Protokoll der Sitzung vom 14.05.2014

(Beifall bei CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Wansch hat für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie vom Finanzminister bei der Einbringung des Gesetzes dargestellt, sehen wir einen weiteren Schritt in dem, was vorgelegt wird, in der angekündigten Reform der Finanzverwaltung, nämlich die Errichtung von neuen Landesoberbehörden, aber gleichzeitig die Auflösung der Oberfinanzdirektion (OFD) und des Amtes für Wiedergutmachung.

In der Praxis hat sich an vielen Stellen gezeigt, dass die Trennung der Fachbereiche innerhalb der OFD unter ihrem Dach tatsächlich schon vollzogen worden ist. Jeder kennt das. Wer schreibt schon an die OFD als große Behörde? Wir alle, soweit wir selbst betroffen sind, beispielsweise bei der Beihilfe, schreiben schließlich auch an die ZBV.

Genauso habe ich es an vielen anderen Stellen erlebt. Wenn der Bundesbau betroffen war, wenn Maßnahmen des Bundesbaus vor Ort diskutiert wurden, war klar, dass das eine sehr selbstständige Einheit ist, die zwar unter dem Dach der OFD zusammengefasst ist, aber letztlich der Fachaufsicht eines Bundesministeriums untersteht. Insoweit wird etwas nachvollzogen, was auch in der Praxis gelebt wird.

Auf der anderen Seite muss man bei der Beurteilung dieser strukturellen Reform zusammenfassend sagen, dass die Vorgaben zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bei der Umsetzung dieser Strukturreform auch Ziel sein sollen. Ein Prozess der stetigen Modernisierung der Verwaltung wird damit fortgeführt.

Aus unserer Sicht erfolgt mit diesem Gesetzentwurf, wenn er angenommen werden sollte, auch die Modernisierung der Mittelbehörden, in diesem Fall der rheinlandpfälzischen Finanzverwaltung. Für diesen Prozess der Modernisierung kann ich die Zustimmung der SPDFraktion signalisieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Steinbach hat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf

werden wir die Leistungsfähigkeit der Finanzverwaltung in Rheinland-Pfalz künftig sicherstellen.

Wir diskutieren hier und heute anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes das Ergebnis einer langen und intensiven Prüfung innerhalb der Landesregierung, wie die Aufgaben innerhalb der Finanz- und Steuerverwaltung, der Bauverwaltung sowie der Personalverwaltung in Rheinland-Pfalz in der Zukunft effektiv und effizient erledigt werden können.

Im Detail ist dankenswerterweise vom Finanzminister ausgeführt worden, welche Teilregelungen im Gesetzentwurf enthalten sind. Dieses Gesetz und die darin enthaltenen Vorschläge sind das Ergebnis eines langen Beratungsprozesses, der in der Oberfinanzdirektion Koblenz stattgefunden hat und von der Maßgabe geprägt war, wie die künftigen Herausforderungen in der Verwaltung bearbeitet und bewältigt werden können, wie eine zeitgemäße Struktur aussehen soll, unter anderem auch, wie der demografische Wandel sowie der technische Fortschritt in der Verwaltung berücksichtigt werden können.

Das Ergebnis ist ein neuer Zuschnitt in neuen Verwaltungseinheiten, der berücksichtigt, dass bestimmte Aufgaben künftig wegfallen werden oder anders zu erledigen sind, wodurch mit einer getrennten Verwaltungsführung klare Verantwortlichkeiten und verbesserte Steuerungsmöglichkeiten gegeben sind.

Meine Damen und Herren, der Strukturvorschlag ist in ein Konzept eingebettet, das eine zukunftsfähige und leistungsfähige Steuer- und Finanzverwaltung sowie Personalverwaltung und Bauverwaltung in RheinlandPfalz beschreibt und daher eine wichtige Grundlage dafür ist, dass die Verwaltung auch in der näheren Zukunft ihre Aufgaben wirksam und wirtschaftlich erfüllen kann.

Der Vorschlag ist keine schnelle und überhastete Reaktion auf ein aktuelles Ereignis, sondern stellt vielmehr ein sehr vorausschauendes Vorgehen dar. Die systematische Aufgabenkritik erfüllt die Anforderungen an eine moderne Verwaltungsführung und -steuerung.

