Die Länder gehen insgesamt davon aus, dass eine Folgerevision erst für das Jahr 2030 angestrebt wird, damit über einen möglichst langen Zeitraum Planungssicherheit herrscht. Erste Ergebnisse des Gutachtens liegen in der Zwischenzeit vor. Sie werden in einer Runde der zuständigen Staatssekretäre der Länder am 16. Mai, also morgen, beraten werden.
Ein weiteres Treffen der Staatssekretäre am 25. Juni wird dann eine Sonderverkehrsministerkonferenz am 11. Juli 2014 vorbereiten, auf der die endgültige Positionierung der Länder zur Revision der Regionalisierungsmittel festgelegt und die weiteren Schritte im anstehenden Gesetzgebungsverfahren besprochen werden sollen.
Die dann erfolgte komplette Auswertung aller SPNVVerkehrsverträge wird eine bisher noch nicht dagewesene Datensammlung darstellen, die sicherlich auch für die Zukunft hilfreich für unsere Diskussion sein kann, dass man nach rechts und links in die anderen Länder schauend die Sache vergleichen und bewerten kann.
Die Aussagen in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung zur Revision der Regionalisierungsmittel, dass man hierbei eine zügige Einigung mit den Ländern anstrebe und im Übrigen ab dem Jahr 2019 auf die BundLänder-Finanzkommission verweist, werden die Länder nicht davon abhalten, vom Bund ab dem Jahr 2015 diejenige Finanzmittelausstattung zu verlangen, die sich aus dem Gutachten ergibt.
ÖPNV und SPNV – das wissen wir – sind ein langfristiges Geschäft. Die Länder schließen bundesweit SPNVVerträge in der Regel mit Laufzeiten von zehn bis 22 Jahren ab. Der ÖPNV braucht daher zum einen dringend eine langfristige Planungssicherheit, zum anderen ist nur bei zukünftig ausreichender Mittelausstattung seitens des Bundes sicherzustellen, dass der derzeitige Stand im SPNV beibehalten – wie von uns sogar ab dem Dezember diesen Jahres noch ausgebaut – wird und die noch notwendigen Ergänzungen der Angebote für einen attraktiven, zukunftsgerichteten ÖPNV und SPNV ermöglicht werden.
Das Land wird sich ganz besonders im Rahmen seiner Vorsitzfunktion für den Arbeitskreis Bahnpolitik hierfür einsetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht aber nicht nur um die Revision der Regionalisierungsmittel. Auch die Gemeindeverkehrsfinanzierung, GVFG, steht auf dem Prüfstand. Über das GVFG-Bundesprogramm fördert der Bund ÖPNV-Großvorhaben. Jährlich stehen hierfür rund 330 Millionen Euro Bundesgelder bereit, die nach länderspezifischen Bedarfen verteilt werden. Das GVFGBundesprogramm hat eine gesetzliche Laufzeit bis 31. Dezember 2019. In Rheinland-Pfalz werden aktuell hier in Mainz die Straßenbahnverlängerung auf den Lerchenberg, auch bekannt als Mainzelbahn, und die zweite Stufe der S-Bahn Rhein-Neckar mit Mitteln des GVFGBundesprogramms mitfinanziert. Bei der sogenannten ersten symbolischen Gleislegung für die Mainzelbahn ist
noch einmal betont worden, dass die Passagiersteigerung eine Million Passagiere pro Jahr betreffen wird. Das sind gigantische Zahlen.
Ohne die Mittel aus dem GVFG-Bundesprogramm könnten wir diese Vorhaben nicht realisieren. Über das GVFG-Bundesprogramm werden immerhin bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten finanziert. All diese Vorhaben sind dringend erforderlich, um die Verkehrs- und Umweltprobleme – hier seien nur die Stichworte Lärm-, Abgas- und Schadstoffreduzierung genannt – in den Griff zu bekommen. Wir reden hier von ÖPNVGroßvorhaben, das heißt, die Kosten liegen bei mindestens 50 Millionen Euro. Solche Projekte haben sehr lange Vorlaufzeiten, Diskussions- und Genehmigungsprozesse. Dafür gehen viele Jahre vorbei, bis der Bagger rollt.
Schon heute zeichnet sich ab, dass wegen der offenen Finanzierungsfrage viele dieser ÖPNV-Vorhaben ins Stocken geraten könnten. Die Vorhabenträger fragen sich zu Recht, ob teure Planungen auf den Weg gebracht werden sollen, wenn die Finanzierung nach 2019 in den Sternen steht.
Durch die Befristung des Bundesprogramms droht ein faktischer Investitionsstopp, der im Interesse einer ökologisch sinnvollen und nachhaltigen Mobilitäts- und Umweltpolitik aufgelöst werden muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiteres Sorgenkind ist das Entflechtungsgesetz. Aufgrund des Entflechtungsgesetzes weist der Bund den Ländern nach einer festgelegten Quote Finanzhilfen zu. Bis einschließlich 2013 hat der Bund den Ländern jährlich 1,335 Milliarden Euro für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kommunen bereitgestellt. Rheinland-Pfalz hat davon rund 65 Millionen Euro pro Jahr erhalten.
Im letzten Jahr konnte nach zähem Ringen erreicht werden, dass der Bund die Finanzhilfen bis Ende 2019 auf dem bisherigen Niveau behält. Wir in RheinlandPfalz werden das Geld nach wie vor für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden einsetzen.
Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2009 mit dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz als eines von wenigen Bundesländern bereits entsprechende gesetzliche Vorkehrungen getroffen.
