rechts
populismus und Rechtsextremismus dürfen in unserer Gesellschaft keinen Raum finden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Dank gilt natürlich auch all denjenigen, die im wahrsten Sinne des Wortes Flagge zeigen. Frau Ministerpräsidentin Dreyer, Frau Kollegin Lemke und viele andere, die in diesem Raum sind, waren in Bad Marienberg anwesend. Diese sehr beeindruckende Demonstration war ein Ausdruck des Bürgersinns, dieses helle Rheinland-Pfalz auch nach außen stark und deutlich vertreten zu wollen. Darauf bin ich sehr stolz.
Wir haben aber auch die Zahlen auf der anderen Seite wahrgenommen. Das waren nicht wenige, die unter einem ganz anderen Überbegriff demonstriert haben. Deswegen bin ich fest davon überzeugt, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus gedeihen bekanntermaßen auf einem Nährboden von diffusen Vorurteilen, Ressentiments, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Nationalismus. Wohin das führen kann, haben wir in unserer Geschichte leider feststellen müssen. Die maßgebliche Lehre, die wir zu ziehen haben und die wir auch daraus ziehen, lautet: Eine Zeit der nationalen Verblendung, in der sich Rassismus und die Verfolgung von Minderheiten wieder Bahn brechen können, darf es niemals wieder geben. Wir als Landesregierung, wir als Parlament mit vielen anderen stehen dafür ein, dass es so etwas nie wieder geben darf, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Aber auch heute sind Rechtspopulisten und Rechtsextremisten die treibende Kraft hinter jeglicher rechtsextremistischer Hetze. Sie sind es, die Menschen pauschal diffamieren und ihnen ihre ureigenen Rechte absprechen. Sie agitieren hemmungsloser denn je insbesondere gegen Asylgewährende. Wer sich auch und insbesondere in den sozialen Netzwerken umschaut, der kann nur beschämt, entsetzt, abgeschreckt sein, und auch dort müssen wir Wege finden, dagegenzuhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, um es ganz klar zu sagen, Rechtspopulisten und Rechtsextremisten sind geistige Brandstifter, und nicht wenige unter ihnen werden auch zu Tätern. Wenn man sich die Zahlen zum Beispiel zu rechtsextremistisch motivierten Straf- und Gewalttaten gegen Asylsuchende und Asyleinrichtungen im Land Rheinland-Pfalz anschaut, kann man feststellen, bis Ende letzten Jahres registrierte die Polizei lediglich eine Straftat gegen Asylunterkünfte in Rheinland-Pfalz, in diesem Jahr sind es bereits 22.
Insgesamt zählte die Polizei im Übrigen bis zum 10. November, also bis gestern, in Rheinland-Pfalz 529 rechtsextremistisch motivierte Straftaten mit einer Aufklärungsquote von über 50 %. Das ist eine gute Leistung unserer Polizei, und auch darauf können wir sehr stolz sein.
2014 waren es im ganzen Jahr 521 Delikte.
Wenn man sich das Personenpotenzial rechtsextremistischer Parteimitglieder und von Rechtsextremisten insgesamt anschaut, kann man feststellen, in Deutschland waren es 2014 21.000 auf Bundesebene. In RheinlandPfalz waren es 2014 650 Mitglieder, das scheint in diesem Jahr auch konstant zu sein.
Unter diesen 650 Mitgliedern gab es 150 Gewaltbereite und rund 200 Neonazis. Parteimitglieder rückläufig, sonstige – das sehen wir in gewisser Weise an pegida-ähnlichen Situationen – steigend. Das werden wir wohl für dieses Jahr feststellen müssen.
Wenn man sich politisch motivierte Kriminalität und Straftaten anschaut, gab es in Rheinland-Pfalz mit Stand vom 10. November 2015, also von gestern, fünf Brandanschläge in diesem Jahr, in den Jahren 2014, 2013, 2012 und 2010 keine, im Jahr 2011 zuletzt ein Brandanschlag.
Körperverletzungen gab es 2013 30, 2014 29 und in diesem Jahr auch schon 26.
Gewaltdelikte waren 2013 36 erfasst worden, 2014 33 und in diesem Jahr 36. – Ich habe Ihnen die Aufklärungsquote genannt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man sich den politischen Arm der Rechtsextremen anschaut, dann ist es die NPD, die natürlich immer noch deswegen aktiv ist, weil das Verbotsverfahren noch nicht in dem Sinne entschieden ist, in dem wir votieren; trotzdem bin ich Tag für Tag stolzer darauf, dass wir als Land Rheinland-Pfalz und auch der Bundesrat das NPD-Verbotsverfahren auf den Weg gebracht haben. Ich halte es für richtig.