Das, was insgesamt so schlank und unscheinbar daherkommt, ist tatsächlich Ausfluss eines intensiven Beratungs- und Prüfungsprozesses. Daher möchte ich allen am Prozess Beteiligten, die an der Vorlage mitgewirkt haben, für die intensive Erarbeitung herzlich danken und hoffe auf eine gute und sachliche weitere Beratung, unter anderem im Haushalts- und Finanzausschuss.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Ich darf Ihnen einen Überweisungsvorschlag machen, und zwar an den Haushalts- und Finanzausschuss

federführend – und an den Rechtsausschuss. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Architektengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3518 – Erste Beratung

Das Wort hat wieder der Minister für Finanzen, Herr Dr. Kühl. Dr. Kühl, Minister der Finanzen:

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Regierungsentwurf ist zur Umsetzung der Richtlinie 2013/25/EU vom 13. Mai 2013 erforderlich. In dieser geht es um den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union. Mit dieser Richtlinie werden bestimmte Richtlinien im Bereich des Niederlassungsrechts und des freien Dienstleistungsverkehrs angepasst. Davon ist auch die sogenannte Berufsqualifikationsrichtlinie betroffen, die über das Architektengesetz für die Eintragung von EUBürgern in die Architektenliste maßgeblich ist.

Mit der Umsetzung der Richtlinie kann auch für die in der Republik Kroatien erworbenen Ausbildungsnachweise das für Architekten vorgesehene automatische Anerkennungsverfahren Anwendung finden. Im regierungsinternen und -externen Anhörungsverfahren wurden weder Änderungs- noch Ergänzungsvorschläge unterbreitet.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Schreiner das Wort.

Auch hier ist das Wichtige gesagt. Alternativen gibt es keine, Kosten gibt es auch keine. Insofern werden wir auch dieses Gesetz positiv begleiten.

Ich möchte an dieser Stelle aber noch einmal ein bisschen pro domo reden und mein ceterum censeo in Bezug auf die Eintragung in die Architektenliste wiederholen.

Es geht einfach auch darum, dass wir trotz der europäischen Vereinheitlichungsbemühungen ein Auge darauf haben und weiter halten, dass der hohe Stand der Ausbildung, den wir in der Bundesrepublik Deutschland haben, Bestand hat. Wir erwarten von unseren Studierenden, von den Architekten, die sich in die Architektenliste eintragen wollen, ein mindestens achtsemestriges Studium. Wir erwarten – ich nenne es einmal so – ein Referendariat für Architekten.

Wir tun dies, weil wir davon überzeugt sind, dass das die Grundlage dafür ist, im weitesten Sinne den Verbraucherschutz zu gewährleisten, damit Bauherren, die ihr gesamtes Erspartes in die Hand nehmen, die sich bis über beide Ohren verschulden, einen Partner an der Seite haben, der sorgfältig mit ihrem Vermögen umgeht und der Baukultur und all das auch ermöglicht. Dafür braucht es Zeit; dafür braucht es die entsprechenden Rahmenbedingungen. Da stehen wir manchmal in Europa ein bisschen alleine da. Das entbindet uns aber nicht davon, dass wir solche Regelungen, wie sie die Richtlinie vorsieht, umsetzen müssen, aber es ist gleichzeitig doch wichtig, dass wir nach wie vor ein Auge darauf haben. Vielen Dank dafür.

(Beifall der CDU)

Bevor ich das Wort weitergebe, begrüße ich zunächst noch einmal Gäste bei uns, und zwar Mitglieder des Ortsverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Budenheim. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Dann hat das Wort Herr Kollege Ramsauer von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, das ist eine gute EU-Richtlinie. Es ist auch richtig, dass wir sie in ein Gesetz umsetzen. Sie führt dazu, dass sich auch die neu hinzugekommenen Europäer aus Kroatien als Architekten hier verhältnismäßig einfach niederlassen können und auch das Anerkennungsverfahren ihrer Ausbildung automatisiert wird und verhältnismäßig einfach ist. Das widerspricht nicht dem, was der Architekt Schreiner eben als Anforderung formuliert hat.

Die Architektenkammer hat zugestimmt. Wir finden, wir sollten das zügig umsetzen.

Danke schön.

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort Herr Kollege Hartenfels.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen jetzt wirklich zu einem Highlight des heutigen Tages. Insofern möchte ich nicht das wiederholen, was meine Kollegen schon gesagt haben. Eine politische Debatte zu dieser Umsetzung anzuzetteln, macht auch keinen

Sinn. Deswegen belasse ich es bei der Bekanntgabe, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieser Überweisung zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch hier gibt es einen Überweisungsvorschlag, und zwar an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. Dagegen gibt es keine Bedenken. Damit wird der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Errichtung der Stiftung „Grüner Wall im Westen“ Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3516 – Erste Beratung

Das Wort hat Frau Ministerin Höfken.