Die Höhe der Mittel nach dem Entflechtungsgesetz ist bis einschließlich 2019 festgeschrieben. Danach sollen nach dem derzeitigen Diskussionsstand die Finanzhilfen des Bundes an die Länder ersatzlos entfallen. Dabei kann es nicht bleiben. Bisher gibt es aber noch keine konkreten Vorstellungen insbesondere zu den finanziellen Rahmenbedingungen, wie der Förderbereich, Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kommunen für die Zeit nach 2019 – so weit weg ist das nicht mehr,
Auch hier gilt bei den ÖPNV-Großvorhaben, viele Projekte haben sehr lange Planungsvorläufe. Schon heute spürt man, dass die Vorhabenträger verunsichert sind. Jedes Jahr, in dem sich keine Lösung für den Zeitraum nach 2019 abzeichnet, schadet dem umweltfreundlichen ÖPNV.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesverkehrsminister sind sich in der Sache einig. Bei der Verkehrsministerkonferenz Anfang April wurde die Bundesregierung aufgefordert, die Nachfolgeregelungen für das GVFG-Bundesprogramm einschließlich einer Öffnung für Erhalt und Sanierung und für die Entflechtungsmittel bis Ende 2015 zu schaffen. Wir haben auf den akuten Handlungsbedarf vor allem bei der kommunalen Infrastruktur hingewiesen.
Ferner haben sich die Verkehrsminister wegen der Eilbedürftigkeit dagegen ausgesprochen, die Nachfolgeregelungen für das GVFG-Bundesprogramm und für die Entflechtungsmittel zum Gegenstand der Verhandlungen über eine Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu machen. Für diesen Verhandlungsprozess gibt es noch keinen verlässlichen Zeitplan. Aufgrund der komplexen Anforderungen werden die Verhandlungen vermutlich die ganze Legislaturperiode dauern.
So lange können wir bei der Nachfolgeregelung für das GVFG-Bundesprogramm und die Entflechtungsmittel nicht warten. Die Kommunen und die Länder brauchen schnell Nachfolgeregelungen. Nur so haben die Vorhabenträger eine Planungssicherheit auch für die von mir beschriebenen langen Anlaufprozesse.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, seien Sie versichert, dass sich die Landesregierung intensiv für eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung des öffentlichen Verkehrs einsetzen wird. Hier ist der Bund gefordert – ich habe es bereits betont –, die in den Ländern erzielten Erfolge der letzten Jahre nicht zunichte zu machen.
Wir haben in Rheinland-Pfalz immer über alle Fraktionen des Landtags hinweg einen Grundkonsens zum Ausbau des ÖPNV, insbesondere beim Rheinland-Pfalz-Takt, gehabt. Hier geht es um die Sicherung der Attraktivität des ÖPNV, der allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt. Ich appelliere daher an alle Beteiligten, ihren jeweiligen Einfluss – auch auf Bundesebene – geltend zu machen, damit dem Mittelbedarf des ÖPNV und SPNV angemessen Rechnung getragen wird. Wir wollen gemeinsam die Erfolge des ÖPNV weiterführen.
Herr Licht, Sie haben eben noch einmal die besondere Situation der Busverkehre im Land angesprochen. Ich will noch einmal an das erinnern, was ich heute Morgen zu einem anderen Tagesordnungspunkt unter dem Stichwort „Preis-Preis-Ausgleich“ gesagt habe, was wir gemeinsam mit den Busverkehrsunternehmen, mit den Zweckverbänden jetzt endlich in Brüssel durchsetzen konnten und was zu einer deutlichen Stabilisierung der Busverkehre auf dem flachen Land führen wird.
Uns ist die Herausforderung, die auch etwas mit der demografischen Entwicklung, mit der Frage der Schülerbeförderung und anderen Dingen mehr zu tun hat, bekannt. Wir legen einen Schwerpunkt darauf, insbesondere auch im Norden die Bussituation zu sichern und damit zukunftsfähig zu machen.
Dann stimmen wir zunächst über die Ausschussüberweisung ab. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Danke. Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Dann stimmen wir unmittelbar über den Antrag – Drucksache 16/3537 – ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Landesregierung hat festgestellt, dass sie fortlaufend gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit verstößt.
Diese Feststellung ist richtig. Die Landesregierung will, um in Zukunft wirtschaftlich zu handeln, einen Wirtschaftlichkeitsbeauftragten ernennen. Das ist der falsche Weg.
Wir brauchen nämlich in diesem Land nicht mehr Ampeln, sondern es reicht, wenn die Landesregierung bei den bereits aufgestellten Ampeln bei rot einfach hält.
Wir brauchen keinen zusätzlichen Beauftragten. Es reicht die Einhaltung von Verfassung, von Recht und Gesetz. Artikel 120 der Landesverfassung verleiht der Wirtschaftlichkeit staatlichen Handelns Verfassungsrang. Verstöße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot sind – jedenfalls in Rheinland-Pfalz und nach der rheinlandpfälzischen Verfassung – Verfassungsverstöße. Hierzu braucht man keinen Beauftragten. Halten Sie sich einfach in Zukunft an die Verfassung.
(Beifall bei der CDU – Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oberlehrer! – Frau Klöckner, CDU: Er hat „Oberlehrer“ gerufen!)
§ 28 der LHO und § 11 der Geschäftsordnung der Landesregierung geben dem Minister der Finanzen und der Ministerpräsidentin bei Beschlüssen von erheblicher finanzieller Bedeutung eine außerordentlich starke Stellung, um Unwirtschaftlichkeit zu verhindern. Halten Sie sich einfach daran.