Ich möchte des Weiteren den III. Weg und die Rechte nennen, und wir schauen auch sehr aufmerksam auf PEGIDAähnliche Entwicklungen, und auch HoGeSa – Stichwort Köln – haben wir natürlich sehr genau im Blick.
Wenn man sich insbesondere die Partei Der III. Weg anschaut, haben sie drei Stützpunkte – so bezeichnen sie es – in Rheinland-Pfalz, nämlich für die Räume Vorderpfalz, Rheinhessen und Westerwald, wobei letzterer auch eine Überschneidung nach Hessen hat.
Wenn man sich Flugblattaktionen zum Beispiel nach den Ereignissen in Limburgerhof, in Diez und in Stegskopf anschaut, insbesondere nach der Diskussion rund um das Lager Stegskopf, dann weiß man, wie ideologisch dort agitiert wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend – es ist bereits betont worden – möchte ich sagen, wir können Rechtspopulismus und Rechtsextremismus nur gemeinsam in die Schranken verweisen. Gemeinsam bedeutet, Staat und Zivilgesellschaft müssen Hand in Hand arbeiten. Es ist dabei eine Selbstverständlichkeit für einen Vertreter der Landesregierung, dass der Verfassungsschutz, die Polizei und die Justiz, aber auch viele andere Institutio
Ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bei unserer Ministerpräsidentin bedanken, die mit vielen Initiativen auch gesellschaftliche Gruppierungen einbezieht und auf diesem Weg mitnimmt. Dabei gilt das Motto: Nur gemeinsam sind wir stark. Das gilt für diesen Landtag, es gilt für das Parlament und die Landesregierung, es gilt aber auch für Rheinland-Pfalz und seine gesellschaftlichen Institutionen insgesamt. Auf dieses helle Rheinland-Pfalz sind wir stolz, und wir werden alles dafür tun, dass diese dunkle Seite, die auch Herr Bundespräsident Rau sehr intensiv beschrieben hat, nicht noch mehr um sich greift, als dies leider im Augenblick ohnehin schon der Fall ist.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene ist – das wissen wir doch alle – ein wesentlicher Faktor für die erfolgreiche Gestaltung des direkten Lebensumfeldes der Bevölkerung. Deswegen will ich im Namen der Landesregierung zunächst einmal über 30.000 Frauen und Männern ganz herzlich danken, die im Ehrenamt, als Ausschussmitglieder, als Ratsmitglieder, als ehrenamtliche Ortsbürgermeisterin, als ehrenamtlicher Ortsbürgermeister oder Stadtbürgermeister tätig sind.
Ich glaube, das ist von allen zustimmungsfähig.
Wir sollten einmal für die Damen und Herren klatschen.
Auch das Nächste sollte noch breit in der Zustimmung möglich sein, dass nämlich die Repräsentanten vor Ort längst erkannt haben, dass Bürgerinnen und Bürger mitgenommen werden wollen und es ihnen schon lange nicht mehr ausreicht, nur alle fünf Jahre ein, mehrere oder sehr viele Kreuzchen auf einem Wahlzettel zu machen. Der Wunsch der Bevölkerung nach einer aktiven Einbeziehung in die politischen Entscheidungen ihrer Gemeinde hat doch – das haben wir alle festgestellt – in den letzten Jahren durchaus sehr stark zugenommen. Ich war zwölf Jahre lang Ortsbürgermeister und kann das aus meiner eigenen Erfahrung sagen. Auch das gilt: Nichts im Leben ist so gut, dass es nicht noch verbessert und vor allem zeitgemäß weiterentwickelt werden kann.
In der verstärkten Partizipation unserer Bürgerinnen und
Bürger über die Wahlen hinaus liegt ein Weg und eine Chance, den in den letzten Jahren beschleunigten Rückgang der Wahlbeteiligung und die Politikverdrossenheit und den teilweise vorhandenen Vertrauensverlust in die Politik insgesamt mindestens abzubremsen und die Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Institutionen der repräsentativen Demokratie wieder zu erhöhen.
