Niemand in diesem Land glaubt ernsthaft, dass ein Beauftragter, ein Wirtschaftlichkeitsbeauftragter, mit welchen Befugnissen auch immer ausgestattet, die Fehlentscheidungen von Herrn Beck und seinem Kabinett gestoppt hätte, wenn das ganze Kabinett dazu selbst nicht in der Lage gewesen ist.
Es fehlt eben nicht an Ampeln. Es fehlt nicht an Kontrollmöglichkeiten. Es fehlt schlicht und ergreifend am politischen Willen, die Kontrolle auszuüben und dem Rat anderer zu folgen.
Solange die Landesregierung, die Ministerpräsidentin und der Minister der Finanzen nicht den politischen Willen haben, mit dem Geld auszukommen, dass die Bürger und Bürgerinnen dem Staat jedes Jahr zur Verfügung stellen, wird sich hieran nichts ändern, Beauftragter hin, Beauftragter her.
Es wird überlegt – oder zumindest kolportiert –, der Wirtschaftlichkeitsbeauftragte solle beim Rechnungshof angesiedelt werden. Der Rechnungshof hat ungefähr 180 Stellen. Davon sind etwas weniger Stellen in den verschiedenen Laufbahnen für Prüfer vorgesehen, die staatliches Handeln auf seine Wirtschaftlichkeit hin prü
fen. Es gibt also schon mindestens 160 Wirtschaftlichkeitsbeauftragte und Wirtschaftlichkeitsprüfer im Land.
Der oberste Wirtschaftlichkeitsprüfer ist der Präsident des Landesrechnungshofs. Wenn Sie nun etwa daran denken, den Präsidenten zum Wirtschaftlichkeitsbeauftragten zu ernennen, dann kann man das machen. Das ist dann aber ungefähr so, als wenn Sie aus einem Schimmel einen weißen Schimmel machen würden.
Das kann man alles machen. Dies ergibt aber nur dann Sinn, wenn Sie sich im Gegenzug öffentlich verpflichten, dass Sie dann den Auflagen, Monita und Aufforderungen des Wirtschaftlichkeitsbeauftragten Rechnung tragen und ihnen folgen, Sie also das, was gesagt wird, dann auch umsetzen.
Damit könnten Sie schon anfangen. Da hätten Sie in den vergangenen Jahren schon sehr Verdienstvolles tun können, wenn Sie einfach den Stellungnahmen des Landesrechnungshofs zu Ihrer Haushaltsführung gefolgt wären,
wenn Sie den Stellungnahmen und Monita des Landesrechnungshofs – etwa zum Nürburgring, zum Hahn, zum Liquiditätspool, zum Pensionsfonds, zum Personalmanagement – einfach gefolgt wären.
Wenn Sie weiterhin so lethargisch und oberflächlich mit den Monita des Landesrechnungshofs umgehen, wie Sie das in der Vergangenheit getan haben, dann können Sie Beauftragte benennen, so viele Sie wollen, es nutzt Ihnen nichts.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was unter der Überschrift „Wirtschaftlichkeit ist ein Verfassungsgebot für das Handeln der Landesregierung“ vorliegt, ist seitens der CDU nichts anderes als ein Show-Antrag.
(Bracht, CDU: Alles ist immer Show! – Frau Klöckner, CDU: Alles ist immer Show! Mal ein bisschen kreativer werden!)
Sie zitieren das Haushaltsgrundsätzegesetz sowie die Landeshaushaltsordnung, und dann kommen Sie zu der Forderung, erstens, ein Wirtschaftlichkeitsbeauftragter ist nicht notwendig, und zweitens, die Landesverfassung und die entsprechenden Gesetze sind einzuhalten.
Dazu darf ich aber sowohl die Landesverfassung als auch das von Ihnen Zitierte aus der Landeshaushaltsordnung und dem Haushaltsgrundsätzegesetz in Erinnerung rufen.