Die Bürgerinnen und Bürger sind nicht nur Adressaten kommunalen Handelns, sondern sie sollten so weit wie irgend möglich aktiv an der Gestaltung der örtlichen Angelegenheiten mitwirken. Das ist eine ideale Beschreibung, die wir nicht überall sehen. Das weiß ich auch. Aber Möglichkeiten anzubieten und zu erweitern, halte ich für absolut richtig und zielführend.
Vorschriften, die man heute auf den Weg gebracht hat, muss man fortlaufend überprüfen und irgendwann auch mit Augenmaß anpassen. Die Beispiele, die Herr Noss genannt hat, sind nach meiner Einschätzung ein Anpassen mit Augenmaß und fundieren durchaus auf Diskussionen in der Enquete-Kommission mit den Experten und den kommunalen Vertretern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass wir das heute noch einmal deutlich betonen können. Wir wollen Mitwirkung und Mitgestaltung. Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv sind. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir auch keine Ängste vor dieser Mitwirkung haben müssen. Bürgerinnen und Bürger wollen auch verantwortungsvoll ihr Umfeld weiterentwickeln und wollen sozusagen nicht ausschließlich eine Blockadepolitik in ihrer Gemeinde befördern. Davon bin ich überzeugt.
Frau Beilstein, ich glaube, man muss gar keine Angst vor den Dingen haben, die jetzt auf den Weg gebracht werden. Ich möchte auch sagen, so herrlich wie die Zustände sein sollten, wie Sie sie geschildert haben, sind sie nicht. Sie sind Ortsbürgermeisterin. Sind denn in jeder Ratssitzung bei Ihnen die Gästeränge übervoll? Sind die Bürgerinnen und Bürger wirklich permanent dabei?
Machen sie alles mit? Jetzt werden Sie sagen, Sie sind so zufrieden mit mir und meinem Rat. Na ja, das mag ja sein, das freut mich auch. Dann sage ich es einmal anders.
Meinen Sie denn, überall wäre das, was wir als gemeinsamen Anspruch formulieren, in den 2.258 Ortsgemeinden und in den Verbandsgemeinden so?
War etwas falsch? Nein. Glauben Sie wirklich, dass diese Verhältnisse so, wie Sie sie geschildert haben, richtig sind? Wenn ich das richtig gehört habe, haben Sie den Begriff „herrliche Verhältnisse“ genannt. Meinen Sie wirklich, dass diese überall so sind? Nein, das glaube ich nicht. Von daher ist es gut, dass man direktdemokratische Strukturen immer wieder anpasst und erweitert.
Wenn man mit jungen Leuten redetet, merkt man es. Auch diese Angst würde ich Ihnen gerne aus meiner ganz eige
nen Erfahrung schildern. Bei uns zu Hause sind sehr viele junge Menschen, die natürlich auch mit mir reden. Diese interessieren sich sehr wohl für ihr Umfeld, insbesondere für ihr kommunales Umfeld, weil sie das durchblicken können. Sie haben direkte Anliegen.
Ich bin zum Beispiel einmal einer Jugendorganisation einer Partei beigetreten, weil ich mitwirken wollte. Jetzt haben wir das Portfolio deutlich erweitert, modernisiert und auf den Weg gebracht. Ich glaube, damit wird die Kommunalpolitik ordentlich umgehen können.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, an der Stelle kann man sich heute etwas kürzer fassen; denn das, was meine Vorredner ausgeführt haben, beschreibt sehr genau die Situation. Diese neue Verbandsgemeinde, die aus Kaiserslautern-Süd und Landstuhl gebildet wird, hat etwa 25.000 Einwohner. In einer solchen fusionierten Verbandsgemeinde bin ich zu Hause. Wenn ich mit den Menschen in meiner Umgebung rede, erwarten die eines: dass man eine möglichst nahe und möglichst gut ausgestattete und möglichst oft geöffnete Ansprechmöglichkeit hat. – Das ist hier auch vorgesehen. Deswegen finde ich, 25.000 Einwohner, 150 Quadratkilometer und 12 Ortsgemeinden werden eine zukunftsfähige Verbandsgemeinde bilden. Herr Schäffner hat darauf hingewiesen, wie die Situation auch von der Einwohnerentwicklung her zu erwarten ist. Das deckt sich auch mit
unseren Informationen und Erkenntnissen.
Wir haben eine konsensuale Bildung einer Verbandsgemeinde unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Gremien der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinden. Das ist ein Weg, den wir sehr begrüßen.
Ich freue mich auch, dass sich insgesamt die ganze Diskussion in den letzten Monaten sehr versachlicht hat, sicherlich auch, weil der Verfassungsgerichtshof uns sehr genau beschrieben hat, wie er die Dinge sieht, dass er das Grundsätzegesetz absolut akzeptiert und anerkannt hat – ich glaube, das ist in dieser ganzen Situation eine sehr gute Diskussionsgrundlage – und wir auch Entscheidungen haben, die sagen, jawohl, eine Kommunal- und Verwaltungsreform auch auf der jetzt von uns auf den Weg gebrachten Ebene ist absolut rechtlich möglich, und dem wird auch zugestimmt. Das hat uns sehr gefreut.
Wir haben hier ein Datum gefunden: 1. Juli 2019. – Ich will aber nicht verhehlen, dass wir in den Gesprächen auch gesagt haben, wir würden es schon erwarten und erhoffen, dass man sich sehr schnell auf den Weg macht, die Dinge gemeinsam auf den Weg zu bringen. Man muss nicht mit allem bis zum 1. Juli 2019 warten, sondern man kann auch kooperativ tätig werden und auch so denken, dass man am 1. Juli 2019 nur noch eine möglichst kurze Startphase in der neuen Einheit hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen, landesweit laufen derzeit weitere Gebietsänderungsprozesse, so etwa auch im Nachbarlandkreis Kusel. Dort weisen die Verbandsgemeinden Altenglan, Glan-Münchweiler und Waldmohr einen eigenen Gebietsänderungsbedarf auf. Die Verbandsgemeinden Altenglan und Kusel haben ihrem Zusammenschluss grundsätzlich zugestimmt. Gleiches gilt für die Verbandsgemeinden Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr.
Mein Haus hat für den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Altenglan und Kusel bereits einen Gesetzentwurf ausgearbeitet und ihn den betroffenen Kommunen übermittelt. Sie können nun zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Derzeit erstellt mein Haus einen Gesetzentwurf für den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden GlanMünchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr. Ich würde mich sehr freuen, wenn das Hohe Haus diese Entwürfe genauso intensiv begleitet und mit einer möglichst breiten Zustimmung versieht, wie das sicherlich auch mit dem heutigen Gesetzentwurf der Fall ist.
Vielen Dank.
Liebe Frau Schellhammer, das Italien-Spiel, das Sie angesprochen haben, hat uns aufgrund dieser Hintergründe mindestens genauso empört wie das 1 : 0 für Italien gegen Japan durch einen nicht berechtigten Elfmeter im Spiel bei der WM 2006 in Kaiserslautern. Und dann ist Italien Weltmeister geworden.
So viel zu meiner Vorrednerin.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Mitarbeiter haben mich mit besten Argumenten versorgt. Ich muss allerdings eingestehen, dass sowohl der Herr Berichterstatter als auch alle drei Vorredner die Wiese abgegrast haben. Dafür danke ich herzlich, weil wir alle einer Meinung sind, was mit Herrn Henter nicht immer der Fall ist, gelt, Herr Henter. Wir diskutieren ab und zu über die Eisenbahnverbindung von seinem Wohnort Trier nach Mainz. Heute sind wir einer Meinung. Herzlichen Dank dafür. Vielen Dank für die Unterstützung der Landesregierung.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Auswirkungen des demografischen
Wandels treffen unsere Kommunen in unterschiedlichem Ausmaß. Abnehmende Bevölkerungszahlen bedeuten für die Kommunen ebenso wie für das Land auch sinkende Einnahmen aus den Finanzausgleichssystemen und der Einkommensteuer sowie über Kaufkraftverluste auch sinkende Gewerbesteuereinnahmen. Es wird daher zunehmend schwieriger, weiterhin auch in der Breite die gewohnte Infrastrukturausstattung sicherzustellen. Für uns, für die Landesregierung, ist es ganz wichtig – das betone ich –, dass wir, anders als andere Staaten in Europa, die ländlichen Regionen nicht ausbluten lassen.
Ziel der Förder- und Investitionspolitik ist und bleibt es, allen Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz gleichwertige Perspektiven zu ermöglichen. Räumliche und strukturelle Ungleichgewichte sollen auch durch ein gerechtes kommunales Finanzausgleichssystem ausgeglichen werden.
Deshalb wurden im Zeitraum 2011 bis 2015 allein im Bereich der Dorferneuerung 4.700 Projekte mit knapp 90 Millionen Euro unterstützt.
In die Städtebauförderung flossen rund 330 Millionen Euro in mehr als 270 Maßnahmen. Über den Investitionsstock wurden mehr als 1.000 Projekte mit rund 250 Millionen Euro gefördert.