Wenn Sie aber hingehen und sagen, wir brauchen keinen Wirtschaftlichkeitsbeauftragten, mag das die persönliche Meinung der CDU in Rheinland-Pfalz sein. Andere machen das anders. Der Bund oder auch das benachbarte Bundesland Hessen, das gerne als Beispielgeber von Ihnen zitiert wird, kennen den Wirtschaftlichkeitsbeauftragten.
Vor diesem Hintergrund kann ich das, was Sie vorgetragen haben, nicht nachvollziehen, sondern ich sehe es als ein Instrument an, durch einen Beauftragten mit den entsprechenden Möglichkeiten bereits vorher zu einem bestimmten Thema die Wirtschaftlichkeit zu beurteilen.
Sie haben im Zusammenhang mit dem Antrag als Beispiele verschiedene Projekte genannt. Wenn wir den Hahn als Konversionsprojekt aufgreifen, stellt sich mir schon die Frage, ob Sie, wenn Sie das so freiweg kritisieren, beim Hahn eine verfehlte Wirtschaftlichkeit sehen, Herr Kollege Dr. Weiland.
Ja, man muss beim Hahn die Frage stellen, unter welchen Gesichtspunkten er wirtschaftlich ist. Geht es um die rein betriebswirtschaftliche Situation des Unternehmens vor Ort, oder steht die volkswirtschaftliche Betrachtung im Raum?
Für den Hunsrück hat der Hahn eine enorme Bedeutung, und er ist natürlich allein im Hinblick auf die Tatsache, wie viele Arbeitsplätze dort entstanden sind, ein Leuchtturmprojekt. Man spricht von über 10.000 Arbeitsplätzen und von einem entsprechenden Steueraufkommen.
Da wird von 90 bis 100 Millionen Euro Steueraufkommen in der Region gesprochen, das im Zusammenhang mit dem Hahn zu sehen ist.
Vor diesem Hintergrund ist es viel zu kurz gesprungen, am Beispiel Hahn festzumachen, dass man sagt, ich greife nur das reine Unternehmen heraus. Natürlich muss ich die gesamte Region betrachten. Aufgrund dieser Tatsachen wird klar, dass ein Wirtschaftlichkeitsbeauftragter natürlich nicht nur die Aufgabe haben wird, eins und eins zusammenzuzählen, sondern darüber hinaus hat er auch solche Dinge zu beurteilen.
Am Schluss wird aber eine Situation eintreten, nämlich wir in der Politik können uns weder hinter einem Rechnungshof noch hinter einem Wirtschaftlichkeitsbeauftragten oder wie auch immer wegducken; denn letztlich sind das Instrumente, die uns die Entscheidung erleichtern sollen, aber die Entscheidung wird die Politik treffen müssen. Die Politik wird entscheiden müssen, wie mit einem Thema umgegangen werden soll. Durch einen Wirtschaftlichkeitsbeauftragten wird uns also die Entscheidung nicht abgenommen. Allerdings wird damit ein Instrument, ein Beauftragter eingerichtet, der uns bei der Findung unseres politischen Willens sehr behilflich sein kann. Vor diesem Hintergrund kann diese Einrichtung nur begrüßt werden.
„Wirtschaftlichkeit ist ein Verfassungsgebot für das Handeln der Landesregierung“. Meine Damen und Herren, dem Antrag „Wirtschaftlichkeit ist ein Verfassungsgebot für das Handeln der Landesregierung“ ist in der Überschrift eindeutig zuzustimmen, und ich würde dahinter sogar noch ein Ausrufezeichen setzen.
Leider werden die hoffnungsfrohen Erwartungen nach dem Titel durch die Feststellungen und die Forderungen nicht mehr erfüllt. Mit dem Antrag dokumentiert die Fraktion der CDU einmal mehr, wie wenig Ihnen daran gelegen ist, in diesem wichtigen Themengebiet zu einer sachgerechten und strukturierten Debatte zu kommen
oder dazu etwas beizutragen, sondern wie sehr Ihnen daran gelegen ist, damit schlicht und ergreifend eine politische Abrechnung zu machen, meine Damen und Herren.