Diese Förderungen führen nicht nur zu einer Verbesserung der lokalen und regionalen Infrastruktur, sondern sind darüber hinaus auch ein wichtiger Motor für die heimische Wirtschaft und das Handwerk. Wir wissen, das tatsächlich ausgelöste Investitionsvolumen übertrifft das eingesetzte Fördervolumen regelmäßig um ein Vielfaches und trägt so auch dazu bei, Arbeitsplätze im Land zu sichern.
Eine gute Versorgung mit Telekommunikationsdiensten oder Sport- und Freizeitanlagen ist wichtig, um den heutigen Anforderungen an einen guten Wohn-, Arbeits- und Wirtschaftsstandort gerecht zu werden. In den vergangenen fünf Jahren haben wir insgesamt rund 180 Millionen Euro in Sportförderung, kommunalen Radwegebau und in den Breitbandausbau investiert. Bis 2018 wollen wir eine möglichst flächendeckende Versorgung mit einer Übertragungsrate von 50 Mbit pro Sekunde erreichen.
Gerade in einem Flächenland muss die Kommunalentwicklung auch die Verkehrsinfrastruktur verbessern. RheinlandPfalz verfügt über das dichteste Straßennetz in Deutschland. Das klassifizierte Straßennetz aus Kreis-, Landesund Bundesfernstraßen hat in unserem Land eine Gesamtlänge von über 18.400 Kilometern. Die kommunale Förderund Investitionsbilanz bezieht sich aber nur auf den kommunalen Teil des Straßennetzes, der im Berichtszeitraum mit knapp 300 Millionen Euro unterstützt wurde. Förderschwerpunkt war dabei das über 7.300 Kilometer lange Kreisstraßennetz, in das etwa die Hälfte der insgesamt 300 Millionen Euro fließt.
Rechnet man die allgemeinen Straßenzuweisungen für Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich hinzu, standen den rheinland-pfälzischen Gebietskörperschaften insgesamt deutlich mehr als eine halbe Milliarde Euro nur für diesen
Zweck, also für den kommunalen Straßenbau, zur Verfügung.
Auch für den öffentlichen Personennahverkehr hat das Land 2011 bis 2015 fast 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, finanziell führt die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs zum 1. Januar 2014 durch die deutliche Anhebung der Schlüsselmasse und den Ausgleich der finanziell besonders belasteten Träger der sozialen Hilfen zu einer spürbaren finanziellen Unterstützung der Kommunen. Mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds, der über 15 Jahre zu einer Entlastung von insgesamt bis zu 3,8 Milliarden Euro führen soll, können Kommunen auf dem notwendigen Konsolidierungsweg unterstützt werden.
Insgesamt sind den Kommunen im Zeitraum 2011 bis 2015 allein durch das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur mehr als 1,3 Milliarden Euro zugutegekommen, ohne Berücksichtigung der allgemeinen Finanzzuweisungen. Dies hat sicherlich ein Stück dazu beigetragen, dass die ländlichen Regionen in unserem Land insgesamt eine gute Entwicklung verzeichnen.
Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdienst leisten einen unverzichtbaren Beitrag für ein funktionierendes Gemeinwesen, was wir gerade in diesen Tagen immer wieder durch ganz tolle Beispiele erleben dürfen. Deswegen war es wichtig, dass wir die Einstellungszahlen bei unserer Polizei auf 475 und weiter auf 500 Anwärterinnen und Anwärter pro Jahr gesteigert haben und wir mit 1,5 Millionen Euro als erstes Land ein Sicherheitspaket als Reaktion auch auf terroristische Bedrohungen auf den Weg gebracht haben, also 1,5 Millionen Euro für Sachausstattungen vorgesehen haben. Wenn man sich aufaddiert das anschaut, was wir in den Bereichen Brand- und Katastrophenschutz, Sanitätsund Rettungswesen als Land zur Verfügung stellen, jährlich ein Budget von 14 Millionen Euro – 2011 bis 2015 waren es insgesamt 70 Millionen Euro –, dann sieht man, dass das Land dies sehr honoriert, weil wir wissen, dass gut ausgestattete Rettungs- und Hilfsdienste und Katastrophenschutzorganisationen eminent wichtig sind. Das gilt bei Unwetterkatastrophen ebenso wie bei einer nationalen Herausforderung, die wir dieser Tage zu bewältigen haben, gleichermaßen.